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Urteil zum DemonstrationsrechtMegaphon im Forst erlaubt

Zahlreiche Auflagen hat die Stadt Braunschweig bei Protesten gegen den Flughafenausbau erlassen. Nicht alle waren zulässig, befand jetzt das Verwaltungsgericht.

Nicht Gegenstand des Verfahrens: Protest der Umweltorganisation Robin Wood am Braunschweiger Rathaus. Bild: dpa

HANNOVER taz | Rechtswidrig ist ein Teil der Auflagen, die die Stadt Braunschweig ihrem Ratsherrn Peter Rosenbaum für dessen Protests gegen den Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg erteilt hat. Das geht aus einem Urteil der fünften Kammer des Braunschweiger Verwaltungsgerichts vom Donnerstag hervor.

Mit Waldspaziergängen, Mahnwachen und Demos hatten der Ratsherr der Bürgerinitiativen Braunschweig (Bibs) und seine Mitstreiter gegen die Verlängerung der Flughafenpiste protestiert - vergeblich. Auch der geschützte Eremitenkäfer, den die GegnerInnen nahe der Start-und Landebahn fanden, konnte den Pisten-Ausbau nicht verhindern: Zehntausende Bäume mussten im Querumer Forst weichen, um die Bahn von 1.680 auf 2.300 Meter zu verlängern.

Ende August wurde der Abschluss der knapp 39 Millionen Euro teuren Bauarbeiten gefeiert. Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister (CDU) sprach von einem "Tag der Freude", rühmte die "idealen Bedingungen für die Forschung". Deren Schaffung war der Stadt zufolge der Grund für den Ausbau. Der GegnerInnen teilen diese Sicht nicht: Die längere Rollbahn ermögliche es vor allem den Managern des Wolfsburger Autobauers VW, ihre geschäftlichen Langstreckenflüge nicht mehr in Hannover, sondern gleich vor dem Werkstor starten zu können.

Peter Rosenbaum hat der Protest dagegen 20.000 Euro Geldstrafe beschert: Ende 2010 verurteilte ihn das Braunschweiger Amtsgericht wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht, Nötigung, der Aufforderung zu Straftaten und Hausfriedensbruchs.

Rosenbaum hatte etwa eine Demonstration auf die Straße geleitet - obwohl die laut städtischer Auflage auf Fuß- und Radwegen hätte marschieren sollen. Ignoriert hatte der Rollbahn-Gegner auch das Verbot von Megaphonen: Die wären erst ab einer Demo-Größe von über 50 Teilnehmern erlaubt gewesen.

Kurz nach dem Urteil solidarisierten sich 2010 über 200 Unterzeichner in einem offenen Brief mit Rosenbaum, darunter der DGB Südniedersachsen-Harz und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz. Die Auflagen der Stadtverwaltung unter Braunschweigs Oberbürgermeister Gert Hoffmann (CDU) seien "politisch motiviert".

Einen Teil dieser Auflagen erklärte das Braunschweiger Verwaltungsgericht nun rechtswidrig: Beim Megaphon-Verbot etwa könne sich die Stadt nicht auf Lärmschutz für Anwohner berufen - die Demo habe im Wald stattgefunden. Zudem sei der Lautsprecher zur "Binnenkommunikation" notwendig gewesen: Zeitgleich zum Protestumzug nämlich wurden Bäume gerodet, "erhebliche Lärmeinwirkungen" inklusive.

Das Gehweg-Gebot für den Demonstrationszug beanstandete das Verwaltungsgericht zwar nicht. Die Vorsitzende Richterin wies aber darauf hin, dass ein Verstoß dagegen nicht automatisch ein Straftatbestand sei. Ob Demos auf die Straße ausweichen dürfen, sei im Einzelfall vor Ort abzuwägen.

Über Rosenbaums 20.000 Euro-Strafe wurde am Donnerstag nicht entschieden. Dagegen hat er beim Landgericht Berufung eingelegt, das Verfahren steht noch aus. Mit dem Entscheid der Verwaltungsrichter als erstem Schritt sei er "überwiegend zufrieden", sagt der Ratsherr: Das Urteil habe "grundsätzliche Bedeutung für die Befugnisse der Versammlungsbehörden gegenüber Bürgern und die Frage, ob sie demonstrieren können, ohne Angst zu haben, gleich zum Straftäter zu werden."

Rosenbaum selbst geht das Risiko weiterhin ein: Nach wie vor wird sonntags am Flughafengelände demonstriert: für Schallschutz, Nachtflugverbot und eine Umgehungsstraße.

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