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Prozess um Oury Jallohs FeuertodGericht will Prozess einstellen

Ein Polizist musste sich für den Feuertod Oury Jallohs in Polizeigewahrsam vor zwei Gerichten verantworten. Jetzt könnte es ein schnelles Ende geben – ohne Urteil.

Viele Akten, zweimal gelesen. Bild: dpa

MAGDEBURG dpa | Der nunmehr zweite Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau geht möglicherweise ohne Urteilsspruch zu Ende. Nach mehr als einjähriger Verhandlungsdauer gab die Vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg eine entsprechende Anregung der Kammer bekannt. Danach könnte das Verfahren gegen den angeklagten Polizeibeamten gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt werden - als Konsequenz aus dem Stand der Beweisaufnahme und der Verfahrensdauer.

In dem Prozess muss sich der Polizist seit dem 12. Januar 2011 wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dem Asylbewerber aus Sierra Leone bei einem Brand am 7. Januar 2005 nicht rechtzeitig geholfen zu haben.

Im Polizeirevier in Dessau war Jalloh an Armen und Beinen gefesselt worden, er wehrte sich heftig. Eine Blutuntersuchung ergab einen Alkoholwert von fast drei Promille. Trotz der Umstände soll der Asylbewerber das Feuer selbst entzündet haben. Ein Feuerzeug war in der Zelle, obwohl Jalloh durchsucht worden war.

Wie der Prozess nun weitergeht, entscheidet sich am Dienstag. Es gibt die Möglichkeit, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf die Anregung eingehen und das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wird. Die Nebenklage, die die Mutter und einen Bruder Jallohs vertritt, muss angehört werden, muss aber nicht zustimmen. Sollte der Anregung des Gerichts hingegen nicht gefolgt werden, wird aller Voraussicht nach plädiert und anschließend ein Urteil gesprochen.

Der angeklagte Polizeibeamte saß bereits zwischen März 2007 und Dezember 2008 wegen Körperverletzung mit Todesfolge an 60 Verhandlungstagen auf der Anklagebank am Landgericht Dessau. Er wurde freigesprochen, eine Mitschuld am Tod des Afrikaners wurde ihm nicht nachgewiesen.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf, der Prozess musste deshalb in Magdeburg neu aufgerollt werden. Menschenrechtsaktivisten hatten kritisiert, dass die als Zeugen gehörten Polizisten eine Mauer des Schweigens errichtet hätten.

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9 Kommentare

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  • F
    franz

    Weia, was'n hier los..?

     

    Niemand hat je behauptet, dass Oury Jalloh ein Heiliger war. Doch wer hier ernsthaft der Meinung ist, dass er deshalb verdient hat, was ihm passiert ist, sollte sich dringend mal untersuchen lassen.

     

    Der Richter des ersten Verfahrens wie auch das BGH haben herausgestellt, dass die Dessauer Polizei alles unternommen hat, um die Geschehnisse an besagtem Tag zu vertuschen. Und die Liste an Manipulationen, Widersprüchen, Falschaussagen macht sprachlos - genauso wie das offensichtliche Desinteresse der Justiz in Sachsen-Anhalt, den Sachverhalt aufzuklären.

     

    Wenn die Beweggründe einiger Kommentator_innen nicht rassistischer Natur sind, mögen diese sich doch bitte in die Fakten reinlesen. Den anderen ist eh nicht zu helfen.

  • R
    razu

    Woher die Volkssturm-Typen kommen? Aus Deutschland, dem Land der Nazis. Die leben noch immer zahlreich hier, hassen Menschen und sind innerlich so sehr verkümmert, dass man als Normalsterblicher sprachlos ist.

  • E
    emil

    @fred stefanie

     

    da haben wir ja wirklich glück, dass wir in einem rechtsstaat leben, der keinen tod auf drogengeschäfte oder belästigungen vorsieht.

     

    wenn irre wie sie etwas zu sagen hätten, käme das einem unerfreulichem juristischem backlash gleich.

  • B
    bempo

    Woher kommen eigentlich die ganzen Volkssturm-Typen hier im Fourm?

  • PS
    Peter Stengel

    @ Manfred Corte

    Nennen Sie uns doch einfach mal Ihre Beweise. Oder noch besser: Fahren Sie zum Landgericht Magdeburg und legen Sie Ihre Beweise vor. Wenn Sie der Justiz misstrauen (Handlanger des Staates), so wenden Sie sich an die Verteidiger.

    Oder gehören Sie zu den Leuten mit der verqueren Logik: Farbige sind immer Opfer und Polizisten sind immer Täter.

    Vermutlich ist es Ihnen gar nicht recht, wenn es kein Mord war.

  • D
    Daniel

    @Fred: weil hier nicht Oury Jalloh vor Gericht steht sondern ein Polizist, der möglicherweise seinen Tod (mit-)verschuldet hat. Welchen Unterschied macht es also, ob Jalloh ein verurteilter Drogendealer oder ein Heiliger war?

  • MC
    Manfred Corte

    ach so: Verurteilte Drogendealer darf man schon 'mal anzünden? Natürlich nicht jeder jeden - nur die Polizei darf das bei Schwarzen. Ohne Folgen! Oder mit den Folgen, wie bei den Rosenheim-Cops, die eine unbescholtene Familie verprügeln und mißhandeln dürfen! Die Polizei - kein Freund, kein Helfer! Und Juristen und ihr System wieder einmal als willige Helfer ...

  • H
    Herbert

    Wenn überhaupt ist es unterlassene Hilfeleistung. Klar, dass da die Richterin nicht wegen Körperverletzung weiterverhandeln möchte.

    Wer sich selbst anzündet begeht selbstmord und wird nicht ermordet.

  • F
    Fred

    Warum wird in den Artikeln über Jalloh nie erwähnt dass er ein verurteilter Drogendealer war und dass er vor seiner Festnahme mehrere Frauen belästigt hat?

     

    Schwächt das etwa das Bild der bösen rassistischen Polizei?