Prozess um Oury Jallohs Feuertod: Gericht will Prozess einstellen
Ein Polizist musste sich für den Feuertod Oury Jallohs in Polizeigewahrsam vor zwei Gerichten verantworten. Jetzt könnte es ein schnelles Ende geben – ohne Urteil.
MAGDEBURG dpa | Der nunmehr zweite Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau geht möglicherweise ohne Urteilsspruch zu Ende. Nach mehr als einjähriger Verhandlungsdauer gab die Vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg eine entsprechende Anregung der Kammer bekannt. Danach könnte das Verfahren gegen den angeklagten Polizeibeamten gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt werden - als Konsequenz aus dem Stand der Beweisaufnahme und der Verfahrensdauer.
In dem Prozess muss sich der Polizist seit dem 12. Januar 2011 wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dem Asylbewerber aus Sierra Leone bei einem Brand am 7. Januar 2005 nicht rechtzeitig geholfen zu haben.
Im Polizeirevier in Dessau war Jalloh an Armen und Beinen gefesselt worden, er wehrte sich heftig. Eine Blutuntersuchung ergab einen Alkoholwert von fast drei Promille. Trotz der Umstände soll der Asylbewerber das Feuer selbst entzündet haben. Ein Feuerzeug war in der Zelle, obwohl Jalloh durchsucht worden war.
Wie der Prozess nun weitergeht, entscheidet sich am Dienstag. Es gibt die Möglichkeit, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf die Anregung eingehen und das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wird. Die Nebenklage, die die Mutter und einen Bruder Jallohs vertritt, muss angehört werden, muss aber nicht zustimmen. Sollte der Anregung des Gerichts hingegen nicht gefolgt werden, wird aller Voraussicht nach plädiert und anschließend ein Urteil gesprochen.
Der angeklagte Polizeibeamte saß bereits zwischen März 2007 und Dezember 2008 wegen Körperverletzung mit Todesfolge an 60 Verhandlungstagen auf der Anklagebank am Landgericht Dessau. Er wurde freigesprochen, eine Mitschuld am Tod des Afrikaners wurde ihm nicht nachgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf, der Prozess musste deshalb in Magdeburg neu aufgerollt werden. Menschenrechtsaktivisten hatten kritisiert, dass die als Zeugen gehörten Polizisten eine Mauer des Schweigens errichtet hätten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Urteil nach Tötung eines Geflüchteten
Gericht findet mal wieder keine Beweise für Rassismus
Debatte um SPD-Kanzlerkandidatur
Schwielowsee an der Copacabana
Hype um Boris Pistorius
Fragwürdige Beliebtheit
Wirtschaftsminister bei Klimakonferenz
Habeck, naiv in Baku
Papst äußert sich zu Gaza
Scharfe Worte aus Rom
BSW und „Freie Sachsen“
Görlitzer Querfront gemeinsam für Putin