Hochschule Bremen und Zivilklausel: Uniform im Hörsaal
Ein Kooperationsvertrag der Hochschule Bremen mit der Bundeswehr ist nach Monaten zum ersten Mal öffentlich – und erntet Kritik.
Während Asta und Hochschulleitung noch stritten, ob eine Bundeswehrkooperation an sich schon die Zivilklausel verletzte, stellte Clemens Prill eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern Akteneinsicht bei Behörden gewährt. Der Student aus Bremerhaven wollte den Vertrag einsehen. „Auf der Website der Bundeswehr wurde schon mit dem Studiengang geworben, noch bevor die Hochschule den Vertrag unterzeichnet hat. Das kam mir sehr intransparent vor.“
Die Hochschule erwiderte, sie müsse den Vertrag nicht herausgeben. Das Hochschulgesetz schreibe nur die Veröffentlichung von Forschungsverträgen vor. Prill fragte bei der Bundeswehr an – und hatte Erfolg.
Seit Montag ist der Vertrag auf der Plattform Fragdenstaat.de einsehbar. Und er zeigt: Die Einflussnahme der Bundeswehr auf das duale Studium ist dort festgehalten. In Paragraf 2 heißt es: „Die zeitliche und thematische Aufteilung der Ausbildung wird in einer gesonderten Vereinbarung (Studienverlaufsplan) zwischen Hochschule und BAPersBW [Anm: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr] festgelegt. Bei der Festlegung haben die jeweiligen Belange der Vertragspartner Berücksichtigung zu finden.“ Die Hochschule Bremen bestreitet eine inhaltliche Einflussnahme. „Der Informatikstudiengang besteht seit 16 Jahren“, sagt Sprecher Ulrich Berlin. „Die Studentinnen, die die Bundeswehr schickt, durchlaufen dasselbe Curriculum wie alle anderen auch.“
Hochschule räumt Fehler ein: Sommerpause ist Schuld
Für Andreas Keller von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ist der Vertrag ein Grenzfall. „Auch wenn die Studentinnen später im Büro eingesetzt werden: Wenn die Tätigkeit in der Bundeswehr erfolgt, dient sie militärischen Zwecken.“ Keller vermutet einen Verstoß gegen die Zivilklauseln. „Es ist die Frage, wie ernst die Hochschule ihre Selbstverpflichtung nimmt.“ Zumal die Bundeswehr – nicht die Hochschule – den Vertrag rausrückte.
Der Streit belastet auch die die rot-grüne Koalition. Im Mai schon hat SPD-Justizsenator Martin Günthner geäußert, dass er in der Kooperation keinen Konflikt mit der Zivilklausel sehe. Ähnlich äußerte sich auch die SPD-Fraktion. Die wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen, Henrike Müller, hielt den Kooperationsvertrag jedoch „politisch und persönlich“ für falsch.
Gegenüber der taz räumte die Hochschule einen Fehler ein: Sie hätte den Vertrag längst veröffentlichen müssen. So will es das Hochschulgesetz bei Drittmitteleinnahmen über 50.000 Euro. Die Hochschule Bremen kassiert für die über vier Jahre zehn zugesicherten Plätze 120.000 Euro. Grund für die Panne, so Sprecher Berlin, sei wohl die Sommerpause.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Wahlprogramm von CDU und CSU
Der Zeitgeist als Wählerklient
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Vieles deutet auf radikal-islamfeindlichen Hintergrund hin
Anschlag in Magdeburg
Auto rast in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt
Keine Konsequenzen für Rechtsbruch
Vor dem Gesetz sind Vermieter gleicher
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen