: Sieg für Aids-Aktivisten
Südafrikas Regierung unterliegt vor Verfassungsgericht im Streit um Aids-Medikamente für schwangere Mütter
JOHANNESBURG ap/dpa ■ Südafrikas Regierung muss für alle schwangeren HIV-Infizierten das Anti-Aids-Medikament Nevirapin zur Verfügung stellen, um die Übertragung der Krankheit auf das ungeborene Kind zu verhindern. Das entschied das Verfassungsgericht des Landes gestern. Die Richter urteilten damit zu Gunsten einer Gruppe von Kinderärzten und Aids-Aktivisten. Die Weigerung der Regierung, ihr bisheriges Nevirapin-Pilotprogramm auszudehnen, verletze das Grundrecht auf Gesundheitsfürsorge, erklärte das Gericht. Mit ihrem Spruch verwarfen die Verfassungsrichter einen Einwand der Regierung gegen ein gleich lautendes Urteil eines untergeordneten Gerichts.
„Das ist ein Urteil, das Leben rettet“, sagte Geoff Budlender, Anwalt der „Treatment Action Campaign“ (TAC). Das Gesundheitsministerium hatte seine Weigerung damit begründet, dass keine ausreichende Infrastruktur zur Verfügung stehe.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen