Verfassungsbeschwerde gegen Hartz-IV: Online klagen reicht nicht
Ein Mann wollte gegen die Verschärfung der Hartz-IV-Gesetze klagen – scheitert aber an formalen Hürden. Der Grund: Er stützte sich auf eine Vorlage aus dem Netz.
Eine inhaltliche Überprüfung der Änderungen fand also gar nicht statt. Wie einige Dutzend anderer Kläger hatte sich der Mann auf einen Vordruck gestützt, der derzeit im Internet kursiert.
Das sogenannte Rechtsvereinfachungsgesetz war im Juli vom Bundesrat verabschiedet worden. Es soll die Mitarbeiter in den Jobcentern von Bürokratie entlasten, damit sie mehr Zeit für die Vermittlung der Arbeitslosen haben. So wurde beispielsweise der Bewilligungszeitraum für das Arbeitslosengeld II von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.
Kritiker sehen aber vor allem eine Rechtsverschärfung. Insbesondere würden Kontroll- und Sanktionsmechanismen ausgeweitet, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits Konsequenzen aus dem Gesetz gezogen und die Jobcenter angewiesen, bei verschwiegenen oder vergessenen Einkünften Bußgelder bis zu 5.000 Euro zu verhängen.
Im konkreten Fall wertete das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde als unzulässig. Zwar sei es möglich, sich an Musterformulierungen zu orientieren. Die Kläger müssten aber immer auch ihre individuelle Betroffenheit konkret darlegen. Der Beschwerdeführer habe aber im vorliegenden Fall weder seine individuelle Betroffenheit genau dargelegt, noch den üblichen Rechtsweg bei den Fachgerichten ausgeschöpft.
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