In eigener Sache: taz schlägt Sarrazin
Die taz hat keine Schmähkritik über Thilo Sarrazin verfasst. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main und wies einen Verbotsantrag Sarrazins zurück.
FRANKFURT/MAIN afp | Der umstrittene Buchautor Thilo Sarrazin hat in einem Rechtsstreit mit der taz über die Wortwahl in einem Artikel eine Niederlage einstecken müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main wies in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss einen Antrag Sarrazins zurück, mit dem dieser der Zeitung eine Äußerung über ihn verbieten lassen wollte.
Die taz hatte laut Gericht im Juni über Sarrazin geschrieben, er werde „inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar, wenn man sie auch etwas aufhübschen muss“. Der frühere Berliner SPD-Finanzsenator und Bundesbank-Vorstand hatte dies als unzulässige Schmähkritik gewertet. Mit seinem Verbotsantrag scheiterte er zunächst vor dem Frankfurter Landgericht.
Dessen Beschluss bestätigte nun das OLG. Die Grenze zur verbotenen Schmähkritik sei noch nicht überschritten, hieß es zur Begründung. Schmähkritik sei dadurch gekennzeichnet, dass nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung einer Person im Vordergrund stehe.
Personen des öffentlichen Lebens müssten sich dabei weitergehende Einschränkungen gefallen lassen. In der beanstandeten Veröffentlichung stehe nicht die Diffamierung Sarrazins als Person des öffentlichen Lebens im Vordergrund, sondern sein Verhältnis zu Journalisten. Die Richter verwiesen zudem darauf, dass auch polemische und überspitzte Kritik von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sei. (Az. 16 W 36/12)
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