Kommentar Clintons E-Mail-Affäre: Bloß raus aus dem Wahlkampf
Hillary Clinton schafft sich ihre eigenen Regeln. Das ist zweifelhaft bei einer potenziellen US-Präsidentin, aber nicht strafbar.
I m Frühjahr hatte James Comey, FBI-Direktor, klargestellt: Der Wahlkampfkalender werde ihm nicht das Tempo seiner Ermittlungen diktieren. Jetzt steht am 25. Juli, in gut zwei Wochen, der Wahlparteitag der US-amerikanischen Demokraten in Philadelphia bevor. Hillary Clinton soll dort zur Kandidatin gekürt werden. Und am Dienstag teilte Comey mit, das FBI werde dem Justizministerium empfehlen, keine Anklage gegen Clinton zu erheben. Zufall sieht anders aus.
Comey hat für republikanische Präsidentschaftskandidaten gespendet, er ist eingetragener Republikaner. Auf seinen Posten als FBI-Chef wurde er aber vom Demokraten Obama berufen. Comey gilt als überdurchschnittlich unparteiisch. „Meine Leute geben keinen Deut auf Politik“, sagt er von seinen Ermittlern. Die Entscheidung gerade jetzt bekannt zu geben, weist deshalb auf einen besonderen politischen Beweggrund hin: Indem die Ermittlungen rechtzeitig abgeschlossen sind, hält sich das FBI aus dem Wahlkampf schlicht heraus.
Die Unterstellung aber, das Ergebnis sei politisch motiviert oder über die Justizministerin beeinflusst, ist Unsinn. Die vielen Clinton-Affären sind republikanisch aufgebauscht. In der Affäre um die Speicherung ihrer amtlichen E-Mails rankt sich die Geschichte einer gesetzesbrecherischen Aneignung staatlichen Wissens. Comey attestiert Clinton unverantwortliches Handeln, stellt ihr Urteilsvermögen und ihre Kompetenz in Frage. Eine ungewöhnlich harte Beurteilung, die in einer anderen politischen Lage das Ende einer Wahlkampagne bedeuten könnte.
Willentlichen Gesetzesbruch konnte der FBI-Chef nicht feststellen. Sondern nur eine gängige Wahrnehmung von Hillary Clinton bestätigen: Sie vertraut nur einem kleinen inneren Kreis. Das Außen definiert sie als feindlich und schafft sich folglich eigene Regeln. Für eine potenzielle US-Präsidentin sind das zweifelhafte Qualitäten. Strafbar ist es nicht.
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