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Streit über RüstungsbegriffVergleich im Prozess um "Streumunition"

Darf die Smart "155" als Streumunition bezeichnet werden? Das ist auch nach dem Prozessende weiterhin unklar.

So feierte der Rüstungskonzern 2007 den 100. Geburtstag seines Firmenchefs Karl Diehl. Bild: dpa

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18 Kommentare

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  • HS
    Hans Sterr, Pressesprecher ver.di Bayern

    Mir lagen Informationen vor, dass frühzeitig mit Stefan Aigner über die Möglichkeiten von ver.di zur Unterstützung gesprochen wurde und dass darüber mit ihm auch Einvernehmen herrschte. Ich bedaure, dass diese Informationen offenkundig unvollständig oder sogar falsch waren.

     

    Ich entschuldige mich deshalb an dieser Stelle ausdrücklich bei Stefan Aigner und Andreas Zumach für die fehlerhafte Darstellung, die nicht wiederholt werden wird.

  • AZ
    Andreas Zumach

    Ich bleibe ohne Einschränkung bei meinem von Sterr kritisierten Satz. Wenn Sterr daraus den Eindruck gewinnt, Verdi habe den Kollegen Aigner im Regen stehen lassen, kann ich diesem Eindruck nicht widersprechen. Selbstverständlich habe ich vorher mit dem Kollegen Aigner über die Angelegenheit gesprochen. Auch wenn der formaljuristische Hinweis auf die Beschränkung "normaler" Rechtsschutzzusagen auf arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zutreffen sollte (es gibt hierzu auch andere Meinungen): Entscheidend ist, daß Verdi Aigner eben nicht die von Sterr behauptete finanzielle Unterstützung zugesichert hat mit Blick auf die Kosten, die im Falle einer Niederlage in dem vom Diehl-Konzern angestrengten Verfahren auf ihn zugekommen wären. Deswegen, und zumal nachdem der Richter ihm seine Verurteilung angekündigt hatte, war Aigner genötigt, einem Vergleich zuzustimmen.

     

    Andreas Zumach

  • SA
    Stefan Aigner

    Sehr geehrter Herr Sterr,

     

    es freut mich sehr, dass verdi mich „vollinhaltlich“ unterstützt. Ich bedanke mich auch ausdrücklich und uneingeschränkt für die Solidarität vieler Kolleginnen und Kollegen (!) aus der dju.

     

    Von einer Zusage auf finanzielle Unterstützung durch verdi kann allerdings keine Rede sein.

     

    Ich zitiere aus einer E-Mail des stellv. Landesfachbereichsleiter Medien, Kunst und Industrie in Bayern vom 21. Februar:

     

    "Wir gehen davon aus, das wir unabhängig von der vorliegenden Rechtsschutzentscheidung dich bei der Finanzierung der gegnerischen Anwaltsgebühren zumindest in erheblichem Umfang unterstützen können, wenn möglich ganz übernehmen. Die genauen Wege und Finanzierungsquellen kläre ich gerade. Ich bzw. XXX, die ab Montag wieder im Büro sein soll, werden uns zeitnah bei dir melden."

     

    Bis zum 2. März gab es keine weitere Nachricht und auch keine weitere Zusage, außer ein „wahrscheinlich“.

     

    Sich auf Vergangenes zu berufen, rettet die verdi nicht davor, einzugestehen, dass sie es wenigstens drei Monate lang nicht geschafft hat, irgendeine sichere Zusage zu machen. Zumal die von Ihnen erwähnten Prozesse geführt wurden, als noch die IG Medien für solche Fälle zuständig war, deren politischer Mut bei Weitem ausgeprägter war als der von verdi. Das zeigt allein die Rechtsschutzrichtlinie, die einen freien Journalisten de facto im Regen stehen lässt.

     

    Was die Aussage im Artikel von Herrn Zumach zu verdi betrifft, so kann ich diese nur unterstreichen. Vollinhaltlich.

     

    P.S.: Bis heute werde ich, was die Übernahme meiner Anwaltskosten betrifft, von verdi vertröstet.

     

    Mit freundlichem Gruß,

     

    Stefan Aigner

  • HS
    Hans Sterr, Pressesprecher ver.di Bayern

    In ihrer ansonsten sehr kompetenten Berichterstattung findet sich ein Schwachpunkt, und der trifft leider uns, ver.di.

     

    Andreas Zumach schreibt: "Aigners Gewerkschaft Ver.di hatte dem Journalisten bis zuletzt keine Rechtsschutzzusage gegeben, obwohl sich die Fachgruppe Journalismus innerhalb Ver.dis dafür stark gemacht hatte." Diese Aussage erweckt den Eindruck, dass Herr Aigner von ver.di im Regen stehen gelassen würde. Das bedarf aber deutlich der Korrektur: ver.di unterstützt Stefan Aigner vollinhaltlich.

     

    Dass der "normale" Rechtsschutz hier nicht zur Anwendung kommen kann, liegt an formaljuristischen Gründen (weil es sich um keine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung handelt).

     

    Wir (auch die Rechtsschutz-Verantwortlichen) haben aber dem Kollegen Aigner stets zugesichert, das wir ihn unabhängig davon unterstützen werden, auch finanziell. Diese Zusage erfolgte bereits am 21. Februar. Ein einfacher Anruf von Herrn Zumach bei uns oder Herrn Aigner hätte dies auch zu Tage gebracht.

     

    Unstrittig war und ist für ver.di zu jeder Zeit, das wir das politische Anliegen und die politischen Aussagen Aigners unterstützen. Siehe dazu auch den umfangreichen Artikel „Was ist Streumunition?“ in unserer Zeitschrift "M", Ausgabe 01/02 2009.

     

    Die Gefahr, dass Unternehmen ihre finanzielle Macht auch vor Gerichten zu nutzen versuchen, um kritische Berichterstattung zu be- oder verhindern, ist nicht neu. Das gab und gibt es lange vor dem Fall Diehl und wird von der dju in ver.di seit langem gesehen und bekämpft. Denken sie an Springer gegen Wallraff, die Fälle Flick, Haniel, Varta etc. pp.

  • DK
    Doktor K

    Diehl fürchtet einen Imageschaden in der Öffentlichkeit? Das wäre ruinös! Denn der Ottonormalverbraucher würde dann keine Markenstreumunition von diesem Konzern mehr kaufen, sondern wohl eher auf Discountangebote zurückgreifen.

    Hütet unseren Öffentlichkeitsliebling, die Rüstungsindustrie!

  • PA
    Peter A.H. Meier

    In was für einer Bananenrepublik lebe wir eigentlich, in der ein kleiner bayrischer Richter über die Deutsche Sprache entscheiden darf. Nach Ansicht der Vereinten Nationen ist Streumuniton darüber definiert, dass sich aus dem Hauptgeschoss kleinere Geschosse herauslösen. Und genau das ist auch bei SMArt155 der Fall. Ob diese nun intelligent sind oder nicht. Komisch ist es auch wenn ein Richter nur der Argumentation der Klägers folgt und keine unabhänigen Experten Gehör finden. Bis zur schriftlichen Urteilsverkündung ist nicht mal klar was Herr Aigner sagen darf und was nicht. Seltsam ist auch das nun Ausnahmeregeln in Staatsverträgen den deutschen Sprachgebrauch regeln. Abgesehen davon widerpricht es der Logik die Defintion einer Ausnahme von Streubomben zu verwenden um zu sagen sagen, dass man gar keine Streubomben herstellt, schon gar nicht wenn noch gar nicht bewiesen ist, dass man unter die Aunahme fällt. Auf die schriftliche Begründung kann man gespannt sein. Bis jetzt sieh es so aus, dass wenn man nur genug Geld hat, die deutsche Sprache nach seinem Gusto regeln kann. Wenn das nicht den Beigeschmack von Rechtsbeugung hat.

  • HS
    Hans Sterr, Pressesprecher ver.di Bayern

    Mir lagen Informationen vor, dass frühzeitig mit Stefan Aigner über die Möglichkeiten von ver.di zur Unterstützung gesprochen wurde und dass darüber mit ihm auch Einvernehmen herrschte. Ich bedaure, dass diese Informationen offenkundig unvollständig oder sogar falsch waren.

     

    Ich entschuldige mich deshalb an dieser Stelle ausdrücklich bei Stefan Aigner und Andreas Zumach für die fehlerhafte Darstellung, die nicht wiederholt werden wird.

  • AZ
    Andreas Zumach

    Ich bleibe ohne Einschränkung bei meinem von Sterr kritisierten Satz. Wenn Sterr daraus den Eindruck gewinnt, Verdi habe den Kollegen Aigner im Regen stehen lassen, kann ich diesem Eindruck nicht widersprechen. Selbstverständlich habe ich vorher mit dem Kollegen Aigner über die Angelegenheit gesprochen. Auch wenn der formaljuristische Hinweis auf die Beschränkung "normaler" Rechtsschutzzusagen auf arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zutreffen sollte (es gibt hierzu auch andere Meinungen): Entscheidend ist, daß Verdi Aigner eben nicht die von Sterr behauptete finanzielle Unterstützung zugesichert hat mit Blick auf die Kosten, die im Falle einer Niederlage in dem vom Diehl-Konzern angestrengten Verfahren auf ihn zugekommen wären. Deswegen, und zumal nachdem der Richter ihm seine Verurteilung angekündigt hatte, war Aigner genötigt, einem Vergleich zuzustimmen.

     

    Andreas Zumach

  • SA
    Stefan Aigner

    Sehr geehrter Herr Sterr,

     

    es freut mich sehr, dass verdi mich „vollinhaltlich“ unterstützt. Ich bedanke mich auch ausdrücklich und uneingeschränkt für die Solidarität vieler Kolleginnen und Kollegen (!) aus der dju.

     

    Von einer Zusage auf finanzielle Unterstützung durch verdi kann allerdings keine Rede sein.

     

    Ich zitiere aus einer E-Mail des stellv. Landesfachbereichsleiter Medien, Kunst und Industrie in Bayern vom 21. Februar:

     

    "Wir gehen davon aus, das wir unabhängig von der vorliegenden Rechtsschutzentscheidung dich bei der Finanzierung der gegnerischen Anwaltsgebühren zumindest in erheblichem Umfang unterstützen können, wenn möglich ganz übernehmen. Die genauen Wege und Finanzierungsquellen kläre ich gerade. Ich bzw. XXX, die ab Montag wieder im Büro sein soll, werden uns zeitnah bei dir melden."

     

    Bis zum 2. März gab es keine weitere Nachricht und auch keine weitere Zusage, außer ein „wahrscheinlich“.

     

    Sich auf Vergangenes zu berufen, rettet die verdi nicht davor, einzugestehen, dass sie es wenigstens drei Monate lang nicht geschafft hat, irgendeine sichere Zusage zu machen. Zumal die von Ihnen erwähnten Prozesse geführt wurden, als noch die IG Medien für solche Fälle zuständig war, deren politischer Mut bei Weitem ausgeprägter war als der von verdi. Das zeigt allein die Rechtsschutzrichtlinie, die einen freien Journalisten de facto im Regen stehen lässt.

     

    Was die Aussage im Artikel von Herrn Zumach zu verdi betrifft, so kann ich diese nur unterstreichen. Vollinhaltlich.

     

    P.S.: Bis heute werde ich, was die Übernahme meiner Anwaltskosten betrifft, von verdi vertröstet.

     

    Mit freundlichem Gruß,

     

    Stefan Aigner

  • HS
    Hans Sterr, Pressesprecher ver.di Bayern

    In ihrer ansonsten sehr kompetenten Berichterstattung findet sich ein Schwachpunkt, und der trifft leider uns, ver.di.

     

    Andreas Zumach schreibt: "Aigners Gewerkschaft Ver.di hatte dem Journalisten bis zuletzt keine Rechtsschutzzusage gegeben, obwohl sich die Fachgruppe Journalismus innerhalb Ver.dis dafür stark gemacht hatte." Diese Aussage erweckt den Eindruck, dass Herr Aigner von ver.di im Regen stehen gelassen würde. Das bedarf aber deutlich der Korrektur: ver.di unterstützt Stefan Aigner vollinhaltlich.

     

    Dass der "normale" Rechtsschutz hier nicht zur Anwendung kommen kann, liegt an formaljuristischen Gründen (weil es sich um keine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung handelt).

     

    Wir (auch die Rechtsschutz-Verantwortlichen) haben aber dem Kollegen Aigner stets zugesichert, das wir ihn unabhängig davon unterstützen werden, auch finanziell. Diese Zusage erfolgte bereits am 21. Februar. Ein einfacher Anruf von Herrn Zumach bei uns oder Herrn Aigner hätte dies auch zu Tage gebracht.

     

    Unstrittig war und ist für ver.di zu jeder Zeit, das wir das politische Anliegen und die politischen Aussagen Aigners unterstützen. Siehe dazu auch den umfangreichen Artikel „Was ist Streumunition?“ in unserer Zeitschrift "M", Ausgabe 01/02 2009.

     

    Die Gefahr, dass Unternehmen ihre finanzielle Macht auch vor Gerichten zu nutzen versuchen, um kritische Berichterstattung zu be- oder verhindern, ist nicht neu. Das gab und gibt es lange vor dem Fall Diehl und wird von der dju in ver.di seit langem gesehen und bekämpft. Denken sie an Springer gegen Wallraff, die Fälle Flick, Haniel, Varta etc. pp.

  • DK
    Doktor K

    Diehl fürchtet einen Imageschaden in der Öffentlichkeit? Das wäre ruinös! Denn der Ottonormalverbraucher würde dann keine Markenstreumunition von diesem Konzern mehr kaufen, sondern wohl eher auf Discountangebote zurückgreifen.

    Hütet unseren Öffentlichkeitsliebling, die Rüstungsindustrie!

  • PA
    Peter A.H. Meier

    In was für einer Bananenrepublik lebe wir eigentlich, in der ein kleiner bayrischer Richter über die Deutsche Sprache entscheiden darf. Nach Ansicht der Vereinten Nationen ist Streumuniton darüber definiert, dass sich aus dem Hauptgeschoss kleinere Geschosse herauslösen. Und genau das ist auch bei SMArt155 der Fall. Ob diese nun intelligent sind oder nicht. Komisch ist es auch wenn ein Richter nur der Argumentation der Klägers folgt und keine unabhänigen Experten Gehör finden. Bis zur schriftlichen Urteilsverkündung ist nicht mal klar was Herr Aigner sagen darf und was nicht. Seltsam ist auch das nun Ausnahmeregeln in Staatsverträgen den deutschen Sprachgebrauch regeln. Abgesehen davon widerpricht es der Logik die Defintion einer Ausnahme von Streubomben zu verwenden um zu sagen sagen, dass man gar keine Streubomben herstellt, schon gar nicht wenn noch gar nicht bewiesen ist, dass man unter die Aunahme fällt. Auf die schriftliche Begründung kann man gespannt sein. Bis jetzt sieh es so aus, dass wenn man nur genug Geld hat, die deutsche Sprache nach seinem Gusto regeln kann. Wenn das nicht den Beigeschmack von Rechtsbeugung hat.

  • HS
    Hans Sterr, Pressesprecher ver.di Bayern

    Mir lagen Informationen vor, dass frühzeitig mit Stefan Aigner über die Möglichkeiten von ver.di zur Unterstützung gesprochen wurde und dass darüber mit ihm auch Einvernehmen herrschte. Ich bedaure, dass diese Informationen offenkundig unvollständig oder sogar falsch waren.

     

    Ich entschuldige mich deshalb an dieser Stelle ausdrücklich bei Stefan Aigner und Andreas Zumach für die fehlerhafte Darstellung, die nicht wiederholt werden wird.

  • AZ
    Andreas Zumach

    Ich bleibe ohne Einschränkung bei meinem von Sterr kritisierten Satz. Wenn Sterr daraus den Eindruck gewinnt, Verdi habe den Kollegen Aigner im Regen stehen lassen, kann ich diesem Eindruck nicht widersprechen. Selbstverständlich habe ich vorher mit dem Kollegen Aigner über die Angelegenheit gesprochen. Auch wenn der formaljuristische Hinweis auf die Beschränkung "normaler" Rechtsschutzzusagen auf arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zutreffen sollte (es gibt hierzu auch andere Meinungen): Entscheidend ist, daß Verdi Aigner eben nicht die von Sterr behauptete finanzielle Unterstützung zugesichert hat mit Blick auf die Kosten, die im Falle einer Niederlage in dem vom Diehl-Konzern angestrengten Verfahren auf ihn zugekommen wären. Deswegen, und zumal nachdem der Richter ihm seine Verurteilung angekündigt hatte, war Aigner genötigt, einem Vergleich zuzustimmen.

     

    Andreas Zumach

  • SA
    Stefan Aigner

    Sehr geehrter Herr Sterr,

     

    es freut mich sehr, dass verdi mich „vollinhaltlich“ unterstützt. Ich bedanke mich auch ausdrücklich und uneingeschränkt für die Solidarität vieler Kolleginnen und Kollegen (!) aus der dju.

     

    Von einer Zusage auf finanzielle Unterstützung durch verdi kann allerdings keine Rede sein.

     

    Ich zitiere aus einer E-Mail des stellv. Landesfachbereichsleiter Medien, Kunst und Industrie in Bayern vom 21. Februar:

     

    "Wir gehen davon aus, das wir unabhängig von der vorliegenden Rechtsschutzentscheidung dich bei der Finanzierung der gegnerischen Anwaltsgebühren zumindest in erheblichem Umfang unterstützen können, wenn möglich ganz übernehmen. Die genauen Wege und Finanzierungsquellen kläre ich gerade. Ich bzw. XXX, die ab Montag wieder im Büro sein soll, werden uns zeitnah bei dir melden."

     

    Bis zum 2. März gab es keine weitere Nachricht und auch keine weitere Zusage, außer ein „wahrscheinlich“.

     

    Sich auf Vergangenes zu berufen, rettet die verdi nicht davor, einzugestehen, dass sie es wenigstens drei Monate lang nicht geschafft hat, irgendeine sichere Zusage zu machen. Zumal die von Ihnen erwähnten Prozesse geführt wurden, als noch die IG Medien für solche Fälle zuständig war, deren politischer Mut bei Weitem ausgeprägter war als der von verdi. Das zeigt allein die Rechtsschutzrichtlinie, die einen freien Journalisten de facto im Regen stehen lässt.

     

    Was die Aussage im Artikel von Herrn Zumach zu verdi betrifft, so kann ich diese nur unterstreichen. Vollinhaltlich.

     

    P.S.: Bis heute werde ich, was die Übernahme meiner Anwaltskosten betrifft, von verdi vertröstet.

     

    Mit freundlichem Gruß,

     

    Stefan Aigner

  • HS
    Hans Sterr, Pressesprecher ver.di Bayern

    In ihrer ansonsten sehr kompetenten Berichterstattung findet sich ein Schwachpunkt, und der trifft leider uns, ver.di.

     

    Andreas Zumach schreibt: "Aigners Gewerkschaft Ver.di hatte dem Journalisten bis zuletzt keine Rechtsschutzzusage gegeben, obwohl sich die Fachgruppe Journalismus innerhalb Ver.dis dafür stark gemacht hatte." Diese Aussage erweckt den Eindruck, dass Herr Aigner von ver.di im Regen stehen gelassen würde. Das bedarf aber deutlich der Korrektur: ver.di unterstützt Stefan Aigner vollinhaltlich.

     

    Dass der "normale" Rechtsschutz hier nicht zur Anwendung kommen kann, liegt an formaljuristischen Gründen (weil es sich um keine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung handelt).

     

    Wir (auch die Rechtsschutz-Verantwortlichen) haben aber dem Kollegen Aigner stets zugesichert, das wir ihn unabhängig davon unterstützen werden, auch finanziell. Diese Zusage erfolgte bereits am 21. Februar. Ein einfacher Anruf von Herrn Zumach bei uns oder Herrn Aigner hätte dies auch zu Tage gebracht.

     

    Unstrittig war und ist für ver.di zu jeder Zeit, das wir das politische Anliegen und die politischen Aussagen Aigners unterstützen. Siehe dazu auch den umfangreichen Artikel „Was ist Streumunition?“ in unserer Zeitschrift "M", Ausgabe 01/02 2009.

     

    Die Gefahr, dass Unternehmen ihre finanzielle Macht auch vor Gerichten zu nutzen versuchen, um kritische Berichterstattung zu be- oder verhindern, ist nicht neu. Das gab und gibt es lange vor dem Fall Diehl und wird von der dju in ver.di seit langem gesehen und bekämpft. Denken sie an Springer gegen Wallraff, die Fälle Flick, Haniel, Varta etc. pp.

  • DK
    Doktor K

    Diehl fürchtet einen Imageschaden in der Öffentlichkeit? Das wäre ruinös! Denn der Ottonormalverbraucher würde dann keine Markenstreumunition von diesem Konzern mehr kaufen, sondern wohl eher auf Discountangebote zurückgreifen.

    Hütet unseren Öffentlichkeitsliebling, die Rüstungsindustrie!

  • PA
    Peter A.H. Meier

    In was für einer Bananenrepublik lebe wir eigentlich, in der ein kleiner bayrischer Richter über die Deutsche Sprache entscheiden darf. Nach Ansicht der Vereinten Nationen ist Streumuniton darüber definiert, dass sich aus dem Hauptgeschoss kleinere Geschosse herauslösen. Und genau das ist auch bei SMArt155 der Fall. Ob diese nun intelligent sind oder nicht. Komisch ist es auch wenn ein Richter nur der Argumentation der Klägers folgt und keine unabhänigen Experten Gehör finden. Bis zur schriftlichen Urteilsverkündung ist nicht mal klar was Herr Aigner sagen darf und was nicht. Seltsam ist auch das nun Ausnahmeregeln in Staatsverträgen den deutschen Sprachgebrauch regeln. Abgesehen davon widerpricht es der Logik die Defintion einer Ausnahme von Streubomben zu verwenden um zu sagen sagen, dass man gar keine Streubomben herstellt, schon gar nicht wenn noch gar nicht bewiesen ist, dass man unter die Aunahme fällt. Auf die schriftliche Begründung kann man gespannt sein. Bis jetzt sieh es so aus, dass wenn man nur genug Geld hat, die deutsche Sprache nach seinem Gusto regeln kann. Wenn das nicht den Beigeschmack von Rechtsbeugung hat.