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Hilfe für EuropaBundestag lehnt Blankoscheck ab

Wie lässt sich der Bundestag an der Euro-Rettung beteiligen? Experten von CDU und Grünen reden von "Gratwanderung". Und kommen zu sehr ähnlichen Lösungen.

Wie groß ist die Beteiligung des Parlaments bei der Eurorettung? Bild: dapd

BERLIN taz | Der CDU-Abgeordnete Norbert Barthle bemüht sich, Optimismus auszustrahlen. "Wir werden eine Lösung finden, mit der die Haushälter des Parlaments gut schlafen können." In der Debatte über die Beteiligung des Bundestags an europäischer Finanzpolitik schlägt der Haushaltsexperte seit Tagen einen Mittelweg vor. Er will das Parlament stärker an Rettungsaktionen in der Schuldenkrise beteiligen, gleichzeitig aber schnelle Interventionen des Rettungsschirms erlauben. Die Chancen für eine solche Lösung stehen nicht schlecht, selbst Europapolitiker der Opposition argumentieren ähnlich.

Darum geht es: Der Bundestag muss im September über eine Ausweitung des europäischen Rettungsschirms EFSF entscheiden. Die Staatschefs der Euro-Zone wollen ihn aufstocken und mit mehr Befugnissen ausstatten. Er soll etwa Staatsanleihen überschuldeter Staaten aufkaufen und Banken rekapitalisieren dürfen. Dafür muss das Parlament das sogenannte Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen beim europäischen Stabilisierungsmechanismus - kurz: StabMech-Gesetz - ändern.

"Wir brauchen ein abgestuftes Verfahren, das die Rechte des Parlamentes schützt", so Barthle. Über Details einer Gesetzesänderung werde er sich mit der FDP verständigen. Es sei eine Gratwanderung: "Einerseits muss der Rettungsschirm operative Entscheidungen treffen können, um schnell am Markt zu agieren. Andererseits muss die Mitbestimmung des Parlaments, gerade bei haushaltsrelevanten Entscheidungen, gewahrt bleiben."

Bisher gibt das Gesetz Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) freie Hand: Die Regierung habe sich zu bemühen, Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss des Parlaments herzustellen, heißt es in einem weich formulierten Passus. Anders gesagt: Bleibt das Bemühen erfolglos, darf Schäuble trotzdem Rettungsschirm-Aktionen bewilligen. Diesen Passus könnte der Bundestag verschärfen.

Das Problem dabei: Braucht ein Staat Hilfe, muss der Schirm schnell entscheiden. "Es wäre etwa verrückt, das Parlament darüber entscheiden zu lassen, ob der EFSF Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt kauft", sagt Barthle. Die Märkte würden auf die Diskussion sofort reagieren, die Preise für die Anleihen in die Höhe schießen.

Auch der Grüne Manuel Sarrazin, europapolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, weist auf dieses Problem hin: "Wenn der Schirm funktionieren soll, muss autonomes Handeln der Regierung möglich sein. Sonst gehen riesige Summen Steuergeld verloren." Es sei aber wichtig, dass das Parlament beispielsweise neue Hilfen für ein Euroland genehmige. "Für Parlamentarier und Öffentlichkeit muss nachvollziehbar sein, ob die Kredite zurückgezahlt werden können." Sarrazin schlägt deshalb vor, der Regierung im StabMech-Gesetz die Beteiligung des Bundestags vorzuschreiben - ihr aber bei zwingenden Gründen eine Hintertür zu lassen. Kurz: Der Grüne und der Christdemokrat liegen gar nicht weit auseinander.

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6 Kommentare

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  • TS
    Thomas Sch.

    28082011Wie naiv. Warum soll denn eine zukünftige gemeinsame Wirtschaftsregierung besser sein ? Sind die Leute dann besser, klüger, kompetenter ? Gut, Sie können schneller agieren. Aber glaubt irgendjemand hier tatsächlich, daß mit den Hanseln sich groß was ändert ? Nur: Wenn ich wenigstens hier theoretisch die Möglichkeit habe, meinen Abgeordneten zu beschimpfen und der dann Angst haben muß, nicht wiedergewählt zu werden, dann verlagen wir diese kleine Restmöglichkeit mit einer europäischen Regierung vollends in die Unerreichbarkeit. Und ob ein, na sagen wir mal, griechischer (!?) Finanzminister (das wird´s ja vielleicht auch geben) so zwischen Lappland und Sizilien alles im Blick hat, darf doch stark bezweifelt werden. M.E. ist die Verlagerung des Königrechts des Parlaments, nämlich das Bestimmen über das eigene Geld, auf nicht deutsche Institutionen ein Verstoß gegen das Grundgesetz Art.2(2). Ich bin echt kein Rechtsradikler, aber was die mit unserer Kohle machen, ist doch mindestens Veruntreuung, wenn nicht sogar Unterschlagung oder sowas. Auf alle Fälle ein Straftatbestand ! Gab´s da nicht mal was mit Hochverrat ? Wenn mir jemand vorschlagen würde, jemand anderes als ich alleine sollte über meine Kohle entscheiden, dann würde ich meinen, das ist eine klevere Idee für eine spannende Tatort-Folge, aber doch nichts für die Wirklichkeit. Ich bin nicht sehr optimistisch, denn die Dilettanten sind gerade in der Mehrheit, aber wenn die Anderen erst mal die Macht über unser Portemonnaie haben, geben die das nie, nie wieder her. Übrigens, Art. 20(4)GG gibt uns das Recht zum Widerstand. Dafür, liebe Linke, kämpft doch mal.

  • VR
    Volker Rockel

    Entscheidend ist doch inzwischen einzig und allein die Frage, wie die Euro-Schuldenkrise überhaupt im Sinne Deutschlands politisch noch aufgelöst werden kann!- Denn wenn sie nicht im Sinne Deutschland aufgelöst wird, dann werden noch Generationen von Bürger für das Versagen deutscher Politiker „abzahlen“ können. Wohlgemerkt, diese Aussage zum Versagen gilt für alle deutschen Politiker, die nicht in der Lage sind durch konstruktive Beitrage das Dilemma konstruktiv aufzulösen!- Das dazu die Regierung Merkel in der Lage ist, dürfte inzwischen nicht nur (fast) jedem Bürger in diesem Land klar geworden sein!- Das aber auch andere Parteien dazu auch nicht in der Lage sind. dürfte inzwischen aber auch jedem Bürger in diesem Land klar geworden sein!

     

    Der Bundestag beabsichtigt am 23. September über eine Ausweitung des europäischen Rettungsschirms EFSF zu entscheiden. (Zur Erinnerung: Die (sogenannten) Staatschefs der Euro-Währungsunion wollen ihn aufstocken und mit mehr Befugnissen ausstatten.- Praktisch heißt das: Der EFSF soll Staatsanleihen überschuldeter Staaten aufkaufen und Banken rekapitalisieren dürfen.) Hier soll also über etwas entschieden werden soll, über das eigentlich überhaupt nicht mehr entschieden werden kann!

     

    Aus meiner Sicht steht, bevor man über die Ausweitung des europäischen Rettungsschirms entscheiden kann, erst einmal die Frage zur Entscheidung an, ob man die „Rettung des Euro“ aus deutscher Sicht überhaupt noch will! Oder besser: „Ob eine Euro-Rettung überhaupt noch möglich ist?“ Denn zweifelsohne hat sich die Euro-Schuldenkrise zwischenzeitlich in einer Art und Weise fortentwickelt die zurecht erst einmal abfordert, die Frage der Möglichkeit der „Rettung des Euro“, aus den Interessen Deutschlands, zweifelsfrei politisch zu beantworten!

     

    Inzwischen ist klar geworden, dass die Dimension der Euro-Schuldenkrise weit über das hinausgeht, was noch der Beschlusslage zum ersten Euro-Rettungspaket zugrunde lag. Heute reden wir über fünf Euro-Länder (die PIIGS Staaten) der Schuldenlage sich als katastrophal herausgestellt hat und denen allesamt der Staatsbankrott ins Haus steht. Wobei sicherlich – wegen des erheblichen Engagements der französischen Banken, gegenüber einigen dieser PIIGS-Staaten – inzwischen auch Frankreich zu den Euro-Ländern zählt, die ohne finanzielle Unterstützung dem Staatsbankrott geweiht sein könnten.

     

    Letzteres hat aber eine erhebliche Konsequenz: Fällt Frankreich als möglicher Unterstützer in der Euro-Währungsunion aus – und vieles spricht dafür – dann würde die Last der Unterstützung der maroden Länder in der Euro-Währungsunion bei Deutschland verbleiben!- Dieses wäre weder für Deutschland volkswirtschaftlich noch tragbar, noch gegenüber dem deutschen Bürger (als Souverän ist diesem Land;- wird immer wieder gerne von deutschen Politikern vergessen!) vertretbar.- Im Übrigen dürfte die Schuldenbremse im Grundgesetz auch einer derartigen Entscheidung gegenüberstehen. Denn sollte Deutschland weitere Haftungsrisiken gegenüber der Euro-Währungsunion (oder gegenüber einzelnen Staaten der Währungsunion) übernehmen, würde die Inanspruchnahme der Haftung zwangsläufig zu einem Verstoss gegen die Schuldenbremse des Grundgesetzes führen.

     

    Da es politisch sicherlich blauäugig wäre zu glauben, dass diese Inanspruchnahme aus der Haftung nicht erfolgt, wäre jede Übernahme von Haftungsrisiken zu Lasten Deutschlands – mithin auch die Ausweitung des europäischen Rettungsschirms – ein vorsätzlicher Verstoss gegen das Grundgesetz!- D.h. aber auch: Die Euro-Schuldenkrise ist im Sinne der Euro-Währungsunion nicht mehr auflösbar!- Die einzigen Handlungsalternativen die jetzt noch verbleiben sind entweder der Rausschmiss der maroden PIGGS-Länder im Sinne eines Erhalts der Euro-Währungsunion; oder ein Ausstieg Deutschlands aus der Währungsunion und damit Rückkehr zur DM, um nicht noch weiter in den Verschuldungsstrudel der PIIGS-Länder (plus Frankreich) hineingezogen zu werden!

     

    Bei Abschätzung aller Möglichkeiten und der Abwägung deutscher Interessen, bleibt der Handlungsrahmen der deutschen Politik objektiv auf diese beiden möglichen Entscheidungen beschränkt.- Im Umkehrschluss heißt dieses auch: Jedes Festhalten an einer Rettung des Euro oder gar eine Entscheidung über eine Ausweitung des europäischen Rettungsschirms, entspricht nicht mehr deutschen Interessen!

     

    Insoweit darf man gespannt sein, wie sich die Bundestagsabgeordneten am 23. September entscheiden werden: Für die Ausweitung des europäischen Rettungsschirms und damit gegen die Interessen Deutschlands und seiner Bürger;- oder gegen eine Ausweitung des europäischen Rettungsschirms und damit für die Interessen Deutschlands und seiner Bürger.- Ein spannende Abstimmung für alle wählenden Bürger in diesem unserem Land...

  • G
    gunman

    Es gilt keine Drahtseilakte auszuführen,

    sondern klar Konsequenz zu zeigen.

    Es gibt die Verträge, die eine Schuldenübernahme

    durch andere Staaten verbietet.

    Und dabei bleibt es.

     

    Wesentlich konstruktiver wäre der Ansatz,

    sich jedes Jahr neu eventuell für

    Investitionen in den Bildungssektor, Gesundheitssektor und Energiesektor

    anderer überschuldeter Länder einzuschalten

    und auch für Deutschland eine absichernde,

    ökologische Energiepolitik zu fördern.

    Von unseren Investitionen profitiert dann jeder Bürger der betroffenen

    Staaten und wir können als Geldgeber auf

    Effizienz bestehen.

    Damit steigt dann wirklich auch unser Ansehen.

    Als ewiger Zahlpampel bei fortschreitender

    Verarmung der dortigen Bevölkerung und letzlich

    auch unserer eigenen Bevölkerung sind wir

    mehr gelitten als willkommen.

    Die Aufgabe unserer parlamentarischen Machtbefugnisse

    über den Bundeshaushalt ist nicht im Ansatz

    hinnehmbar.

    Eine daraus resultierender Machtzuwachs der

    Bundeskanzlerin über die finanzielle Grundversorgung

    Deutschlands steht Ihr nicht zu.

     

    Dann wäre die Kanzlerin als einzige Gegenspielerin

    zur EU-Zentralbank und der EU-Kommission

    und der EU-Regierung,-parlament übrig und in

    Ihrer indirekten Machtfülle gleich einem Diktator.

    (Denn Sie bestimmt, wieviel Geld noch im System

    verbleibt und daraus leiten sich dann alle

    anderen Konsequenzen ab.)

    Psychologisch ist kein Mensch einer solchen

    Armada von politischen Organisationen mehr gewachsen. Schon heute bestimmen

    Sie viel zu viel den Terminplan der Kanzlerin.

    So dass Sie kaum noch eigene Initiativen auf

    nationaler Ebene vorantreiben kann.

     

    Investitionen auch als stabilisierendes Signal

    an die Märkte ja, Schuldenübernahme NEIN!!!!!!

    Hier gilt das Verursacherprinzip!

    Die Politiker der Länder und der EU haben das

    eingebrockt und sie löffeln die Suppe auch

    selber wieder aus.

    Wir sind keine Investorenhätschler.

    Die guten sollen Profite machen und die schlechten

    müssen halt mit Ihren Verlusten klar kommen.

    So funktioniert unser System.

  • Y
    yberg

    aufwachen!!! im geschäftsleben wird eine dreistellige millionenfinanzierung nicht kurzfristig auf die beine gestellt,milliardenfinanzierungen erst recht nicht.in der regel werden monate mit alternativen gegenstandsaufbereitungen und vorbereitung,plausibilitätsprüfungen und vertragsausgestaltung mit vertragsprüfungen sowie der ausferigung der vertragsurhunden verbracht.dies läuft nicht anderst bei restrukturierungen von krediten bzw, der sanierung von unternehmen.unsre politische klasse-alles sitzenbleiber oder watt-lesen wir, betreibt derartige vorgänge holterdipolter mit eingebauter hintertür.

    so verwundert es nicht,daß alle bis jetzt vorliegende gesetzesänderungen bzw. neugesetze und administrative maßnahmen in den politischen gremien nicht zu dem gewünschten ergebnis finanzstabilitat führten.

    die politische idee,daß sich alle finanzmarktprobleme lösen lassen,vernachlässigt die anzahl der spieler,der treiber und die vielschichtige dimension.

     

    politisch handelnde,die weder die drogenmärkte,die waffenmärkte,die schwarzgeldmärkte,die steuoasen aber auch nicht den hunger und das elend dieser welt in griff bekommen sollten die ihnen gesetzten räumlichen grenzen in finanzmärkten respektieren. ich erinnere auch daran,daß gerade der wissenschaftsbetrieb,der beratend begleitet,all die derzeitigen probleme nicht nur nicht kommen sah sondern warner als spinner abtat

  • OB
    Otto Bronnert

    Verstehe einer die Welt der Bundestagsabgeordneten, zumindest einem geroßen Teil. Man will beiden Eurorettungsaktionen zwar doch kein vollständiges "Ermächtigungsgesetz", immerhin ein etwas abgespektes. Was soll das Argument, die Regierung müsse teilweise auch unmittelbar handeln und deshalb entscheiden dürfen. Bislang war es ja wohl jewerils eine unendliche Geschichte, bis die "Berglein" merkelanti und sarko-de-funes ein ziemlich verlaustes Mäuslein gebahren.

  • F
    Frank

    Nanu?

     

    Hiess es nicht gestern noch, man (die Regierung) koenne einen Euro nur einmal ausgeben? Also zumindest fuer die Millionen "Arbeitslosen", Rentner, Kranke, Schüler usw usf.

     

    Was ist hier anders? Jeder ist seines Glueckes Schmied.

    Und wer nicht zahlen kann, hat eben ueber seine Verhaeltnisse gelebt.

    Also dann; Nein zum Euro-Rettungsschirm, den Eurobonds, den Bad-Banks, den Ankaeufen der EZB von Euro-Schuldpapieren.

    Der Markt hilft sich selbst, oder ?