piwik no script img

Diskriminierung bei der JobsucheDas Foto macht den Unterschied

Ein Studie zeigt: Wer in Deutschland ein Kopftuch trägt, hat es auf dem Arbeitsmarkt schwer. Anonymisierte Bewerbungen könnten da helfen.

Schlechtere Chancen bei der Jobsuche: Frauen mit Kopftuch. Bild: ap

BERLIN taz | Sevda Yilmaz ist 23 Jahre alt, hat eine Ausbildung zur Buchhalterin absolviert und ordentliche Zeugnisse. Nun sucht sie eine Stelle. Doch trotz zahlreucher Bewerbungen wird sie fast nie zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Als sie sich ohne Kopftuch auf dem Foto bewirbt ist sie deutlich erfolgreicher. Schließlich verschickt sie nochmal Bewerbungen ohne Tuch und unter dem Namen „Tina Meyer“ – und ist noch erfolgreicher. Ein Zufall?

Yilmaz gibt es nicht wirklich. Sie ist erfunden und Teil einer Studie, die Ende des Jahres erscheinen wird und der taz vorab vorliegt. Die Ökonomin Doris Weichselbaumer von der Uni Linz untersuchte auf diese Weise, ob Kopftuchträgerinnen in deutschen Unternehmen benachteiligt werden. Dazu verschickte sie 1500 Bewerbungen mit gleichlautendem Lebenslauf, nur mit jeweils anderem Foto und Namen ausgestattet, an verschiedene Unternehmen und zählte die Rückmeldungen.

Das Ergebnis war eindeutig: Während „Meyer“ auf 18 Prozent ihrer Bewerbungen eine Einladung zum Gespräch erhielt, waren es bei „Yilmaz“ ohne Kopftuch 13 Prozent – und mit Kopftuch nur drei Prozent. Dabei machte es keinen Unterschied, wie groß oder international die Firmen sind. Oder, ob in der Ausschreibung gutes Deutsch gefordert oder auf Kunden- oder Mitarbeiterkontakt hingewiesen wurde.

„Benachteiligung kann aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht zwei Gründe haben“, sagt Weichselsbaumer: „Entweder liegt es an einer einfachen Abneigung gegenüber einer Gruppe. Oder es liegt eine statistische Diskriminierung vor.“ Das heißt, einer Gruppe wird verallgemeinernd ein Merkmal – etwa geringere Leistungsfähigkeit – zugeschrieben. Kurz gesagt: Entweder mögen Arbeitgeber bekennende Muslima nicht. Oder sie halten sie generell für unproduktiver – zum Beispiel, weil sie fürchten, sie hätten Sprachprobleme.

Schnelle Beratung

Dabei ist die Benachteiligung aufgrund von religiösen Merkmalen in Deutschland sogar strafbar: „Wer das Kopftuch am Arbeitsplatz ohne besonderen Grund verbietet, verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, erkärt Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Wichtig sei, dass Betroffene sich schnell beraten lassen. Denn die Frist, in der rechtliche Schritte eingeleitet werden können, ist mit zwei Monaten extrem kurz.

Dass eine Klage erfolgreich sein kann, zeigt das Beispiel einer jungen Türkin in Berlin. Aufgrund ihres Kopftuches wurde ihr ein Ausildungsplatz zur Zahnarzthelferin verwehrt. Das Arbeitsgericht Berlin sprach ihr im September 2012 daraufhin eine Entschädigung von drei Monatsgehältern zu.

Die junge Frau hatte sich an das Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes in Berlin gewandt. „Oft kommen sehr qualifizierte junge Frauen wegen solchen Problemen zu uns“, erzählt die Anwältin Maryam Haschemi, die dort Beratungen anbietet. „Eine Frau war hier, die einen sehr guten Abschluss in Medizin hatte. Trotzdem hat sie über anderthalb Jahre keine Stelle bekommen – wegen ihres Kopftuches.“

Perfektes Deutsch, guter Abschluss

Es handele sich oft um Frauen, die perfekt Deutsch sprechen, einen guten Abschluss hätten – und trotzdem ausgegrenzt werden. „Die stellen sich dann doch zu Recht die Frage, was sie noch tun sollen.“

Auch aus unternehmerischer Sicht ist die bisherige Praxis fragwürdig: „Durch Diskriminierung wird viel Potenzial verschenkt.“, meint Weichselbaumer. Helfen könnten anonymisierte Bewerbungsverfahren, wie sie die Antidiskriminierungsstelle in einem Pilotprojekt testet.

Dabei werden Namen, Alter, Foto, Familienstand oder Herkunft im Bewerbungsschreiben ausgelassen. Lüders ist überzeugt, „dass sich das Verfahren eines Tages durchsetzen wird. Weil es fairer ist – und weil es effektiver ist.“

Weichselbaumer fände das gut. Sie bezweifelt aber, dass es in naher Zukunft dazu kommt. „Ein erster Schritt könnte der Verzicht auf Bewerbungsfotos sein.“ In anderen Ländern – Großbritannien und die USA zum Beispiel – sei es völlig unüblich Bewerbungsfotos mitzuschicken.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

49 Kommentare

 / 
  • H
    Holzer

    Frage: Wenn eine muslimische Frau arbeiten oder studieren möchte, wie ist dies möglich in nicht-islamischen Verhältnissen, wo es keine Geschlechtertrennung gibt?

    Antwort: Solange die islamischen Kleidungs- und Verhaltensregeln beachtet werden, ist dies kein Problem. Frauen und Männer können in einem Raum sein, verboten ist lediglich, daß ein Mann und eine Frau, die nicht miteinander so nah verwandt sind, daß eine Heirat ausgeschlossen ist (die sich also theoretisch heiraten könnten), sich alleine an einem abgeschlossenen Ort befinden, zu dem kein Dritter Zugang hat. Außerdem sollten Männer und Frauen nicht so nah nebeneinaner sitzen, daß sie sich berühren.

     

    http://www.al-sakina.de/inhalt/artikel/frau/frau.html

  • Könnte die Taz mal ermitteln, welche Berufschancen Frauen OHNE Kopftuch und Männer OHNE Bart in arabischen Ländern haben? Danke.

     

    Nach Angehörigen anderer Religionen muss man wohl erst garnicht fragen.

  • Das Gleichbehandlungsrecht soll Benachteiligung verhindern, aber keine Vorrechte für Arbeitnehmer schaffen, die absoluten religiöse Dogmen anhängen und diese als unverrückbar wie Naturgesetze betrachten. Eine solche Instrumentalisierung würde das Antidiskriminierungsrecht geradezu pervertieren und dessen gesellschaftliche Akzeptanz gefährden. Der beharrliche Versuch, dass AGG so auszulegen, ist juristisch falsch und schießt weit über das Ziel.

    Ich kenne selbst einen sunnitischen Zahnarzt türkischer Abstammung, der keinesfalls ein kopftuchtragende Ordinationshilfe haben möchte. Bei dieser Frage geht es also überhaupt nicht um einen Kampf zwischen Abendland und Morgenland, sondern eher um eine Auseinandersetzung zwischen aufgeklärtem und orthodoxem Religionsverständnis.

  • Y
    Yomary

    Das Foto zu diesem Artikel suggeriert aber auch nichts Positives!

  • Ich möchte nochmal Folgendes zu bedenken geben:

     

    Das Tragen eines Kopftuches o.ä. hält nur ein kleiner Teil der Musliminn/en für notwendig. Durch Urteile, die sie darin bestätigen, schaden sie ALLEN Muslimas, auch denen, die kein Kopftuch tragen.

     

    Denn Arbeitgeber/innen, die an ihrem Arbeitsplatz nicht mit Religion konfrontiert werden möchten, werden nun gar keine Frau mehr zum Gespräch einladen, deren Name auch nur irgendwie "muslimisch" klingt. Denn es könnte ja sein, dass sie sich später als Kopftuchträgerin entpuppt.

  • JE
    Jan Engelstädter

    @Gast2:

    Wie würden Sie denn "All the rights and freedoms stipulated in this Declaration are subject to the Islamic Shari’ah." übersetzen (Art. 6)?

    Und was folgt daraus für Sie für das Verhältnis der Geschlechter zueinander?

  • Hier könnte mein Kommentar stehen.

    Er ist der taz-Zensur zum Opfer gefallen.

    Denn die taz mag keine bunte kulturelle Vielfalt.

    Wenn es um Meinungen geht.

    Lieber setzt man auf öden taz-genehmen Einheitsbrei.

    Denn sonst könnten sich ja Claudia oder der ZDM beschweren....

    • @Rosa:

      Heul doch. Die taz ist halt nicht "PI" oder die "Junge Freiheit" und muss deine derben Troll-Kommentare auch nicht immer veröffentlichen. Da ich schon einige deiner peinlicheren Kommentare kenne, warst du vermutlich wieder mal beleidigend oder rassistisch.

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in den Urteilen Dogru und Kervanci gegen Frankreich (EGMR-Beschwerden Nr 27058/05 und 31645/04, beide vom 4. 12. 2008) erkannt, dass der Schulverweis zweier Schülerinnen, die sich beharrlich weigerten ihr Kopftuch abzulegen, die in Artikel 9 EMRK verankerte Religionsfreiheit nicht unangemessen einschränkt.

     

    Analog hat der EGMR in dem Urteil Sahin gegen die Türkei (EGMR-Beschwerde Nr 44774/98 vom 10. 11. 2005) entschieden.

    Die Abweisung einer kopftuchtragenden Medizinstudentin von der Universität Istanbul sei menschenrechtskonform.

     

    Was den beiden EMRK-Unterzeichnerstaaten gestattet wird, muss auch privaten deutschen Arbeitgebern erlaubt sein.

  • Fällt eigentlich jemandem auf, dass die Avatare hier alle wie vollverschleierte Frauen aussehen?

  • R
    Ruffels

    Letzendlich mussund wird es die Entscheidung des Unternehmers bleiben, welchem Bewerber er einen Arbeitsvertrag anbietet. Auch wenn er nach Kriterien wie Nasenlänge, Hautfarbe, Nationalität, Krawattenmuster oder was auch immer entscheided. Es ist sein unternehmerisches Risiko, also entscheided er. Und da für eine Absage an einen Bewerber keine Begründung notwendig ist, dürften auch zukünftig diesbezgl. keine Probleme für die Arbeitgeber entstehen. Für die Praxis ist das also irrelevant.

  • Frau Maryam Haschemi ist darüber empört, dass eine Ärztin wegen ihres Kopftuchs eineinhalb Jahre keinen Job gefunden hat. Wäre sie auch empört, wenn ein Atheist keinen Job findet, der während der Arbeitszeit ein T-Shirt mit der Aufschrift "Good Without God" tragen möchte. Soll dieser dann auch Anspruch auf finanzielle Entschädigung in der Höhe von drei Monatsgehältern nach dem AGG haben? Ein gutes Drittel der Deutschen hat kein religiöses Bekenntnis. Dürfen Bekenntnislose ihre Gesinnung am Arbeitsplatz auch sichtbar zeigen. Oder muss man sich dafür auf alte Schriften berufen können?

    Für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes scheint das Kopftuch "gleicher" als andere religiöse oder weltanschauliche sichtbare Zeichen zu sein.

  • Jede Gesinnungsgemeinschaft wirkt gegenüber der Allgemeinheit sympathischer, wenn sie sich nicht krampfhaft an reine Äußerlichkeiten klammert. Gerade Religionen nehmen ja für sich in Anspruch, dass es ihnen primär um innere Werte geht.

     

    Soheib Bencheickh, Großmufti von Marseille schrieb: "Si le voile empêche les femmes d'étudier et de travailler, qu'elles l'ôtent et qu'elles restent pudiques. L'islam n'est pas là pour pousser nos filles à l'ignorance ou au chômage". (Wenn der Schleier die Frauen daran hindert zu studieren und zu arbeiten, sollen sie ihn ablegen und keusch bleiben. Der Islam ist nicht da, um unsere Mädchen in die Dummheit oder die Arbeitslosigkeit zu treiben. N.d.Ü)

     

    Ich hoffe bald ähnlich Verantwortungsvolles von deutschen Vertretern des Islams zu hören.Der Islam sollte der deutschen Gesellschaft anderes zu bieten haben als die angebliche Unverrückbarkeit von Bekleidungskleidungsvorschriften für Frauen aus dem Frühmittelalter.

  • Es gibt Arbeitgeber/innen, die Ihren Arbeitsplatz für sich und ihre Kundschaft frei von Religionen halten wollen.

     

    Und es gibt Arbeitgeber/innen, für die das Kopftuch, das ja nur Frauen tragen müssen und nicht Muslime allgemein, zudem ein Symbol der Unterdrückung von Frauen ist.

     

    Je mehr Religion verschwindet und je aufgeklärter die Gesellschaft wird, desto schwieriger wird es, mit Kopftuch oder Kreuz zu arbeiten.

     

    Es sollte auch das Recht auf Religionsfreiheit derer geachtet werden, die das einfach nicht mehr wollen.

  • „Wer das Kopftuch am Arbeitsplatz ohne besonderen Grund verbietet, verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ - Frau Lüders betreibt reine Lobbyingpolitik für ein ganz bestimmtes religiöses Zeichen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verstößt damit gegen ihre Verpflichtung zur strengen Unparteilichkeit. Liegt auch eine "Diskrimierung" vor, wenn ein Anhänger der Piratenpartei beim Bewerbungsgespräch mit einer Piratensegel-Anstecknadel erscheint und deshalb nicht genommen wird?

    Religionen und Weltanschauungen sind ja gemäß § 1 AGG in völlig gleicher Wertigkeit geschützt.

    Es war ein großer Fehler, dass der Berliner Zahnarzt sich gegen das kritikwürdige Urteil des Berliner Arbeitsgericht nicht berufen hat. Das AGG wird völlig ad absurdum geführt, wenn ein Faustrecht für umstrittene religiöse und weltanschauliche Symbole geschaffen werden soll. Wer Äußerlichkeiten wie Kleidungstücke für völlig unverzichtbar hält, ist kein Diskriminierungsopfer sondern grenzt sich selbst aus.

  • Gerade die Türkei hat eine sehr laizistische Tradition. Erfahrungsgemäß stoßen Kopftücher unter türkischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sogar noch auf größere Ablehnung als bei deutschen. Das Kopftuch wird von vielen Türken mehr als politisches denn als religiöses Ausdrucksmittel wahrgenommen. Die betuchten Ehefrauen von Gül und Erdogan sind ja Sinnbild und Werbeträger des gesellschaftspolitischen Programms der Regierungspartei AKP. Der Umstand, dass jedes auffällige religiöse und weltanschauliche Symbol auf Ablehnung stoßen kann, ist Ausdruck des in der Demokratie herrschenden Meinungspluralismus und zeugt nicht von einer diskriminierenden Gesinnung.Was für den einen heilig ist, bedeutet für den anderen eine Provokation - und das ist gut so.Zurückhaltung mit eigenen optischen religiösen und weltanschaulichen Bekenntnissen am Arbeitsplatz bedeutet daher Rücksichtnahme auf andere und ist daher verständlicherweise für Anhänger aller Gesinnungsgemeinschaften die beste berufliche Kariereförderung.

  • HB
    Harald B.

    In Deutschland ist es eben üblich, dass Frauen KEINe Kopftücher tragen.

    Nehmen wir mal an, eine Frau bewirbt sich im Iran, wo Frauen Kopftücher tragen müssen, mit einem Foto ohne Kopftuch um einen Job. Da würde sie sicher kaum genommen werden. Das hat wohl eher mit dem Einfügen in Gewohnheiten und Sitten des Landes zu tun als mit Diskrimierung.

  • GW
    Grüne wählen, alles verbieten!

    Verbieten wir doch einfach emanden einzustellen, den man mag. Wie wäre es mit Kopftuchquote? Einfach die Grünen wählen, die taz singt dann das Begleitlied zum Segen des Verbietens. Ich möchte niemanden in Thor-Steinar-Klamotten einstellen. Das zu tragen zeigt eine feindselige und herrenmenschliche Einstellung. Das Kopftuch auch. Hoffentlich bin ich jetzt kein Dskriminierer.

  • D
    derSchreiber

    Jaja, die schöne Welt der Diskriminierung.

    Ich selbst bin schwer behindert. Laut Gesetz hat ein Arbeitgeber mich bevorzugt einzustellen wenn ich die gleich Qualifikation wie ein Gesunder mitbringe.

    Nun schreibt aber leider kein Arbeitgeber in seine Absage: "Es tut mir leid, wir stellen Sie nicht ein weil wir glauben das Sie ein Krüppel sind der sowieso nur krank Zuhause oder im Krankenhaus liegen wird."

    Wie soll ich denn da mitbekommen wer mich ablehnt weil ich Behindert bin oder wie hier geschildert ein Kopftuch trage? Wo kein Kläger...

  • Das optische Neutralitätsprinzip (überhaupt keine sichtbaren religiösen und weltanschaulichen Zeichen im Betrieb) ist auch in der privaten Arbeitswelt nicht benachteiligend, sondern sogar eine sehr empfehlenswerte Form des gebotenen diskriminierungsfreien Interessenausgleichs.

     

    Weit besser als ein möglicher Wettlauf mit auffälligen religiösen oder weltanschaulichen Symbolen.

     

    Firmen, die Kopftücher erlauben, müssen aufgrund des Gleichbehandlungsgedanken dann auch Kruzifixe auf Schreibtischen, atheistische Buttons, Anstecknadeln von Tierschützern,rote T-Shirts mit der Aufschrift "Sozialismus" oder gar Burschenschafterkappen zulassen.

     

    Religion und Weltanschauung gehören ins Privatleben.

     

    Niemand darf beruflich benachteiligt werden, weil er privat eine Religion oder Weltanschauung ausübt.Einen Rechtsanspruch auf das optisches Sichtbarmachen von Religion oder Weltanschauung gewährt das AGG für niemanden.

     

    http://www.reuter-arbeitsrecht.de/alltag-im-arbeitsrecht/kopftuch-und-sichtbare-religiose-oder-weltanschauliche-zeichen-am-arbeitsplatz.html

  • G
    Gast2

    Zitat "Dort gilt die Scharia als einzige Grundlage der Menschenrechte und Frauen sind weniger Wert als Männer. " Gast.

    @ Gast Ihnen ist schon bewusst, dass diese Aussage falsch ist und Sie gleichzeitig mit einem Vorurteil eine Behauptung verstärken?

    Das es Muslime gibt, die Ihre Frauen schlecht behandeln leugnet niemand, aber dass der Islam das duldet oder gar so will ist falsch!

  • Z
    Zweifel

    Zweierlei Mass

     

    Persønlich habe ich nichts gegen Kopftuchtraegerinnen. Aergerlich finde ich es, dass mit zweierlei Mass gemessen wird: Der Staat verweigert die Anstellung als Kindergaertnerin oder Lehrerin mit Hinweis auf das Neutralitaetsgebot. Kann ein privater Arbeitgeber nicht auch Wert auf Neutralitaet legen, vor allem bei viel Kunden- oder Patientenkontakt? Warum wird dem privaten Arbeitgeber Diskriminierung ausgerechnet von der Institution vorgeworfen, die selbst ausdruecklich keine Kopftuchtraegerinnen einstellt.

  • S
    Sabine

    Es verstößt keineswegs gegen die Gleichbehandlung, wenn eine Frau mit Kopftuch schlechtere Karten hat. Denn: Ein Bewerbungsfoto dient dazu, sein Konterfei zu zeigen. Ohne Kopftuch geht das, mit Kopftuch geht das nicht.

    Anonymisierte Bewerbungen sind eine schlechte Idee, denn aus den Zeugnissen und aus dem Lebenslauf gehen Name, Alter, Geburtsort etc. hervor.

    Ich wüsste auch gar nicht, warum man sich hinter der Bewerbung verstecken soll, denn ich will dem potentiellen Arbeitgeber doch zeigen, dass ICH mit meiner Persönlichkeit und meiner Qualifikation die einzig Richtige bin.

    Spätestens beim Vorstellungs gespräch wird er das bis dahin anonymisierte Kopftuch sehen. Und dann?

  • I
    irmi

    Tut doch nicht so als ginge es bei Diskriminierung nur um Kopftücher, stellt die noch nicht permanent als die Opfer dar.

    Ich sehe auch, das es bei der Jobvergabe auch um die falsche Hautfarbe geht, ob man einen Job, gar einen gut bezahlten Job bekommt, wenn man die falsche Hautfarbe hat.

    Schwarze bekommen nur zu gerne Jobs wo sie über Stunden Töpfe in Hotels schrubben dürfen, oder eben nur Hilfsarbeiterjobs wo sie kaum was veredienen.

  • K
    Kimme

    Naja, wenn ich ein Bewerbungsfoto sehe auf dem jemand ne Basecap oder ne Wollmütze trägt, wird der auch aussortiert, das hat für mich nichts mit Diskriminierung zu tun. Auf Bewerbungsfotos haben für mich keine Kopfbedeckungen zu gehören.

    • G
      Gast1
      @Kimme:

      Richtig.

      Es langweilt langsam, das sich die Leute mit Tuch immer als Opfer sehen wollen.

      Diskriminierung findet nicht nur darum statt, schaut welche Jobs Menschen mit dunkler Haut hier bekommen (Kochtöpfe schrubben), oder wenn Deutsche auch ein gewisses Alter haben, bekommen sie keinen Job mehr.

      Also lasst es gut sein mit der ewigen Opferrolle. Lasst die Tücher einfach weg, lebt euren Glauben in privatem Rahmen und alles ist gut.

    • C
      claudi
      @Kimme:

      RICHTIG !!!!

  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)soll gleiche Maßstäbe im Umgang mit sichtbaren religiösen und weltanschaulichen Zeichen gewährleisten. Firmen, die auffällige christliche Symbole dulden, verhalten sich diskrimierend, wenn sie eine Kopftuchträgerin abweisen. Sind in Unternehmen generell überhaupt keine religiösen und weltanschaulichen Symbole erwünscht, liegt hingegen keine Benachteiligung vor, wenn eine Kopftuchträgerin nicht eingestellt wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das 2004 eingeführte gleichmäßige Verbot für französische Schüler auffällige religöse Zeichen zur Schau zu stellen ausdrücklich gutgeheißen. Das optische Neutralitätsprinzip muss daher auch für die private Arbeitswelt als eine sinnvolle diskriminierungsfreie Unternehmensphilosophie betrachtet werden.

    • M
      meinungsfreiheit
      @all-are-equal:

      Wenn Menschen des buddhistischen Glaubens sind, dann laufen die auch nicht mit der orangenen Bekleidung rum, oder scheren die Haare ab und gehen dann hier zu einem Vorstellungsgespräch, die würden auch keinen Job bekommen.

       

      Wozu diese Kopftücher überhaupt gut sein sollen, wem müssen die das WAS beweisen ?????

      Wichtig ist doch, das sie keusch leben, dazu brauche ich kein Kopftuch.

      Wie indische Frauen ihre Tücher tragen, die sind nicht nur vom Stoff her schön sondern auch von den Farben. Aber hier wird man keine Inderin mit Tüchern sehen, obwohl auch sie sehr gläubig sind.

    • AM
      Aktionsbündnis muslimischer Frauen
      @all-are-equal:

      @Arbeitsrechtler

      Ihre Auffassung, dass, wenn alle Symbole verboten sind, keine Diskriminierung vorliegt, wird häufig vertreten, ist aber dennoch falsch. Der Bezug zu Frankreich hinkt, da das dort existierende laizistische System nicht mit unserem Rechtssystem, das ein sähkulares ist, deckungsgleich ist. Während der Laizismus allen Religionen gleichermaßen ablehnend gegenüber steht und z.B. deren Einrichtungen nicht fördert und einen Religionsunterricht in staatlichen Schulen nicht zulässt, fördert der säkulare Staat alle Religionen gleichermaßen. Daher musste in Bezug auf das Kopftuch im öffentlichen Dienst ausdrücklich ein Kopftuchverbot geschaffen werden und auch dieses ist rechtlich sehr umstritten und wird demnächst vom Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft.

      Im Bereich der privaten Arbeitgeber (und auch außerhalb des Bereichs der Schule bzw. des Beamtenbereichs in Hesse sowie den Bereichen der Kirchen) ist eine Benachteiligung aufgrund der Religion nach deutschem Recht nicht zulässig. D.h. die Ablehnung einer Kopftuchträgerin nur aufgrund ihres Aussehens ist rechtswidrig und kann entsprechend verfolgt werden.

      • C
        claudi
        @Aktionsbündnis muslimischer Frauen:

        Euer Rechtssystem ???? Es gilt das Recht des Landes in dem man lebt oder leben will. Frankreich hat recht, wozu muss ich meine Religion nach außen zur Schau stellen, was noch dazu aufgezwungen wird. Religion findet im Herzen statt nicht durch ein Kopftuch.

         

        Wir die Katholiken, tragen doch auch kein großes Kreuz am Hals um jedem zu zeigen kath. Glaubens zu sein.

      • @Aktionsbündnis muslimischer Frauen:

        Der Laizismus steht nicht allen Religionen ablehnend gegenüber, sondern unparteilich. Es gibt allerdings zu Recht keine Bevorzugung von Religionen gegenüber nicht religiösen Weltanschauungen, wie z.B. ein staatlich finanziertes Unterrichtsfach in öffentlichen Schulen für Religionsgemeinschaften. Die gerechte Gleichbehandlung von Religionen und nicht religiösen Weltanschauungen entspricht dem Geist der EMRK und den EU-Antidiskriminierungsrichtlinien, auf welchen das AGG beruht.

         

        Rechtsordnungen wie Deutschland mit einer unsauberen Trennung zwischen Religion und Staat sind nicht durch eine gleichmäßige Förderung aller Religionen gekennzeichnet. Vielmehr werden die zwei großen christlichen Kirchen bevorzugt. Deshalb gibt es zwar Kreuze in Gerichtsälen und Schulklassen, aber gleichzeitig Kopftuchverbote im öffentlichen Dienst, was tatsächlich rechtlich höchst fragwürdig erscheint.

        Jüngst wurde in Paderborn ein muslimischer Junge von einer zu 100% staatlich finanzierten Grundschule mit katholischer Trägerschaft abgewiesen, weil ihn seine Eltern nicht in den katholischen Religionsunterricht schicken wollten. So etwas wäre in Frankreich völlig undenkbar.

         

        Laizismus schafft zwar keine Religionsprivilegien, ist aber das fairere und zukunftsträchtiger Konzept - auch für die private Arbeitswelt!

  • T
    Thomas

    Anonymisierung behebt vielleicht eine Zeit lang die Symptome, aber nicht die Ursache. Daher ist diese "Lösung" nicht sinnvoll. Aber Symptombehebung ist sowieso des Menschen Lieblingsbeschäftigung.

  • P
    Plaini

    Auch wenn man im Bewerbungsgespräch dann doch die Äußerlichkeiten zu Gesicht bekommt, so hat der Bewerber dann wenigstens die Chance sich zu präsentieren und Vorurteile aus dem Weg zu räumen.

    • G
      gast
      @Plaini:

      Wenn ein Chef sagt, ich möchte nicht, das eine künftige Mitarbeiering ihren Glauben offen zur Schau stellt (Kopftuch), dann muss sie es weglassen wenn ihr der Job wirklich wichtig ist.

       

      Die Männer aus welchen Ländern auch immer können auch nicht mit ihrer Landestracht zur Arbeit gehen. Es gibt nun mal eine Kleiderordnung in Betrieben, basta, daran hat sich jeder Mitarbeiter zu halten.

      Wozu also all das Theater, man muss sich wenn man hier lebt an Regeln halten.

  • F
    Franz

    Naja, es ist doch ein Unterschied ob man nur eine Bewerbung mit einem fremden Namen wegschmeißen muss oder sich bewusst gegen die gerade kennengelernte, offene und freundliche und perfekt deutschsprechende Frau Yilmaz entscheiden muss.

    Es geht weniger um direkten, vorsätzlichen Rassismus als vielmehr um die mehr oder weniger bewusste Ablehnung von Fremden, ein Laster dem auch der progessivste Personalmensch unterliegen kann. Anonyme Bewerbungen sollen nicht die Unverbesserlichen bekehren sondern die beiläufige Chancenverschlechterung für Deutsche mit fremdem Namen oder Aussehen vermeiden.

    Allein das unsägliche Bewerbungsfoto abzuschaffen wäre schonmal ein Schritt in die richtige Richtung.

  • G
    Gast

    @John Kein Personaler wird sich zu so einer Aussage "Ihre Nase gefällt mir nicht" hinreißen lassen. Das wäre die Steilvorlage für Klagen.

     

    Im übrigen: Wenn jemand sich mit Kopftuch bewirbt, dann ist das halt unklug. Von vielen wird das Kopftuch auch als Merkmal einer Religion gesehen, deren Werte man nicht teilt. Das mag man als Vorurteil ansehen, aber Linke haben bestimmt keine solch schlechten Angewohnheiten, gelle.

     

    Ich jedenfalls finde es bemerkenswert, dass der Islam eine eigene Version der Menschenrechte besitzt, die von unserer abweicht.Dort gilt die Scharia als einzige Grundlage der Menschenrechte und Frauen sind weniger Wert als Männer. Wen wundert es da, dass es Vorbehalte gibt.

  • S
    Starost

    Lachhafte Idee aus mehreren Gründen:

     

    1. Eine Probezeit gibt es sowieso, diese kann nach zwei Wochen wieder zu Ende sein - ohne dass es dazu arbeitsrechtlich einer Begründung bedürfte.

     

    2. Ich als Nicht-Kopftuchträger werde mich auf jeden Fall immer MIT Bild bewerben. So wissen die Empfänger, dass jedenfalls ICH keine Kopftuchträgerin bin. Und alle anderen Nicht-Kopftuchträger halten es ebenso. Der Rest hat dann wohl etwas zu verbergen...

     

    3. ist das AGG ein verfassungswidriger Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Vertragsfreiheit. Ich kann als Arbeitgeber Verträöge abschließen, mit wem ich will.

  • F
    FranzK

    da in Hamburg,inzwischen schon einige vollverschleierte Frauen herum laufen, frage ich mich ob der Diskriminierungsgedanke auch hier greift ? Oder wird das nicht thematisiert, weil es ja nur wenige betrifft.

    • C
      claudi
      @FranzK:

      Wo ist die Diskriminierung wirklich, oder von wem geht sie denn wirklich aus, wenn Frauen diese unschönen Kopfbedeckungen tragen müssen und dann noch die spezielle Kleidung, oder Teil und Ganzverschleierung. Das geht nicht vom deutschen Gesetzgeber aus oder weil wir alle Rassisten wären. Denkt mal nach !!!!

    • @FranzK:

      Bloß nichts dazu sagen, laut dem Hashtag #schauhin bei Twitter sind Sie sogar rassisitisch, wenn Sie das Kopftuchtragen kritisch sehen.

  • G
    Gast

    Und?

     

    Spätestens beim Bewerbungsgespräch würde dann doch wieder aussortiert.

     

    Niemand stellt jemanden nur aufgrund eines bewerbungsschreibens ein.

  • Wie wär's mit einer Anstellungspflicht für alle Bewerber, die nicht hellhäutig, männlich, deutsch, gesund und unter 50 sind? Bewerbung genügt, alles Weitere hat der Arbeitgeber zur Diskriminierungsverhinderung auszublenden. Bei mehreren Bewerbungen dürfen Kandidaten nur nach gerichtsfester Sozialauswahl abgelehnt werden...

     

    Mal im Ernst:

    Wer Jemanden nicht will, der findet schon einen Weg, die im Sack gekaufte Katze wieder loszuwerden. Den Personalern das Gefühl zu geben, man würde ihrem Urteil nicht trauen und müsste ihnen Kandidaten mit solchen Tricks unterjubeln, wird bestehende Ressentiments nur verschärfen.

     

    Außerdem: Wie soll das durchgesetzt werden? Wer will den "optisch privilegierten" Bewerber daran hindern, weiter sein Bild (oder zumindest einen kleinen Hinweis auf sein facebook-Profil) in die Waagschale zu werfen?

  • R
    Ruffels

    Und wenn die anonymisierte Bewerbung eingeschlagen hat, und es zum Vorstellungsgespräch kommt? Das Gespräch wird dann mit einem Sichtschutz und Stimmenverzehrer geführt? Oder glauben Sie, dass beim einem Vorstellungsgespräch plötzlich alle Vorurteile wie weggewischt sind? Wenn ein Arbeitgeber keine Frau mit Koptuch einstellen will, ist dann spätestens beim Vorstellungsgespräch Schicht. Und das ist dann verlorene Zeit für den Bewerber und dem potentiellen Arbeitgeber. Ich verstehe übrigens auch die Arbeitgeber nicht, die bei Absagen wahrheitsgemäß die Gründe für die Absage erläutern und sich dann wundern, dass man vor Gericht landet! Eine Begründung für eine Absage ist nicht erforderlich!

    • G
      gast
      @Ruffels:

      Wenn zu mir eine Frau zu einem Vorstellungsgespräch kommt, wo man nur noch die Augen sehen kann, hätte sich die Sache für mich erledigt, ganz einfach. Ich will ja schließlich wissen wen ich vor mir habe.

      Wozu sich hinter Stoff verstecken, was ist da zu verstecken, was hat diese Person zu verbergen ??

  • S
    Super

    "Helfen könnten anonymisierte Bewerbungsverfahren, wie sie die Antidiskriminierungsstelle in einem Pilotprojekt testet.

    Dabei werden Namen, Alter, Foto, Familienstand oder Herkunft im Bewerbungsschreiben ausgelassen."

     

    Und?

    Spätestens beim Bewerbumgsgespräch erfährt das der Personaler und wird einen mit durch Anwälte abgesicherten Floskeln abspeisen.

    Wer irgendeine Gruppe nicht einstellen will wird dies auch schaffen.

  • was ne Sauerei!

     

    aber mich wuerde auch interessieren, ob gewisse Berufsbranchen besonders betroffen sind und manche weniger und ob's vielleicht sogar regionale Unterschiede gibt.

  • J
    John

    Anonymisierte Bewerbungen bringen absolut nichts. Denn es gibt immer noch das Bewerbungsgespräch, bei dem man den Leuten direkt gegenüber sitzt. Da kann man immer noch später sagen: Ihre / Seine Nase gefällt mir nicht, wir stellen ihn nicht ein. Wegen Diskriminierung kann man da auch nicht klagen, da die offizielle Entschuldigung lautet: Nicht qualifiziert genug / anderer Bewerber wurde eingestellt.