Klage nach VW-Abgasskandal: Zunächst keine Rücknahme

Ein Käufer wollte sein Geld zurück. Doch das zuständige Gericht sieht keinen Anspruch. Das Urteil steht noch aus. In Brüssel tut sich was.

Männer halten einen anderen Mann in VW-Anzug am Arm fest.

Beim Genfer Autosalon am 1. März 2016: Ein Aktivist wird von Sicherheitskräften weggeführt. Foto: dpa

BRÜSSEL/BERLIN taz Der krisengeschüttelte VW-Konzern kann zunächst aufatmen: Er muss Fahrzeuge mit fehlerhafter Abgasreinigung nicht zum Neupreis zurücknehmen. Der Besitzer eines knapp ein Jahr alten VW Tiguan, in dem eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, hatte auf Rückabwicklung des Kaufes geklagt, weil das Auto erheblich mehr Schadstoffe ausstoße als angegeben. Der zuständige Richter am Amtsgericht Bochum, Ingo Streek, erklärte im Prozess am Mittwoch jedoch, dass er dies nicht für gerechtfertigt halte.

„Ich komme zu dem Ergebnis, dass die Pflichtverletzung der Beklagten nicht so erheblich ist, dass sie zum Rücktritt führt“, sagte er. Der Fehler könne schließlich durch ein Software-Update behoben werden. Der Kläger will sich damit nicht zufriedengeben. Er hält das Fahrzeug derzeit für unverkäuflich und befürchtet eine geringere Leistung oder einen höheren Verbrauch nach der Reparatur.

Endgültig sicher vor einem Massenrückkauf ist VW aber noch nicht: Ein Urteil soll erst Mitte März fallen, sofern sich Kläger und Autohaus bis dahin nicht auf einen Vergleich einigen. Für den Fall einer Niederlage kündigte der Kläger an, in die nächste Instanz zu gehen.

Neues Ungemach droht dem Unternehmen unterdessen auch aus Brüssel. Dort konstituierte sich am Mittwoch ein Untersuchungsausschuss des Europaparlaments. Dieser soll unter anderem mögliche Versäumnisse der EU-Kommission und der EU-Staaten untersuchen. „Der Ausschuss muss Antworten auf die Fragen finden, wer wann was gewusst hat und warum Hinweisen auf Manipulation nicht nachgegangen wurde“, erklärte die Grünen-Abgeordnete Rebecca Harms.

Rebecca Harms, Grüne

„Der Ausschuss muss klären, wer wann was gewusst hat“

Das ist auch dringend nötig. Denn bisher legte weder der Wolfsburger Konzern noch die EU-Kommission in Brüssel großen Eifer bei der Aufklärung an den Tag – im Gegenteil. Die Kommission setzte dem deutschen Unternehmen zwar mehrmals Fristen, ließ diese aber verstreichen, ohne dass VW die geforderten Informationen geliefert hatte.

Frühe Warnung, keine Reaktion

Auch die eigene Rolle bei den manipulierten Abgastests klärte die EU-Behörde nicht auf. Dabei hat der frühere Umweltkommissar Janez Potočnik schon 2013 vor Tricks bei der Abgaskontrolle gewarnt. Doch Deutschland und die mächtige Brüsseler Autolobby bügelten alle Nachfragen ab.

Bei den Bremsmanövern bekommen sie Schützenhilfe von den Konservativen im Europaparlament. Der lettische Abgeordnete Krišjānis Kariņš warnte im Namen der konservativen EVP vor einer „Hexenjagd“ auf die Industrie oder die Diesel-Technologie.

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