Syrischen Flüchtlingen Asyl verwehrt: In Griechenland interniert
Wer dem Bürgerkrieg in Syrien entkommt, landet in Europa oft in Haft. Das liegt daran, dass diese Menschen wie gewöhnliche Asylsuchende behandelt werden.
BERLIN taz | Assad und dem Krieg entkommen, in Europa eingesperrt: Syrische Flüchtlinge müssen in Griechenland mit wochenlanger Internierung rechnen. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei.
Demnach geht das Bundesinnenministerium davon aus, dass syrische Flüchtlinge „nicht anders als sonstige in Griechenland aufgegriffene Ausländer behandelt werden“.
Somit kommen die Syrer vom Regen in die Traufe. Denn seit Jahren ist Griechenland zur Abschreckung papierloser Migranten dazu übergegangen, diese in sogenannte Administrativhaft zu nehmen. Sie werden für einen Zeitraum von einigen Tagen bis mehreren Monaten – der Normalfall sind einige Wochen – in geschlossenen Aufnahmelagern interniert.
In diesen Zentren, etwa im thrakischen Fylakio, herrschen nach übereinstimmenden Berichten von Menschenrechtsorganisationen katastrophale Zustände: Überfüllung, mangelnde Gesundheitsversorgung, kein Zugang zu Anwälten.
„Die EU-Staaten müssen eine ungehinderte Weiterreise dieser Menschen innerhalb der EU sicherstellen“, sagt die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke.
Weiterreise wird verwehrt
Denn vor allem gibt es in Griechenland kein Asylsystem. Syrischen Flüchtlingen, die in Griechenland aufgegriffen und registriert werden, ist somit in der gesamten EU die Möglichkeit versperrt, Asyl zu bekommen. Denn gemäß der Dublin-II-Richtlinie ist der Asylantrag immer nur im Land des ersten Grenzübertritts möglich.
In der Türkei halten sich derzeit mindestens 80.000 Flüchtlinge aus Syrien auf. Im Juli hatte Athen aus Angst vor ihnen 1.800 Soldaten zusätzlich abkommandiert, um die Grenze zur Türkei zu bewachen.
„Die Bundesrepublik kann die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz nicht einfach an die Nachbarstaaten Syriens abschieben“, sagt Jelpke. Zwar besteht in Deutschland seit Mai 2011 ein Abschiebestopp nach Syrien.
Dieser gilt jedoch nur für ihr Heimatland selbst, nicht aber für Transitstaaten. Seit Anfang 2011 hat Deutschland rund 1.700 SyrerInnen offiziell Schutz gewährt.
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