: kooperation und europäischer haftbefehl
Auszüge aus dem Maßnahmenkatalog
Beschlüsse der Innen- und Justizminister:
Die Auslieferung mutmaßlicher Täter an andere Staaten wird durch ein Verfahren ersetzt, nach dem Personen, die terroristische Aktionen durchgeführt haben, auf der Basis eines europäischen Haftbefehls überstellt werden.
Es wird einheitlich definiert, was „terroristische Taten“ sind.
Die Zusammenarbeit von Richtern und Anklägern, die im Kampf gegen den Terrorismus spezialisiert sind, wird durch die Einheit für Zusammenarbeit in der Justiz, „Pro-Eurojust“ organisiert.
Der „Missbrauch des Bankensystems beim Transfer von Geldsummen im Zusammenhang mit Terrorismus und Drogenhandel“ soll verhindert werden.
Ein „Mindestmaß an Wachsamkeit“ bei der Überwachung der Außengrenzen in allen betreffenden Staaten soll garantiert werden. Die Ausstellung von Ausweispapieren, Aufenthaltsgenehmigungen und Visa soll wachsam kontrolliert werden.
Es wird geprüft, ob es Artikel 2 (2) des Schengener Abkommens erlaubt, dass für einen bestimmten Zeitraum alle nationalen Regierungen gleichzeitig die Grenzkontrollen wieder einführen.
Maßnahmen zur verbesserten Zusammenarbeit mit den USA:
Die Beziehungen zwischen Europol und den USA sollen durch informelle Kooperation und eine formale Vereinbarung verbessert werden, die vor allem einen Austausch von Verbindungsoffizieren vorsehen soll.
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