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Freispruch für Scientology-Polizisten

■ Kammergericht sieht keinen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz wegen Behandlung von Polizeidaten auf dem Computer der Sekte

Mit einem Freispruch ist das jahrelange Verfahren gegen einen Kriminalhauptkommissar zu Ende gegangen, der beschuldigt worden war, polizeiliche Daten an die Scientology Sekte weitergegeben zu haben. Das Kammergericht gab der Revision von Volker K. statt und stellte fest, ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz sei nicht festzustellen. Dennoch prüft die Innenbehörde weiter, ob gegen den vom Dienst suspendierten Polizeibeamten weiterhin ein Disziplinarverfahren wegen möglicher „Pflichtverletzung“ geführt wird, hieß es gestern.

Der Fall des Scientologen Volker K. hatte 1994 für Aufsehen gesorgt. Der Hauptkommissar hatte in vier Fällen Personaldaten der Polizei auf einem Computer von Scientology mit einer von der Sekte eigens entwickelten Software bearbeitet. Außerdem hatte K. eingeräumt, in Bewerbungsgesprächen Fragebögen von Scientology eingesetzt zu haben. Der bayerische Innenminster Günter Beckstein (CSU) hatte den Fall von Volker K. als ein Beispiel dafür angeführt, daß der Psychokult versuche, die Polizei zu unterwandern – eine Behauptung, die von Scientology, als „an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten“ zurückgewiesen wurde.

In den ersten beiden Instanzen war K. wegen unerlaubter Weitergabe von Daten jeweils zu Geldstrafen von 16.000 beziehungsweise 12.000 Mark verurteilt worden. Diese Urteile wurden nun vom Kammergericht kassiert, weil sie auf einer „fehlerhaften Anwendung des Berliner Datenschutzgesetzes“ beruhen, so die Urteilsbegründung. Zwar habe K. durchaus mit personenbezogenen Daten operiert, doch fehle es an der im Gesetz mit Strafe belegten „Weitergabe“ an Dritte. Auch habe das Gericht Bedenken, ob K. vorsätzlich gehandelt habe. Sein Einwand, er habe nur vergessen, die Daten einer Person auf dem Scientology- Computer zu löschen, könne nicht widerlegt werden.

Trotz des Freispruchs ist der Fall dienstrechtlich für K. noch nicht erledigt. Die Innenverwaltung prüfe noch, ob ein während der Dauer des Prozesses ausgesetztes Disziplinarverfahren wieder aufgenommen werden, bestätigte die Sprecherin der Verwaltung, Isabell Kalbitzer. Für die Polizei sei weiterhin nicht geklärt, ob in der Behandlung der sensiblen Daten auf den Scientology-Computern eine „Pflichtverletzung“ bestehe.

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den Poizeidirektor und Leiter eines Lagezentrums, Otto D., sind die Untersuchungen nach Angaben der Justiz „weiterhin nicht abgeschlossen.“ Scientology betonte, D. sei niemals Mitglied der Organisation gewesen. Die Arbeit von Sektenbeauftragten der Kirchen und Innenverwaltung habe „ein übles Klima von Hysterie und Denunziantentum“ geschaffen. Bernhard Pötter

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