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Abriss des Stuttgarter HauptbahnhofsJournalisten sind sauer auf Polizei

Nur ausgewählte Journalisten dürfen den Start des Polizeieinsatzes am Südflügel des Stuttgarter Hauptbahnhof begleiten. Dafür gibt es Kritik vom Journalistenverband.

Protestaktion im Stuttgarter Schlosspark. Bild: dapd

STUTTGART taz | Nach den Erfahrungen am "schwarzen Donnerstag", einem umstrittenen Einsatz im Herbst 2010, will die Stuttgarter Polizei ihre Großeinsätze nun anders angehen. Erstmals dürfen in den kommenden Tagen auserwählte Journalisten die Polizei auf dem Weg zu ihrem Einsatz beim Abriss des Südflügels begleiten. Die Botschaft: Wir haben nichts zu verbergen. Doch der Ansatz ist umstritten. Vor allem das Auswahlverfahren sorgt für großen Ärger.

Ende Dezember schickte die Stuttgarter Polizei der Landespressekonferenz das Angebot: "Im Sinne von Offenheit und vertrauensvollem Umgang" biete sie maximal sechs Journalisten die Möglichkeit, den Start des Polizeieinsatzes "eingebettet" zu begleiten – eine Vorgehensweise, die sonst eher in der Kriegsberichterstattung üblich ist.

Sie bietet zwar die Möglichkeit, eine gewisse Transparenz zu schaffen. Gleichzeitig besteht aber die Gefahr, dass eine gewünschte Szenerie erzeugt wird – und damit die Berichterstattung gelenkt.

Laute Kritik gab es aber vor allem am Auswahlverfahren. Die Deutsche Journalistenunion (DJU) beschwert sich über die Einschränkung. "Es kann nicht angehen", heißt es in einer Stellungnahme, "dass die Stadt Stuttgart oder das Polizeipräsidium Stuttgart mit einem privaten Verein, der Landespressekonferenz, einen Vertrag über die exklusive Berichterstattung in einem Polizei-Bett garantiert und die anderen hauptberuflich, aber nicht in der LPK-Baden-Württemberg akkreditierten Journalisten in eine Bericht-Zone zweiter Klasse verweisen will."

Polizeisprecher Stefan Keilbach weist die Kritik zurück. Es gehe nicht um eine Einschränkung, sondern um eine Erweiterung. "Eine Berichtzone zweiter Klasse besteht deshalb nicht." Vor Ort werde es außerdem eine Anlaufstelle für alle Pressevertreter geben.

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2 Kommentare

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  • FS
    Friedrich Schuster

    Es ist noch viel schlimmer: Durch das allgemeine Zutritts- und Aufenthaltsverbot für den Schlossgarten (gültig ab 12. Jan.) ist der Aufenthalt dort für alle "nicht von der Polizei befugten Personen" verboten.

     

    Das gilt auch für alle Journalisten! Die Live-Berichterstatter von Cams21 haben bereits am 5. Jan. bei der Polizei nachgefragt: die Anfrage wurde abgelehnt.

     

    Legal gibt es dort also keine freie Berichtersattung mehr. Durch die paar von der Polizei handverlesenen "eingebetteten" Journalisten wird nur der Anschein einer freien Berichterstattung künstlich erzeugt.

    Hier untergräbt die Polizei systematisch die Pressefreiheit (und es interessiert sich kaum jemand dafür!)

  • S
    Singvogel

    Kommt davon wenn man sich ansonsten auf das Verteilen von dpa Meldungen beschränkt.