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Was kann man essen, wer muss melden?

Das Lebensmittelrecht greift bisher nicht, wenn keine unmittelbare Gefahr besteht. Gift im Geflügel, aber nicht im Brot

BERLIN taz ■ Wer was hätte melden müssen im Nitrofenskandal, ist nach Angaben des Bundesverbraucherministeriums „nicht präzise festgelegt“. So viel ist klar: Laut Futtermittel- und Lebensmittelrecht müssen Hersteller oder Labors die Fälle melden, die eine Gefahr für die Verbraucher nahe legen. „Gemeldet werden muss nicht, wenn der geprüfte Betrieb glaubhaft machen kann, dass er das Problem im Griff hat, die bedenklichen Produkte nicht in den Verkehr kommen“, erklärte Ministeriumssprecherin Ursula Horzetzky.

Ministerin Renate Künast hat erste Konsequenzen gezogen: Sie wies ihr unterstellte Behörden gestern an, brisante Erkenntnisse künftig in jedem Fall weiterzugeben. Die Weisung werde „in wenigen Tagen“ in Kraft treten. Damit müssen Behörden, auch wenn sie in privatem Auftrag arbeiten, ihre Forschungsergebnisse an öffentliche Stellen weiterleiten. Hintergrund ist, dass die Bundesanstalt für Fleischforschung (Baff) bereits im März Nitrofen in Putenfleisch nachwies, die Erkenntnis aber nicht weiterleitete, weil sie in privatem Auftrag prüfte.

Das Krebs erregende Unkrautvernichtungsmittel Nitrofen ist nach bisherigen Informationen nur in Geflügelfleisch nachgewiesen worden. Neben Puten- und Hühnerfleisch seien vor allem Eier gefährdet, sagt die Öko-Expertin Angelika Michel-Drews vom Verbraucherzentralen-Bundesverband (vzbv) in Berlin.

Nach ihren Erkenntnissen habe der Lieferant des verseuchten Futtergetreides „fast den gesamten Biomarkt für Eier in Deutschland“ beliefert. „Im Ökolandbau wird zugekauftes Futtergetreide ausschließlich in der Geflügelzucht eingesetzt. Das Futter für Rinder und Schweine bauen die Ökolandwirte selber an“, sagt auch der Direktor der Baff, Karl Otto Honikel. Biobrot sei nicht gefährdet, da Futterweizen nicht zum Backen verwendet werde. RENI

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