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Bundeshilfen für BildungSPD erwägt Grundgesetzänderung

Der SPD-Vorstand stimmt über ein Ende des Kooperationsverbots bei der Bildung ab. Vorstandsmitglied Ulla Burchardt findet: "Das ist hochinteressant auch für Unionsländer."

Wenn die B-Länder mitmachen, kann Bildung wieder vom Bund mitfinanziert werden. So sieht es die SPD-Parteispitze und damit auch die A-Länder und das eine C-Land. Bild: imago/Steinach

BERLIN taz | Der SPD-Parteivorstand will am Montag eine Grundgesetzänderung zugunsten einer besseren Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Bildungsfragen auf den Weg bringen. Im Entwurf des bildungspolitischen Leitantrags für den Parteitag im Dezember heißt es: "Wir wollen das bestehende ,Kooperationsverbot' in der Verfassung aufheben."

Die SPD-Spitze schlägt demnach einen neuen Grundgesetzartikel vor, in dem dauerhafte Finanzhilfen des Bundes für Bildung ermöglicht werden, ohne die Hoheit der Länder einzuschränken. "Das ist eine ganz wichtige Vorlage", sagte Vorstandsmitglied Ulla Burchardt der taz. "Der Vorschlag ist auch für die unionsregierten Länder hochinteressant." Wenn die Union diese Chance nutzt, wäre der Weg für eine Grundgesetzänderung frei.

Seit der Föderalismusreform 2006 ist es dem Bund qua Grundgesetz untersagt, sich in die Schul- und Hochschulangelegenheiten der Ländern finanziell einzumischen. In den letzten Jahren mehrten sich aber Forderungen in allen Parteien, diese Barriere wieder zu beseitigen.

Der der taz vorliegende Entwurf sieht vor, Artikel 104 des Grundgesetzes, welcher die finanziellen Beziehungen zwischen Bund und Ländern regelt, zu ergänzen. Der Bund soll den Ländern demnach wieder dauerhafte Bildungsbeihilfen gewähren, unter der Voraussetzung, dass alle Länder gemeinsamen Vereinbarungen zustimmen.

Gleichzeitig bekennt sich die SPD zur Bildungshoheit der Länder und plant, diese solventer zu machen: "[Wir] werden die Länder durch die Wiedereinführung der Vermögensteuer in ihrer eigenständigen, finanziellen Handlungsfähigkeit stärken", heißt es im Entwurf. SPD-Fachminister seien sich mit Ministerpräsidenten und Fraktion weitestgehend einig über den Vorschlag, sagte Burchardt.

Auch in der CDU denken Politiker, angeführt von Bundesbildungsministerin Annette Schavan, über eine Änderung des Kooperationsverbotes nach. Erst vor einer Woche regte Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister (CDU) an, das Verbot zu überprüfen. Eine gemeinsame Linie soll auf dem Parteitag im November beschlossen werden.

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5 Kommentare

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  • H
    heidanei

    Und wiedereinmal wissen wir nicht, um was es wirklich geht, aber bestimmt nicht um das hier berichtete.

  • M
    m.jo

    Es wäre an der Zeit die Länderhoheit über die Bildung abzuschaffen und diese Kompetenz dem Bund zu übertragen.

     

    In Zeiten einer europäischen Integration brauchen wir innerhalb der Republick doch keine 16 verschiedenen Schulsysteme mit 16 Kultusministerien und dementsprechend vielen unterschiedlichen Niveaus an Schulabschlüssen...

     

    Das würde uns unteranderem auch Probleme in Sachen Wohnortwechsel, Lehrerausbildung und -einsatz lösen.

    Geld sparen wir dadurch bei der Verwaltung auch ein, mit welchem umgehend Lehrer eingestellt werden könnten ...

     

    Daher wäre eine richtige GG-Änderung erforderlich und nicht so ein kurzsichtiger Unfug.

  • S
    Seim

    Als wenn das europäisierte Getue im Zuge der Bildungs-Gleichschaltung nicht genug gewesen wäre. Nun auch auf nationaler Ebene, international alles verwalten.

     

    Der Bachelor und der unerreichbare Master, sowie zig Privatuni haben es gezeigt: Bildung pluralisieren, heißt Menschen denunzieren.

  • I
    isd09

    ich denke ehr Art.104a Das Finanzwesen dazu brauch beim Bund nur begründen wofür man Finazelle hilfen benötigt.

    Das hat aber insgesamt nichts mit der Bildung zu tun.

    Das hat was mit Finanzeller Finanzkorrekturen der Europäischen Union zu tu, Tragen Bund und Länder im Verhältnis.

    Und laut Art.104b kann bedeutsame Investitionen z.B.Schulwesen an Ländern und Gemeinden gewähren,wenn der Bund dies wollte im GG spricht gesetzlich kein hinderungsgrund dagegen um deshalb unsere Verfassung umzuändern.

    Das könnte man als neues Gesetz einführen,da es sinnvoll ist aber deshalb einen Artikel aus dem GG zu streichen hat nicht mit Bildungs-Angelegenheiten zu tun.

  • KV
    Kooperations verbots

    Das hat seinen guten Grund warum nicht Zentralhonnecker ZentralTV und ZentralSchulwesen von Zentral-Berlin bis nach Bayern hinein per 50jahres-Plan regiert.

    Aber wenn die Bayern sich bald von Trittin2-Schröder2-RotGrün2 (und jeder weiss was man von Film-Fortsetzungen zu halten hat) ihre Schulbildung regieren lassen wollen. Selber schuld.

     

    GEZ kann komischerweise trotz Kooperationsverbots im Hinterzimmer GEZ erhöht und Pauschal festgelegt werden. Aber bei Schulen geht das nicht. Hmm. Interessant wieso GEZ und Lokal-Fürstenfunk anders ist als Schulen.