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EGMR-Urteile zur PressefreiheitCaroline von Monaco zu Recht geknipst

Ein europäisches Gericht stärkt die deutsche Pressefreiheit: Ein Foto von Caroline von Monaco durfte gedruckt werden. Ebenso das Bild eines koksenden Schauspielers.

Wird nicht so gerne fotografiert: Caroline von Monaco. Bild: ap

FREIBURG taz | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit zwei Urteilen die Pressefreiheit in Deutschland gestärkt. So durfte über die Verhaftung eines bekannten Schauspielers berichtet werden. Zudem dürfen Fotos mit Caroline von Monaco dann gezeigt werden, wenn sie Diskussionen von öffentlichem Interesse bebildern.

Im ersten Fall hatte die Bild-Zeitung über die Verhaftung des Schauspieler Bruno Eyron berichtet, der einst den RTL-Kommissar "Balko" darstellte. Eyron war 2004 auf dem Münchener Oktoberfest mit Kokain erwischt worden. Gegen den Bericht erwirkte Eyron ein Urteil, das dem Springer Verlag jede weitere Veröffentlichung des Artikels verbot. Das Recht Eyrons auf Achtung seines Privatlebens überwiege das öffentliche Interesse an der Berichterstattung. Alle deutschen Gerichte, einschließlich des Bundesverfassungsgerichts, bestätigten diese Linie.

Die Beschwerde des Springer Verlags in Straßburg hatte nun aber Erfolg. Die Pressefreiheit sei hier unverhältnismäßig eingeschränkt worden; die Verhaftung habe in der Öffentlichkeit stattgefunden, Polizei und Staatsanwaltschaft hätten sie bestätigt. Die Berichterstattung sei korrekt, nicht reißerisch und nicht herabwürdigend gewesen.

Eyron sei ein bekannter Schauspieler (was das Hamburger Landgericht bestritten hatte); wenn ausgerechnet ein Kommissar-Darsteller mit Drogen erwischt werde, sei das von öffentlichem Interesse. Außerdem habe Balko mit zahlreichen Interviews früher selbst das Licht der Öffentlichkeit gesucht und darin auch ein früheres Drogendelikt eingeräumt. Der Axel Springer Verlag erhält nun rund 18.000 Euro Schadenersatz.

Die Entscheidung fiel mit 12 zu 5 Richterstimmen. Eine Minderheit der Richter hielt die Abwägung der deutschen Gerichte für korrekt. Das Urteil wird die Debatte neu anheizen, ob Straßburg sich bei widerstreitenden Grundrechtsinteressen zu sehr in die Abwägung der nationalen Gerichte einmische.

Einstimmiges Urteil im Fall Caroline von Monaco

Dagegen bestätigte der Gerichtshof in einem zweiten Fall die deutsche Rechtsprechung. Caroline von Monaco hatte die Veröffentlichung von Bildern aus dem Skiurlaub beanstandet. Deutsche Gerichte hatten den Abdruck aber gebilligt, weil sie einen Artikel zur Krankheit von Carolines Vater, dem inzwischen verstorbenen Fürst Rainier von Monaco, begleiteten. Die Frage war: Sollte Caroline Ski fahren, während ihr Vater zu Hause leidet? Dies sei eine Debatte von gesellschaftlicher Relevanz, so die deutschen Gerichte. Die Prinzessin hielt dies für einen dürren Vorwand.

Der Gerichtshof billigte jedoch die deutsche Abwägung - auch weil in anderen Fällen der Abdruck von Caroline-Fotos verboten wurde, wenn sie nur der Unterhaltung dienten. Das Urteil fiel einstimmig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatte die 17-köpfige Große Kammer des Gerichtshofs entschieden.

2004 hatte das Straßburger Gericht Deutschland gerügt, weil Prominente in ihrem Privatleben nicht genügend vor Paparazzi geschützt werden. Der Bundesgerichtshof hatte daraufhin 2007 den Promischutz vor Pressefotografen verbessert. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies 2008 – murrend – akzeptiert.

Az. 39954/08 (Springer) Az. 40660/08 (Caroline)

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2 Kommentare

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  • BH
    Balte Haak

    Und das finden Sie von der Taz jetzt erfreulich? Wo ist das gut, dass der Europäische Gerichtshof der Bild das Prädikat "kein Schund" ausstellt?

     

    "Das Recht Eyrons auf Achtung seines Privatlebens überwiege das öffentliche Interesse an der Berichterstattung." Genauso sehe ich das auch - ob irgendwelche Schauspieler koksen, geht kaum jemanden was an und darüber zu schreiben kann schlimme Konsequenzen für diejenigen haben.

     

    Wäre er erwischt worden, wie er ein Kilo koks an Schulkinder verteilt, wäre das ja was anderes, da bestünde vielleicht ein echtes öffentliches Interesse. Aber der Sensationsgeilheit der Bild unter dem Mantel der Pressefreiheit Vorschub zu leisten, finde ich widerlich. Finden sie das nicht selbst abstoßend, sich mit denen in ein Boot zu setzen?

  • P
    pablo

    was die gerichte alles als für die öffentlichkeit relevant ansehen bzw. was ihrer meinung nach von öffentlichem interesse sei ist in diesen beiden fällen mehr als fragwürdig, denn nicht die pressefreiheit wurde gestärkt sondern der hang der bevölkerung sich an den fehltritten und dem leben anderer aufzugeilen. beide berichte sind weder von öffentlicher relevanz noch von öffentlichem interesse geprägt.