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Urteil gegen die Polizei"Dumm gelaufen"

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht erklärt die Auflösung der Bauwagen-Demonstration "Einmal im Leben pünktlich sein" durch die Polizei für rechtswidrig.

Das könnte jetzt teuer werden: Die Polizei schließt einen Bauwagen kurz. Bild: Henning Scholz

Die gewaltsame Auflösung der Bauwagen-Demonstration "Einmal im Leben pünktlich sein" durch die Polizei vor acht Jahren war rechtswidrig. Das hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz entschieden. Die Polizei habe den grundgesetzlichen Schutz der Versammlung missachtet und Ermessensspielräume nicht ausgeschöpft. Die Entscheidung eröffnet jetzt den Besitzern der Wohngefährte die Möglichkeit, Regressansprüche für die entstandenen Schäden an den Fahrzeugen geltend zu machen.

Wie berichtet, hatten sich am 24. April 2004 frühmorgens auf einen Schlag 105 Bauwagen-Inhaber und Sympathisanten vor den ehemals besetzten Häusern an der St. Pauli-Hafenstraße unangemeldet versammelt, um gegen die Bauwagen-Politik des CDU-Senates zu protestieren. Der Polizeiführer Thomas Mülder setzte den Versammelten, die von den Anwälten Manfred Getzmann und Andreas Beuth vertreten wurden, ein Ultimatum,die Versammlung bis neun Uhr zu dulden und bis dahin einen Versammlungsleiter zu benennen. Tatsächlich meldete sich um 8.47 Uhr der damalige Regenbogen-Bürgerschaftsabgeordnete Norbert Hackbusch bei Mülder als nachträgliche Anmelder und Versammlungsleiter. Just in dem Moment, wurde aber die Demonstration über Polizei-Lautsprecherwagen für ausgelöst erklärt. "Die Auflösung kam zu früh, sie hätte noch gar nicht ergehen dürfen", sagt der Vorsitzende Richter Joachim Pradel. "Das ist dumm gelaufen."

Der Umstand allein, dass die Demonstration nicht spontan und auch nicht angemeldet war, rechtfertige keine Auflösung. "Die Rechtslage ist eindeutig - die Versammlung stand unter dem Schutz des Grundgesetzes", sagt Pradel. Zudem habe es keinen Grund für die Auflösung gegeben, weil von dem Protest keine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgegangen sei.

Zudem habe es die Polizeiführung versäumt, von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch zu machen. Wäre mit dem Versammlungsleiter vernünftig über Alternativen verhandelt worden, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt, zum Beispiel über eine zeitliche Begrenzung der Versammlung oder die Räumung einer Fahrspur, wären die Ereignisse danach erspart geblieben. "Die möglichen Varianten sind alle nicht ausgeschöpft worden", kritisiert Pradel. In der Folge hatten Polizisten in einer mehrstündigen Aktion viele Wohnwagen mit Brechstangen oder Bolzenschneider aufgebrochen, die Lenkradschlösser geknackt und die Wagen kurzgeschlossen, um sie weg zu transportieren.

"Viele von uns haben anschließend Gutachten über die Schäden erstellen lassen", sagt Bernd Welte, Ex-Sprecher des Bauwagenplatzes Bambule. Ihre Anwälte hätten über die Zeit hinweg Jahr für Jahr durch Schreiben an die Polizei die Regressansprüchen bekräftigt. Wenn die Polizei nun nicht zahlt, können die Reparaturkosten eingeklagt werden.

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4 Kommentare

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  • B
    Bullenliebe

    Dem Kommentar von Observer ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

    Hamburger Kessel, Oliver Neß, Jolly Rogers - die HH Polizei hat da eine unselige Tradition. Aber solange die Politik, ob CDU oder SPD macht da kein Unterschied, das deckt wird sich wohl auch nichts ändern und somit können sich wildgewordene Polizeiführer austoben.

  • P
    pablo

    Wenn nicht einmal die "schützer" von Recht und Ordnung sich an die Gesetze halten wer dann sonst? In der Polizei Hamburg hat man etwas gegen die Versammlungsfreiheit könnte man da meinen. Wenn aus Sicht der Polizei Hamburg die Falschen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nehmen wird mit Gewalt gegen Bürger vorgegangen. Schade das hierfür die Verantwortlichen nicht direkt haftbar gemacht werden können, denn nur so werden sie es lernen das haben sie in den letzten 62 Jahren BRD gezeigt. Die Polizei schützt nur die Rechte die ihnen Situationsbedingt in den Kram passen, alle anderen Rechte egal wie schwer sie wiegen werden außer Acht gelassen und für irrelevant erklärt.

  • O
    Observer

    Wieder einmal muss sich die hamburger Polizei von Gerichten attestieren lassen, dass die Polizei das grundgesetzlich garantierte Versammlungsrecht des Bürgers unzulässig einschränkt. Darin hat die hamb. Polizei schon eine gewisse Tradition und zeigt sich in diesem Punkt immer wieder unbelehrbar. Man könnte hier vermuten, dass sich die Polizei in Hamburg einen Dreck um das Recht auf Versammlung schert und diesbezügliche Gerichtsurteile vorsätzlich missachtet.

     

    Vielleicht sollten die Polizeiführer mal wieder eine Schulung in Sachen Demokratie und Grundgesetz erhalten. Das Vorgehen der hamburger Polizei erinnert schon sehr stark an die Handlungsweisen diktatorischer Regime.

     

    Maßstab für das Handeln der Polizei sind und bleiben Grundgesetz, Gesetze und Rechtsprechung; Und nicht die Phantasien machtgeiler Polizeiführer.

  • R
    Rainer

    Es ist ja erfreulich wenn Deutsche Gerichte ausnamsweise auch mal dem Bürger Recht geben in einem Rechtsstreit mit der Polizei, nur ändern wird es nichts. Den entstandenen Schaden bezahlt der Steuerzahler und die Verantwortlichen kommen sicherlich ungeschoren davon.

    Wieso sollten Polizisten aus Fehlern lernen wenn Sie nichts zu befürchten haben?

    Solange der Korpsgeist der Polizei, die Nachsicht der Gerichte und teilweise die Politik verhindern, dass sich die schwarzen Schafe unter den Beamten für ihre Taten verantworten müssen, werden sich solche Übergriffe noch oft wiederholen.