Lohnvergleichsverfahren "Logib D": Wenn die Lücke schrumpft
Firmen können jetzt ihre Frauen- und Männerlöhne vergleichen lassen. Doch das System "Logib D" zeitigt wundersame Ergebnisse und ist deshalb umstritten.
BERLIN taz | Alexander Geib ist amüsiert: Sein Unternehmen, der Pumpenhersteller Flux, hat seine Männer- und Frauenlöhne vergleichen lassen. Und während im deutschen Durchschnitt Frauen 23 Prozent weniger verdienen als Männer, ist es in seinem Betrieb umgekehrt: Die Frauen verdienen mehr als die Männer, 1,8 Prozent mehr. Personalchef Geib sieht sich bestätigt: "Bei uns war es schon immer so: Wer sich hervortut, wird gefördert, egal ob Mann oder Frau."
Nun muss man sich den Pumpenhersteller keineswegs als frauendominiertes Wunderwerk vorstellen, es arbeiten 60 Prozent Männer und 40 Prozent Frauen dort. Die Führungsebene ist rein männlich. Die Männer arbeiten in den besser bezahlten Tätigkeiten. Eine ganz normale Technikfirma also.
Zu der wundersamen 1,8 kommt es dank einem besonderen Untersuchungsverfahren: Logib D heißt es und ist ein Software-Programm, das die Lohnstruktur auf Ungleichheiten zwischen Männer- und Frauenlöhnen untersucht. Das Bundesfamilienministerium bewirbt es und hat vergangene Woche einige Unternehmen beglückwünscht, die es angewandt haben - darunter auch Flux.
Das Interessante an dem Logib-Verfahren: Es zerlegt die Lohndifferenz in verschiedene Bestandteile: unterschiedliche Qualifikationen, Berufsjahre, Arbeitszeitmodelle etc. All dies ziehen die Prüfer als "objektive Faktoren" von der Lohnlücke ab. Übrig bleibt eine "bereinigte" Zahl, die sehr viel kleiner ist als die unbereinigte. Bei Flux kommt es sogar dazu, dass eine unbereinigte 19-Prozent-Lohnlücke zu Lasten der Frauen sich in ihr Gegenteil verkehrt und zu einer 1,8-Lücke zugunsten der Frauen wird.
Nun haben nicht alle untersuchten Firmen so hübsche Ergebnisse, zwischen 2 Prozent und 9 Prozent lag die bereinigte Lohnlücke bei den 24 Unternehmen, die vom Familien-Staatssekretär ausgezeichnet wurden. Dort sieht Friedrich Fratschner von der Unternehmensberatung Baumgartner und Partner, der den Logib-Test begleitete, auch Handlungsbedarf: "Hier kommen unbewusste Rollenbilder ins Spiel: belohnt das Beurteilungssystem typisch männliches Verhalten? Trauen sich die Frauen bestimmte Positionen nicht zu und bewerben sich gar nicht erst? Oder bevorzugt ein männlicher Beurteiler unbewusst männliche Mitarbeiter?"
Logib D kann Anhaltspunkte bieten
Doch anhand der Firma Flux mit ihrer männlichen Führungsspitze sieht man auch, dass die "bereinigte" Lohnlücke nur sehr wenig aussagt. Kann ein Unternehmen damit zufrieden sein, wenn alle Frauen in schlecht qualifizierten Teilzeitstellen hocken und deshalb keine Karriere machen? Die Zahlen von Logib D, darauf weist Berater Fratschner hin, können den Unternehmen gute Anhaltspunkte bieten, sich eingehender zu prüfen: Denn die unbereinigte Differenz weist ja auch auf Ungleichheiten hin.
Der Krankenhausbetreiber Marienhaus etwa hat durchaus bemerkt, dass die Chefärzte meist Männer sind. Die sind auch oft doppelt belastet, etwa weil sie noch Lehrverpflichtungen an der Uni haben. Doch hält sich in der Unternehmenskultur eine Art zweifacher Standard: "Die berufliche Doppelbelastung wird im Unternehmen akzeptiert, die Doppelbelastung durch Familie und Beruf dagegen nicht", hat Krankenhausoberin Therese Schneider von Marienhaus beobachtet.
Doch eine solche Interpretation steht dem Engagement der Unternehmen anheim. Darin sieht die Wissenschaftlerin und Entgelt-Expertin Andrea Jochmann-Döll auch den Nachteil von Logib D. "Es fehlt bei Logib D eine qualitative Analyse", sagt sie. Sind die Anforderungen an die Arbeitsplätze korrekt beschrieben? Und warum sind überhaupt alle Teilzeit-Arbeitsplätze in Bereichen mit vermeintlich geringen Anforderungen? "Logib ist erst einmal nur eine Beschreibung, die Analyse bleibt dem Willen der Firmen überlassen", so Jochmann-Döll.
Lohncheck-Programmder Hans-Böckler-Stiftung
Zudem sei das Instrument nicht rechtskompatibel: Der Lissabon-Vertrag und auch das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbieten auch mittelbare Diskriminierung: Eine vermeintliche Gleichbehandlung, die aber ein Geschlecht härter trifft. Damit müsste die gesamte Vergütungsstruktur danach geprüft werden, ob sie typische Männertätigkeiten besser bewertet oder mit Zulagen versieht als Frauentätigkeiten. Jochmann-Döll hat deshalb für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung ein Lohncheck-Programm entwickelt, den "eg-check", das diese Komponenten berücksichtigt und deshalb - anders als Logib D - gerichtsfest ist.
Das Thema Recht möchte das Familienministerium mit Logib D ohnehin nicht anfassen. Logib D verändere die Unternehmenskultur und steigere die Attraktivität des Arbeitgebers, schwärmt Staatssekretär Hermann Kues. Das kluge Unternehmen, das sich heute schon prüfe, habe einen Vorteil auf dem Arbeitsmarkt. "Man muss nicht immer alles mit Gesetzen regeln", erklärt er unter Beifall der Firmen.
Das sieht die Opposition anders. Die SPD etwa hat im Frühjahr die Regierung per Antrag im Bundestag aufgefordert, ein Entgeltgleichheitsgesetz festzulegen. Danach müssten alle Betriebe einen Entgeltbericht abgeben. Eine behördliche Stelle, wie etwa die Antidiskriminierungsstelle, würde diese Berichte prüfen. Die Stelle und auch Antidiskriminierungsverbände müssten die Firmen verklagen können, wenn sie eine festgestellte Ungleichheit nicht beseitigen. Auch die Tarifverträge müssten so überprüft werden. All das lehnt das Familienministerium ab. Und verkündet lieber, dass man mit Logib D kaum Diskriminierung finden konnte.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Scholz bezeichnet russischen Raketeneinsatz als „furchtbare Eskalation“
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu
Er wird nicht mehr kommen