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97.-98. Tag Kongo-KriegsverbrecherprozessMusoni will Rechtsgespräch

Der zweite Angeklagte im FDLR-Prozess hofft auf Haftverschonung. Bei erneuter Befragung eines UN-Zeugen werden Mängel der BKA-Übersetzungsarbeit deutlich.

Straton Musoni im Stuttgarter Oberlandesgericht. Bild: dpa

STUTTGART taz | Die Verteidigung von Straton Musoni, 1. Vizepräsident der im Kongo kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) und einer der beiden Angeklagten im laufenden FDLR-Kriegsverbrecherprozess vor dem OLG Stuttgart, will Haftverschonung für ihren Mandanten. Zur Wiederaufnahme der Hauptverhandlung nach der Sommerpause am 10. und 12. September bestätigten die Anwälte Andrea Groß-Bölting und Jan Bockemühl, sie hätten beim 5. Strafsenat um ein „Rechtsgespräch“ ersucht.

Dies erregte einiges Aufsehen unter Prozessbeteiligten und Prozessbeobachtern am 10. September. Ein „Rechtsgespräch“ dient nämlich üblicherweise dazu, eine „Verständigung“ nach §257c der Strafprozessordnung herbeizuführen, also einen Deal, bei der ein Geständnis des Angeklagten Folgen für das Urteil hat.

Nachdem der Vorsitzende Richter Hettich ankündigt, die Bitte um ein Rechtsgespräch bei der weiteren Planung der Hauptverhandlung zu berücksichtigen, sieht sich Verteidiger Bockemühl am Ende des 97. Verhandlungstages (10. September) zu einer Klarstellung genötigt: Es geht nicht um „ein Rechtsgespräch im Sinne des §257c“, sondern nur um die „Haftfrage“, sagt er. „Ein Deal kommt erstens nicht in Betracht und wird zweitens nicht gesucht“.

Das wiederum geht aber seiner Kollegin Groß-Bölting zu weit, die Bockemühls Äußerungen am Ende des 98. Verhandlungstages (12. September) relativiert. „Wir möchten gerne darüber sprechen, wie aus unserer Sicht ein Zwischenergebnis festzuhalten ist, um bestimmte Sachverhalte ausklammern zu können“, sagt sie. Daraus erhoffe man sich eine Auswirkung auf die Haftfortdauer.

Sprich: Die Verteidiger wollen den Senat überzeugen, dass einzelne Punkte der Anklage nicht auf Musoni zutreffen. Dies könnte dann zu Haftverschonung führen.

Der Senat hat nun die Bundesanwaltschaft gebeten, zu überlegen, „ob es Sinn macht“, ein solches Rechtsgespräch zu führen. Dies werde dann in drei Etappen erfolgen, mit Stellungnahmen erst der Verteidigung, dann der Anklage und schließlich des Senats, der zu überlegen hat, „ob etwas möglich ist“.

FDLR-Präsident Murwanashyaka, das sagte seine Verteidigerin Ricarda Lang, schließt sich dem Musoni-Vorstoß nicht an. In jüngster Zeit machte Musoni vor Gericht des öfteren einen deutlich gelösteren Eindruck als sein einstiger Vorgesetzter, dessen Rolle als Führer der FDLR sehr viel eindeutiger erscheint als die des 1. Vizepräsidenten.

Sisyphosarbeit der UNO

Das alles aber beschäftigt den Senat an den beiden ersten Verhandlungstagen nach der Sommerpause nur am Rande. Eigentlich ist Matthew Brubacher, 2009 bis 2012 hochrangiger Mitarbeiter des für die Repatriierung von FDLR-Kämpfern aus dem Kongo nach Ruanda zuständigen UN-Demobilisierungsprogramms DDRRR im kongolesischen Goma, erneut geladen, um von der Verteidigung befragt werden zu können.

Die nutzt ihre Zeit hauptsächlich, um gegen den Anklagevorwurf des Einsatzes von Kindersoldaten vorzugehen. Vorliegende DDRRR-Listen über repatriierte ruandische und demobilisierte kongolesische FDLR-Kindersoldaten werden unter die Lupe genommen, die Verlässlichkeit der Angaben hinterfragt und der Umgang mit Demobilisierten durchleuchtet.

Die Arbeit der Demobilisierungsabteilung und der Kinderschutzabteilung bei der UN-Mission wird erklärt, die Schwierigkeiten der Identifizierung von Kindern als Ruander oder Kongolesen und die Problematik der Überprüfung solcher Angaben.

Anders als bei manchen früheren Verhandlungstagen ist der Ton zivil, Fragen und Antworten werden gleichermaßen ernsthaft und penibel gestellt und die Stoßrichtung der Verteidigung ist zumeist eindeutig. Das Gericht lernt sogar dazu.

So geht aus der Befragung hervor, dass zahlreiche kongolesische Kindersoldaten – die Rede ist von bis zu einem Viertel - nach ihrer Demobilisierung und Reintegration in ihre Gemeinschaft erneut rekrutiert werden und dann möglicherweise erneut im Demobilisierungsprogramm auftauchen.

Zurück zu Miliz

Wie das kommt, will Anwalt Bockemühl wissen. „Manchmal werden sie in ihr Dorf zurückgeschickt und der Konflikt dauert noch an, also nehmen ihre früheren Kommandanten sie zurück“, erläutert Brubacher.

„Manchmal haben sie Schwierigkeiten, sich in die Gemeinschaft zu reintegrieren, weil sie als Kämpfer bekannt sind, also gehen sie zur Miliz zurück. Manchmal ist zuviel Unsicherheit... Es gibt sehr wenig Sicherheit in Kivu.“

„Das ist der UN bekannt?“ fragt Anwalt Bockemühl ungläubig. „Sicher“, antwortet Brubacher.

„Und wird da interveniert?“ fragt der Anwalt. „Wir intervenieren, indem wir ihnen eine zweite, dritte, vierte Chance geben“, antwortet der UN-Mitarbeiter. „Es ist wie das Gefängnissystem. Wenn ein Häftling entlassen wird, begeht er manchmal eine neue Straftat.“ Selten ist die Problematik von Demobilisierungsprogrammen in Bürgerkriegsgebieten so klar auf den Punkt gebracht worden.

Kongos Armee und FDLR verwechselt

Verteidiger Bockemühl kann es sich aber nicht verkneifen, es schließlich doch noch mit den Fakten nicht so genau zu nehmen. Im Bemühen, dem Zeugen Unwahrheit nachzuweisen, bringt er zwei verschiedene Statistiken durcheinander: Die Kindersoldaten, die die UN-Abteilung DDRRR aus der FDLR herausholt, demobilisiert und repatriiert – und die Zahlen der Kindersoldaten, die die UN-Kinderschutzabteilung aus Kongos Armee FARDC herausholte, nachdem diese Armee 2009 zahlreiche kongolesische Milizen in ihre Reihen aufnahm.

Bockemühl verweist auf die zweite Zahlenreihe, in der von 911 Kindersoldaten nur 12 zur FDLR gehören. Dabei habe der Zeuge gesagt, die FDLR sei ein Hauptrekrutierer von Kindersoldaten!

Missverständisse?

Brubacher versucht, zu erklären: die 911 beziehen sich auf Kinder, die aus den Reihen der kongolesischen Armee entfernt wurden, nachdem diese 2009 diverse Milizen integriert hatte und dabei 10.000 bis 16.000 neue Kämpfer aufnahm – ein Prozess, an dem die FDLR nicht teilnahm. „Die FDLR integrierte sich nicht in Kongo Armee, deswegen sind ihre Zahlen niedrig“.

„Also hat FDLR keine Kindersoldaten rekrutiert, als sie von Kongos Armee angegriffen wurde?“ fragt Bockemühl daraufhin, als ob er es nicht versteht. Es sind solche Momente, in denen man an dieser Verhandlung verzweifeln könnte.

Die Antwort auf seine Frage gibt die Verteidigung unwillkürlich selbst am nächsten Verhandlungstag. Da hält Murwanashyakas Anwalt Sauer dem UN-Zeugen eine Reihe von SMS-Botschaften vor, die der im Kongo lebende 2. FDLR-Vizepräsident Rumuli seinem Chef Murwanashyaka in Deutschland schrieb.

„Über der Struktur“

Rumuli, das hat der Zeuge Brubacher zuvor erläutert, führte 2009 die FDLR-Reservebrigade, eine wichtige Kampfeinheit, unter anderem für das Massaker von Busurungi verantwortlich. Er steht „über der Struktur“, antwortete Brubacher auf eine Frage, warum Rumuli nicht im Organigramm des FDLR-Militärflügels FOCA auftaucht: die politische Führung der Miliz steht über der militärischen – ein zentraler Punkt der Anklage in Stuttgart.

Diesen Punkt zu entkräften, stellt ein zentrales Bemühen der Verteidigung dar. Deswegen hält Rechtsanwalt Sauer jetzt Brubacher eine SMS vor, die Rumuli am 21. April 2009 an Murwanashyaka schrieb. „Wir befinden uns noch auf kongolesischem Gebiet, das ist der Grund, warum ich dem FOCA-Kommandeur eine Botschaft geschickt habe, in der ich ihn auffordere, zur Rekrutierung und Ausbildung von Jugendlichen zu schreiten“, steht da auf französisch, auf eine Leinwand im Gerichtssaal gebeamt.

Der Gesamttext lautet im Original: „Nous sommes encore sur territoire congolais, raison pour laquelle j'ai envoyé au cdt FOCA un message lui demandant de proceder au recrutement et formation de jeunes en age accompli afin d'alimenter et d'augmenter capacité ops des unités en difficulté sans subir un retard, jeunesse est très disposée à cette option.“

Fehlerhafte Übersetzung

Die deutsche Übersetzung, gefertigt vom BKA, steht darunter und weicht vom Original ab. Da steht jetzt, dass Rumuli „FOCA-Kommandante bittet, mit Rekrutierung junger Menschen zu beschäftigen“. Aus einer auf französisch eindeutigen Anweisung wird damit eine bloße Bitte.

Daraus strickt die Verteidigung jetzt, dass die politische Führung den Militärs keine Anweisungen gegeben habe. Ob das Brubachers Einschätzung zum Verhältnis der politischen und militärischen Flügel der FDLR verändere, will Anwalt Sauer wissen.

Brubacher versteht die Frage nicht, sondern nur das französische Original der Textnachricht. „Der 2. Vizepräsident sagt Murwanashyaka, dass er dem FDLR-Kommandanten gesagt hat, er soll Rekrutierung vornehmen“, gibt er sein Verständnis der SMS wieder.

„Wir haben von der FDLR Kinder bekommen“

Am 29. April schreibt Rumuli eine weitere SMS an Murwanashyaka: Rekrutierung der Jugendlichen „c'est positif“, steht da auf Französisch. Die offizielle deutsche Übersetzung macht daraus: „erlaubt“. Rechtsanwalt Sauer sagt: „Daraus entnehme ich, dass eine Erlaubnis gegeben wurde. Der zweite Vizepräsident informiert den Präsidenten, dass Mudacumura Rekrutierung erlaubt hat.“

Brubacher sieht das anders: „Es scheint mir, dass er einfach berichtet, dass es stattfindet“, sagt er. Außerdem gehe es nur um Erwachsene.

Die Bundesanwaltschaft sieht in diesem Dialog einen unzulässigen Versuch, einen Zeugen zu einer „Beweiswürdigung“ zu bringen. Man solle den Zeugen nur nach Tatsachen fragen, stellt der Vorsitzende Richter daraufhin klar.

„Das einzige, was ich weiß, ist, dass wir von der FDLR Kinder bekommen haben“, resümiert Brubacher daraufhin. „Ich weiß von niemandem in der FDLR, der für die Rekrutierung von Kindern bestraft wurde.“ Es könnte ein Schlüsselsatz des Verfahrens werden.

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1 Kommentar

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  • MO
    Martin Overath

    "Rechts-"gespräche sieht die Strafverfahrensordnung nicht vor. Gemäß der §§ 212 oder 257b StPO können Erörterungen über das Ziel einer Verständigung geführt werden. - Besser wäre ein Schulinterlokut, das der deutsche Gesetzgeber aber leider nicht ermöglicht.