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Entscheid des VerwaltungsgerichtsPapstgegner müssen Abstand halten

Die Demonstration gegen den Papstbesuch am 22 September darf laut Gerichtsentscheid nicht am Brandenburger Tor starten.

Kein Ort für Papst-Kritiker Bild: dpa

Die Demonstration gegen den Papstbesuch am 22. September darf nicht am Brandenburger Tor starten. Das entschied das Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es lehnte einen Antrag des Lesben- und Schwulenverbandes und des Vereins Christopher Street Day auf einstweiligen Rechtsschutz ab. Der Zug beginnt nun am Potsdamer Platz.

Der Widerspruch richtete sich gegen den Auflagenbescheid der Polizei vom 7. September. Darin werden die Startpunkte Pariser Platz und Platz des 18. März aus Sicherheitsgründen untersagt. Hintergrund ist die geplante Rede des Papstes im Bundestag.

Im Urteil heißt es: "Zwar ist es nachvollziehbar, dass die Antragsteller ihre Meinungskundgabe im Rahmen ihrer so bezeichneten ,kirchenkritischen Demo zum Papstbesuch' örtlich möglichst in der Nahe des Bundestages durchführen wollen, in dem zur gleichen Zeit S. H. Papst Benedikt XVI. eine Rede vor den Bundestagsabgeordneten halten wird, damit der Papst das Versammlungsanliegen auch wahrnehmen kann." Dem stehe die Gefahrenprognose der Polizei entgegen. Die Gefährdung des Papstes sei mit der des US-Präsidenten vergleichbar.

Kritisch merkten die Richter an, dass die Polizei bei der Ablehnung des Platzes des 18. März nicht die Straße des 17. Juni als Ausweichfläche einbezog. (dapd)

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2 Kommentare

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  • A
    Arnold

    In welcher Republik leben wir eigentlich, dass dieser selbst ernannte Stellvertreter Christi auf Erden in unserem Parlament ohne Gegenrede seine reaktionären, selbst gegen diesen Staat gerichteten Hetztiraden verbreiten darf? Er nennt diesen Staat eine "Diktatur des Relativismus" und macht damit deutlich, was er als absolutistischer Herrscher des Vatikans von dem Land hält, dass ihn vor seinem frei gewählten Parlament reden lässt. Er schließt die Hälfte der Bevölkerung (Frauen) von allen kirchlichen Ämtern aus, lässt seine Priester im Zölibat leben (mit allen bekannten Folgen des Missbrauchs von Abhängigen) und seine Kirchenoberen entlassen alle Beschäftigten im kirchlichen Dienst, die sich scheiden lassen und erneut heiraten, die offen für irgendeine Form der Geburtenkontrolle eintreten oder für die Benutzung von Kondomen bei HIV. Sie entlässt und diskriminiert Menschen, die homosexuell sind und eine eingetragene Partnerschaft eingehen, die von diesem Parlament abgesegnet ist etc. Diese Kirche nimmt aber schamlos die Übernahme aller Gehälter von Beschäftigten im kirchlichen Dienst durch den Staat an und lässt sich selbst die fürstlichen Bischofsgehälter vom Staat bezahlen, den sie als Diktur des Relativismus beschimpft, damit sie weiter Schüler in katholischen Schulen indoktrinieren kann und sie von demokratie-freundlichen und offenen Weltanschauungen fern hält, soweit ihr das gelingt. Die Nächstenliebe und die Solidarität mit den Entrechteten und Unterdrückten dieser Erde sind bei Ratzinger hohle Phrasen.

    Er verbündet sich lieber mit den Reichen und Mächtigen und macht jeden Auftritt zur Show einer alternden Diva, die sich in die teuersten Gewänder hüllt, um wenigstens mit Kleidern zu beeindrucken. Warum wird er dafür auch noch hofiert und werden dafür weitere Millionen für Empfänge ausgegeben? Offenbar ist seine Macht immer noch groß genug, um selbst Demonstrationen gegen ihn nicht allzu nahe an sich heran zu lassen.

  • J
    Jaheira

    Ich nehme an, die Polizei und das Gericht fürchten die autonomen Atheisten.

    Was Einzeltäter angeht, scheint mir das Urteil schwachsinnig zu sein. Denn Einzeltäter können sich problemlos unter die Christen mischen.