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Das Parlament und die Euro-KriseAbgeblitzt

Die Bundesregierung hält nichts davon, den Vertrag zur Ausweitung des EU-Rettungsschirms vom Parlament absegnen zu lassen. Andere Länder sind da offener.

Nach Angaben der Regierung ist die Mitsprache des Parlaments zum EU-Rettungsschirm nicht nötig. Bild: dapd

BERLIN taz | Die Bundesregierung will den Vertrag für die Ausweitung des europäischen Rettungsschirms EFSF nicht formal vom Parlament beschließen lassen. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine schriftliche Frage der Grünen-Fraktion hervor, die der taz vorliegt. Änderungen am EFSF-Rahmenvertrag müssten nach dem Grundgesetz in Deutschland nicht ratifiziert werden, argumentiert Jörg Asmussen, der zuständige Staatssekretär, in dem Schreiben.

Die Blockadehaltung wird von der Opposition kritisiert. "In diesem Vertrag sind genügend Regelungen enthalten, die eine Ratfizierung verfassungsrechtlich nötig machen", sagt Manuel Sarrazin, europapolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. "Mit seiner Weigerung gefährdet Herr Schäuble nicht nur die Geduld des Parlaments mit der Regierung, er bietet auch eine verfassungsrechtliche Angriffsfläche für ewiggestrige Eurogegner. Das ist unklug."

Ob eine Ratifizierung nötig ist oder nicht, ist auch Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen den Euro-Rettungsschirm, die derzeit in Karlsruhe anhängig ist.

Andere Länder gehen bei der Einbindung ihrer Parlamente offener vor. So räumt Asmussen in seinem Schreiben ein, dass der geänderte EFSF-Vertrag in neun Mitgliedstaaten vom Parlament abgesegnet wird, darunter Irland, Spanien, Finnland. Selbst die italienische Regierung unter Ministerpräsident Berlusconi - der nicht als Vorkämpfer parlamentarischer Einbindung gilt - legt den Vertrag den Abgeordneten zur Beschlussfassung vor.

Die Regierung arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der die Beschlüsse des Krisengipfels der EU-Staatschefs im Juli in nationales Recht gießen soll. Nach ihrer Rechtsauffassung reicht es, das Gesetz zu verändern, das der Bundestag im Mai 2010 beschlossen hat, als der Rettungsschirm aufgespannt wurde.

Der Zeitplan ist eng. Das Kabinett soll sich Ende August mit dem Gesetz befassen, das Parlament soll es bis zum 23. September beschließen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte Anfang der Woche das Tempo der Beratungen scharf kritisiert.

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4 Kommentare

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  • HK
    Henner Kroeper

    Vertrag für die Ausweitung des europäischen Rettungsschirms EFSF.

    Weder Frau Merkel, noch die Bundesregierung, noch das Parlament hat noch irgendetwas zu sagen. Die Frauen- und Hintermänner haben das Sagen.

    Und falls man doch abstimmen läßt, dann eben solange bis endlich der erwünschte Erfolg (s. Europa Vefassung mußte nur in Vertrag umbenannt werden) eintritt.

  • A
    AuA

    Wenn diese Vorgänge in der EURO-EU ohne das Parlament durchgeführt werden und dieses Parlament nicht aufschreit, sondern irgendwann brav vollzogene Beschlüsse abnickt-was ist das dann für eine Staatsform? Was ist dann auch der Unterschied zur, ich weiß, das gehört sich nicht, DDR?

  • V
    Volksverdummung

    .

    GUT ZUHÖREN! Der republikanisch-parlamentarische Schlussakt naht!

    Die AGENDA der Regierung schert sich immer weniger um die REGELN des parlamentarischen Systems. Es ist unübersehbar, dass die inner- und aussergouvernementalen LOBBYISTEN (Abteilung "Wirtschaft u. Finanzen") immer unverblümter das "politische DREHBUCH" formulieren und die REGIERUNG vom verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Wege der parlamentarischen Willensbildung abbringen!

    .

    1. "Die Bundesregierung will den Vertrag für die Ausweitung des europäischen Rettungsschirms EFSF nicht formal vom Parlament beschließen lassen.....Änderungen am EFSF-Rahmenvertrag müssten nach dem Grundgesetz in Deutschland nicht ratifiziert werden, argumentiert Jörg Asmussen, der zuständige Staatssekretär.

     

    HÖRT, HÖRT!

    Das Gesetz, das als "Griechenland-Rettungspaket" etikettiert und im Mai 2010 dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wurde, und über dessen INHALTE (!!!!) die Parlamentarier erst nachträglich und häppchenweise informiert wurden (!!!!), soll jetzt auf einmal zur überlegalen ERMÄCHTIGUNGSGRUNDLAGE für Beschlüsse der EU-Regierungschefs oder deren Finanzminister herhalten!

    ....so etwas nennt man einen PUTSCH(-versuch) VON OBEN!

     

    1.b. Kleine "TAZ-Korrektur":

    Jörg ASMUSSEN ist NICHT ZUSTÄNDIG für die Beurteilung dessen, was FORMAL, und das heisst VERFASSUNGSRECHTLICH (!), erforderlich ist, und was nicht! Herr Asmussen ist in seiner Funktion als verbeamteter Finanzstaatssekretär das TROJANISCHE PFERD der Finanzindustrie. Das ist schlimm genug und verweist doch nur darauf, dass seine ungebrochene politische Macht von Anderen protegiert wird, ob als MITLAUFENDE oder als "GESTALTENDE" Amtsinhaber...

    Aber NIEMAND SOLLTE UNGESTRAFT DIE RECHTE GEWÄHLTER VOLKSVERTRETER ÜBERGEHEN DÜRFEN!

    .

    2. Es ist eine KATASTROPHE!

    (Warum tun die das?) - Längst geht es nicht mehr um die "Rettung von Banken", oder um die "Staatsschuldenproblematik". Das "Wohl der Bürger" ist kein Thema bei den wohlfeilen Debatten, bei denen den Bürgern TONNENWEISE SAND in die tränenden Augen gestreut wird.

    Es geht nur noch darum, wie man die "Wirtschaftskrise" dazu benutzen kann, um eine europäische ZENTRALREGIERUNG zu etablieren, ungeachtet der Frage, wie es mit der demokratischen Legitimation aussieht!

    .

    3. Die "GRÜNEN"...

    ...erweisen sich -bewusst oder unbewusst- als gelehrige Schüler "der Theoretiker des AUSNAHMEZUSTANDES"!

    MANUEL SARAZZIN fehlen die Argumente! Der "ewiggestrige Eurobefürworter" MUSS wissen, dass die anvisierte europäische WIRTSCHAFTSREGIERUNG in keinster Weise demokratischen Minimalstandards genügt.

    Es ist zweitrangig, welche GRÜNDE für die Transformation einer ehemals libertären und vom "Ideal der Bürgerrechte und des Parlamentarismus" durchdrungenen Partei verantwortlich sind. Entscheidend ist IHR EINTRETEN für eine autoritäre europäische Zentralregierung (=Wirtschaftsregierung), in der nicht gewählte EU-FÜHRER unwiderrufliche und supranationale exekutive Befugnisse erhalten sollen!

     

    Es gibt keine demokratische WAHL der EU-KOMMISSION durch souveräne Europabürger, keine WAHL durch das Europaparlament und es gilt nicht das Prinzip der organischen Gewaltenteilung.

    Eine WIRTSCHAFTSREGIERUNG macht nur dann einen "politischen Sinn", wenn diese auch gegenüber den Staatsparlamenten und den Staatsregierungen Weisungsbefugnisse erhält!

     

    --------------------------

    Der September!

    Alles wie zwischen 1929 und 1933? Mündet die Wirtschaftskrise erneut in die DIKTATUR? Steht der "Deutsche Bundestag" vor seiner Selbstentmachtung?

     

    Frau Merkel forderte von Paris aus -gestern- den Bundestag dazu auf, den Beschlüssen der Regierungschefs SCHNELL ZUZUSTIMMEN (vgl. dazu die Presseerklärung auf der Seite des Bundeskanzleramtes!). Merkels "Forderung" war eine BITTE, denn selbst die Kanzlerin kann die Verfassung und die Rechte des Deutschen Bundestages nicht suspendieren!

     

    JÖRG ASMUSSEN geht darüber hinaus, indem er die RECHTE DES PARLAMENTES" gleich komplett in Frage stellt!

    Schlussfolgerung:

    Wer behauptet, dass der "EURO" eingeführt wurde, um den PARLAMENTARISMUS abzuschaffen, der ist ein LÜGNER! Aber wer den Parlamentarismus übergehen will, der ist eine POLITISCHE GEFAHR!

    .

    HESSE

    .

  • F
    Fordler

    In diesem Vertrag sind genügend Regelungen enthalten, die eine Ratfizierung verfassungsrechtlich nötig machen", sagt Manuel Sarrazin, europapolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. "

    Ach,nee, die Grünen haben auch einen!!!