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Attac kämpft um GemeinnützigkeitDas Finanzamt hat sich festgebissen

Das Bundesfinanzministerium will den Streit um den steuerlichen Status der NGO weiterführen. Es kritisiert ihre politischen Aktivitäten.

Die politischen Aktivitäten von attac passen nicht zur Gemeinnützigkeit, so das Finanzministerium Foto: reuters

Berlin taz | Das CDU-geführte Bundesfinanzministerium hat Weisung gegeben, den Rechtsstreit zwischen der globalisierungskritischen Nichtregierungsorganisation Attac und dem Frankfurter Finanzamt weiterzuführen. Das bestätigte die hessische Ober­finanzdirektion. Im November hatte das Finanzgericht Kassel zugunsten von Attac geurteilt und der Organisation die Gemeinnützigkeit bescheinigt. ­Revision wurde nicht zugelassen. Nun streitet das Finanzamt vor dem Bundesfinanzhof in München darum, in Revision gehen zu dürfen.

„Bei diesem Vorgehen handelt es sich um keinen ad-hoc spezifischen Vorgang“, sagt Thomas Smaga, Pressereferent bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt. Aufgrund der aufgeworfenen Rechtsfragen in diesem Fall habe sich das Bundesfinanzministerium ein­geschaltet und die Weisung erteilt, eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen.

Das Finanzamt hegt, aufgrund der politischen Aktivitäten von Attac, Zweifel an deren Gemeinnützigkeit. Die Organisation setzt sich für die Förderung des demokratischen Staatswesens und politische Bildung ein. In der am Mittwoch vorgelegten 47-seitigen Urteilsbegründung des hessischen Finanzgerichts betonen die Richter, dass Attac gesellschaftliche Interessenkonflikte aufgegriffen habe. Solche thematischen Schwerpunkte würden nicht gegen Gemeinnützigkeit sprechen.

„Dieser Streit geht über den Fall Attac hinaus“, sagt Stefan Diefenbach-Trommer von der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, zu der auch Attac gehört. „Das ist ein grundsätzlich demokratisches Thema. Für Attac geht es ums Überleben.“

Für Attac geht es ums Überleben

Stefan Diefenbach-Trommer

Ohne den Status der Gemeinnützigkeit kann Attac keine steuerlich absetzbaren Spendenquittungen ausstellen. Dieser Status fehlt, solange das Verfahren am Bundesfinanzhof läuft.

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7 Kommentare

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  • „Das Bundesfinanzministerium will den Streit um den steuerlichen Status von der NGO weiterführen.“

     

    „Genitiv 101“ geschwänzt?

    • @Zwieblinger:

      Danke, geändert

  • Genau das ist das Problem.

     

    Das deutsche Vereinsrecht ist obrigkeitsstaatlich.

  • Dann können sie sich auch überlegen die Burda Stiftung zu besteuern. Die mischt sich auch mit allen möglichen Studien in die Politik ein.

  • Da stümpert die Schäuble-Truppe irgendwie vor sich hin. "Nichtzulassungsbeschwerde" - so ein Pipifax! Die sollen mal in Ankara nachfragen, wie man mit lästigen Dissidenten umgeht!

     

    (Ich wünsche attac krachenden Erfolg und dem Provinzjuristen Schäuble kräftig eins auf die Mütze.)

  • 6G
    64662 (Profil gelöscht)

    Alles, was den Interessen von Banken und Großkonzernen im Weg steht, muss abgeräumt werden! Und da "dem Wähler" das gefällt oder egal ist, gibt es dafür im September wieder eine Mehrheit.

  • Hübsch - Nix auffe Pfanne.

     

    Aber Nichtzulassungsbeschwerde nach Weisung.

    Das pikante - daß ja viele Finanzrichter - etwas länderunterschiedlich -

    häufig zuvor Finanzamtsleiter u.ä. waren.

    Beim BFH - ist die Luft dann nochmals was dünner.

    kurz - Attac - Massel tov.

    Das wird.