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Kommentar VerfassungsschutzStaatlich sanktionierte Gewalt

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Die Reform des V-Leute-Wesens ist eine Charmeoffensive – ohne Konsequenzen. Vernünftiger wäre die Abschaffung der Spitzel gewesen.

Der Verfassungsschutz hält weiter seine schützende Hand über die V-Leute. Bild: imago/sepp spiegl

D er Verfassungsschutz hat im Zusammenhang mit der Mordserie des NSU völlig versagt. Weder fand er heraus, wo sich die drei untergetauchten Thüringer Rechtsextremisten Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe aufhielten, noch begriff er, dass die bundesweite Serie von Morden an Migranten das Werk von Rechtsterroristen war.

Als Reform werden nun alle möglichen Einschränkungen für die V-Leute des Verfassungsschutzes verkauft. Sie sollen weniger Geld erhalten und früher keine schweren Straftaten begangen haben. Dabei geht es aber nur um Akzeptanzbeschaffung.

Die V-Leute sind aber nicht das Hauptproblem des Verfassungsschutzes. Im NSU-Umfeld haben sie teilweise durchaus brauchbare Hinweise geliefert, die dann aber im Apparat versickerten. Um die Quellen zu schützen, wurden ihre Informationen nicht genutzt.

Ein Verfassungsschutz, der sein Wissen abschottet, statt es zu teilen – das ist das Hauptproblem. Da wäre die Abschaffung des Verfassungsschutzes oder zumindest seines Spitzelwesens durchaus konsequent. Mal sehen, wie weit Rot-Rot-Grün in Thüringen wirklich geht.

Freibrief für Straftaten

Die Bundesregierung will stattdessen eine Pflicht zu mehr Kooperation und Informationsaustausch einführen. Das hat man schon oft versucht. Es wäre ein kleines Wunder, wenn es diesmal gelänge.

Aber auch die Akzeptanzoffensive für den Verfassungsschutz und seine V-Leute wird nicht gelingen, wenn man den Spitzeln gleichzeitig einen Freibrief ausstellt, Straftaten begehen zu können. Es ist völlig inakzeptabel, dass ein V-Mann, der mit seinen Kumpanen einen Flüchtling verprügelt, straffrei ausgehen kann – weil er seinem Vorgesetzten hinterher erzählt, welche Lieder dabei gesungen wurden. Es darf keine staatlich gebilligte Gewalt gegen Andersdenkende geben.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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2 Kommentare

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  • Ah ja - aber sanktionslos schreddern -

    egal 2.0

     

    Staatlich sanktionierte Gewalt

    Die Reform des V-Leute-Wesens ist eine Charmeoffensive – ohne Konsequenzen. Vernünftiger wäre die Abschaffung der Spitzel gewesen.

     

    Straffreiheit von Spitzeln - keine Konsequenz? - hat keine Konsequenzen?

    Da weiß wohl nicht nur bei den Schlapphüten zum Teufel die rechte Taze nicht was die linke tut.

     

    Nunja. Aber wo sind wir eigentlich zwischenzeitlich in dieser Republik gelandet -

    Zu meinen Studi-Zeiten wurde von links bis rechts noch aus verfassungsrechtlichen Gründen heftig über das OB - solcher Szene-Spitzel

    gestritten- bei denen, wie ja u.a. auch die "Schmücker-Fälle" bis hin zu NSU gezeigt haben,

    der agent provocateur nicht weit ist - , d.h. die Rechtstaatlichkeit des Einsatzes massiv in Zweifel gezogen!

    Und heute Straffreiheit - so mal eben!

     

    Also - ganz schön konsequent:

    Extrem rechter Staat - statt

    Rechtsstaat gemäß Art 20 Grundgesetz;

    das hätte von Hasek im Schwejk nicht besser erfunden werden können;

    Also dann -

    "… "Zum Krug".… "Nach dem Krieg um sechs."

     

    ps - ad fontes 2.0 -

    Jau - da - schauer

    trau deinem Gedächtnis -

    nicht dem oline-WDR

    denn der Schwejk - der sich mit

    "…dem Sappeur Woditschka, verabredet hatte: „Nach dem Krieg um sechs im Kelch!“.

  • Schon der sehr nachrichtendienstlastiger Herr Stieber hat vor über 100 Jahren alles zum Wert der "Vigilanten" geschrieben. Erstaunlich dass das kein Echo fand.

     

    Zumal sich seitdem offenkundig wenig am Wert der so gewonnenen "Erkenntnsse" geändert hat.