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Prozess um „Sachsensumpf“Endlich frei

Gegen den Willen des Staatsanwalts, der den Prozess unbedingt fortführen wollte, fällte der Richter ein Urteil. Die beiden angeklagten Journalisten sind unschuldig.

Freigesprochen: Thomas Datt (l. ) und Arndt Ginzel Bild: dapd

DRESDEN taz | Wäre es nach Staatsanwalt Christian Kohle gegangen, hätte sich der Berufungsprozess gegen die Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel noch bis ins neue Jahr hingezogen. Hartnäckig beharrte er auf seiner Berufung und auf der Vernehmung weiterer Zeugen, obschon der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler bereits nach drei Verhandlungstagen erkennen ließ, dass er nicht mehr an eine Verurteilung der beiden Journalisten glaube.

Und so kam es dann auch: Am späten Montagnachmittag sprach Schultze-Griebler die beiden Leipziger Journalisten frei. Damit folgte die Strafkammer der Forderung der Verteidigung, die schon in ihren Plädoyers sagte: „Das Verfahren hätte nie eröffnet werden dürfen.“ Es werfe ein schlechtes Licht auf die sächsische Justiz, meinten sie mit Blick auf die Recherchen im „Sachsensumpf“, nach denen hochrangige sächsische Juristen Kontakt zum Leipziger Rotlichtmilieu gehabt haben sollen.

Staatsanwalt Kohle war in seinem Plädoyer zuvor hart geblieben und hatte Geldstrafen von je 6.000 Euro gefordert. In einem ersten Prozess Mitte 2010 waren Datt und Ginzel zu je 2.500 Euro verurteilt worden. Die Angeklagten gingen in Berufung.

Im zweiten Dresdner „Journalistenprozess“ ging es nun streng genommen nur um die Frage, ob die gewählten Formulierungen in zwei Artikeln des Spiegels und bei Zeit Online über Zwangsprostitution in dem Minderjährigenbordell „Jasmin“ den Tatbestand übler Nachrede und Verleumdung erfüllen würden oder nicht.

Die Kammer hatte schon in der vorletzten Novemberwoche ihre vorläufige Rechtsauffassung schriftlich dargelegt, dass sich die inkriminierten Passagen „im Bereich der zulässigen Verdachtsberichterstattung bewegt haben“.

Die Zeugenvernehmungen in diesem Prozess am Landgericht wie auch im Parallelprozess gegen zwei ehemalige Zwangsprostituierte am Amtsgericht erhellten nebenbei aber auch Vorgänge um den „Sachsensumpf“. Die Sächsische Staatsregierung hatte 2008 die angebliche Korruptionsaffäre für erledigt erklärt. Ein Untersuchungsausschuss des Landtages ermittelt jedoch nach wie vor. Beobachter werten die beiden Prozesse als entschiedenen Versuch der sächsischen Justiz, jeden Verdacht einer Verstrickung endgültig auszuräumen.

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Themen #Sachsen
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5 Kommentare

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  • R
    Ralph

    Und wiedereinmal zeigt sich, wie verheerend sich die jahrzehntelange CDU-"Herrschaft" in Sachsen auswirkt. Eine vollkommen obrigkeitshörige Justiz, deren Staatsanwälte noch von Heitmann berufen wurden und seitdem "Recht"??? im Sinne der stockkonservativen Staatspartei sprechen. Polizeibeamte, die hier in Sachsen jeden Andersdenkenden und Andersaussehenden (im Sinne der Staatsregierung) in's Visier nehmen. Einen sog. "Journalismus", der sich bis auf ganz wenige Ausnahmen in vorauseilendem Gehorsam der Staatsräson unterzieht und dabei in widerlicher Art und Weise den "Oberen" anbiedert. Und nicht zu vergessen, eine sächsische Bevölkerung, die größtenteils an all das glaubt und sich dabei noch für besonders "helle" hält. Das alles meinte wohl W. Thierse mit der speziellen "Sächsischen Demokratie".

    Unter solchen Bedingungen tut ein solches Urteil richtig gut.

  • A
    ama.dablam

    Endlich frei? Dann haben sie auch Anspruch auf Haftentschädigung.

  • DK
    Dresdner Kommentare

    Einige Kommentare

     

    TOLL! so bleibt das Recht, über manches weitere Tolhaus frei berichten zu können, ein hohes Gut!

    10.12.2012

    21:50 Uhr

     

    Inwieweit und ob die Bundesrepublik überhaupt als "Rechtsstaat" bezeichnet werden kann, ist sehr fragwürdig. Staatsanwälte sind der Weisung des jeweiligen Justizministerium unterworfen, auch ihre Beförderung hängt von der Entscheidung des Ministeriums ab. Nur zu gern folgen deshalb Staatsanwälte den Meinungen des Justizministers, der natürlich die Interessen seiner Partei und seiner Parteigenossen für überaus wichtig hält. Die Staatsanwälte sind Hilfsorgane der jeweils herrschenden Partei. Sie sind nicht unabhängig. Das ist ein Zustand, der eines angeblichen "Rechtsstaates" unwürdig ist.

     

    Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Justizminister als Vorgesetzter der sächsischen Justiz

     

    Die Pressefreiheit siegt. Dieses Urteil ist wohltuend.

     

    Und wieder ist der Dresdner Staatsanwaltschaft aufgezeigt worden , das es immer noch "Aufrechte Menschen" in Sachsen gibt ,die sich nicht durch die CDU/FDP gelenkte Justiz ,beirren lassen und weiter Mißstände der "eigenartigen Sächsischen Demokratie" anprangern.

     

    Es ist ohnehin ein Skandal! selbst wenn einzelne einmal durchkommen, die Mehrheit wird mundtot gemacht! Armes Deutschland ..

     

    Kann Klaus nur zustimmen- mutige Journalisten sollten belohnt und nicht bestraft werden- genauso wie mutige Richter gebraucht werden!

     

    Toll! Ein Sieg für die Pressefreiheit! Das wäre aber auch so ein Skandal gewesen, wenn die beiden Journalisten bestraft worden wären und die Freier leer ausgehen!

  • N
    nemesis

    Ein Sieg für die Pressefreiheit!

     

    Und jetzt, weil man in Sachsen ja so gerne die Immunität von Abgeordneten aufhebt: Ran an die wahren Schuldigen im "Sachsensumpf", und die sind sicher nicht in den Reihen von Linken und Grünen zu suchen ;)

  • A
    Arne

    ...und es geht weiter in Sachsen:

    "Bei ihren Ermittlungen zu den Protestaktionen gegen Neonazi-Aufmärsche in Dresden nimmt die Staatsanwaltschaft nun den Grünen-Abgeordneten Johannes Lichdi ins Visier"

    Lichdi hat sich lediglich den Nazis am 13. Februar entgegengestellt, vorher war schon Andre Hahn dran, danke sächsische Justiz, für die Klarstellung, wessen Gerichtsbarkeit ihr seid. Ein deutlicheres Zeichen kann man kaum setzen.