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Promillegrenze für RadfahrerDobrindt bleibt bei 1,6 Promille

Experten fordern schon länger eine niedrigere Promillegrenze für Radfahrer. Der Bundesverkehrsminister hält nun dagegen.

Ein Bier? Ein Radler Bild: dpa

BERLIN dpa | Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt lehnt eine von Experten geforderte niedrigere Promillegrenze für Radfahrer strikt ab. „Schon heute machen sich alle Fahrradfahrer strafbar, die Alkohol getrunken haben und nicht mehr in der Lage sind, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen“, sagte der CSU-Politiker der Passauer Neuen Presse. Wichtiger sei eine „verstärkte Aufklärung“.

Derzeit gehen Radfahrer mit weniger als 1,6 Promille Alkohol im Blut straffrei aus, falls sie den Verkehr nicht gefährden. Der Vorsitzende des Bundestagsverkehrsausschusses, Martin Burkert (SPD), hatte für eine Strafbarkeit ab 1,1 Promille plädiert. Zuvor hatten sich vor dem Verkehrsgerichtstag in Goslar bereits Experten für eine Senkung des Werts ausgesprochen hatten.

„Ich sehe aktuell keinen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber“, sagte hingegen Dobrindt. „Auch unterhalb der 1,6-Promille-Grenze sind harte Sanktionen möglich.“

Der Minister sprach sich zudem gegen ein niedrigeres Tempolimit auf Landstraßen aus. Das sei „kein Allheilmittel“, betonte er. „Auch 80 Stundenkilometer können je nach Situation auf manchen Landstraßen schon zu viel sein. Entscheidend ist die angemessene Fahrweise.“ Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hatte für Tempo 80 plädiert.

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8 Kommentare

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  • @Doberindt: „Ich sehe aktuell keinen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber“,

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    War auch bei dem Migrationshintergrund (Berlin ist feindliches Ausland) nicht anders zu erwarten"

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    "Alois, noch maol 2 Maos und 2 Enzian, der Aleeesanda hats erlaubt!!

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  • Es gibt nur eine Straßenverkehrsordnung, nach der gilt rechts vor links. Auch für Radfahrer, geht doch! Warum nicht auch beim Alkohol die gleiche Regelung, 0,5 Promille für alle? Ein Radfahrerbekommt dann die selben Ausfallerscheinungen wie ein Autofahrer! Überall werden Sonderrechte für Radfahrer gebacken, die dürfen gegen die Fahrtrichtung in Einbahnstraßen fahren, wenns erlaubt ist, so ein Dummfug! Die müssen nicht auf Radwegen fahren, sie dürfen, wenn sie wollen. Oder sie behindern den Straßenverkehr in dem sie Fahrbahnmitte gemächlich dahinradeln, dabei besteht die Pflicht nach rechts heran zufahren und den folgenden Verkehr vorbei zu lassen. Muß jeder Traktorfahrer machen, nur ein Radler macht dies nicht! Bei uns an der Straße gilt 30kmh, die geht bergab, aber auf dem Fußweg pfeifen die Kampfradler mit 50 kmh vorbei. Ein Autofahrer wird bei 40 kmh abkassiert, aber so ein Kampfradler nicht, den finden unsere "Freunde und Helfer" von der bluemangroup ja nicht mal raus weil er kein Nummernschild am Rad hat.Gleiche Rechte für alle die sich auf den Straßen mit Fahrzeugen aller Art bewegen, gleiche Kontrolle und gleiche bzw. äquivalente Abstrafung, Geldstrafen in gleicher Höhe, bei Ordnungswidrigkeiten und Vergehen sollte es geben!

    • @Wüstenratte:

      Interessant in Dresden ist auch - zumindest zu meiner Zeit dort - die geänderte "Rechtslage" beim Rechtsabbiegen. Wer da als Autofahrer anhält, um Radfahrer oder Fußgänger vorbeizulassen, wie es in der StVO steht, wird als Wessi erkannt, und wild angehupt.

       

      Wer als Radfahrer geradeaus weiterfährt, ohne sicherzugehen dass niemand abbiegt, wird umgefahren.

    • @Wüstenratte:

      - Alkohol: der Radfahrer sitzt aber nicht am Steuer eines "potentiell gefährlichen Geräts".

       

      - Einbahnstraßen: der handelsübliche Radfahrer hat nun mal ne geringere Breite als ein Auto.

       

      - Die Pflicht, von *Zeit zu Zeit* Platz zum überholen zu machen auf engen Straßen gilt auch für Radler. Da es Gegenden gibt, in denen Autofahrer das Einhalten eines unsinnigen durchgezogenen Streifens wichtiger ist, als den Sicherheitsabstand zu einem Radler, ist das Fahren in der Mitte nur Selbstschutz. Ich kenne das eigentlich nur aus Sachsen/Dresden. Kommst Du vielleicht von dort?

       

      - Radfahrer müssen sich - wie alle Teilnehmer - den Verhältnissen entsprechend verhalten. De facto gilt auf gemischten Rad-/Fusswegen nach mehreren Gerichtsurteilen Schrittgeschwindigkeit - zumindest wenn was passiert ist. Tempo 30 und alle anderen Gebote die durch Schilder ausgeführt werden gelten auch für Radler, siehe §41StVO. (Nur die allgemeinen Tempo-Bestimmungen 50 innerorts und 100 außerorts gelten tatsächlich nicht für Radler §3 StVO - frohes Training!)

       

      - gleiche Rechte für alle? Au ja - ich will auch die Autobahn nutzen dürfen. Die ist viel geradliniger und kürzer als die Radwege. (Bei einer Radtour hab ich auf meinen Tacho geschaut und war stolz, schon 40km gefahren zu sein, da kann es ja nicht mehr so weit zum Ziel sein. Da komme ich an eine große Kreuzung: Wegweiser zu meinem Startpunkt über für Radler gesperrte Bundesstraße: 20km)

      • @R R:

        herrlich, selten so gelacht. Schön solche Kommentare....

    • @Wüstenratte:

      Wenn du Autofahrer wärst, oder die StVO kennen würdest, wäre dir klar, das Geschwindigkeitsbegrenzungen NUR für KRFAFTFAHRZEUGE gelten.

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      Die 50Km/h auf dem Fussweg? Hat du da den roten Strich, das Schild Radweg übersehen und vielleicht ein wenig Probleme mit einschätzen von Geschindigkeiten oder warst du da bei diet "Tour de France"?,

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      Das ist wirklich schlimm, wenn die "Radverkehrsanlage" nicht den Vorschriften entspricht bzw. nicht anders gekennzeichnet ist, darf der Radfahrer sogar auf der Mischverkehrsfäche Strasse fahren,

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      Wie jeder Leiterwagen, jede Handkarre, jedes Mopet, auch jedes Auto.

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      Gemein was die Anderen alles dürfen, aber ein Tip....

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      Es gibt Strassen die haben so einen blauen Lolly mit nem weissen Auto drauf.

      ,

      Da darfs du dann alleine, nicht ganz, aber dann schimpfst du auf die LKWs. Motorradfahren Wohnwagen usw.

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      Dir immer freie Fahrt wünschend und das dich nicht mal so ein "Krampfradler" auf derStrasse mit deinem PKW in Grund und Boden fährt.

      Die sind mit ihren 2.t Ramrädern wirklich gefährlich :-))

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      Gruss

      Sikasuu

    • @Wüstenratte:

      Gerne. Gleiche Rechte für alle. Autobahnen frei für Radfahrer. Jeglichen Radwegbenutzungszwang aufheben. Radfahrer dürfen in der Mitte der Fahrspur fahren. Generelle Höchstgeschwindigkeit für alle gleich. Und da Radfahrer nicht die Werte von Autos erreichen setzt man diese auf 35Km/h. Bin ich mit einverstanden.

    • @Wüstenratte:

      Hallo Wüstenratte,

       

      Nehmen sie sich einmal ein Fahrrad und fahren sie durch eine Stadt, über eine Landstraße, etc. Vielleicht ändert das ihre Sichtweise. Als Autofahrer ist man vielleicht genervt, 3 min später anzukommen, weil man mal auf einen Radfahrer warten musste, als Radfahrer manchmal nur dankbar, noch am Leben zu sein.

      Das begründet auch die Promillegrenze- betrunkene Autofahrer töten viele Menschen auf unseren Straßen, Radfahrer eben nicht.