Furcht vor Systemdestabilisierung: Finanzaufsicht stoppt Leerverkäufe
Seit Dienstag Mitternacht sind ungedeckte Leerverkäufe von Staatsanleihen und von Aktien mehrerer Finanzkonzerne verboten. Die Maßnahme der BaFin wird auch von der FDP entschieden begrüßt.
FRANKFURT/MAIN apn | Zur Eindämmung der Spekulationen an den Finanzmärkten ist seit Mitternacht ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe von Anleihen der Staaten in der Euro-Zone in Kraft. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Dienstagabend mitteilte, sind auch ungedeckte Leerverkäufe von Aktien mehrerer Finanzunternehmen untersagt, darunter die von Allianz, Commerzbank, Deutscher Bank und Postbank.
Verboten wurden zudem sogenannte ungedeckte Credit Default Swaps (CDS). Die Verbote gälten bis Ende März nächsten Jahres und würden laufend überprüft, erklärte die BaFin.
Sie begründete ihren Schritt mit den außergewöhnlichen Kursschwankungen bei Schuldtiteln von Staaten der Eurozone. Zudem hätten sich die sogenannten Spreads von CDS auf Kreditausfallrisiken mehrerer Staaten der Eurozone erheblich ausgeweitet. "Vor diesem Hintergrund hätten massive Leerverkäufe der betroffenen Schuldtitel und der Abschluss von ungedeckten CDS auf Kreditausfallrisiken der Staaten der Eurozone weitere exzessive Preisbewegungen zur Folge, welche zu erheblichen Nachteilen für den Finanzmarkt führen und die Stabilität des gesamten Finanzsystems gefährden können", mahnte die Aufsichtsbehörde.
Leerverkäufe sind eine der hochriskanten Strategien, die beispielsweise Hedgefonds verfolgen, um Gewinne sowohl in steigenden als auch fallenden Märkten zu erzielen. Dabei werden beispielsweise große Aktienpakete gegen Provision von Fondsgesellschaften oder Banken ausgeliehen und an der Börse verkauft. Das drückt in der Regel den Kurs. Zu den dann niedrigeren Bewertungen kaufen die Hedgefonds die Papiere zurück und reichen sie an Bank oder Fondsgesellschaft weiter.
Wesentliches Element ist zudem die weitgehende Finanzierung solcher Geschäfte durch Kredite. Durch den so erzielten Hebel- oder Leverage-Effekt wird der mögliche Gewinn noch weiter erhöht. Allerdings wird so auch das finanzielle Risiko für die Anleger beim Scheitern der Spekulation erheblich vergrößert.
Schon im September 2008 hatte die BaFin ungedeckte Leerverkäufe einer Reihe von Aktien untersagt. Dieses Verbot war aber im Februar 2010 überraschend wieder aufgehoben worden. Von dem neuen Verbot sind die Aktien von zehn Unternehmen betroffen, nämlich Aareal Bank, Allianz, Commerzbank, Deutsche Bank, Deutsche Börse, Deutsche Postbank, Generali Deutschland Holding, Hannover Rück, MLP und Münchner Rück.
FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger begrüßte die Ankündigung der BaFin, ungedeckte Leerverkäufe auf nationaler Ebene zu verbieten. "Das findet ausdrücklich unsere Unterstützung", sagte sie nach einer Sitzung ihrer Fraktion. Alles, was im Kampf gegen hochspekulative Geschäfte national gemacht werden könne, müsse schnell auf den Weg gebracht werden.
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