Kommentar: Die grüne Ethik ist mitunter zu elastisch: Tabu Wissenschaftsfreiheit
Nur, wenn das Hirn kulleraugiger Makaken in Bremen sondiert wird, hat für die Grünenfraktion die Forschungsfreiheit ein Ende. Das Aufrüsten der Mittelmeergrenze lässt sich dagegen besser aushalten.
W irklich erstaunlich sind ja die Grünen: Nicht weil die frühere Laberpartei heute gar nicht mehr diskutiert, sondern nur kuschelt. Und auch nicht, weil die Ex-Peaceniks eine gesetzliche Zivilklausel für die Hochschulen ablehnen.
Nein, erstaunlich ist der Stellenwert, den die Wissenschaftsfreiheit dabei erhält, nämlich den eines absoluten Tabus: Eine gesetzliche Zivilklausel ist unmöglich – weil: im Grundgesetz steht ja die Wissenschaftsfreiheit. Die darf man nicht beschneiden. Das ist juristisch fragwürdig, politisch unbefriedigend, und – noch einmal: überraschend.
Denn bislang galt die Wissenschaftsfreiheit im Wertekosmos insbesondere der Bremer Grünen doch als so unantastbar nicht: Sie wurde als von der Gesellschaft konzedierte Freiheit verstanden, deren Grenzen im Hinblick auf den Wandel ethischer Vorstellungen politisch zu bestimmen wären. Und genau deswegen muss der Bremer Neurobiologe Andreas Kreiter vor Gericht dafür kämpfen, weiterhin Sonden in Makaken-Hirne versenken zu dürfen.
Aber möglicherweise täuschen wir uns. Vielleicht hatte die Wissenschaftsfreiheit bei den Bremer Grünen schon immer diesen Rang. Und nur die afrikanischen Flüchtlinge, gegen die man mit OHB und Rheinmetall in Bremen forschen will, haben halt Pech. Sie sterben weit weg, im Mittelmeer. Und sie sind, und das ist schon ein böser Geburtsfehler, halt keine kulleräugigen Makaken.
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