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Vernetzung der Rechten SzeneNachglühen des Sonnenwendfeuers

Ein geschichtsrevisionistischer Verleger hat einen verurteilten Holocaustleugner zu Gast. Munier und Zündel feiern gemeinsam die Sonnenwende.

Hier war der Zündel nicht: Sonnenwendfeuer in Baierbrunn. Bild: dpa

In der breiten Öffentlichkeit meidet Verleger Dietmar Munier einschlägige Kontakte. Am Samstag jedoch kam zu seiner Sonnenwendfeier in Martensrade internationale, rechtsextreme Prominenz: der Holocaustleugner Ernst Zündel.

In die schleswig-holsteinische Provinz war Zündel, der zur Zeit in Baden-Württemberg lebt, extra angereist. Für den Nachmittag hatte Munier, dessen Verlagsgruppe Lesen & Schenken das Landesamt für Verfassungsschutz (VS) als „bedeutendsten“ geschichtsrevisionistischen Verlag in Deutschland bezeichnet zur Brauchtumsfeier geladen.

Gegen 15.00 Uhr zogen die etwa 50 „lieben Freunde“ vom Steinkreis auf dem weitläufigen Anwesen Muniers zum Feuerstoß (taz berichtete). Fast am Ende der langen Kette von trachtenartig Gekleideten mit Fackeln: Zündel. Eine Aufnahme, die jetzt ausgewertet werden konnte, zeigt den 73-jährigen, mehrfach verurteilten Leugner des Holocaust.

Die Einladung legt nahe, dass dem Verleger der Gast bekannt war. Heißt es doch: „Gerne sind uns weitere Gäste willkommen, die Einladungen bitten wir aber mit uns abzusprechen“. In dem Besuch sieht VS-Chef Dieter Büddefeld einen „kleinen Baustein“ der die Beziehungen des Verlegers zum Rechtsextremismus nahelege. Auf Nachfrage der Presse antwortet Munier, dass es ein private Familienfeier gewesen seien soll und stritt die Teilnahme indirekt ab.

Vor zwei Jahren erst kam Zündel in Mannheim aus dem Gefängnis. Im Jahr 2007 hatte das Landgericht Mannheim ihn wegen Volksverhetzung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter bezeichnete ihn als „überzeugten Nationalsozialisten“. Vor der Verurteilung musste er aus Kanada ausgeliefert werden. Ab 1976 hatte er von Kanada und den USA aus begonnen Schriften zu veröffentlichen, die die Vernichtung der europäischen Juden bestreiten.

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13 Kommentare

 / 
  • OV
    Otto von Bismarck

    @Thomas Sch.

    Nun hyperventilieren Sie nicht gleich:

     

    "1) OvB stellt mich als Lügner dar."

     

    Nein, ich erkläre Ihnen nur, dass mich Ihre Behauptungen über Ihre Familienverhältnisse nicht die Bohne interessieren, weil zum einen die mutmaßliche Hautfarbe Ihres Schwiegervaters überhaupt nichts zur Sache tut und zum anderen Ihre Behauptungen von mir nicht überprüfbar sind. Sie können auch behaupten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit König David zu leben, dass kann ich auch nicht widerlegen und interessiert mich auch kein Stück.

     

    "2) OvB behauptet, ich würde mich bei Nazis informieren."

     

    Nun, wie ich darauf komme habe ich erklärt, kann ich aber gerne genauer ausführen. Wer das von Ihnen gepostete Zitat googelt stößt ausschließlich (!) auf Rechtsextremisten- und Naziseiten, z.B. auf den drolligen zur NPD übergelaufenen Hans Püschel mit sein Aufsatz "Holocaustleugnung ist Menschenrecht".

    Eine Anmerkung: Auf der Seite des Human Rights Committee, dessen Kommentar Sie zitierten finden sich nur die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Übersetzung, sowie das englische Original, jedoch keine deutsche Version.

    Somit ist erstaunlich, dass die von Ihnen wiedergegebene deutsche Übersetzung Wort für Wort und Silbe für Silbe mit der auf den Naziseiten verbreiteten Version übereinstimmt! Damit nicht genug: Auch findet sich in Ihrer Version exakt die selbe sinnentstellende Auslassung des Schlusssatzes wie auf den Seiten, nämlich der fehlende Verweis auf Artikel 19 Abs. 3 und Artikel 20, die ein Verbot der Holocaustleugnung unter dem Volksverhetzungsparagraphen zulassen. Diese unzlässige Kürzung ist ein billiger Propagandakniff der auf diesen Gesetzeskommentar verweisenden Nazis und findet sich haargenau bei Ihnen wieder.

    Das lässt nur eine Schluss zu: Ihre Quelle ist entweder eine Naziquelle, oder jemand der sich direkt aus solchen informierte. Und Sie plappern das dann munter nach...

     

    "3) OvB unterstellt, daß ich mit meiner Meinung Nazisympathisant sei."

     

    Sie geben diese Nazi- und Holocaustleugnerpositionen unreflektiert wieder. Trotzdem habe ich nicht gesagt, dass Sie Nazisympathisant sind, sondern dass Sie als Sympathisant dastehen, d.h. den Eindruck erwecken einer zu sein. An diesem Eindruck hat sich aus den aufgeführten Gründen bei mir nichts geändert.

  • TS
    Thomas Sch.

    Und schon wieder der Otto,

    der hier öffentlich Diskussionsteilnehmer als Nazisympathiesanten diskreditiert:

    1) OvB stellt mich als Lügner dar.

    2) OvB behauptet, ich würde mich bei Nazis informieren.

    3) OvB unterstellt, daß ich mit meiner Meinung Nazisympathisant sei.

     

    Liebe TAZ-Redaktion, das reicht jetzt. Ich fordere Sie hiermit öffentlich auf, den Mitdikutierter Otto von Bismarck entweder zu sperren, hilfsweise ihn wegen der m.E. unzulässigen üblen Nachrede hier öffentlich zu tadeln. Wir sind in einer freien Gesellschaft, aber ich habe es nicht hinzunehmen, mit Nazis in Verbindung gebracht zu werden.

     

    Lieber Adam A., vielen Dank für die Informationen und Ihre freundliche Unterstützung.

     

    Lieber Jan, das ist völlig richtig gedacht: Die Frage ist, was als Meinung, was als Aussage zu bewerten ist. Darf jemand an der Mondlandung zweifeln und behaupten, sie hätte nie stattgefunden ohne das als eigene Meimung zu kennzeichnen oder muß er immer dazusagen: Ich "glaube, vermute", etc.pp, daß es so ist. Gute Frage.

     

    Und überhaupt: Kann man überhaupt jemandem verbieten, eine Meinung zu haben und zu äußern ? Sind wir da nicht schon bei "Gedankenverbrechen" à Orwell ? Sie sehen zum Beispiel bei OvB, daß man bei ihm schon als Nazi gilt, wenn man die falsche Zeitung liest. In bester deutscher Tradition wird derjenige von ihm, der vom Mainstream abweicht, gleich verleumdet. Das hatten wir schon mal hierzulande. Er bemerkt wahrscheinlich gar nicht, was er tut. Vielleicht sollte ich ihm vorschlagen, am rechten Ärmel eine braune Armbinde mit einem dicken R drauf zu tragen, damit die anderen vor mir vorsorglich geschützt werden.

  • K
    Karl

    Nicht nur Jüdische Mitbürger wurden von der Nationalsozialisten Regierung systematisch getötet ,was mit dem Begriff de Holocaust umschrieben wird .

    Die anderen 50 Millionen opfer der Nationalsozialisten verdienen auch einen Nazi-Leugner ,

    äh ich meine ,verdienen auch ein Gedenken .

  • OV
    Otto von Bismarck

    @Thomas Sch.

     

    "so müssen sich damals die Juden in Deutschland gefühlt haben"

     

    Zum Kotzen Ihr Vergleich!

     

    @Thomas Sch., Adam A.

     

    Und jetzt mal zum mitdenken:

    Es gibt in den meisten europäischen Staaten Gesetze die die Leugnung des Holocausts unter Strafe stehen. All diese Staaten haben den ICCPR unterzeichnet. Glauben Sie, das diese Staat jetzt über den Umweg der UN ihre eigenen Gesetzte illegal machen?

     

    Hier mal Ihr Auszug auf Englisch:

    "49. Laws that penalize the expression of opinions about historical facts are incompatible with the obligations that the Covenant imposes on States parties in relation to the respect for freedom of opinion and expression. The Covenant does not permit general prohibition of expressions of an erroneous opinion or an incorrect interpretation of past events."

     

    Und hier mal das direkt darauf Folgende, was Ihre Quelle unterschlagen:

     

    "Restrictions on the right of freedom of opinion should never be imposed and, with regard to freedom of expression, they should not go beyond what is permitted in paragraph 3 or required under article 20."

     

    Bezug wird hier genommen auf Artikel 19, Abs. 3:

     

    "The exercise of the rights provided for in paragraph 2 of this article carries with it special duties and responsibilities. It may therefore be subject to certain restrictions, but these shall only be such as are provided by law and are necessary:

     

    (a) For respect of the rights or reputations of others;

     

    (b) For the protection of national security or of public order (ordre public), or of public health or morals. "

     

    und Artikel 20

     

    "1. Any propaganda for war shall be prohibited by law.

     

    2. Any advocacy of national, racial or religious hatred that constitutes incitement to discrimination, hostility or violence shall be prohibited by law."

     

    Beide von Ihren Quellen unterschlagenen Passagen betreffen also genau den Tatbestand den man gemeinhin als "Holocaustleugnung" bezeichnet. Denn der Straftatbestand, den diese erfüllt ist die Volksverhetzung und deren Bestrafung erlauben Artikel 20 und 19 Abs. 3 ausdrücklich!

     

    Und nochmal @Thomas Sch.

     

    Informieren Sie sich weiter bei Nazis und geben Sie das dort "gelernte" unreflektiert weiter und Sie werden weiterhin als Nazisympathisant dastehen.

  • TS
    Thomas Sch.

    Lieber Otto von Bismarck,

    Ihre Antwort ist unhöflich und pampig. Und da Sie ja offenbar glauben, ich würde es nötighaben, Sie bezüglich meiner Familiensituation anzulügen, wirft noch ein weiteres, besonderes Licht auf Sie. Sie nehmen sich die Zeit, mich einen Lügner zu schimpfen, aber nicht, meine Frage zu beantworten. Jedenfalls habe ich durch Sie etwas gelernt: So, wie Sie jeden als Rechtsradikalen verdächtigen, weil er sich vermeintlich an den falschen Stellen informiert, so müssen sich damals die Juden in Deutschland gefühlt haben: Bist du irgendwie nur etwas auffällig, weil du zum Beispiel die falsche Zeitung liest, hat man dich sofort auf dem Kieker. Bravo Otto.

  • PT
    Philipp Tessin

    Das müsste der Kommentar zu den Menschenrechtskonventionen sein, also im weitesten Sinne Erklärungen und Interpretationen enthalten.

    Das dürfte mit der Holocaustleugnung tatsächlich im Konflikt stehen (auch wenn ich persönlich solche Leugnungen und ihre Verbreiter widerlich finde und nur schwer ertragen kann!).

    Aber vielleicht gibt es speziell zur Holocaustleugnung auch andere Interpretationen? Gibts da weitere Infos zu?

  • J
    Jan

    @Thomas Sch.

     

    Ist die Aussage, dass es den Holocaust nicht gegeben hat, denn eine Meinung oder eine Falschaussage? Wenn ich jetzt sage, dass Sie einen Mord begangen haben, ist das dann meine Meinung oder eine Falschaussage, wenn ich weiß, dass Sie keinen Mord begangen haben.

     

    Meinungsfreiheit bedeutet für mich, dass ich das Recht habe zu kritisieren und zu hinterfragen, ohne gleich von der Obrigkeit dafür bestraft zu werden. Allerdings endet in meinen Augen diese Freiheit, wenn ich Verbrechen, die faktisch belegt sind, leugne und damit noch eine verdrehte Wahrheit schaffe.

  • AA
    Adam A.

    @ Thomas Sch.:

     

    Lassen Sie sich von Otto vB nicht ins Boxhorn jagen. Sie haben da schon richtig gelegen mit Ihrem Hinweis. Den Wortlaut des beschlossenen neuen "General Comments" (Allgemeinen Kommentars) zum Artikel 19 der Menschenrechtskonvention der VN finden Sie hier: http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm

     

    Im Absatz 49 finden Sie dann folgenden Wortlaut, in deutscher Übersetzung: "Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse."

     

    Im Artikel 19 geht es um die "Freiheit der Meinungsäußerung", die nun eben nach dem Beschluß des Menschenrechtsausschusses vom Juli 2011 in Genf auch für die sog. "Holocaust-Leugner" gilt, und das in allen Unterzeichnerstaaten, also z.B. in der BRD, in der Schweiz, in Österreich usw.

     

    Ansonsten ist der Artikel von Röpke + Speit jenseits jeglichen guten Geschmacks, so daß dazu nichts gesagt werden muß.

     

    Beste Grüße. Adam A.

  • OV
    Otto von Bismarck

    "Aber was ist denn dann "CCPR/C/GC/34", Absatz 49 ? "

     

    Frage Sie doch denjenigen, von dem Sie dieses Zitat haben!

    Ich bin nicht Ihre Quellenangaben-Suchmaschine.

     

    Und bezüglich der angeblichen Herkunft Ihrer Ehefrau und Ihres Schwiegervaters: Schon Papier ist geduldig, Bits und Bytes haben die Geduld von Toten. Sie können mir hier viel erzählen. Aber wenn man das von Ihnen gepostete Zitat googelt, findet man dutzendweise Rechtenseiten. Sonst nichts...

  • G
    gundi

    CCPR/C/GC/34 ist eine "ADVANCE UNEDITED VERSION" auf der Internetpräsenz des OHCHR incl. Absatz 49 - ein Diskussionspapier (wenn nicht gar fake) ohne Bestandteil der UN-Menschenrechtscharta zu sein, geschweige denn Bindungskraft zu besitzen ... aber der aktuelle Renner in einschlägigen Foren

  • TS
    Thomas Sch.

    Lieber Otto von Birmarck,

    sofern das tatasächlich nicht in der UN-Menschenrechtskonvention steht, bedanke ich mich für den Hinweis. Aber was ist denn dann "CCPR/C/GC/34", Absatz 49 ? Wäre für Aufklärung dankbar. Ob ich denn ein Rechtsfan bin, werde ich meine srilankische Ehefrau fragen oder meinen (rabenschwarzen) Schwiegervater, wenn´s recht ist. Vielleicht sollten Sie mit Verdächtigungen etwas vorsichtiger umgehen. Macht nämlich schnell angreifbar.

  • OV
    Otto von Bismarck

    Wenn Sie nicht nur die Kopiervorlagen Ihrer rechten Fanseiten reproduzieren würden, könnten Sie leicht nachsehen, dass das NICHT in der UN-Menschenrechtskonvention steht, sondern tatsächlich in "CCPR/C/GC/34", Absatz 49.

  • TS
    Thomas Sch.

    ohne Kommentar:

    “Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubtkein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.”

     

    (UN-Menschenrechtskonvention, Absatz 49, CCPR/C/GC/34)