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Entscheidung des Europäischen GerichtshofsTürken sind Ausländer zweiter Klasse

Der EuGH hat bei Ausweisungen die Gleichstellung von Türken und EU-Bürgern aufgegeben. Damit verändert sich die Rechtsprechung nach vielen Jahren.

Doch ein reines Wirtschaftsabkommen? Türkische Arbeiter 1964. Bild: dpa

FREIBURG taz | Türken haben nicht mehr den gleichen Schutz vor Ausweisung wie EU-Bürger. Das entschied an diesem Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Konkret ging es um den Fall des 37-jährigen Nural Z. aus Baden-Württemberg. Der türkische Staatsbürger war in Deutschland geboren und aufgewachsen. Er verließ die Schule ohne Abschluss, wurde drogensüchtig und beging zahlreiche Straftaten. 2007 ordnete das Regierungspräsidium Stuttgart seine Ausweisung an.

Z. klagte gegen die Ausweisung, inzwischen hat er auch geheiratet, ein Kind gezeugt, die Drogensucht überwunden und eine Arbeit aufgenommen.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) legte seinen Fall dem EuGH vor, um zu klären, welcher Maßstab derzeit für die Ausweisung türkischer Arbeitnehmer gilt. Früher hatte der EuGH den Ausweisungsschutz von Türken dem von EU-Bürgern gleichgestellt und sich dazu auf das Assoziationsabkommen EU-Türkei von 1963 gestützt.

Türken wie Drittstaatler behandeln

Diese Gleichstellung gab der EuGH jetzt auf. Das Assoziationsabkommen verfolge "rein wirtschaftliche Ziele", während sich der 2004 verbesserte Ausweisungsschutz für EU-Bürger auf die Unionsbürgerschaft stütze, die den "grundlegenden Status" von EU-Bürgern regele.

Der Ausweisungsschutz des Deutsch-Türken Z. richtet sich deshalb nur nach den Regeln für Drittstaatenangehörige, die länger als zehn Jahre in Deutschland leben. Ein hier verwurzelter Türke ist dann so zu behandeln wie zum Beispiel ein hier verwurzelter Nigerianer. Danach kann Z. ausgewiesen werden, wenn eine konkrete und hohe Wiederholungsgefahr schwerer Straftaten besteht. Als EU-Bürger könnte er nur "aus zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit" ausgewiesen werden.

Trotz der für ihn enttäuschenden EuGH-Entscheidung könnte es am Ende ein Happy End für Z. geben. Bei der Gefährlichkeitsprognose kommt es nämlich auf den Zeitpunkt der letzten Gerichtsentscheidung an. Das heißt, Z.'s positive Entwicklung der letzten Jahre wird voll berücksichtigt. Und wenn Z. nun nicht mehr als potenzieller Rückfalltäter gilt, dann wird er auch nicht ausgewiesen. (Az.: C-371/08)

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24 Kommentare

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  • S
    Susilein

    +++von vic:

    Ausweisen? wohin? In die Heimat? Deutschland ist Z.s Heimat.+++

     

    Da sehr viele hier geborenen Türken vehement darauf bestehen, Türken zu sein, was von "türkischem Blut" schwafeln und Erdogan als "ihren Ministerpräsident" ansehen, ist offenbar die Türkei ihre Heimat. Man kann sich nicht ständig überall die Rosinen rauspicken.

  • S
    schachmatt

    Wo bleibt mein Leserkommentar, liebe taz-Redaktion?

     

    Noch ein Wort zu wtf: hier kommt eine Gesinnung zutage, die nur aus undemokratischen Regimen bekannt ist. Da sollen unliebsame Meinungen "redaktionell begleitet" werden!! Sag doch gleich, daß du die Einführung der Zensur forderst. Jedwede Kommentare zu einem kriminellen Ausländer sind also unerwünscht, weil politisch nicht korrekt. Und dann wird das Ganze noch auf angebliche Diskriminierung reduziert. Gute Nacht Deutschland.

  • S
    schachmatt

    @ vic

     

    Hassfratzen?? Wie bitte? Hassfratzen, nur weil hier einige User vernünftige Argumente gegen einen kriminellen Türken abgeben? Ich bin fassungslos über soviel Überheblichkeit und Ignoranz, mal davon abgesehen, daß du in einer Puppenwelt lebst.

     

    Wahrscheinlich gehörst du auch zu den rot-grünen Weltverbesserern, die den Bezug zur Realität komplett verloren haben und irgendwelchen verquerten Ideologien hinterherlaufen.

     

    Gott bewahre uns davor, von solchen Leuten regiert zu werden ....

     

    Noch schlimmer ist der Kommentar von cCc_Türk, da fehlen einem schlicht die Worte. Viel Hass und die Atombombe. Soll die etwa auf Deutschland gerichtet werden? Dann solltest du aber schnellstens auswandern, in die achso friedliche Türkei ...

  • V
    vic

    Ausweisen? wohin? In die Heimat? Deutschland ist Z.s Heimat.

    Wo kommen nur die vielen Hassfratzen im Forum her?

  • I
    Ingo

    Artikel 116 GG sagt:

     

    Einbürgerung ist illegal!

     

    Jeder Migrant, der nicht von jemanden Abstammt, der 1937 einen Deutschen Pass hatte, der ist unter Vorbehalt Deutscher. Also kein Staatsbürger.

     

    Es wurden auch schon Leute mit BRD Pass ganz legal staatenlos gemacht.

     

    Die Staatsbürgerschaft erwerben wir noch immer über das

    "Reich Staatsbürgerschaftsgesetz".

     

    Aber wer das sagt ist ja rechtsradikal.

    Diese Artikel zeigen die Wahrheit, die keiner Anspricht:

     

    Artikel 116 GG

    Artikel 23 GG( alt vs. neu)

    Artikel 146 GG

     

    Wir werden angeschwindelt, egal ob Migrant oder Dauerbürger.

    Schreibt mal was darüber liebe TAZ. 1937 ist der Maßstab aller Dinge.

  • S
    s.Braun

    Ich denke niemand hier im Land hat Probleme mit Türken, - bzw. Moslems, die hier arbeiten und die Gesellschaft damit unterstützen. Allerdings gehören Diejenigen, die noch NIE hier gearbeitet haben, zum Teil schon in der 2. oder 3. Generation von Stütze leben, nur mäßig oder gar kein Deutsch sprechen, kriminell und integrationsresistent sind auf der Stelle ausgewiesen - ohne Kompromiss ! Unser soziales Netz ist nicht dafür da, daß sich Hinz und Kunz von gottweiswoher darauf ausruht !

  • TR
    TOBIAS RÜGER

    Der nicht endende Hype um irgendwelche Straftäter, denen angeblich ganz unmenschliches widerfährt, wenn Sie ausgewiesen werden, weist m.E. auf eine Psychoknacks der deutschen Linken hin. Die gefühlte Schuld an Nazismus in den ’30/40ern an türkischen Kriminellen von heute abarbeiten zu wollen, das hat schon etwas sehr verqueres. Diese irrationale Haltung gruselt mich.

  • A
    Ahmet Üzüglü

    Es ist für mich immer wieder erfrischend, diese ganzen Kotzkommentare der PI-Fans auf taz.de zu lesen. Diese armen geknechteten "taz"-Leser haben ja sonst keine Möglichkeit, ihre Mehrheitsmeinung öffentlich kund zu tun.

     

    Es zeugt von der Größe der taz, dass sie ihren Volksgenossen diese Möglichkeit bei jedem Artikel über Türkenausländermoslems eröffnet.

  • E
    EuroJustizia

    Und was ist wenn sich die Türkei weigert diesen "Vorbestraften" in Deutschland aufgewachsenen

    Menschen aufzunehmen ? Wohin dann mit ihm, nach Nigeria ?

    Bisher hätte sich das Eu- Gericht auf das Assoziationsabkommen EU-Türkei von 1963 gestützt.

    Wie kann man einseitig ein Abkommen für nichtig erklären, Abkommen ist Abkommenohne wenn und aber !

  • B
    Boiteltoifel

    1. Eine Ausweisung ist keine Abschiebung. http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweisung

     

    2. Nur Ausländer können ausgewiesen werden! Wenn Z. ein sogenannter "Deutsch-Türke" ist, wie im Artikel behauptet, dann ist er eingebürgert und damit Deutscher. Wie man Deutsche "ausweisen" will, ist mir nicht bekannt. Das dürfte sich mit der DDR erledigt haben (vgl. Wolf Biermann). Einem eingebürgerten ehemaligen Türken die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen, funktioniert nicht, es sei denn, er hätte für die Einbürgerung falsche Angaben zu seiner Person gemacht oder sich nach der Einbürgerung in Deutschland wieder einen türkischen Paß beschafft.

     

    3. Das EuGH-Urteil kann sich nur auf einen "Türkisch-Türken" beziehen. Und dann erstaunt mich schon, daß ein neuer Trend beim Gericht offenbar den Status für Türken verschlechtert. Die Türkei ist seit Ewigkeiten eng mit Deutschlands verbunden. Aus fadenscheinigen Begründungen wird ihr die EU-Mitgliedschaft vorenthalten, während Kriegstreiber und Unruhestifter wie Serbien sich Hoffnung auf die EU-Mitgliedschaft machen dürfen. Das ist für mich der eindeutige Versuch, die EU unter Ausschluß der restlichen Welt abzuspalten, damit man das eigene Süppchen kochen kann. Es wirkt schon fast, als wolle man der Türkei den Fehdehandschuh zuwerfen. Welche wirtschaftlichen Interessen dahinter stehen ("Folge dem Geld"), weiß ich nicht, da ich davon keine Ahnung habe. Daß es aber allein wirtschaftliche Interessen sein können, liegt wohl auf der Hand. Was sonst könnte zum Bruch alter Bande führen?

  • IT
    Ich Türke-NeinZurEU

    Das Urteil ist OK....Die Türkei und Ihre Staatsangehörigen sollten nicht besser behandelt werden als die NICHT EU Angehörigen wie Ukrainer, Kroaten oder andere Osteuropäer...ABER auch nicht schlechter !!!

    Ich bin Türke und sagen NEIN zum EU Beitritt der Türkei !

    Nein zum Club der Bankrotten und der Volksausbeuter !!

  • K
    Kopfschüttel

    Mich interessieren mehr die Opfer dieses Menschen.

    Was hat er ihnen angetan, wie leben sie weiter ...

     

    OK, wir leben in einer Ellenbogengesellschaft ...

    Rattracing ist angesagt - also interessieren uns die Täter, - die schnellsten Ratten.

    (nicht das jetzt eine kommt und meint ich bezeichne Menschen als Ratten - 1. das kommt aus dem angelsächsischen - 2. Ich möchte die Ratten nicht beleidigen - das sind soziale und intelligente Tiere.

  • B
    Bob

    Ausländer als andere klasse zu bezeichnen ist undemokratisch.

     

    so sieht man das Deutschland seine Demokratie im müll liegt

  • K
    kkaka

    @Knesca:

    Mit schlauen Kalender-Sprüchen kommen sie aber auch nicht weiter. 'Nationalität ist nur ein Wort'...was für ein hohles Geschwafel. Wenn zu ihnen jemand 'Arschloch' sagen würde, würden sie dann auch darauf antworten: "Arschloch ist nur ein Wort und keine Beleidigung". Sicher nicht! Also was soll der Blödsinn von wegen alles sind nur Worte ohne Bedeutung? Namen ist auch nur Wort, also wieso nennen wir nicht alle Menschen der Welt ab sofort Karl-Heinz...natürlich auch die Frauen, schließlich ist Karl-Heinz ja auch für Frauen nur ein Wort.

     

    Es it auch sehr wohl wichtig, welche Nationalität man hat, wenn es um Rechtsfragen geht. Und wenn sie schon die Moral erwähnen: Wo war denn die Moral bei dem Straftäter? Achso, da ist die Moral natürlich egal. Alles klar, dann leb mal schön weiter in deiner Traumwelt.

  • W
    wtf

    Manchmal wünschte ich, die Taz-Redaktion würde keine Kommentare zu den Artikeln zulassen, oder sie wenigstens, ganz wie es vorgesehen ist, auf Diskriminierung von Menschen"gruppen" zu überprüfen. Viele dieser Kommentare sind doch nicht die von Taz-Lesern, oder? Ich bitte um bessere redaktionelle Begleitung der Leserkommentare!!! (Bitte kommen Sie mir nicht mit Meinungsfreiheit, liebe Demokratin. Oder war es gut versteckte Ironie?)

  • C
    cCc_TÜRK

    Das ist also die Antwort des Christentums auf das am weitesten entwickelste islamische Land der Erde!!!

     

    In mir löst es Hass aus.

     

    Hass auf das Christentum und die Ungerechtigkeiten in Europa!!!

     

    Ich hoffe ihr seit auf die Folgen bereit und wisst was ihr damit auslöst.

    Wir Türken haben seit Jahrhunderten die Geschichte Europas mitgeprägt, im entscheidenden Moment gegen den Kommunissmus waren wir da und was ist der dank dafür??

     

    Ablehnung und ungerechtigkeiten...

     

     

     

    ich hoffe dass die Türkei endlich die Atombombe baut...

  • H
    Hans

    Eine "Abschiebung" ist ein generelles Problem.

    Kein Mensch ist illegal, kein Land gehört irgendjemandem. Es ist ein Stück Erde, und jeder Mensch sollte das Recht haben, zu wandeln wo es will.

     

    @Demokratin:

    Ich bete für Sie, dass Ihr Kommentar Satire ist...

  • A
    aanaa_blume

    @all....und insbesondere Knesca:

     

    Es ist richitg, dass kriminelle Menschen, die hier zu Gast sind, in ihre originäre Heimat zurück geführt werden. Das wird in jedem Land dieser Welt so gehandhabt, nur in Deutschland, aus verqueren Schuldkomplexen heraus, solidarisiert man sich gegen einen gesellschaftlichen Konsens. Pubertäre Rebellion sowas!

  • K
    Knesca

    @ Karin Bryant: Natürlich ist das nach geltendem Gesetz richtig. Das heißt aber noch lange nicht, dass es moralisch richtig ist.

     

    Nationalität ist nur ein Wort, dass im Pass steht.

     

    @ von Demokratin:

    Ich hoffe, dass Z. eines Tages aus der Türkei zurückkommt und ihnen den Arbeitsplatz wegnimmt. Vielleicht fühlen, sie sich dann in ihren Vorurteilen noch mehr bestätigt.

  • DJ
    Dirk Jäckel

    Verehrter @Ich Scheisse Auf Euch,

     

    könnten Sie bitte Ihre vorgebrachte Meinung ein wenig erläutern, es sei denn, es handelt sich um ein lästiges Tourette-Syndrom? Herzlichen Dank im Voraus!

  • M
    Martin

    Das Urteil ist in Ordnung und ich hoffe, dass die Türkei es schnellst möglich schafft auch in die EU zukommen.

    Dies wäre für die Türkei und EU eine Stärkung.

  • IS
    Ich Scheisse Auf Euch!

    Einfach nur noch erbärmlich das ganze!!! -.-

  • KB
    Karin Bryant

    Die Türkei ist kein EU Mitglied ,also sind Türken Drittstatler...ist doch völlig korrekt.

  • D
    Demokratin

    Manchmal ist es doch gut zur EU zu gehören.

     

    Ein wegweisendes Urteil, um Verbrecher wie Z. endlich leichter in die Türkei zurück schicken zu können