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Nazi-Aufmarsch am Christopher Street DayGericht erlaubt Homophoben-Demo

Ausgerechnet zum CSD dürfen Neonazis in Koblenz demonstrieren. Die Stadt hatte das mit Verweis auf die Homophobie der Szene verboten, ein Gericht kippte das Verbot.

Der CSD erinnert an einen Aufstand gegen homophobe Polizeigewalt in New York. Bild: dapd

KOBLENZ afp | Das Verwaltungsgericht Koblenz hat das von der Stadt verhängte Verbot für einen Neonazi-Aufmarsch am Christopher-Street-Day gekippt. Die für den 18. August geplante Kundgebung dürfe stattfinden, erklärte das Gericht am Mittwoch.

Die Stadt hatte den zwei Tage vor Beginn eines Prozesses gegen mutmaßliche Mitglieder des rechtsextremen „Aktionsbüros Mittelrhein“ geplanten Aufzug verboten, weil am selben Tag die die Homosexuellen-Parade zum Christopher-Street-Day in Koblenz stattfindet. (Az. 5 L 708/12.KO)

Die Stadt fürchtet wegen der Haltung der rechten Szene gegenüber Homosexuellen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Der Veranstalter, bei dem es sich laut Gericht um ein bundesweit bekanntes führendes Mitglied der rechten Szene handelt, legte dagegen Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ein. Dieser Antrag hatte nun Erfolg. Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich.

Das Gesetz lasse ein Versammlungsverbot nur bei einer nachweisbar sich abzeichnenden unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu, erklärte das Gericht. Zudem sei ein Verbot nur zulässig, wenn der Gefahr nicht durch Beschränkungen begegnet werden könne.

Die Richter verwiesen ausdrücklich darauf, dass die Stadt Auflagen für den Aufmarsch erlassen könne. Mit den Paraden zum Christopher Street Day erinnern Homosexuelle in aller Welt an den legendären Aufstand von 1969 in New York gegen Polizeigewalt.

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10 Kommentare

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  • MK
    Manfred Kleine-Hartlage

    Was mich bei diesen "antifaschistischen" Kommentaren immer wieder wundert, ist, dass ihren Verfassern der naheliegende Gedanke fremd zu sein scheint, dass die Bürgerrechte entweder für Alle gelten oder für niemanden, und dass in einem Land, in dem der Staat darüber entscheidet, wer seine Bürgerrechte ausüben darf und wer nicht, in Wirklichkeit niemand welche hat.

     

    Das Urteil zeigt, dass in der BRD wenigstens die Justiz, wenn schon sonst kein Staatsorgan und kaum eine politische Kraft, sich dieses Zusammenhangs noch bewusst zu sein scheint.

  • OM
    Olivia Moore

    Kurt Tucholsky sagte schon ...

     

    Küsst die Faschisten wo ihr sie trefft .

     

    Das braucht man zum CSD überall nur zu plakatieren und die dämlichen Nazis werden mal wieder nix kapieren.

  • E
    Emanon

    @hans

     

    Das klingt schön, ist aber leider naiv.

     

    Die angesprochenen "gewissen gesetzlichen Einschränkungen" (wie öffentliche Sicherheit und Ordnung) konnten bspw. sehr leicht dafür genutzt werden, die Kranzniederlegung am Mahnmal der homosexuellen Opfer der Nazis in Frankfurt am Main zu unterbinden.

     

    Ich wäre völlig auf Ihrer Seite, wenn nicht Nazidemonstrationen "aus irgendeinem Grund" schwieriger zu verbieten wären, als bspw. Occupy-Proteste und Mahnwachen an Holocaust-Gedenkstätten.

  • V
    vic

    Dass man zwei derartige Veranstaltungen zusammen prallen lassen will, wo doch abzusehen ist, dass was passiert, ist nicht zu verstehen.

    Der CSD war zuerst da, eigentlich müssten die Nazis eben zugucken.

    Aber doch nicht bei uns, wir sind ja so verständnisvoll wenn`s um Nazis geht.

  • T
    Teermaschine

    Eine weise Entscheidung!

     

    Wie besser könnte man für die Belange und Rechte der Homosexuellen (und anderer) im wahrsten Sinne des Wortes demonstrieren als im scharfen Kontrast zu der freudlosen Truppe fußkranker Dumpfbacken und gescheitelter Vollpfosten in schwarzen Kutten.

  • M
    Markus

    Faschistisches Gedankengut hat nicht, aber überhaupt nichts mit Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu tun. Die Faschisten die an diesem Tag eine "Demonstration" angemeldet haben sind von allen demokratischen Grundregeln so weit entfernt wie eine Kuh auf dem Eis von einem Eistänzer. Sie sind zum Beispiel nicht für ein Verbot von Homosexualität (was man u.U. in einer Gesellschaft diskutieren kann) sondern würden jeden offen lebenden Homosexuellen sofort umbringen lassen. Zumindest wenn sie Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen könnten. Wer sich so weit ausserhalb jeglicher menschlicher Normalität bewegt kann kein Recht auf Meinungsfreiheit oder Versammlungsfreiheit einfordern. Faschismus ist k e i n e Meinung sondern ein Verbrechen.x

  • M
    Moin!

    Die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit basiert auf demokratischen Werten. Diese werden durch Homophobie mit Füßen getreten, also gibt es in diesem Zusammenhang auch keinen Anspruch auf dieses Recht.

  • TA
    Thomas aus dem Westen

    Sehr ungeschickt da mit Verboten um die Ecke zu kommen.

    Ich hätte denen aus Sicherheitsgründen eine (M)Arschroute auf der anderen Rheinseite auf irgendeinem Hügel zugewiesen.

  • C
    cirrusMinor

    Ein richtiges Urteil für Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

     

    Hoffentlich besinnt man sich gleichzeitig endlich darauf, dass man rechtsextremes Gedankengut argumentativ - und nicht mit Verboten - bekämpfen sollte.

  • H
    Hans

    Wer Demokratie haben will, muss auch Meinungs- und Demonstrationsfreiheit (mit gewissen, gesetzlich geregelten Einschränkungen) tolerieren. Ich kann das Urteil des Gerichts verstehen, wenn ich auch nicht begeistert bin, dass die Nazis da marschieren wollen.

     

    Aber vielleicht werden die eh nicht aus ihrem Bahnhof rauskommen ^_^