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Pflicht zum ReligionsunterrichtZum Beten verdonnert

Ein Gericht in der Eifel verurteilt zwei Kinder zum Religionsunterricht und Gottesdienst. Es schränkt dafür das Sorgerecht der Mutter ein.

Hände raus zum Gebet, denn alles andere schadet dem Kindeswohl, meint zumindest ein Richter in Monschau. Bild: madochab/photocase.com

KÖLN taz | Kesternich ist eine kleine Ortschaft in der Nordeifel. Es gibt eine Grundschule, eine Kirche, einen Friedhof und viel katholischen Glauben. Zu den 1.500 Einwohnern zählt auch die 47-jährige Susanne W. mit ihren Zwillingen.

Wenn in knapp einem Monat die Sommerferien enden, werden die beiden Sechsjährigen, obwohl konfessionslos, in der Schule am Religionsunterricht und am Gottesdienst teilnehmen müssen. So zumindest will es das Amtsgericht Monschau.

Angerufen hatte es der Kindsvater. Seit ihrer Trennung vor fünf Jahren teilen sich Susanne W. und ihr Exehemann Thorsten E. das Sorgerecht. Doch einig darüber, was dem Wohl der Kinder am besten entspricht, sind sie sich selten.

Aktuell zoffen sie sich darüber, ob Sohn und Tochter nach ihrer Einschulung am katholischen Religionsunterricht und am Schulgottesdienst teilnehmen sollen. Zwar sind die Eltern konfessionslos und haben auch die Zwillinge nicht taufen lassen. Doch jetzt ist Thorsten E. dafür, dass seine Kinder etwas vom katholischen Glauben mitbekommen, Susanne W. weiterhin dagegen.

Der Vater glaubt, seine Kinder würden sonst „aus Gründen der Befreiung vom Religionsunterricht aus dem Klassen- und Schulverband ausgegrenzt“. Außerdem könnten sie sonst „an wesentlichen Gemeinschaftsveranstaltungen der Schule nicht teilnehmen“, beispielsweise den Gottesdiensten zur Einschulung oder an Feiertagen.

Susanne W. will ihre Kindern hingegen „weiterhin offen für sämtliche Religionsanschauungen halten, bis diese in einem Alter sind, selbstständig eine Entscheidung zu treffen, ob und welcher Konfession sie sich zugehörig fühlen“. Deswegen wehrt sie sich gegen eine einseitige „Aufoktroyierung einer Glaubensrichtung“. Immerhin handele es sich nicht um einen Unterricht über Religionen, sondern einen, der „in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft erteilt“ wird, wie es die nordrhein-westfälische Landesverfassung festlegt.

Die Kinder wollen nicht

Ende Mai verhandelte das Amtsgericht Monschau den skurrilen Fall. In nichtöffentlicher Sitzung hörte sich Richter Robert Plastrotmann die Argumente beider Seiten an und befragte auch die Kinder, die sich gegen ihre Teilnahme am Religionsunterricht aussprachen.

Dann traf Plastrotmann eine Entscheidung: Er schränkte das Sorgerecht der Mutter ein und übertrug dem Vater „während der Grundschulzeit die Entscheidung über den Besuch des Religionsunterrichts und die Entscheidung über den Besuch der Schulgottesdienste für die Kinder“.

Unter Abwägung aller Umstände „erscheint es für das Kindeswohl förderlich und auch notwendig, den Besuch des Unterrichts und der Schulgottesdienste zu ermöglichen“, heißt es in dem abenteuerlichen Beschluss. Die Nichtteilnahme stelle aufgrund von „Ausgrenzung“ „eine Gefährdung des Kindeswohls dar“.

Nach Ansicht des Gerichts sei zu „berücksichtigen, dass die Kinder außerhalb der mütterlichen Wohnung sich in einem ländlich-katholisch geprägten Umfeld bewegen und christliche Symbole und Rituale für die Kinder nichts Fremdes darstellen, diese vielmehr als Teil des Alltags anzusehen sind“. So sei die Teilnahme am Religionsunterricht und an Gottesdiensten „lediglich eine Fortsetzung des Kontaktes mit Religion, den die Kinder bislang außerhalb der Haushalte der Eltern erlebt haben“.

Noch ist die Gerichtsentscheidung nicht rechtskräftig. Die Anwältin von Susanne W. hat Berufung eingelegt. Unklar bleibt auch, inwiefern sich die Rechtsauffassung des Gerichts mit der grundgesetzlich verbrieften Religionsfreiheit verträgt, die zum einen auch das Recht auf die Freiheit von Religion umfasst und zum anderen nicht nur in säkular geprägten Großstädten gilt. Mit dieser Frage wird sich wohl demnächst das Oberlandesgericht Köln auseinandersetzen müssen.

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41 Kommentare

 / 
  • E
    Eberhard

    Ich habe als Atheist meine drei Söhne katholisch taufen lassen, sie besuchten christliche Schulen und der Erfolg:

    alle drei Söhne sind aus der Kirche ausgetreten, der Glaube fehlt.

  • J
    Johann

    der eigentliche Skandal ist, dass der "Religionsunterricht" eigentlich "katholischer Unterricht" heißen müsste. Über andere Religionen lernt man nämlich nichts (gutes). Wie wäre das Urteil wohl ausgefallen, wenn die Mutter Jüdin oder Muslime wäre. Wie würden wohl die Beführworter des Urteils argumentieren, wenn sie ihr kind in B-Kreuzberg zur Schule schicken müssten, wo die Christen in der Minderheit sind? Wäre da ein besuch in der Moschee auch zum Wohle des Kindes, damit es nicht ausgegrenzt wird?

  • P
    piefke

    Seit wann ist die Eifel denn zu einem Gottestaat mutiert, wo ein Richter Kinder zur Bibelstunde zwingen darf?

  • ML
    Mathias Leenders

    Uns ist es bei der Anmeldung unserer Tochter zur Grundschule in Niedersachsen so ergangen, dass wir (alle konfessionslos) vorher auf dem Anmeldebogen die Frage zur Teilnahme am Religionsunterricht leer gelassen haben und meine Frau bei der Anmeldung die zuständige Lehrerin nach Alternativen befragt hatte.

     

    Diese äußerte sinngemäß, dass es wohl grundsätzlich die Möglichkeit gäbe, das Kind vom Religionsunterricht abzumelden, dass das aber praktisch noch nie vorgekommen sei und sie auch nicht wisse, was sie dann mit dem Kind machen solle, da es keine Betreuung gäbe. Außerdem würde es genau diese Ausgrenzung aus dem Klassenverband geben. Daraufhin hat meine Frau natürlich der Anmeldung zum Religionsunterricht zugestimmt, was mir als grundsätzlichem Religionsgegner starke Bauchschmerzen bereitet. Artikel 7 Abs. 2 GG wird also auch von offizieller Seite als allein theoretische "Auswahl" gesehen, nach dem Motto: "Ja da gibt es so einen Paragrafen. Wollen Sie den etwa ernsthaft nutzen?" Das Familiengericht will ich aber deswegen nicht anrufen...

  • DB
    Die bösen Migranten

    Nun berichtet doch nicht über solche Dinge, sonst beschmutzt Ihr doch Eure Eigendarstellung des supergeilen Deutschen, der immer gern mit dem Finger auf uns böse Migranten zeigt, während Ihr in der anderen Hand hinter Eurem arischen Rücken die Walther P-38 haltet ...

  • W
    Wolfgang

    Die TAZ wandelt sich, endlich einmal eine Kehrtwendung beim christlichen Glauben, Kritik aus den Leserbriefen wird akzeptiert und widerspruchslos hingenommen. Da steckt viel Wahrheit und Erfahrung drin. Die Kirche hat keine Argumente mehr und die Schäfchen entwickeln sich zu denkenden Menschen. Danke.

  • HL
    Heike Lindenborn

    Es gibt die Möglichkeit, Kinder zu einer nicht konfessionell gebundenen Schule zu schicken

  • S
    Steve

    Wieso abenteuerlich? Was hat das mit Religionsfreiheit zu tun?

    Die Kinder sind nicht religionsmündig. Es geht also um das Sorgerecht der Eltern. Hier kann ich nicht erkennen, dass der Standpunkt der Mutter näher am GG stehen soll als der des Vaters. Ganz im Gegenteil, die Mutter möchte ihren Kinden ihren eigenen Atheismus aufoktroyieren. Wieso soll das besser sein?

    Für das Kindeswohl ist es jedenfalls besser, wenn sie bestmöglich in die Gemeinschaft integriert werden, in der sie aufwachsen, und die ist in der Eifel nun mal kirchlich geprägt.

  • A
    akbwl

    Wieso ist der Artikel so extrem einseitig geschrieben? Wieso wird hier nur am Rand erwähnt, dass das Gericht in einem normalen das Sorgerecht betreffenden Streifall zwischen Vater und Mutter zugunsten des Vaters entschieden hat? Beide Eltern hatten Gründe für Ihre Forderung, ein Kompromiss in der Sache ist nicht Möglich (nur immer die halbe Stunde den Unterricht besuchen?). Und der Vater hatte die besseren Argumente. Wo ist das Problem?

    Die Aussage der Kinder darf hier übrigens nicht berücksichtig werden, da die Kinder aufgund der Tatsache, dass sie bei der Mutter leben, einseitig beeinflusst wurden.

  • J
    Jan

    @Jörn

    Leseschwäche?

    Die Kinder wollten nicht, sie werden gezwungen... von verdonnern zu sprechen, ist daher sachgerecht.

    Es geht hier nicht um Gegenstände!

  • F
    Foo

    Ich kann hier Gundi und Jörn nur beipflichten. Ich finde es auch schlimm, daß meine Kinder den Religionsunterricht besuchen und finde das ganz falsch. Aber hier? Eine Auseinandersetzung zwischen Eltern. Ausnahmsweise bekommt der Vater recht. Und die Taz? Versucht dem ganzen einen ganz unangenehmen Spin zu geben. Pflicht zum Religionsunterricht? Wohl eher Verstoß gegen das Primat der Mutter.

  • E
    Elvenpath

    Ich wollte schon als kleines Kind nicht zum Religionsunterricht. Zum Glück habe ich Eltern, denen Religion nicht wichtig ist, denn sonst wäre es zur Zerreissprobe gekommen.

    Der Religionslehrer hätte jedenfalls nicht viel Freude mit mir im Unterricht gehabt. Wenn ich als Kind etwas nicht wollte, habe ich so lange Theater gemacht, bis die Erwachsenen aufgegeben haben.

    Beim Arzt wollte ich mir keine Spritze geben lassen, habe so getobt, dass man es aufgegeben hat.

     

    Mal im Ernst, das Urteil wird keinen Bestand haben.

  • HH
    Hans Höfer

    Der eigentlich Skandal ist die Existenz eines konfessionell gebundenen Religionsunterrichts in einer öffentlichen Schule. Das ist leider durch das GG gedeckt.

     

    Während man aber für eine Einschränkung des Asylrechts gerne mal das Grundgesetz kupiert, wird sich keine Mehrheit finden, wenn die Macht des Klerus eingeschränkt werden würde.

     

    Man sieht es bei der Beschneidungsdebatte: Alle Macht der Religion, wenn es nach Leuten wie Merkel, Beck oder Künast geht.

  • D
    deviant

    [Zynismus]Aber....aber....die werden ausgegrenzt? Von Christen?

    Aber die sind doch so nächstenlieb, Andergläubige werden doch nur von Muslimen ausgegrenzt![/Zynismus]

     

     

     

    Das Urteil reiht sich nahtlos ein in die jüngste Rechtsprechung: Jugendschutz vor Religion, wenn es um Juden und Moslems geht, Religion vor persönlicher Überzeugung, wenn's um's Christentum geht.

    Widerlich dieser offene Antisemitismus, der sich da wieder Bahn bricht in Deutschland.

  • O
    Oliver

    Wo der Bundestag gerade dabei ist: Kann nicht noch ein Dringlichkeitsgesetz beschlossen werden, nach dem alle Kinder immer in einen Religionsunterricht zu stecken sind?

    Nicht, dass noch ein Richter auf die Idee kommt, bei unterschiedlichen Ansichten der Eltern GEGEN eine Religionsunterrichtsteilnahme zu entscheiden.

  • FF
    Fred Frenzel

    Seit dem 23.Mai 1949 gilt das Grundgesetz-zur Zeit

    werden gerade durch das "Beschneidungsurteil" die

    Rechte von Säuglingen gestärkt:Ein Signal für die

    Rechte aller Kinder in Deutschland;die Zeiten,in

    denen sogar für Erwachsene die Religon vorgeschrie-

    ben wurde-cuius regio eius religio-sind zum Wohle

    aller endgültig vorbei!

  • E
    eduard

    Bei uns wurde die Nächstenliebe noch eingeprügelt.

     

    Wer Bibeltexte nur exakt sinngemäß, aber nicht wortwörtlich auswendug wiedergab, kriegte mit dem Bambusstock auf die Hände geschlagen - wer die Hände wegzog, die doppelte Menge.

    Nach diesem Pfarrer ist heute eine Straße im Ort benannt und mein Cousin, damals Meßdiener und heute Küster im Ort, hat schon als 14-jähriger offenbar die ganzen Jungs in der Familie befummeln wollen - denn die Tante, seine Mutter, sagte mal empört, dass ein anderer Cousin, sowas verrücktes gesagt hätte, dass er schwul sei. Weil sie so katholisch war, wollte ich nicht ihre Phantasien rauben.

  • V
    vic

    Der Religionsunterricht den ich besuchen musste, hat bewirkt, dass ich baldmöglichst (mit 16 Jahren) ausgetreten bin.

    Ich halte das Zwingen der Kinder zum Wohle der Kirche für einen Skandal.

  • S
    Stephan

    @Jörn, 23.07.2012 17:09 Uhr: In diesem Fall verlieren die Kinder, die sehr deutlich gesagt haben, dass sie nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen. Der eigentliche Skandal liegt für mich aber in der Tatsache, dass zugunsten der katholischen Kirche in Deutschland immer wieder die Trennung von Staat und Kirche unterlaufen wird. Die z.T. unerträgliche Hetze gegen den Islam beinhaltet genau diesen Vorwurf immer wieder. Dieses Urteil sollte ganz schnell einkassiert werden. Es gibt Väter, die schlimmeres ertragen mussten, als das.

  • DB
    Dirk Breidenbach

    "Mohammedaner"? Es gibt auf der ganzen Welt nicht einen Mohammedaner!

  • ZD
    zu diesen Eltern verdonnert

    Was ist an dem Urteil abenteuerlich? Irgendeine Entscheidung mußte der Richter doch treffen. Und Religionsfreiheit besteht trotzdem. Das sogenannte Innere Bekenntniss bleibt unantastbar. Und ein äußeres wird von den Kindern nicht verlangt. Auch im konfessionellen Unterricht kann niemand gezwungen werden, etwa ein Glaubensbekenntnis zu sprechen. Es zu kennen - ja. Sich dazu zu bekennen - nein.

    Was die Kinder wirklich beschädigt, das sind die Eltern, die ihren Job nur noch mit Hilfe eines Richter hin bekommen.

  • I
    ion

    Richterlicher Spinner-Schutz ‽

     

     

    Quelle:

    Deutschlandfunk,

    Serie: «Wozu brauchen wir ...»,

    22.072012, 17:05, «Wozu brauchen wir Philosophie?»,

    Karin Fischer im Gespräch mit Richard David Precht

     

    Exzerpt, R. D. Precht:

     

    „Mmh: Gentechnik, Sterbehilfe; auch die Hirnforschung wird sehr, sehr viele moralische Probleme aufweisen, denn die Folgen der Hirnforschung werden beträchtlich sein; Also, wenn wir das Gehirn noch weiter entziffern – und das Verhalten der Menschen – dann werden wir zu neuen Normen kommen, wie ein ’normaler’ Mensch ist oder zu sein hat, und wir werden ganz viele Menschen pathologisieren, weil irgendwas in ihren Gehirnen anders läuft als bisher, wir werden Menschen, die noch an Gott glauben, vielleicht in 20 Jahren nur noch für Spinner halten, weil wir wissen, wie die Gottes-Vorstellung in unserem Gehirn erzeugt wird und warum sie aus evolutionären Gründen mal entstanden ist; das hat ja gewaltige Auswirkungen; (....).“

     

  • NN
    Nicht nur auf dem Lande

    Es ist schon Vieles dazu geschrie(b)en worden.

     

    Ich möchte hierzu ergänzen, dass wir dies selbst ähnlich erlebt haben mit der nicht klar definierten Trennung vn Kirche und Staat. - Und zwar nicht nur auf dem Lande, sondern in einer sich als weltoffen und international bewerbenden Großstadt: Unsere Tochter und wir sind ebenfalls konfessionslos, lebten aber bis vor kurzem in Bonn. Wir haben, da wir als Vollzeiterwerbstätige ansonsten unsere Tochter in der Zeit der Religionsunterrichtes hätten aus der Schule abholen müssen, gemeinsam mit ihr den etwas offener wirkenden evangelischen Reli-Unterricht gewählt. (Denn wir haben nichts gegen eine Vermittlung von (christlicher) Religion als einer von mehreren kulturellen Wurzeln unserer Gesellschaft, solange es ohne missionarischen Eifer und Indoktrination geschieht.) Bekommen habe wir: Katholisch. Begründung: Es seien zuviele Interessenten für Evangelisch, daher habe man sie Katholisch zugeordnet. Eine Möglichkeit dies zu ändern gab es nicht, trotz unseres Hinweises auf die Religionsfreiheit.

    Es war allerdings nur eines von mehreren Erlebnissen bezüglich der "Kinder- und Familienfreundlichkeit" in dieser Stadt, so dass uns - wie auch mehreren anderen höher qualifizierten Eltern, denen es ähnlich erging - der Wegzug von Bnnn nach Berlin nicht schwer fiel.

  • G
    gundi

    @ Doppelmoral: ich kann mich noch gut an den "einen" Russen vor der Tür erinnern, kenne aus verschiedenen Quellen die Vorstellung von etnischen, politischen, religiösen Gesellschaftsgruppen ... alleine, ich möchte aus berufenem Munde eine Verortung jener ominösen "Linken" vernehmen.

  • D
    Doppelmoral

    Ging es um Mohamedaner wären alle begeistert.

     

    Typisch. Tja, die Linken haben die Büchse der Pandora geöffnet. Wenn man soviele Extras für andere Religionen erwirkt, dann ist irgendwann auch mal das böse Christentum an der Reihe.

     

    Hätte man vielleicht auch mal vorher drüber nachdenken können.

  • G
    gundi

    Das Sommerloch ist - witterungsunabhängig - weit und tief ... und ich wünsche einigen Foristen schöne lange Ferien ohne Netzzugang.

    Das Urteil betrifft primär das Sorgerecht - Religionsunterricht oder Gotteddienst sind Folgeeffekte. Sicherlich eckt die auszugsweise Begründung im säkularen Staat an - daher empfiehlt sich eine prinzipielle Abwägung von Erziehungsrecht und Religionsfreiheit - ähnlich der Beschneidungsdebatte.

    @ Hyronimus: der Ortspfarrer hat's erlaubt

  • S
    Schmidt

    In der Bibel gehts u.a. um Inzucht ,Homosexualität ,Abtreibung ,Massenmord ,Sklaverei ,Leihmütter ,Frauenraub ,Skatologie, Onanie ,Empfängnisverhütung ,Vergewaltigung ,Sodomie ,Drogen ,Prostitution etc . also alles Themen die sich gut in den Lehrplan der Deutschen Schulen integrieren lassen .

    Die bezeichnung Religionsunterricht ist etwas irreführend ,da man annehmen könnte es ginge auch um andere Religionen als dem Christentum .

  • H
    Hamburgerin

    Da bleibt nur noch eins: Umziehen.

     

    Ich würde auch nicht wollen, dass mein Kind am katholischen Gottesdienst teilnehmen muss.

    Kinder gehören nicht indoktriniert.

  • J
    Jens

    Vor allem ist es seitens der Eltern extrem albern, wegen Religionsunterricht das Gericht anzurufen. Das bringt den Richter in eine unnötige prekäre Lage.

    In der Grundschule kann man sich noch nicht frei entscheiden, der Religionsunterricht bietet erste einfache Informationene zum Thema Kirche. Zu Hause könnte dann die Mama alles relativieren, wenn das wollte.

    Letztendlich bekommt diese dämliche Reiligionsunterricht ein Gewicht, das ihm gar nicht zusteht. Meine Kinder haben beide Religion, ob sie eine 1 oder eine 6 mit nach Hause bringen ist mir egal, die ethische Grundausbildung erhalten sie sowieso woanders.

  • JM
    Joachim M.

    Lasst mich raten: Der Richter ist praktizierender Katholik. Richtig?

  • WB
    Wolfgang Banse

    In die nächste Instanz gehen

    Das ergangene Urteil sollte durch die nächste Instanz wieder aufgehoben werden.In einem freien Rechtsstaat wie es die Bundesrepublik-Deutschland ist,sollte niemand gezwungen werden am Religionsunterricht und an Gottesdiensten teil uu nehmen.

    Staat und Kirche sind getrennt,dies sollte auch beibehalten bleiben.

  • N
    Nini

    Ich empfinde diese Entscheidung als bedenklich. Abseits von religiösem Übereifer, den hier mancher vermuten mag, oder der Gefahr der Ausgrenzung. In dem Artikel stand, dass die Kinder nicht wollten. Ich kann mich sehr gut in die Kinder hinein versetzen. Ich bin ebenfalls katholisch erzogen worden, und ich habe es nicht als sonderlich angenehm empfunden. Eben jene Gottesdienste und der Religionsunterricht sprachen mich überhaupt nicht an, schon früh habe ich den Zwang dahinter gespürt. Ich hatte nie eine 'Verbindung' zu Gott. Rückblickend betrachtet, habe ich bloß angepaßtes Verhalten gezeigt, und brav gebetet ohne tatsächlich zu glauben. Es gab und gibt immer konfessionslose Kinder in einer Klasse und ich kann mich nicht erinnern, dass jene ausgegrenzt wurden. Eher darum beneidet, dass diese Freistunde hatten, sofern sich kein Ethiklehrer fand. Kinder grenzen nicht wegen so etwas aus, sondern die Erwachsenen.

    Am Einschulungsgottesdienst kann jedes Kind teilnehmen. Wir hatten auch muslimische Schüler dabei, daran hat sich keiner gestört, weder Eltern, noch Lehrer und schon gar nicht die Kinder. Und ja, ich komme aus einem ländlichen, ziemlich religiös geprägten Dorf mit ungefähr genauso vielen Einwohnern.

     

    Das klingt für mich alles in allem, wie ein Machtkampf zwischen zwei Elternteilen. Um Religion geht es hier kaum. Schade, dass es darauf hinausläuft, den Kindern etwas aufzudrängen statt sie bedacht daran heranzuführen. So werden sie kaum die katholische Religion als etwas Positives empfinden lernen, was hier ja angeblich beabsichtigt wird. Und Angepasstheit schützt ganz sicher nicht vor Ausgrenzung, sondern ein gesundes Selbstbewusstsein und guter Rückhalt im Elternhaus.

  • BL
    Bürger Lars

    Was soll denn das? Eine knackige Überschrift soll gleich die Quintessenz vermitteln?

     

    Die Teilnahme am Religionsunterricht und an irgendwelchen Schülergottesdiensten verpflichtet noch lange nicht zum Beten. Man besucht ja auch den Physikunterricht, auch wenn man später einmal MusikerIn ´werden will.

    Es geht einfach um Bildung.

    Religion ist ein Teil der Bildung.

     

    Daher? Einfach mal ein wenig locker bleiben und nicht aus jeder Mücke einen Mordselefanten machen.

  • S
    s3basti8n

    Ein Richter verurteilt Kinder von konfessionslosen Eltern zur Teilname am Gottesdienst.

     

     

    Ich lass den Satz mal so stehen und wirken.

    Mir fällt beim besten willen nichts ein was ich dazu noch sagen könnte.

  • W
    Weinberg

    Ich bin gespannt auf die gerichtliche Forsetzung der Monschauer Religions-Kommödie.

     

    Allerdings schließe ich nicht aus, dass die außerhalb der Nordeifel vorhandene Vernunft letztlich siegt!

  • W
    werner

    Also, so langsam komme ich mir, was Religionsgruppen angeht, vor, als wäre ich in einen Haufen sich frei bewegender, von Angstneurosen zerfressenen Psychotathen eingkreist. Alle haben die Hosen voll sich endlich einzugestehen, dass es aufgrund unseres Hierseins keinerlei Begründungen gibt. Das übersteigt die Wahrnehmungsgrenze der Menschen und flugs wird sich ein Placebo (Religion) eingeworfen....

  • A
    aurorua
  • H
    Hyronimus

    @Svenja,

    ist ja echt witzig, so ein richtig schöner Dualismus. Na wenn da die Ost - Erziehung nicht wieder ein Triumph feiert. Erst das Geld vom Westen fressen und danach sich über alles und jedes beschweren. Vielleicht ein kleiner Auswanderungstipp: Einfach mal sehen wo auf unserem schönen Planeten Meinungsfreiheit gilt und wo sie sie mit Füßen getreten wird. Aber naja, solange es "der Westen" zahlt kann man eben darüber schreien. Spannend wäre ja einfach diejenigen zu fragen, die nicht in der FDJ waren und wie sie so die Ausgrenzungserfahrungen verabeiten konnten.

    @ TAZ peinlich die protestantische Gebetshaltung der Hände in einen Artikel mit einem katholischen Schwerpunkt zu setzen. Hat so ein wenig von dem Roma Beitrag einer Österreichischen "Zeitung" die von den TAZlern brav verrissen wurde. Leider ist die TAZ in diesem Punkt selbst nicht besser als die seltsamen Österreicher, aber wen wunderts. Mein Tipp: der jeweilige Ortspfarrer gibt die Auskunft darüber gratis.

     

    Besserungswünsche

     

    Hyronimus

  • J
    Jörn

    Der Artikel hat eine irreführende Überschrift. Das Gericht verdonnert niemand zu irgendetwas. Vielmehr haben sich Vater und Mutter in einem wichtigen Erziehungspunkt nicht einigen können. Das Gericht musste da einem Elternteil Recht geben und hat sich - selten genug - in diesem Fall für den Vater entschieden. Welche Gründe da im Detail ausschlaggebend waren, sind nicht öffentlich und daher nicht nachvollziehbar.

    Solche und ähnliche Entscheidungen werden in diesem Land jeden Tag zu tausenden gefällt. Meistens verlieren die Väter vor Gericht und niemand berichtet. Von daher ist es eher wahrscheinlich, dass die Begründung des Vaters wesentlich mehr enthielt und weitaus überzeugender war als hier dargestellt.

  • T
    Tom

    Da wird der nächste religiöse Schwachsinn im Sinne von Menschen mit überkommenen Weltbildern entschieden. Religionsunterricht auf Kosten des Steuerzahlers hat eh nix an öffentlichen Schulen verloren! Genausowenig wie theologische Institute an Universitäten!

     

    Schluss mit Sonderrechen für Religionen! Egal welche!

  • S
    Svenja

    "... Der Vater glaubt, seine Kinder würden sonst „aus Gründen der Befreiung vom Religionsunterricht aus dem Klassen- und Schulverband ausgegrenzt“. Außerdem könnten sie sonst „an wesentlichen Gemeinschaftsveranstaltungen der Schule nicht teilnehmen“, beispielsweise den Gottesdiensten zur Einschulung oder an Feiertagen. ..."

     

    Dann ist es ab SOFORT verboten, gegen die klassenverbandsweise Mitgliedschaft der Kinder und Jugendlichen bei den Jungen Pionieren, Thälmann-Pionieren und in der Freien Deutschen Jugend.

    ...

     

    "... Dann traf Plastrotmann eine Entscheidung: Er schränkte das Sorgerecht der Mutter ein und übertrug dem Vater „während der Grundschulzeit die Entscheidung über den Besuch des Religionsunterrichts und die Entscheidung über den Besuch der Schulgottesdienste für die Kinder“.

     

    Unter Abwägung aller Umstände „erscheint es für das Kindeswohl förderlich und auch notwendig, den Besuch des Unterrichts und der Schulgottesdienste zu ermöglichen“, heißt es in dem abenteuerlichen Beschluss. Die Nichtteilnahme stelle aufgrund von „Ausgrenzung“ „eine Gefährdung des Kindeswohls dar“.

     

    Nach Ansicht des Gerichts sei zu „berücksichtigen, dass die Kinder außerhalb der mütterlichen Wohnung sich in einem ländlich-katholisch geprägten Umfeld bewegen und christliche Symbole und Rituale für die Kinder nichts Fremdes darstellen, diese vielmehr als Teil des Alltags anzusehen sind“. So sei die Teilnahme am Religionsunterricht und an Gottesdiensten „lediglich eine Fortsetzung des Kontaktes mit Religion, den die Kinder bislang außerhalb der Haushalte der Eltern erlebt haben“. ..."

     

    Auch wieder eine Steilvorlage für die in der DDR Aufgewachsenen, ihres Zeichens Pioniere und FDJ-Mitglieder.

     

    Vielleicht war der Richter selber junger Pionier, Thälmann-Pionier und Mitglied in der FDJ?

     

    Mit seinem Richterspruch hat der Richter den Beweis angetreten, dass in Westschulen ebenfalls Zwangsmitgliedschaft in Vereinen und Verbänden, hier sogar entgegen der eigenen Weltanschauung, herrscht.

    Soll der Westen die Klappe halten, was die Verhältnisse in der DDR anbelangt.