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Neue Formel für die Wahl der Bundesverfassungsrichter

Justiz Die Grünen sollen jeden fünften Richter für die Wahl im Bundesrat vorschlagen können

Den ersten Vorschlag dürfen die Grünen erst 2018 machen

KARLSRUHE taz | Auf Vorschlag der SPD wird der Bundesrat voraussichtlich am 23. September die BGH-Richterin Yvonne Ott zur Verfassungsrichterin wählen. Den nächsten Wahlvorschlag im Bundesrat dürfen dann die Grünen machen, allerdings erst 2018.

Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden mit Zweidrittelmehrheit gewählt, jeweils zur Hälfte im Bundestag und im Bundesrat. Bisher waren die Vorschlagsrechte gleichmäßig auf CDU/CSU und SPD aufgeteilt, außerdem haben Grüne und FDP derzeit je ein Vorschlagsrecht im Bundestag.

Die Grünen hatten aber schon vor dem letzten Wahlgang im Juli darauf hingewiesen, dass sie an zehn Landesregierungen beteiligt sind und deshalb jede Wahl im Bundesrat blockieren könnten. Nach Informationen der taz haben sich daraufhin Union, SPD und Grüne auf einen neuen Modus geeinigt. Künftig sollen die Grünen jeden fünften Verfassungsrichter vorschlagen, der im Bundesrat gewählt wird. Die neue Formel lautet: Union / SPD / Union / SPD / Grüne.

Gestartet wurde der neue Modus mit dem dritten Wahlvorgang der Reihung. Den jüngsten Vorschlag im Bundesrat hatte deshalb die Union mit der Göttinger Rechtsprofessorin Christine Langenfeld. Nun ist die SPD an der Reihe, die Yvonne Ott vorschlägt, derzeit Richterin im zweiten Strafsenat des Bundesgerichtshofs. Im April 2018 können dann die Grünen einen Richter oder eine Richterin vorschlagen, wenn der Verfassungsrichter Michael Eichberger in Ruhestand geht. Eichberger war einst ein Vorschlag der CDU/CSU.

Langfristig interessant für die Grünen: 2023 können sie erstmals eine Richterin am Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts vorschlagen. Der zweite Senat ist eher für Machtpolitik zuständig, etwa in Europafragen; am Ersten Senat geht es vor allem um Grundrechte. Christian Rath

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