Video der Woche: Der Wikinger will aus dem Netz

Der durch das Youtube-Video bekannte „Techno Viking“ ist es leid, sich weiterhin im Internet tanzen zu sehen. Er hat den Filmemacher Matthias Fritsch verklagt.

Findet seinen Ruhm zweifelhaft: Der „Techno Viking“. Bild: screenshot: Youtube

Es beginnt auf der Fuckparade am 8. Juli im Jahre 2000. Ein augenscheinlich Angetrunkener rempelt eine tanzende Frau an. Plötzlich kommt ein unglaublich großer, gar hünenhafter, halb bekleideter Mann ins Bild. Er schnappt sich den Tanzstörer. Mit einem energischen Blick und erhobenen Zeigefinger gibt er ihm zu verstehen, dass so was hier nicht erwünscht ist, dass er sich trollen soll. Dann nimmt die Parade Fahrt auf. Und wie es sich gehört, fängt der Friedenstifter an, ausgelassen zu tanzen.

Der Filmemacher Matthias Fritsch war damals mit seiner Kamera vor Ort und hielt eben diese Szene fest. 2006 lud er seine Aufnahmen auf Youtube hoch. Was dann mit seinem Video passierte, hatte sich Frisch selbst nicht vorzustellen gewagt, wie er dem Tagesspiegel berichtete. Binnen weniger Monate wurde der Clip zum Internethit.

Mittlerweile hat er rund 40 Millionen Klicks generiert. Die Netzgemeinde liebt den „Techno Viking“. Längst ist er zu einer Kultfigur avanciert. Etliche Video-Remixe und Parodien folgten auf den Film von Fritsch, ein japanischer Künstler hat sogar eine Kunststoffstatue vom „Techno Viking“ gefertigt. Auch in verschiedene Videospiele hat er es geschafft. In einem Internetarchiv sammelt Fritsch alle Arbeiten, die bisher über den bis heute namentlich Unbekannten entstanden sind.

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Fritsch begann, mit seinem Video Geld zu verdienen. Er schaltete Werbung auf seinem Youtube-Kanal. Zudem begann er T-Shirts mit dem „Techno Viking“ als Motiv zu vertreiben. Bis zu 10.000 Euro hat Fritsch so verdient.

Die Freude über die Resonanz, die das „Techno Viking“-Video erzielte, währte bis Ende 2009, dann bekam Fritsch einen Brief vom Anwalt des Wikingers. Fritsch hatte den Tänzer schlichtweg nicht gefragt, ob er ihn öffentlich zur Schau stellen dürfe. Eine stillschweigende Zustimmung vermutete er, da der Wikinger öfter in die Kamera geblickt und ihn nicht darauf hingewiesen hatte, dass er die Filmerei lassen solle.

Doch der„Techno Viking“ ließ über seine juristische Vertretung mitteilen, dass er gar kein Internet-Star mehr sein möchte und gab ausdrücklich zu erkennen, dass das Video „Kneecam No1“ gelöscht werden soll. Dank des Videos habe er schon mehrere Arbeitsstellen verloren, begründete der Anwalt sein Schreiben. Schwer vorstellbar, denn der Clip zeigt doch ein vorbildliches Verhalten: Der Wikinger sorgt für Ruhe und Ordnung, und Alkohol trinkt er auch nicht. Fritsch fragt sich allerdings, was eine Löschung jetzt noch bringen kann? Bis zu 4000 Videos in denen der Wikinger imitiert wird oder aber selbst vorkommt, sind im Netz unterwegs.

Der Filmemacher bot dem Anwalt an, die Einnahmen aus der Werbung und dem T-Shirt-Verkauf zu teilen – unter der Bedingung, das Video weiterhin auf Ausstellungen zeigen und Vorträge zum Thema halten zu können. Das wollte der Wikinger nicht, so der Tagespiegel. Da es also keine Einigung über einen Vergleich gab, ging er Fall vor das Berliner Landesgericht. Sollte Fritsch den Prozess verlieren, könnten Kosten in Höhe von 25.000 Euro auf ihn zukommen.

Das wäre für ihn als freischaffender Künstler der Bankrott, erzählte er jetzt.de. Fritsch hofft, dass es doch noch zu einem Vergleich kommt. Die nächste Verhandlung ist für den Mai angesetzt. Auch wenn der Wikinger den Prozess gewinnen sollte, wird er doch weiterhin die Netzgemeinde mit seinem Körpereinsatz begeistern.

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