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Gefährdergesetz im bayerischen LandtagUnbefristete Haft für „Gefährder“

Wer in Bayern als Gefährder eingestuft wird, könnte künftig beliebig lange weggesperrt werden. Experten hatten Bedenken geäußert.

„Wir dürfen nicht zuschauen, bis etwas passiert“, sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann Foto: dpa

München taz | Werden in Bayern künftig die Bürgerrechte beschnitten? Um diese Frage ging es am Mittwoch bei der zweiten Lesung des sogenannten Gefährdergesetzes im bayerischen Landtag. Besonders bedeutsam kommt die Diskussion im Parlament freilich nicht daher. Zweiter Tagesordnungspunkt nach der Mittagspause, zwischen TU-Campus und Glücksspielstaatsvertrag. Der Plenarsaal ist spärlich besetzt, die Kabinettsbank fast leer.

Immerhin der Innenminister ist da. Meldet sich auch zu Wort. „Wir dürfen nicht zuschauen, bis tatsächlich etwas passiert“, sagt Joachim Herrmann. „Die Bürgerrechte werden von Extremisten und Chaoten bedroht, nicht vom Staat.“ Das nämlich hat Katharina Schulze zuvor anders bewertet: „Immer wenn ein furchtbarer Anschlag geschieht“, sagte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, „wird ein weiteres Stück Bürgerrechte geopfert.“

Kern des jetzt verabschiedeten Gesetzes ist eine Ausweitung der Präventivhaft. Wer in Bayern als Gefährder eingestuft wird, kann künftig mit einer elektronischen Fußfessel überwacht oder gar in de facto unbefristete Vorbeugehaft genommen werden. Bisher galt eine Frist von 14 Tagen, jetzt sind es drei Monate – mit Option auf Verlängerung. Mehr als eine richterliche Anordnung ist nicht nötig. Und dafür genügt die Annahme einer „drohenden Gefahr“.

Bei einer Expertenanhörung im Landtag haben sich Richter und Rechtsanwälte bereits im Mai kritisch zu dem Gesetz geäußert. Während ihm mehrere Professoren verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bescheinigten, meldeten die Praktiker Bedenken an. „Wir befinden uns damit in einem Graubereich des Rechtsstaats, in den hineinzugeraten man niemandem wünschen kann“, monierte etwa Hartmut Wächtler von der Rechtsanwaltskammer München.

In der Tat gehen die Maßnahmen, die das Gesetz ermöglicht, über das Ziel der Terrorbekämpfung hinaus. So sollen polizeiliche Maßnahmen auch dann greifen, wenn „bedeutenden Rechtsgütern“ wie etwa „erheblichen Eigentumspositionen“ oder der „sexuellen Selbstbestimmung“ eine Gefahr drohen könnte. Damit, so Wächtler, sei auch der „Alltagsstörer“ im Fokus des Gesetzes.

Ein Punkt, der auch die Freien Wähler umtrieb. „Das kann gegen jeden von uns angewendet werden“, prophezeit die Abgeordnete Eva Gottstein. Dennoch enthält sich die Fraktion am Ende. Wie auch die SPD, deren Abgeordneter Paul Gantzer zwar „Bauchschmerzen“ anmeldet, aber dann doch zu dem Schluss kommt: „Lassen wir’s erst mal so laufen.“ So sind die Grünen und die Fraktionslose Claudia Stamm die Einzigen, die gegen das Gesetz stimmen.

Vor allem an dem ungenauen Begriff der „drohenden Gefahr“ störten sich Oppositionspolitiker wie auch Experten. Der Münchner Richter Markus Löffelmann machte dagegen in der Expertenanhörung Einwände „in sprachlicher, gesetzestechnischer, dogmatischer und verfassungsrechtlicher Hinsicht“ geltend. Er sprach von einer „Vernachrichtendienstlichung der Polizei“. Dabei sei die geltende Rechtslage für die Aufklärung von Gefahrenlagen völlig ausreichend.

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23 Kommentare

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  • Polizeistaat im Anmarsch, Guantánamo kann in Deutschland kommen. Wir steuern wieder auf Weimarer Verhältnisse zu. Haben so viele vergessen, dass dies auch sehr schnell zu Missbrauch führen kann?

  • Ich frage mich nur, welchen Einfluss die Bedenken von Experten - zumal in Zeiten von Wahlkampf - in Bayern überhaupt haben. Die bayerische Landesregierung hat normalerweise einen guten Riecher für das, was gut für das Land und seine Bürger ist. Sonst wäre sie nicht so oft in Folge (wieder-) gewählt worden.

     

    Aber das könnte für sie zum Rohrkrepierer werden, wäre sich doch selbst keiner mehr sicher, nicht selbst doch irgendwann ohne Grund und nur wegen irgendwelcher Vermutungen, Denunzianten oder Unterstellungen im Knast zu landen, sofern er/sie nicht bereits rechtzeitig geistigen Unterschlupf bei "Spezl'n" gesucht hätte.

     

    Aber solche Zeiten - dachte man immer naiv - wären doch längst Geschichte... Ahhja, Geschichte wiederholt sich... wenn man nicht aus ihr gelernt hat...

  • Ich versteh die Welt nicht mehr. Ich habe schon damals nicht kapiert wie ein sogenannter Rechtsstaat sowas wie Sicherheitsverwahrung einführen konnte, und jetzt gibts Präventivstrafen für Jedermann. Das widerspricht eigentlich allen Rechtsgrundsätzen seit der Polis. Wie das mit dem Grundgesetz konform sein soll ist mir schleierhaft. Dann kann man jetzt ja auch Sachen wie die Unschuldsvermutung oder das Prinizip 'keine Strafe ohne Gesetz' über Bord werfen, ist dann eh nur noch Folklore. Und vielleicht das Schlimmste ist, dass das so gut wie keinen zu interessieren scheint.

    • @Flipper:

      Doch!

       

      Ich reg mich darüber auf! Ich schreib sogar schon mal ein Plakat:

       

      "1933 - 1984 - 2017

      Sind wir naiv oder wissen wir nicht was wir (nicht) tun?"

       

      Komm ich dafür auch schon mal ins Gefängnis? Kann ich ja gleich in die Türkei gehen...

       

      Will ich aber nicht!

  • Zuerst haben wir es bei verurteilten Straftätern, die ihre Haft bereits verbüsst haben vorexerziert. Nun wird die Schutzhaft auch für nicht vorbestrafte Menschen eingeführt.

    Für einen Rechtstaat ist das untragbar. Nicht nur die Nazis haben dieses Instrument angewandt. Auch die USA haben z.B. 120.000 japanisch stämmige unschuldige Bürger während des 2. Weltkriegs interniert. Es wird gesagt, die Nazis hätten das Rechtsinstrument der Schutzhaft "missbrauch". Ich denke jedoch, dass das Instrument der "Schutzhaft" der Missbrauch ist. Es gibt keinen Grund jemanden einzusperren, der keine Straftat begangen hat. Wir haben genug Straftaten für das Verhalten im Vorfeld. Wer einen Terroranschlag begehen will, bildet zunächst eine "terroristische Vereinigung", besorgt sich z.B. Sprengstoff oder Waffen und bereitet einen Anschlag vor. Alles das ist bereits strafbar. Jemanden davor in "Schutzhaft" zu nehmen, bedeutet ihn einzusperren, wenn er nicht in einer terroristschen Vereinigung ist, sich keine Waffen oder Sprengstoff besorgt und keinen Anschlag plant.

  • Sich über die Türkei aufregen wo "Verdächtige" für 5 Jahre in U-Haft gesteckt werden können.

    Aber hier Leute ins Gefängnis stecken die de-facto keine Straftat begangen haben. Denn "Gefährder" ist, anders als manche Medien und Politiker es hinstellen, nur ein Begriff der nicht klar definiert ist.

    Theoretisch kann alles und jeder der etwas fragwürdiges fordert ein Gefährder sein.

    "Einen Gottesstaat für Allah!" Gefährder!

    "Vernichtet das Großkapital!" Gefährder!

    "Zündet Ausländerheime an!" Gefä... äh, nein, das deckt die Meinungsfreiheit.

    • @derSchreiber:

      Wenn Sie ein wenig etwas von der Meinungsfreiheit verstehen würden, dann wäre Ihnen klar, dass "Zündet Ausländerheime an" der einzige der drei Sprüche ist, der nach aktuellem Gesetz verboten und strafbar ist.

      Sie wollen wohl auf die unsägliche Zeit referenzieren, als in Deutschland unbequeme Meinungen als "Rassismus ist keine Meinung" verunglimpft wurden. Heute sagen de Maizière und Seehofer das gleiche, es ist immer noch rechtsextremer Unsinn, aber niemand regt sich mehr darüber auf.

      Rechtsextremer Unsinn ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Aufruf zur Gewalt nicht.

      • @Velofisch:

        Gut, ich hätte mir ein anderes Beispiel wählen müssen.

        "Ausländer raus!" zum Beispiel

  • Das heißt, dass katholische Geistliche in Bayern in Zukunft beliebig lange eingesperrt werden können, denn sie gelten ganz besonders als Gefährder: http://taz.de/Kommentar-Gewalt-bei-den-Domspatzen/!5427207/

    • @nzuli sana:

      Das könnte das Ergebnis einer solchen Schutzhaft sein. Bevor Sie jetzt frohlocken, möchte ich da Martin Niemöller zitieren:

      "Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat. Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschafter. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte."

  • „Das kann gegen jeden von uns angewendet werden“, prophezeit die Abgeordnete Eva Gottstein.

    Genau darum geht es.

  • Na Servus.

     

    "…Ein Punkt, der auch die Freien Wähler umtrieb. „Das kann gegen jeden von uns angewendet werden“, prophezeit die Abgeordnete Eva Gottstein. Dennoch enthält sich die Fraktion am Ende. Wie auch die SPD, deren Abgeordneter Paul Gantzer zwar „Bauchschmerzen“ anmeldet, aber dann doch zu dem Schluss kommt: „Lassen wir’s erst mal so laufen.“ So sind die Grünen und die Fraktionslose Claudia Stamm die Einzigen, die gegen das Gesetz stimmen.…"

     

    Ja - so sans. Stimmenthaltung. "Die sich zurückzogen - damals ins Reich Beethovens…"(Dege) &

    "Was wäre wenn" by Kurt Tucholsky

     

    Ja. "Was wäre, wenn ...

     

    Schlagzeile der ›B. Z.‹. Kommt die Prügelstrafe? –

    Wie wir erfahren, ist soeben im Reichsjustizministerium ein Referentenentwurf fertiggestellt worden, der sich mit der Einführung der Prügelstrafe befaßt.

    Alle Morgenblätter. Die von einer hiesigen Mittagszeitung verbreitete Meldung von der Wiedereinführung der Prügelstrafe ist falsch. Im Reichsjustizministerium haben allerdings Erwägungen geschwebt über eine gewisse, natürlich partielle und nur für ganz bestimmte wenige Rückfallsdelikte zu verhängende körperliche Züchtigung; doch haben sich diese Erwägungen zu einem Referentenentwurf, wie das betreffende Mittagsblatt behauptet, noch nicht verdichtet.

     

    14 Tage Pause

     

    Die Nachtausgaben. Die Prügelstrafe ist da! – Der hauende Minister! – Schlagen Sie Ihre Kinder, Herr Minister? – Endlich eine kräftige Maßnahme! – Immer feste druff! – Pfui! – Die Rohrstockregierung! – Rückkehr zur Ordnung!

    Sozialdemokratischer Leitartikel.... sich tatsächlich bewahrheitet. Wir finden keine parlamentarischen Ausdrücke, um unsrer flammenden Entrüstung über diese neue Schandtat der Reaktion Ausdruck zu geben. Nicht genug damit, dass dieses Ministerium das Volk mit Steuern überlastet – nein, der deutsche Arbeiter soll nun auch noch, wie es unter dem Regime des Zaren üblich war, mit der Knute abgestraft werden.

     

    ff

    • @Lowandorder:

      ff

       

      "Die Reichstagsfraktion hat bereits schon jetzt zu verstehen gegeben, dass sie gegen diesen neuen Plan schärfsten Protest ...

      Zentrums-Leitartikel ... . Jes. Sir. 12, 18. Diese bisher angeführten Bibelstellen scheinen allerdings dafür zu sprechen, und so wird man dem Plan des Ministeriums christliche Gesinnung nicht ganz absprechen können ... um so mehr, als es den kirchlichen Interessen nicht in allen Punkten zuwiderlaufend ist.

      ›Kreuz-Zeitung‹ ... . immerhin nicht vergessen, dass auf dem Lande schon lange nach guter altpreußischer Art bei Ungehorsam und offener Widersetzlichkeit der Stock manches Gute getan hat. Wir vermögen nicht einzusehen, warum grade diese Strafe nun so besonders entehrend sein soll. Es ist selbstverständlich, dass ihre Anwendung auf solche Kreise beschränkt bleiben muß, die die Prügelstrafe gewissermaßen von Haus aus gewöhnt sind. Für eine Reinigung unsrer politisch verhetzten Atmosphäre ...

      ›Münchner Neueste Nachrichten‹ ... . wir sagen müssen: der erste vernünftige Gedanke, der aus Berlin kommt.

      5 Monate Pause

       

      Volksversammlung. »Eine Schmach und eine Schande! Ich könnte es keinem der Geschlagenen verdenken, wenn sie nachher hingingen und ihren Quälern ihrerseits in die Fresse ... « (Ungeheure Aufregung im Saal. Die Leute stehen auf, schreien, werfen die Hüte in die Luft und winken mit Taschentüchern. Es werden 34 Portemonnaies geklaut. Redner steht in einer Pfütze von Schweiß.)

      Demokratischer Leitartikel.... natürlich absolute Gegner der Prügelstrafe sind und bleiben. Es ist allerdings bei der gegenwärtigen Konstellation zu erwägen, ob diese in der großen Politik doch immerhin nebensächliche Frage für die Deutsche Demokratische Partei ein Anlaß sein kann, die unbedingte Unterstützung, die sie der gegenwärtigen Regierungskoalition zugesagt hat, abzublasen – besonders wenn man bedenkt, dass ihr durch die Zusicherung der Straflosigkeit des Tragens von republikanischen Abzeichen doch ein ganz gewaltiges Vorstoßen des …,???

       

      ff

      • @Lowandorder:

        ff

         

        "…Gedankens gelungen ist. Andrerseits ...

        Protestversammlung der Kommunisten. (Verboten.)

        Tagung des Reichsverbandes der mittleren Unterrichtsbeamten für die obere Leerlaufbahn der Vollgymnasien.

        » ... oi paideuetei. Schon die alten Griechen, meine Herren ... «

        Telefonzelle im Reichstag. » ... Halloo! Hallo, Saarbrücken? Allô, allô – Je cause, mais oui, mademoiselle – aber bitte! Ne coupez-pas! Ja, deutsch! Sind Sie da? Also ... Zusatzantrag der Frau Gertrud Bäumer beraten, haben Sie? dem zufolge das Gesäß der Geprügelten vorher mit einem Lederschurz verhüllt – – hallo! Saarbrücken ... !«

        Telegramme an den Reichspräsidenten ... . flammenden Protest! Nordwestdeutsche Arbeitsgemeinschaft höherer Volksschullehrer ... . in zwölfter Stunde inständigst bitten. Reichsverband freidenkerischer Rohköstler ... . Ansehen Deutschlands im Auslande. Verein der linksgerichteten ziemlich entschiedenen Republikaner ... . aber auch die nationalen Belange der deutschen Wirtschaft nicht zu vergessen! Verband der Rohrstock-Fabrikanten.

        Überschrift eines demokratischen Leitartikels. »Jein –!«

         

        Danke Herr Tucholsky -

        Das muß reichen. Mehr könnte -

        Verunsichern!

         

        (auf eigenes Risiko - der Rest ~> http://www.textlog.de/tucholsky-pruegelstrafe.html

        Zu Risiken&Nebenwirkungen fragen Sie bitte ihren CSU-Bezirksvorsitzenden oder bei der Erzdiözese ihres Vertrauens nach!)

  • Wer sich ernsthaft mit der Tragweite des im bayerischen Landtag behandelten Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung befassen will, dem rate ich 84 Jahre zurückzuschauen, um es genau zu sagen bis zum 28. Februar 1933. An diesem Tag wurde die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ erlassen. Insbesondere den §2 dieser Verordnung sollte man sich genauer ansehen. Um es gleich ganz deutlich zu sagen und den Schnappatmern den Wind aus den Segeln zu nehmen: selbstverständlich gibt es einen gewaltigen Unterschied zwischen dem in Rede stehenden Gesetzentwurf und einer präsidialen Verordnung aufgrund eines Ermächtigungsgesetzes. Das Gefährdergesetz wird von einem frei gewählten Parlament beraten und beschlossen. Die machtvolle Opposition im bayerischen Landtag wird sicherlich darauf achten, dass diese Analogie nicht Realität wird. Juristen, Experten, eigentlich alle, die den Rechtsstaat und seine Regularien bewahrt wissen wollen, werden ihre Stimme erheben.

    Außerdem, und da bin ich mir ganz sicher, werden die Wählerinnen und Wähler im Herbst bei der Bundestagswahl mit ihrer Stimmenabgabe allen Bestrebungen, den Rechtsstaat weiter zu demontieren, eine deutliche Abfuhr erteilen. Ach, und ehe ich es vergesse, in den Gazetten konnte man lesen, dass der Initiator dieses bayerischen Gesetzes wohl der zukünftige Innenminister der Bundesrepublik Deutschland werden soll. Dann ist ja alles klar, und wir können uns beruhigt den wichtigen Dingen im Leben zu wenden. Wo sind morgen die Royals?

  • Damit wäre wohl klar: Bayern ist als unsicheres Reise- und Wohnland einzustufen.

  • Letztlich haben wir es mit einer leicht abgespeckten Schutzhaft zu tun. SPD und freie Wähler sollten sich für ihr Abstimmungsverhalten schämen. Ich hätte nicht gedacht, dass so etwas in D durch ein Parlament kommt.

  • Können wir jetzt bitte mal die CSU als verfassungsfeindliche Organisation verbieten?

    • @Sigma:

      Wir haben ganz andere verfassungsfeindliche Organisationen, die wir nicht verbieten. Das Innenministerium hat in letzter Zeit kein Gesetz vorgelegt, welches nicht zumindest in Teilen verfassungswidrig ist (ok - bei ein Paar laufen die Verfahren noch). Der Verfassungsschutz hat den rechten Terror organisiert und unterstützt. Die NPD konnte nicht verboten werden, da sie in wesentlichen Teilen aus V-Leuten des Verfassungsschutzes besteht. Leider hat das Bundesverfassungsgericht nicht die Konsequenz gezogen, den Verfassungsschutz zu verbieten.

  • Das hält vor keinem Gericht stand.

    • @insLot:

      ...wenn man nicht die Gesetze ändert...