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Gesundheitsschädlicher LärmBrummen kann gefährlich werden

Dröhnende Geräusche technischer Anlagen können die Gesundheit schädigen. Das ist sogar bei nicht hörbaren Tönen der Fall.

Der hier brummt nur freundlich Foto: ap

Berlin taz | Nicht nur Verkehrslärm ist ein Störfaktor in manchen Wohngebieten, sondern auch tieffrequenter Lärm, beispielsweise sogenanntes Brummen. Das Umweltbundesamt hat jetzt einen Leitfaden zu diesem Thema herausgegeben, der ein Bewusstsein für diese Problematik schaffen soll.

Der tieffrequente Schall hat eine niedrigere Tonhöhe als 90 Hertz und ist langwelliger als gewöhnlicher Hörschall. Die tiefen Frequenzen umgeben den Menschen oft im Alltag, etwa als dröhnendes Geräusch bei Fahrten im Auto, Zug oder Flugzeug. Werden Menschen dauerhaft im Wohnumfeld damit beschallt, kann dies ein Problem werden. Denn diese Geräusche werden von Menschen schnell als bedrohlich wahrgenommen. Und selbst wenn man sie nicht hört, können sie gesundheitliche Auswirkungen haben.

Wie der Mediziner Thomas Stiller erklärt, gilt dies bei Geräuschen unter 20 Hertz, die man auch als Infraschall bezeichnet. Sie reizen die Amygdala, also das Angstzentrum im Gehirn. Ist man diesen Frequenzen über längere Zeit ausgesetzt, kann es zu Schlafstörungen, Ängsten und Depressionen, aber auch zu Gleichgewichtsstörungen oder einem Tinnitus kommen. Laut Stiller sind etwa 10 bis 30 Prozent der Menschen anfällig für Beschwerden durch Infraschall.

Woher aber kommt der gesundheitsgefährdende Schall? Quellen sind vor allem Windkraftanlagen, aber auch Wärmeluftpumpen. Lärmschutzmaßnahmen gegen Geräusche in diesen Frequenzen gibt es nicht.

Weitere Forschung wichtig

Dem Münchner Juristen Martin Schröder zufolge ist es zudem sehr schwer für Anwohner, gegen die Lärmquellen zu klagen, da die gesetzlichen Regelungen gut zwanzig Jahre alt sind. Das sogenannte Bundes-Immissionschutzgesetz regelt zwar vor allem die Vorsorge und den Schutz vor Lärm. Und Bauaufsichtsbehörden müssen den Immissionsschutz bei genehmigungspflichtigen Anlagen, also etwa Windkraftanlagen, prüfen. Aber bei den tieffrequenten Geräuschen konkretisiert das Gesetz keine Schädlichkeitsschwelle, ein standardisiertes Prognoseverfahren gibt es bisher nicht.

Laut Schröder liegt die Beweislast deshalb bei den Klägern. Sie müssen vor Gericht Beweise erbringen, dass sie konkret durch einen bestimmten Lärm geschädigt wurden. Eine Gesetzesreform mit verbesserten Kriterien werde es ohne einen gesicherten Erkenntnisfortschritt aber nicht geben. Daher sei es wichtig weiterzuforschen.

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6 Kommentare

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  • Es müsste wohl unsere gesamte Lebens- sowie Produktionsweise auf den Prüfstand.

  • Warum das Umweltbundesamt bei Auflistung der Störungsquellen Musikanlagen z.B. aus Clubs nicht mehr nennt ist nicht nachvollziehbar.

    • @Kometa:

      Dem kann ich nur beipflichten!

      Ich gehe sogar noch weiter: Heutzutage ist der Großteil privater Haushalte mit leistungsstarken Boxensystemen, sei es am TV oder PC, ausgestattet ohne jegliche Lärmschutzauflagen wie es bei Musikclubbetreibern der Fall ist. Es darf also tagtäglich rund um die Uhr gelärmt werden! Besonders problematisch sind hierbei die Onlinespieler. So scheint es zunehmend mehr Menschen zu geben, die die Nacht zum Tage machen und bis in die Morgenstunden am PC oder Spielekonsole zocken. Natürlich mit dem nötigen Sound. Dass tiefe Frequenzen nicht dämmbar sind und sämtliche Nachbarn um den Schlaf bringen können, ist entweder einfach nicht bekannt oder wird rücksichtslos in Kauf genommen. Wohl nicht ganz zufällig haben die Schlafstörungen im Zeitraum von 2010 bis 2016 lt. DAK Gesundheitsreport 2017 um 66 Prozent zugenommen. Und obwohl die Problematik den zuständigen Behörden bekannt ist, wird es bis heute leider totgeschwiegen!

  • Vieles ist gefährlich. Das Problem an solchen Geschichten ist aber fast ausnahmslos, daß - von der Politik und der Wirtschaft gewollt - mögliche Profitverluste als gefährlich eingestuft werden, was sich dadurch kompensieren läßt, daß man die Gesundheit der Bürger außen vor läßt.

     

    Das ganze faßt man dann in eine Tünche, die man als "Abwägung der berechtigten Interessen der Beteiligten" bezeichnet.

     

    Hier gehen die Meinungen sehr auseinander.

     

    Ich selbst, glaube nicht, daß das "Krankmachende" aufgrund des Wegfalls von noch mehr Profit ein höherwertiges Rechtsgut ist als die krankmachenden Nebenwirkungen für andere infolge von Profitgier.

  • "Quellen sind vor allem Windkraftanlagen"

     

    Recherchefehler: In dem UBA-Leitfaden ist nur von Kleinwindanlagen die Rede, und zwar an dritter Stelle hinter Mini-BHKW und Wärmepumpen.

  • In Dänemark wird an den Folgen von Infraschall wegen der vielen Windkraftanlagen geforscht. In Dresden gab es im Januar eine Diskussion zum Thema. Der Einzelne kann sich kaum gegen tieffrequenten Lärm schützen. Am besten wäre es, eine allgemeine Nachtruhe einzuhalten.