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Cannabis-Anbau für chronisch KrankeBundesinstitut will Urteil kippen

Das Kölner Cannabis-Urteil galt als Sensation: Jetzt geht das Arzneimittelinstitut BfArM in Berufung. Darauf reagieren Patienten mit Hungerstreik.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel will den Eigenanbau von Cannabis verhindern. Bild: dpa

KÖLN/RÜTHEN dpa | Die Auseinandersetzung um den privaten Eigenanbau von Cannabis zu Therapiezwecken geht weiter: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts überprüfen lassen, das drei chronisch kranken Patienten im Juli ausnahmsweise den Anbau der illegalen Droge daheim erlaubt hatte.

Man habe in der vergangenen Woche Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt, sagte ein Sprecher des BfArM am Dienstag. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) teilte mit, sechs chronisch Kranke seien aus Protest gegen die Berufung in den Hungerstreik getreten.

Die Kölner Richter hatten entschieden, wenn Kranken sonst nichts gegen ihre Schmerzen helfe und Cannabis aus der Apotheke für sie unerschwinglich sei, dürften sie es als Notlösung selbst züchten. Das Urteil sei ein enorm wichtiger Schritt für die betroffenen Patienten gewesen, betonte der ACM-Vorsitzende Franjo Grotenhermen.

„Durch die Berufung wird eine finanzierbare Behandlung mit Cannabisprodukten weiterhin unnötig hinausgezögert“, kritisierte der Mediziner in einer Erklärung. „Es ist den betroffenen schwer kranken Patienten nicht zumutbar, dass sie jahrelang für ihr Recht streiten müssen.“

Das BfArM bedauert

Auch die Bonner Behörde betonte: „Dem BfArM ist an einer schnellen Klärung im Sinne einer medizinisch sinnvollen und qualitätsgesicherten Versorgung der Patienten gelegen.“ Allerdings: „Mit Blick auf den Gesundheitszustand einiger Patienten bedauern wir besonders, dass diese sich nun mit dem Hungerstreik für eine medizinisch bedenkliche Maßnahme entschieden haben, um auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen.“ Das Bundesinstitut hatte den Klägern den Anbau zuvor untersagt.

Die Schmerzpatienten aus mehreren Bundesländern wollen laut ACM auf ihre Not hinweisen. Der Verein fordert, dass die Krankenkassen bei chronischen Schmerzpatienten die Kosten einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis übernehmen.

Eine entsprechende Petition von Medizinern und Patienten laufe noch bis 10. September. Kommen 50.000 Stimmen zusammen, muss der Petitionsausschuss des Bundestags laut ACM darüber öffentlich beraten.

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4 Kommentare

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  • Dem BfArM geht es doch nur um's Geld.

  • Petition für medezinischen Cannabis in Deutschland!

     

    Bitte Mitzeichnen und teilen !!!

     

    https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2014/_05/_30/Petition_52664.nc.html

     

    Danke!

  • Das BfArM bedauert. Die Patienten sicherlich mehr. Da hat sich das BfArM doch selbst disqualifiziert, sich selbst als inkompetent und überflüssig dargestellt.

    Es geht hier um "aus therapierte" Schmerzpatienten. Menschen denen keine, sicherlich bedeutend gesundheitsschädlicheren, Medikamente mehr helfen, oder die Medikamente welche noch helfen, größere Nebenwirkungen als Nutzen haben.

    Für mich völlig unverständlich.

     

    So definieren sich diese Dilettanten auf ihrer Internetseite selbst:

     

    "Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

    Im BfArM arbeiten rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - darunter Ärzte, Apotheker, Chemiker, Biologen, Juristen, Ingenieure, technische Assistenten und Verwaltungsmitarbeiter .........

    ..... Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist die Erhöhung der Arzneimittel- und damit der Patientensicherheit. Auf diese Weise leistet das BfArM einen wichtigen Beitrag zur Abwehr von Gesundheitsgefahren für die Bürgerinnen und Bürger."

     

    Ärzte, Apotheker, Chemiker und Biologen haben bei der Entscheidung Widerspruch bei Gericht einzulegen wohl gefehlt. Hört sich nach Assistenten und Verwaltungsmitarbeitern aus, die hier entschieden haben.

    Eine Gesundheitsgefahr ist sicherlich eher gegeben, wenn sich Patienten auf dem Schwarzmarkt mit teuren Produkten mit zweifelhaften Zusätzen eindecken müssen, als wenn sie sich mit über Kassen finanzierte oder selbst angebaute (Kassen entlastend) Schmerzmittel (Cannabis) versorgen können.

  • Das ist - mit Verlaub - hübsch -

     

    waren es doch nach dem BVerwG in Leipsch -

    gerade die Richter im ostwestfälischen Münster,

    die die ja allein erstinstanzlich zuständigen

    kölschen Richter -

    auf den Weg der Tugend geführt haben;•