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HochschuleStudierende leiden nicht genug unter dem Master

Studentische Initiative will rechtlichen Anspruch auf einen Masterstudiengang für Bachelor-AbsolventInnen durchsetzen.

Erst den Gesetzentwurf lesen , dann unterschreiben. Bild: DPA

Dutzende Studierende laufen durch das Foyer des Grimm-Zentrums der Humboldt-Universität (HU) in Mitte. Die meisten wollen in die Unibibliothek. Alexander Klute und Mathias Bartelt sind an diesem Adventssonntag wegen etwas anderem hier: Sie sitzen an einem Tisch, vor ihnen ein Laptop und mehrere Unterschriftenlisten. Zwei Zettel, grafisch angelehnt an ein Ortseingangsschild und den Protest gegen Stuttgart 21, zeigen das Vorhaben: "Volksbegehren - Freie Zulassung zum Masterstudium".

"Die Idee entstand nach den Bildungsprotesten 2009", erzählt Klute. Der 40-Jährige ist einer der fünf Initiatoren des Volksbegehrens. Er selbst hat Geschichte und Englisch auf Lehramt studiert und sein Staatsexamen bereits hinter sich. Nun empfinde er eine innere Verpflichtung, die vergleichsweise komfortablen Studienbedingungen wiederherzustellen, von denen er profitiert habe - vor der Einführung des Bachelor-Master-Systems vor gut fünf Jahren. Die heute bestehenden Zulassungsbeschränkungen seien Teil des Bildungs- und Sozialabbaus, erklärt Klute. "Wenn man Leuten den Bachelor ermöglicht, muss man ihnen auch den Master ermöglichen." Es ist eine der Kernforderungen der meist im Herbst aufflackernden Bildungsproteste der vergangenen Jahre.

Der Weg der Initiative, diesen Wunsch umzusetzen: ein Volksbegehren und letztlich ein Volksentscheid. Ihr Gesetzentwurf sieht für Berliner Bachelor-AbsolventInnen einen rechtlichen Anspruch auf den Masterstudiengang an derselben Hochschule vor. Das Land soll den Unis die erforderlichen Mittel für eine Erweiterung der Studienplatzkapazitäten bereitstellen. Laut amtlicher Kostenschätzung würde sich ein Zusatzbedarf von jährlich 175 Millionen Euro ab dem dritten Jahr ergeben. Derzeit investiert Berlin jährlich 1,5 Milliarden Euro in die Hochschulen.

In einem ersten Schritt braucht die Initiative 20.000 Unterschriften. Erst dann wird das Volksbegehren eingeleitet. Unterschreiben dürfen nicht nur die rund 140.000 Berliner Studierenden, sondern alle wahlberechtigten BerlinerInnen. Sind 20.000 gültige Unterschriften zusammengekommen, müssen in einem zweiten Schritt 7 Prozent aller Wahlberechtigten - also etwa 170.000 - unterschreiben. Erst dann käme es zu einem Volksentscheid an der Wahlurne und damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, wie zuletzt (erfolgreich) geschehen bei der Initiative zur Offenlegung der Berliner Wasserverträge.

"Das Angebot entspricht dem Interesse, das belegen Umfragen", sagt Klute. Doch richtig gut läuft es nicht. Im Mai hat die Initiative erstmals begonnen, Unterschriften zu sammeln. Bis Mitte November fanden sich allerdings nur 1.747 UnterstützerInnen. Da die nötigen 20.000 Unterschriften innerhalb von sechs Monaten gesammelt werden müssen, hat die Initiative nun einen Neustart ausgerufen. Das ganze Wintersemester soll dazu genutzt werden.

Maja-Lisa kommt an den Tisch und liest sich den Gesetzentwurf durch. Dann unterschreibt sie. Sie selbst studiere an der HU Philosophie und Englisch im Bachelor-Studiengang. Warum so wenige ihrer KommilitonInnen unterschreiben? "Ich glaube, dass viele Menschen zu unaufgeklärt sind über ihre Möglichkeiten und auch über die Probleme an den Universitäten." Klute bedankt sich für die Unterschrift.

Neben ihm sitzt Mathias Bartelt. Er studiert an der Freien Universität (FU), an der vor dem laufenden Semester auf 2.250 Masterplätze rund 5.000 BewerberInnen kamen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllten. Für Bartelt war das bereits jahrelang absehbar. Warum dennoch nicht genügend Unterschriften zusammenkommen, können er und Klute sich nicht erklären.

Vielleicht liegt es daran, dass auch die Studierendenausschüsse und die meisten Hochschulgruppen das Volksbegehren nicht unterstützen. "Man muss von Sabotage sprechen", sagt Klute und erzählt von der studentischen Vollversammlung am 16. November an der FU. An diesem Tag habe die Sitzungsleitung seinen Antrag auf Unterstützung des Volksbegehrens durch die Studierenden nicht zugelassen. Erst zwei Wochen später sei ein Stimmungsbild erstellt worden, jedoch keine verbindliche Abstimmung. "Unser Antragsrecht wurde verletzt", empört sich Klute. Der Antrag sei nur deshalb nicht zugelassen worden, weil der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der FU dagegen sei. Dessen hochschulpolitische Referentin, Anne Schindler, sieht das anders: "Der Antrag ist nicht böswillig hinten heruntergefallen." Es habe insgesamt schlicht zu viele Anträge gegeben. Zudem stelle sich der AStA nicht gegen die Initiative. Er hätte vielmehr "solidarisch Kritik geübt" und Punkte genannt, die er problematisch findet.

Der Referent_innenrat der HU wird deutlicher. "Wir unterstützen das Volksbegehren nicht, weil es eine antiemanzipatorische Stoßrichtung hat", erklärt Gerrit Aust. So privilegiere der Gesetzentwurf Berliner StudentInnen und benachteilige BewerberInnen aus anderen Bundesländern. "Wir würden uns eine kleine Elitegesellschaft bauen", so Aust. Eine massive Erhöhung der Masterkapazitäten sei der bessere Weg. Ganz davon abgesehen, dass man noch mal komplett über das Bachelor-Master-System nachdenken müsse.

Klute besteht indes darauf, dass auch der Gesetzentwurf eine Erhöhung der Masterkapazitäten sowohl für BewerberInnen aus Berlin als auch für diejenigen aus anderen Bundesländern vorsieht. Außerdem sei Bildung Ländersache, weshalb eine Veränderung nur auf diesem Weg gehe. "Wir hoffen so auf eine Initialzündung für die anderen Bundesländer", sagt Klute. Bedenken, dass der Gesetzentwurf verfassungswidrig sei, weil er BerlinerInnen bevorzuge, teilt er nicht: "Selbst wer diese Bedenken hat, sollte unterschreiben. Wenn wir die 20.000 Unterschriften zusammen haben, entscheidet das Verfassungsgericht und dann haben wir Rechtssicherheit. Es gibt keinen Grund für vorauseilenden Gehorsam." Für den Fall, dass die 20.000 Unterschriften nicht zusammenkommen, zeichnet Klute ein düsteres Bild. "Dann werden die Politiker sagen, dass die Studenten kein Interesse daran haben und das Bachelor-Master-System im Großen und Ganzen in Ordnung ist."

Im Grimm-Zentrum ertönt eine Durchsage, die darauf hinweist, dass die Bibliothek in wenigen Minuten schließt. Klute und Bartelt packen ihre Sachen zusammen. In drei Stunden haben sie acht Unterschriften gesammelt. Künftig wollen sie jeden Sonntag von 15 bis 18 Uhr hier sein. Auch für die anderen Universitäten soll es bald regelmäßige Termine geben.

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9 Kommentare

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  • J
    Johannes

    Bachelor-Master ist der letzte Hirnkrebs, der die Kinderbüttel dieses Systems zu Sklaven ihrer Uneigenständigkeit und Unkenntnis macht, ganz wie es systematisch gewünscht ist. Selbständigkeit und Verantwortungshaftigkeit gehören heute nicht mehr zu Tugenden der Uni, die ihres Namens auch nicht mehr würdig ist. Das Freizeitgestaltungs- und Partyzentrum Uni produziert heute nur noch materialistische und pragmatische Hedonisten.

  • L
    Lena

    Art 62 Abs 3 Satz 1 BVerG:

    "Der dem Volksbegehren zugrundeliegende Entwurf eines Gesetzes oder eines sonstigen Beschlusses ist vom Senat unter Darlegung seines Standpunktes dem Abgeordnetenhaus zu unterbreiten, sobald der Nachweis der Unterstützung des Volksbegehrens erbracht ist."

    Der Gesetzestext ist schon Gegenstand der Unterstützersammlungen!

    Art 62 Abs 1 Satz 3:

    "Sie sind innerhalb einer Wahlperiode zu einem Thema nur einmal zulässig."

    So wurde auch schon die Möglichkeit eines anderen Master-Volksbegehrens in dieser Legeslatur stark eingeschränkt, wenn nicht sogar vereitelt!

    Für wie blöd hält der Initiator die Studierendenschaft mit solchen Argumenten daherzukommen.

    @ studi: Ich gebe Dir Recht - ein übles Partizipationsverständnis! Riecht nach Scheindemokratie ;-)

  • S
    Studi

    Danke Matthias, für deinen Beitrag. er offenbahrt, wie wenig es die Gruppe um das Volksbegehren mit der Einbringung anderer Ideen hält. Du machst ein Angebot, dass alle die wollen an einem Gesetzestext mitarbeiten können? Ähm ... sammelt ihr nicht schon Unterschriften? Ist das Volksbegehren nicht schon eingeleitet? Da muss doch schon explizit ein Text hinten drauf stehen. Wie soll man an einem Text arbeiten, über den bereits durch sammeln von Unterschriften abgestimmt wird? Das Gesetz für Volksbegehren verbietet eine nachträgliche Korrektur des Textes.

     

     

    Es gab Gesprächsangebote? Richtig. Als das erste Volksbegehren gestartet war, kam man damit zu den Asten. Als also alles schon fest stand. Die Asten, StuPas usw. sollten dann nur noch schön bezahlen, richtig? Nun ja, das offenbahrt euer Verständnis von Partizipation.

  • MB
    Mathias Bartelt

    Liebe Leute,

    lieber Christian,

     

    in dem Artikel wird nach meinem Eindruck ein unerwartet großer Schwerpunkt auf den Stand im Grimmzentrum an diesem Tag gelegt.

     

    Auch wird mit dem Satz:

     

    "Warum dennoch nicht genügend Unterschriften zusammenkommen, können er und Klute sich nicht erklären."

     

    nach meinem Eindruck nicht zuletzt der Notwendigkeit zur (Ver-)Kürzung aus Platzgründen in der "taz" genügt. Etwas unglücklich formuliert zudem der Satz, wie ich meine - denn durchaus gab und gibt es einerseits Erklärungen für bisher ausgebliebene Unterschriften und andererseits optimistischere Einschätzungen für die nun neu begonnene Unterschriftensammlung. An weiter gehenden Spekulationen beteiligt habe ich mich, wie aus dem Artikel ersichtlich wird, nicht.

     

    Nun verleiht HU-Referent Gerrit Aust offenbar seiner Auffassung Ausdruck. Weiterhin lade ich jedoch - wie bereits bisher - Alle ein, sich zusammen zu setzen und mithin einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, den Alle mittragen wollen. Wie auf der Seite des Volksbegehrens ersichtlich (insbesondere "Aktuelles"), gab es zahlreiche Gesprächsangebote in alle Richtungen. Die neueren davon sind, seit ich das Volksbegehren unterstütze, auch von mir unterstützt worden. Denn ich meine, daß wir das selbe Ziel haben. Die Frage ist nach meinem Eindruck zu einem wesentlichen Teil, auf welchem Weg und mit welchen Zwischenschritten dieses Ziel - auch angesichts der teils verfahrenen (politischen) Situation zwischen Bund und Ländern - erreicht wird.

     

    Es gibt darüber hinaus bei Weitem mehr Sammelstellen und Sammelnde vor Allem in FU, HU, ASH, KHSB, bei diversen Fachschaften und Cafés, bei der GEW und bei ver.di. Noch gibt die Seite des Volksbegehrens das offenbar noch nicht in jeder Beziehung wieder.

     

    Die acht Unterschriften im Grimm-Zentrum, die am Ende des Artikels erwähnt werden, sind in diesem Fall m.E. insbesondere auch der erheblichen Zeit geschuldet, die der Autor vor dem Stand saß. Es war so zudem nur begrenzt möglich, in dem sonstigen Maße auf Studierende einzugehen.

     

    Warum ich das Volksbegehren unterstütze, ist bekannt - siehe unter Anderem:

     

    http://www.berlinermasterplan.de/media/Volksbegehren_Freie_Zulassung_zum_Masterstudium_Kernargumente_zur_Unterstuetzung.pdf

     

    http://www.berlinermasterplan.de/media/Master-Volksbegehren%20-%20Grundsaetzliches%20zur%20Unterstuetzung.pdf

     

     

    Hierüber nicht zuletzt können wir diskutieren.

     

     

     

    Mit besten Grüßen

     

    Mathias Bartelt

  • BD
    Barre , Dominique

    Der " Bachelor " ist ein anglo-sächsischer Abschluss -der in der BRD eingeführt wurde, damit BRD-Absolventen z.B. in den USA den dort herrschenden Normen eingestuft werden können ( also etwas was zugunsten der USA eingeführt wurde ).

    Man kann z.B. in Frankreich mit dem "BACHELOR" absolut nichts anfangen - er entspricht entweder dem BAC + 2 oder BAC + 3 !! ( d. ABI + 2 Jahre Studium oder ABI + 3 Jahre Studium ) - ist also von relativ geringem Niveau.

    Dagegen ist das "deutsche" DIPLOM gut bekannt und hat einen guten Ruf.

  • S
    Studi

    Zur inhaltlichen Kritik am Volksbegehren nur in aller Kürze folgender Gedankengang.

     

    Das Volksbegehren dieser Initiative schafft nur Masterplätze für BA-Absolvent_innen der Berliner Universitäten und (Fach-)Hochschulen.

     

    Da Berlin eine gewisse Anziehungkraft für Studierwillige hat, ist der NC in allen Fächern sehr sehr hoch. Da der Grad und die Qualität der Bildung hauptsächlich vom Geldbeutel und Bildungshintergrund der Eltern abhängen, haben Schüler_innen mit armen Eltern statistisch gesehen weniger Chancen Abitur zu machen und wenn sie es doch geschafft haben, sind die Noten im statistischen Mittel in der Regel schlechter, wie es die letzte OECD-Studie zum Thema Bildung mal wieder gezeigt hat (wie auch sämtliche Ausgaben dieser Studie davor) sowie sämtliche Sozialerhebungen des Studentenwerks.

     

    Aufgrund des hohen NC's haben arme Menschen eine deutlich geringere Chance in Berlin einen Studienplatz zu bekommen als Menschen mit vermögenderen Eltern.

     

    Folglich wird mit diesem Masterbegehren die soziale Ungerechtigkeit beim Hochschulzugang erhöht.

    Aber selbst wenn die armen Studierwilligen dann auf Brandenburger Hochschulen ausweichen, in der Hoffnung für den Master wieder nach Berlin zu kommen, kann man das Vergessen. Dank dem Volksbegehren, sollte es denn Gesetzeskraft erlangen, würden diese Studienplätze dann an BA-Studies einer Berliner Hochschule gehen.

     

    Die Unterstützung durch die Verfassten Studierendenschaften war schwierig, da der gute Herr Klute nicht einen Milimeter von seinem Gesetzestext abgerückt ist und eine Ausweitung auf den Bachelor komplett abgelehnt hat. Aber das fällt bei ihm irgendwie immer hinten runter. Die anderen sind halt Schuld.

     

    Es ist schon erstaunlich, dass immer die Verfassten Studierendenschaften schuld sind. Diesmal scheitert das Volksbegehren nur an der mangelnden Unterstützung der Verfassten Studierendenschaften. Einfach mal den Namen "Klute" googeln, dann sieht man, woran die Verfassten Studierendenschaften noch "schuld" sind.

  • L
    lena

    Zitat:

    "Vielleicht liegt es daran, dass auch die Studierendenausschüsse und die meisten Hochschulgruppen das Volksbegehren nicht unterstützen."

    Hier sieht man eines doch ganz deutlich:

    Wenn man nur zu fünft solch ein Begehren anstrebt, ist wohl die studentische Mehrheit im Vorfeld nicht genügend einbezogen worden.

    Völlig isoliert kannn man so ein Begehren schlecht umsetzen.

    Auch hier läuft die Kritik Klutes oder Bartels ins Leere.

    Ne Lachnummer ist das Ganze.

  • L
    Lena

    Zitat:

    "Dann werden die Politiker sagen, dass die Studenten kein Interesse daran haben und das Bachelor-Master-System im Großen und Ganzen in Ordnung ist."

    Tja, wenn man dem Senat so eine Steilvorlage liefert, sollte man nicht so ignorant sein und den Studierenden den Mangel an Beteiligung vorwerfen und so kühne Schlussfolgerungen anstellen!

    Schon irgendwie dreist.

  • L
    Lena

    Also, ich habe noch keinen an der Uni gesehen der Unterschriftenlisten bereithält.

    Die große Anzahl an Sammlern existiert wohl nicht.

    Die Kritik des HU-Astas ist irgendwie auch nachvollziehbar.

    Wenn hier in Berlin ein Recht für Master nur für Berliner Absolventen vorgesehen ist, ist es schon nachteilig für Studierende anderer Bundesländer.

    So kontakariert das Volksbegehren den Zugang zur freien Bildung seinerseits selbst. Irgendwie inkonsistent.

    Die fehlende Unterstützung seitens der Studierenden leuchtet mir ein!