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Justiz im IrakDie Todesstrafe ist weiter populär

Ein Verfahren gegen Bankräuber zeigt gewisse Verbesserungen im Irak. Es wirft aber auch ein Schlaglicht auf die Schwächen der Gerichtsbarkeit.

Gefangene in einem Gefängnis von Bagdad. Bild: ap

Selten werden im Irak Angeklagte so schnell vor Gericht gestellt wie die fünf Polizisten, gegen die der Strafgerichtshof in Bagdad Anfang September das Urteil verhängte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie an einem brutalen Banküberfall beteiligt waren. Im Morgengrauen des 28. Juli hatten neun Gangster eine staatliche Bank im Zentrum von Bagdad überfallen und acht Wachmänner kaltblütig erschossen. Aufnahmen vom Tatort zeigten später die an Händen und Füßen gefesselten Opfer. Anschließend flüchteten die Täter mit rund 4,8 Millionen Dollar.

Im Irak hat das Verbrechen weniger wegen seiner Brutalität, als vielmehr wegen der politischen Tragweite hohe Wellen geschlagen. Gemäß dem Gericht gehören fünf der neun Tatverdächtigen der Präsidialgarde des stellvertretenden schiitischen Staatspräsidenten Adel Abdul Mehdi an. Zwei von ihnen, die das Gericht als die eigentlichen Drahtzieher bezeichnete, wurden nur wenige Tage nach der Tat festgenommen. Zudem wurde ein Großteil der Beute in einem Gebäude der Zeitung Adala von Mehdis Partei Hoher Islamischer Rat im Irak (ISCI) entdeckt.

Anschließend setzte ein öffentlicher Schlagabtausch zwischen Mehdi, Innenminister Dschawad Bolani und Ministerpräsident Nuri al-Maliki ein, wem die Ehre der schnellen Aufklärung der Tat gebührt. An einen Rücktritt dachte Mehdi offenbar nicht. Er bezichtigte seine Kontrahenten, das Verbrechen politisch auszuschlachten, um seine Partei vor den Wahlen in rund vier Monaten zu diskreditieren.

Dass in diesem Fall überhaupt Ermittlungen aufgenommen wurden, ist bereits ein Fortschritt. Bisher konnten Straftäter, die über gute politische Beziehungen verfügten, damit rechnen, unbehelligt davonzukommen. Ganz frei von dem Verdacht der politischen Einflussnahme ist freilich auch der Prozess gegen die Bankräuber nicht. Überraschend standen die beiden mutmaßlichen Drahtzieher, ein Hauptmann der Präsidialgarde und sein Neffe, nicht vor Gericht. Sie seien längst nicht mehr in Haft, hieß es in Polizeikreisen. Genauso undurchsichtig ist, wie vier weitere Tatverdächtigen entkommen konnten.

Gegen vier der Angeklagten, unter ihnen zwei Polizisten, die die Bank bewachen sollten, verhängte das Gericht die Todesstrafe. Der fünfte, ein Wächter von Adala, wurde mangels Beweisen freigesprochen. Die beiden Polizisten hatten gestanden, dass sie von dem Bankraub wussten, sagten aber, sie seien an dem Verbrechen nicht beteiligt gewesen und hätten danach die Polizei informiert.

Mit dem Urteil zeigten die Richter, dass sie sich von den Appellen internationaler Menschenrechtsorganisationen, die Todesstrafe auszusetzen, nicht beeindrucken lassen. Wenige Tage zuvor hatte Amnesty International die irakische Justiz scharf für die Verhängung von Todesurteilen kritisiert. Mehr als 1.000 Menschen stünde möglicherweise die Hinrichtung bevor, hieß es in dem Bericht. Die Prozesse fänden oft hinter verschlossenen Türen statt, häufig würden die Angeklagten im Schnellverfahren verurteilt und Geständnisse unter Folter erzwungen.

Unter der US-Verwaltung wurde die Todesstrafe 2003 abgeschafft. Eine der ersten Amtshandlungen der Interimsregierung war jedoch, sie im Sommer 2004 wieder einzuführen. Selbst unter irakischen Menschenrechtlern findet man kaum jemand, der sich dagegen ausspricht. Die Todesstrafe sei als Abschreckung gegen Terroristen und Wiedergutmachung für die Opfer notwendig, lautet die weit verbreitete Meinung.

Dabei gibt sich offenbar nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die Justiz mit Ermittlungsergebnissen zufrieden, die in internationalen Rechtsstandards nicht genügen. Einer der Hauptmängel ist, dass Urteile im Irak vor allem auf Geständnissen beruhen. Ein Widerruf vor Gericht hat dabei kaum Aussicht auf Erfolg. Laut der UN-Menschenrechtsorganisation fehlt es dem Irak auch an Richtern, um die große Zahl von Prozessen zu bewältigen. Obwohl irakisches Recht vorsieht, dass Häftlinge maximal 48 Stunden ohne Anklage festgehalten werden dürfen, säßen sie oft monatelang in Haft, erklärte die UNO. Von wirklicher Rechtsstaatlichkeit sei der Irak noch immer weit entfernt.

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4 Kommentare

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  • A
    aso

    @ Kati:

    „...Allen Voran das 'leuchtende Beispiel für alle Staaten dieser Erde', die USA...“:

     

    Dies trifft so leider nicht zu. Die USA rangieren hier am unteren Ende der Skala:

     

    „...91 Prozent aller bekannt gewordenen Exekutionen entfielen auf sechs Staaten:

    (2006)

    Volksrepublik China: mindestens 1.010. Geschätzt werden jedoch bis zu 8.000 tatsächlich vollstreckte Hinrichtungen.

    Iran: 177

    Pakistan: 82

    Irak: mindestens 65

    Sudan: 65

    USA: 52

    2007:

    Saudi-Arabien ließ bis zum 7. August 2007 mindestens 122 Verurteilte enthaupten...“:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe

     

    Setzt man diese Zahlen noch in Bezug zum jeweiligen Bevölkerungsanteil des Landes, fallen die Zahlen noch weit krasser aus.

     

    Des weiteren ist die Todesstrafe in den USA umstritten und wird kontrovers diskutiert.

    Was für Länder, in denen die Scharia gilt nicht zutrifft.

     

    Da die Scharia (angeblich) göttlichen Ursprungs ist, ist eine Kritik daran nicht möglich.

  • A
    asd

    als ob wir keine todesstrafe mehr hätten!

     

    klar wir bringen die leute nicht im eigenen land um... aber somalische piraten zu erschiessen ist auch eine todesstrafe, aufständige in afganistan umzubringen ebenso... und politisch motivite morde von geheimdiensten, die sie sich sogar brüstend als verdienst in ihre statistiken reinschreiben, auch!

     

    aber ich liebe ja unsere schöne doppelmoral hierzulande

  • K
    Kati

    Ich trau's kaum zu schreiben, aber es gibt noch weitere Länder, in denen die Todesstrafe populär ist. Allen Voran das 'leuchtende Beispiel für alle Staaten dieser Erde', die USA.

  • A
    aso

    „...Selbst unter irakischen Menschenrechtlern findet man kaum jemand, der sich dagegen ausspricht....“:

    Hier muß man Klarheit verlangen:

    An welchen Menschenrechten orientieren sich denn die irakischen Menschenrechtler?

    An denen der UN von 48 oder denen von Kairo von 90?

    Denn die Kairoer Erklärung der Menschenrechte von 90 orientiert sich nicht an Menschenrechten, sondern an der Scharia. Dort ist die Todesstrafe bekanntlich Bestandteil.

    Wenn Amnesty nun verlangt, die Todesstrafe abzuschaffen, könnten sie ebenso verlangen, die Scharia zu reformieren...

    Naiver geht’s kaum noch...