: Klarstellung zu Fristen im HRG
BERLIN dpa ■ Im Streit über die Fristverträge für wissenschaftliche Nachwuchskräfte soll jetzt eine Klarstellung ins neue Hochschulrahmengesetz (HRG) aufgenommen werden. Bildungsministerin Bulmahn (SPD) wolle damit „ein positives Signal“ an jene jungen Wissenschaftler senden, „die auf Grund von Fehlinformationen und zum Teil unsachlicher Diskussionen in den letzten Monaten verunsichert worden sind“. „Jeder, der seine Promotion oder Habilitation nach dem alten Gesetz begonnen hat, kann sie auch in angemessener Zeit zu Ende führen.“ Eine Stichtagsregelung werde klarstellen, dass wissenschaftliche Mitarbeiter weiter mindestens bis zum 28. Februar 2005 befristet beschäftigt werden können.
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