Neue Verfassung in Ungarn: Auf ins 19. Jahrhundert
Das ungarische Parlament verabschiedet die neue Verfassung. Kritiker fürchten um die Rechte von Andersgläubigen, Homosexuellen und Alleinerziehenden.
WIEN taz | Ungarns Parlament hat Montag nachmittag die umstrittene neue Verfassung verabschiedet. 262 Abgeordnete stimmten in dem von der regierenden rechtspopulistischen FIDESZ dominierten Einkammernparlament für das neue Grundgesetz, das nach der Unterzeichnung durch Staatspräsident Pál Schmitt am kommenden Montag mit Januar 2012 in Kraft treten soll. Es ersetzt die mehrmals teilweise reformierte Verfassung von 1949.
Die oppositionellen Sozialdemokraten (MSZP) und die grünalternative LMP ("Politik kann anders sein") blieben der Abstimmung fern. Die rechtsextreme Jobbik, drittstärkste Kraft, stimmte dagegen, da wichtige Forderungen, wie die Wiedereinführung der Todesstrafe, nicht berücksichtigt wurden und die Verfassung die "alten kommunistischen Führer nicht aus dem öffentlichen Leben ausschließt". Eine Enthaltung wurde registriert.
Da FIDESZ aber seit den Wahlen vor einem Jahr über die notwendige Zweidrittelmehrheit verfügt, konnte die Partei von Premier Viktor Orbán ihr Projekt im Alleingang durchziehen. Parlamentspräsident Lászlo Köver feierte das neue Grundgesetz nach vollbrachter Tat als "legitim, national und integrierend, auf die Traditionen aufbauend".
Zahlreiche Demonstrationen am Wochenende und tagelange Mahnwachen von Oppositionellen vor der Stephansbasilika und dem Amtssitz des Präsidenten in der Budaer Burg konnten zwar keine Veränderungen erzwingen, zeigen aber, dass nicht ganz Ungarn hinter dem überfallsartig schnell geschriebenen und durchgepeitschten Verfassungsentwurf steht. Laut Umfragen hätten sich 60 Prozent der Bevölkerung eine Volksabstimmung gewünscht.
Eine Konsultation via Fragebogen holte von den rund acht Millionen Wahlberechtigten nur Meinungen zu Nebenaspekten ein. Ob sich die Ungarn überhaupt eine neue Verfassung wünschen, wurde genauso wenig abgefragt, wie das schwülstige Bekenntnis zu Ungarntum und Christentum, das in der Präambel als konstituierend für die Identität des ungarischen Volkes festgeschrieben wurde.
Klerikal-nationalistische Kampfschrift
Die Präambel, die sich wie eine klerikal-nationalistische Kampfschrift liest, beruft sich auf König Stephan, den Heiligen, der sein Volk vor über 1.000 Jahren zum Christentum bekehrte, und auf die "Heilige Stephanskrone". Christentum, Familie, Treue, Glaube, Liebe und Nationalstolz werden so feierlich beschworen, dass mache Kritiker um die Rechte von Andersgläubigen, Homosexuellen und Alleinerziehenden fürchten. Aufgewertet werden hingegen ethnische Ungarn in den Nachbarländern, die mit einem Pass ausgestattet werden können und demnächst auch wählen dürfen.
Kritisiert wird auch, dass die Rolle des Verfassungsgerichts geschwächt und sich FIDESZ die Macht auch weit über die derzeitige Legislaturperiode sichert. 2014 muss wieder gewählt werden. Aber selbst wenn dann eine andere Partei ans Ruder kommen sollte, wird Orbán jede wichtige Reform blockieren können. Denn für viele Entscheidungen ist dann eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln notwendig. So steht etwa auch der Forint als Landeswährung in der Verfassung. Und zahlreiche Entscheidungsträger können wir Amtsperioden von bis zu neun Jahren ernannt werden.
Der sozialdemokratische Ex-Premier Ferenc Gyurcsány hatte Orbán am Samstag auf einer Protestkundgebung vorgeworfen, die Republik "verraten" und die "Pressefreiheit mit Füßen getreten" zu haben. Er fürchtet auch um die Unabhängigkeit der Justiz, da die Staatsanwaltschaft "für politische Ziele" eingespannt und die Gerichte "eingeschüchtert" würden.
An Premier Viktor Orbán prallen solche Vorwürfe ab, wie Wassertropfen an einer Teflonpfanne. Seine Verfassung sei "ästhetisch schön", erklärte er am Vorabend der Abstimmung. Aber selbst UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon, der Montag zu einem dreitägigen Besuch in Budapest eintraf, konnte sein Unbehagen mit der Entwicklung in Ungarn nicht verbergen, als er seiner Hoffnung Ausdruck verlieh, dass der "Schutz der grundlegenden Freiheitsrechte" gewährleistet werde.
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