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Europäischer Gerichtshof soll entscheidenStreit um Kirchenaustrittsgebühr

Zum Ärger von Vielen muss in zwölf Bundesländern derzeit für den Austritt aus der Kirche gezahlt werden. Jetzt wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingeschaltet.

Wer das Gotteshaus im Stich lässt, muss kräftig blechen. Bild: dpa

KÖLN taz Die umstrittene Kirchenaustrittsgebühr in Nordrhein-Westfalen beschäftigt jetzt auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Nachdem das Bundesverfassungsgericht seine Verfassungsbeschwerde gegen die von der schwarz-gelben Landesregierung 2006 eingeführte Austrittsmaut in Höhe von 30 Euro nicht zur Entscheidung angenommen hat, zieht nun ein Kölner Jurist nach Straßburg. "Die Religionsfreiheit bedeutet für mich auch: frei von Religion sein zu dürfen - ohne dafür schikaniert zu werden oder zu bezahlen", begründete der 29-jährige Beschwerdeführer Fabrice Witzke seinen Schritt.

Unterstützt wird das SPD-Mitglied, das im Juli 2007 aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten ist, dabei vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). "Wir halten an unserer Auffassung fest, dass eine Gebühr für den Austritt aus einer Kirche gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit verstößt", sagte der Vorsitzende des in Hagen ansässigen Verbandes, Rudolf Ladwig.

Die Erhebung einer solchen Abgabe ist nicht allein ein nordrhein-westfälisches Phänomen. Derzeit bitten zwölf der sechzehn Bundesländer zum Kirchenaustritt Entschlossene zur Kasse. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom Juli 2008 zwar eingeräumt, dass die Austrittsgebühr die Religionsfreiheit einschränkt, sie jedoch mit dem staatlichen Kirchensteuereinzug gerechtfertigt. Sein Mandant habe gute Chancen, dass die europäischen Richter zu einer anderen Auffassung gelangen werden, ist Witzkes Rechtsanwalt Joachim Granzow überzeugt. Kirchenaustrittsgesetze seien eine "sehr deutsche Spezialität, das gibt es nirgendwo sonst auf der Welt", sagte Granzow.

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46 Kommentare

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  • H
    Holger

    Ich möchte aus der Kirche austreten, weil die Kirche meine Lebensweise nicht akzeptiert und mich nicht unterstützt.

     

    Ich lebe in einer Homosexuellen Beziehung, dergleichen wird von der Kirche in den eigenen Reihen zwar gedeckt wie aus einschlägigen Medienberichten zu erfahren war, aber als Zahlendes Mitglied stößt man da auf Widerstand. Nun ist es doch sehr nahe liegend, das ich in dieser Gemeinschaft nicht mehr zahlendes Mitglied sein will wenn ich nicht willkommen bin. Ein Kirchlicher Segen wurde mir für mein Zusammenleben verwehrt, also möchte ich dieser Gemeinschaft auch nicht mehr angehören. Warum soll ich nun Gebühren für den Austritt aus der Kirche bezahlen wenn ich:

    1. Nie gefragt wurde ob ich eintreten wollte

    2. meine offen gelebte Homosexuelle Verbindung mit einem Mann nicht akzeptiert wird. Und schon gar nicht unter Kirchlichem Segen steht.

    3. Nie einen Antrag auf Eintritt gestellt habe und auch keine Gebühr dafür bezahlt habe.

     

    Seltsam ist auch das man aus anderen Vereinigung raus geworfen wird wenn man nicht nach deren Regeln oder entsprechend der Ziele und Vorstellungen der Gemeinschaft handelt. Ich habe beim Gespräch mit dem Herrn Pastor, mein Mann ist evangelisch, wie auch mit dem Pfarrer angedeutet, das ich gerne bereit bin, mich unter diesen Bedingungen aus der Kirche werfen zu lassen... erstaunlicherweise passiert das aber nicht... warum? Ich werde mich hinsichtlich meiner Zwischenmenschlichen Gesinnung nicht den Wünschen der Kirche beugen und will aus der Kirche austreten weil ich nicht als vollwertiges Mitglied akzeptiert werde. Ich bin nicht bereit dafür mehr zu bezahlen, als eine Briefmarke für die Dienstleistung eines Unternehmens, das meine Austrittserklärung zu der entsprechenden Stelle Transportiert die diese zur Kenntnis nimmt.

    Ich fühle mich in meinen Rechten beschnitten und der Willkürlichen Machtausübung einer Vereinigung und des Staates ausgeliefert.

  • RH
    Rainer Hercher

    Diese Gebühr hält jene Menschen, die – zumeist ohne eigenes Zutun, nämlich durch die Säuglingstaufe – Mitglied einer Religionsgemeinschaft geworden sind, davon ab, ihre verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit wahrzunehmen, welche nicht nur die Wahl des eigenen Bekenntnisses einschließt, sondern eben auch die Möglichkeit kein Bekenntnis zu haben bzw. nicht Mitglied in einer entsprechenden Gemeinschaft zu sein (sogenannte „negative Religionsfreiheit“).

     

    Die Begründung, mit dieser Gebühr werde der Verwaltungsaufwand abgegolten, welcher der Kommune durch den Kirchenaustritt entsteht, ist nicht stichhaltig, denn beim Eintritt in eine zur Erhebung von Steuern berechtigten Religionsgemeinschaft, wird keine entsprechende Gebühr erhoben, obwohl ein vergleichbarer Verwaltungsaufwand entsteht. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und die Gebühr für den Kirchenaustritt in Wahrheit eine „Kirchenaustrittsverhinderungsgebühr“ darstellt.

     

    Außerdem entrichten die Religionsgemeinschaften für die Einziehung der Kirchensteuern eine „angemessene Verwaltungskostenvergütung“ an den Staat, die vom Finanzministerium im Einvernehmen mit der Religionsgemeinschaft festgesetzt wird. In Baden-Württemberg z.B. beträgt diese Gebühr 3% des Kirchensteueraufkommens. Damit sind alle Kosten, die bei der Verwaltung der Kirchensteuern durch den Staat entstehen, bereits abgegolten. Es ist unvertretbar, dass die Austrittswilligen individuell noch einmal zur Kasse gebeten werden.

     

    Mal ganz abgesehen davon, daß die erhobenen Gebühren meist unangemessen hoch sind (je nach Gemeinde zwischen 5 und 60 €). Zum Vergleich: Die Ausstellung eines Bundespersonalausweises kostet 8 Euro; damit sind sowohl die Kosten für die Herstellung dieses amtlichen Dokuments, welches individuell von der Bundesdruckerei angefertigt werden muss, als auch der Verwaltungsaufwand der Kommune abgegolten.

     

     

    Rainer Hercher, stellvertretender Sprecher

    IBKA Regionalverband Freiburg

  • I
    Irene

    Ich habe bisher noch für jeden Verwaltungsvorgang Gebühren bezahlt. Wer klagt denn wegen 30 Euro und lässt deswegene einen Justizapparat anlaufen und wer bezahlt das denn?

  • A
    antichrist

    Wer jahrelang Vereinsmitglied in der Kirche war, hat unterm Strich nur finanzielle Verluste erlitten. Die sollte er erstmal einklagen.

    Amen

  • A
    Amos

    Die Kirche sollte aufgelöst werden. Wer beten will,

    kann das daheim tun. Und das Neue Testament kann

    man auch zuhause lesen.'Das alte' ist ohnehin

    eine Blutorgie. Es ist zwar nichts für Kinder, aber

    trotzdem jugendfrei.Lieber eine Hütte mit Kreuz

    und ein Auge für die Armen, als ein Prunkpalast,

    der mit den Mitteln errichtet wurde,die man den

    armen Bauern abzwagte.Dafür durften dann die Bischöfe feudal speisen, weil man die Armen 'im Namen'

    Jesus Christus vergaß. Und was ist eigentlich

    Theologie! Wie viele Semester braucht man eigentlich um letztendlich sagen zu können:

    Die Wege des Herrn sind unergründlich.

    Keine Hedge Fonds für die Absahner Liga, sondern

    anstatt Kirchensteuer einen Fond für die Armen in

    den alle gemeinsam einzahlen müssen.

  • RW
    Rainer W.

    Man sollte einmal versuchen sich die Gebühr von der Kirche zu erstatten zu lassen. Schließlich sind die Kosten durch sie verursacht.

  • G
    Gabriel

    Zitat: "Kirchenaustrittsgesetze seien eine "sehr deutsche Spezialität, das gibt es nirgendwo sonst auf der Welt", sagte Granzow."

     

    Ist es deshalb beispielsweise in Spanien so schwierig aus der Kirche auszutreten? Manchmal hat der deutsche Regulierungswahn auch etwas gutes.

  • K
    Kommentator

    @atheist

     

    achso, stimmt.

     

    dennoch bin ich was die Trennung von Kirche und Staat angeht nur z.T. ihrer Meinung:

    - Trennung im adminsitrativen Sinne: ja.

    - Konkrete politische Aussagen und Aktionen der Kirche sind jedoch bitter nötig, zur Beeinflussung der Regierungspolitik.

     

    Allein mit Spendenaktionen und Rhetorik schaffen wir es nicht die Ungerechtigkeit im Land und v.a. die auf globaler Ebene zu überwinden.

    V.a. nicht wenn die Kirchen mit schlechtem Beispiel vorangehen (1€-Jobs, Passivität...).

     

    Aber Kirche war eben schon immer politisches Anhängsel jedweder Regime oder gar selbst aktiv unterdrückende Kraft (vor der Säkularisierung).

     

    Wo bleibt der Glaube, wenn`s verbindlich wird?

  • RL
    Rudolf Ladwig

    @Atheist: Die staatliche Kirchenaustrittsstelle (je nach Bundesland das Amtsgericht oder das Standesamt) informiert die Taufgemeinde ueber den Kirchenaustritt, nicht jedoch das Finanzamt. Das muss der Ausgetretene schon selbst tun. Dazu braucht er die Austrittsbescheinigung zwecks Streichung des Konfessionsvermerkes auf der Steuerkarte. Es ist schon vorgekommen, dasz Ausgetretene nach dem spaeterem Umzug in den Zustaendigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes erneut zur Kirchensteuer herangezogen werden sollten. Da jedoch die urspruengliche Kirchenaustrittsstelle maximal 10 Jahre lang einen erfolgten Kirchenaustritt noch nachbescheinigen kann, empfiehlt es sich, die Kirchenaustrittsbescheinigung gleich zeitlebens gut aufzubewahren, da der Staat quasi eine Beweislastumkehr vornimmt: es musz nicht etwa die Kirche nachweisen, dasz sie einen nachvollziehbaren und aktuellen Anspruch auf Mitgliedsbeitraege (Kirchensteuer) von diesem speziellen Steuerbuerger hat, sondern der Buerger muss seine Nichtmitgliedschaft "beweisen" - und nun beweisen Sie mal die Nichtexistenz dessen.

     

    @all: Auch hier liegt das Problem mitnichten bei der kirchlichen Sehnsucht nach Einkuenften, sondern beim Staat, der die Kirchenmitgliedschaft als Normalfall unterstellt - selbst dort, wo - wie in Hamburg oder den Neuen Bundeslaendern - die Bevoelkerungsmehrheit laengst konfessionsfrei ist. Die Kirchensteuerrasterfahnung ist legal. Ob sie legitim ist, waere als Frage an die Politik zu stellen und nicht an die Kirchen. Und fuer alle diese grundrechtlichen Fragen ist es voellig unerheblich, ob man weltanschaulich goutiert oder missbilligt, was Kirche oder Glauben inhaltlich ausmacht. Kirchenkritik oder Religionskritik sind voellig andere Baustellen. Und auch diese kann man sachlich fundiert oder nur polemisch beliefern. Man sollte nicht waehnen, man koenne leichtfertig alle Religioesen definitorisch in einen Sack stecken, den mit Fundamentalismus etikettieren und dann nur noch draufschlagen. Entscheidend ist m.E., wofuer sich Menschen oder Organisationen engagieren: fuer Selbstbestimmung, oder fuer Diskriminierung.

  • D
    Dave

    @Atheist

    Der deutsche Staat zieht im Auftrage der katholischen Kirche seit der Unterzeichnung des "Reichskonkordates" (1933) zwischen dem Vatikan und der Naziregierung Kirchensteuer ein. Für diese Dienstleistung wird der Staat ganz ordentlich entlohnt. Allerdings muß man fairerweise auch sagen, daß die Verfassung der Weimarer Republik schon erlaubte, daß Kirchen Steuern erheben durften. Zumeist wurde das von den Kirchen selbst geregelt, bis 1933 der Staat seine Dienste zwecks neuer Einnahmequelle anbot.

    Nach allgemeiner Rechtsansicht gilt das Reichskonkordat immer noch und wird nun durch die Länder als Kirchensteuereintrieber wahrgenommen, die bis zu 4,5% der Steuer als Aufwandsentschädigung einbehalten. Das erklärt auch, warum die Kirchensteuersätze in den Bundesländern unterschiedlich ist (Bayern ist am billigsten).

    Meiner Meinung nach sind die Kirchen genauso anzusehen wie jeder Kaninchenzüchterverein und sollten deswegen auch sich selbst um Mitgliedsbeiträge kümmern. Dennoch sollte man nicht vergessen, wie viele soziale Einrichtungen die Kirchen betreiben, die zum Großteil auch aus den Steuergeldern finanziert werden.

    Ich bin dafür, einen einheitlichen Steuersatz einzuführen und die Erträge dann zweckgebunden an soziale Einrichtungen zu verteilen, was auch kirchliche Einrichtungen einschließt. Über die Verwendung muß dann auch jährlich Rechenschaft abgelegt werden. Alle anderen Kosten, die die Kirchen haben, werden eben durch Mitgliedsbeiträge beglichen werden müssen. Wenn dann eine Kirche Austrittskostenentschädigung verlangt, dann soll das deren Sache sein.

  • DK
    Dr K

    Der Staat schützt doch von Sekten verfolgte; und die sogenannte römisch-katholische Kirche ist ja bekanntlich per definitionem eine Sekte des Judentums.

     

    Ein rechtsschützendes Staatswesen muss derlei Institutionen religiös-totalitärer Ideen (kath-olon!) in die Schranken weisen!

     

    Religion ist persönlich und intim!

  • RL
    Rudolf Ladwig

    Die Kirchenaustrittsgebuehr wird vom Staat erhoben und nicht von den Kirchen. Sie soll den Verwaltungsaufwand begleichen, der durch den Kirchenaustritt beim Staat entsteht. Das BverfG hat in seiner Begruendung, warum es die Beschwerde gegen die staatliche Kirchenaustrittsgebuehr nicht zur Entscheidung angenommen hat, argumentiert, der buerokratische Aufwand des Kirchenaustrittes beim Staat sei 1. durch den staatlichen Kirchensteuereinzug unverzichtbar und 2. stelle angesichts einer Gebuehrenbefreiungsmoeglichkeit auch kein Hindernis auszutreten fuer finanziell Schwache dar. Die Landesregierung NRW hat beteuert, dasz alle Amtsgerichte in NRW ueber diese Befreiungsmoweglichkeit die Austrittswilligen informieren wuerden. Bislang wurde aber kein Fall bekannt, dasz so eine Gebuehrenbefreiung tatsaechlich gewaehrt wird und nach welchen Kriterien. Die Klage ist nur ein Versuch, eine Ungerechtigkeit im bestehenden System zu beseitigen. Grundsaetzlich waere es wuenschenswert, gaebe es einen ausreichenden politischen Willen, Staat und Kirchen endlich zu trennen und die Mitgliederverwaltung der Kirchen diesen selbst zu ueberlassen. Statt dessen wird das Falsche noch ausgeweitet: es ist eine generelle Verpflichtung fuer Bankkunden geplant, ihrem Geldinstitut den Konfessionsstatus offenbaren zu muessen. Davon, dasz die weltanschauliche Zugehoerigkeit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht unterlaege, kann immer weniger die Rede sein.

  • A
    Atheist

    @Anne und Kommentator:

    Ich bin dieses Jahr erst aus der Kirche ausgetreten (und gehöre zu den wenigen Leuten, die sich freiwillig hineinbegeben hatten). Dazu musste ich aufs Amt, nicht in die Kirche und relativ formlos erklären, dass ich austreten will. (Begründen musste ich meine Entscheidung im Übrigen nicht - dieser Unsinn wird leider immer wieder verbreitet!) Die Gebühren erhebt, wenn ich das richtig verstehe, aber das Amt und nicht die Kirche. Die beim (Standes- oder Sonstwas-)Amt haben nämlich den ganzen Verwaltungsaufwand damit (z.B. das Finanzamt darüber zu informieren, dass ich nicht mehr gewillt bin, Kirchensteuer zu zahlen). Und genau da liegt eigentlich der Hase im Pfeffer. Warum um alles in der Welt, zieht bei uns der Staat für die Kirchen das Geld ein? Warum lässt es der Staat zu, dass die Kirchen sich in alle gesellschaftlichen Belange (von Schule bis Rundfunkrat) einmischen? Ich finde, wir sollten Kirche und Staat endlich trennen. Das haben die Franzosen schon im 18. Jahrhundert erkannt.

  • IG
    Ivo Gross

    Lieber Herr Beucker,

    allmählich sollte sich doch auch beim allerletzten Journalisten herumgesprochen haben, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, eine Einrichtung des Europarates, kein "EU-Gericht" ist!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ivo Gross

     

    Anm. d. Red.:

    Sie haben Recht, der Egmr gehört zum Europarat. Wir haben den Fehler korrigiert, der allerdings bei taz.de gemacht wurde und nicht von Herrn Beucker.

  • A
    Anne

    Das schlimme daran ist das die meisten Leute die es betrifft nicht freiwillig eingetretten sind.

    Meine Eltern haben mich getauft, nicht weil sie groß gläubig waren sondern eher auf druck meiner Großeltern....

    Als ich mit 18 jahre aus der Kirche austretten wollte fand ich es eine Riesenfrechheit 40€ (5 stunden arbeit für mich) dafür auszugeben.

    Ich bin nie freiwillig in die Kirche eingetreten, ich war in meinen Leben höchsten 20 mal in einer Kirchen und auch da meistens nur um die Architektur anzuschauen.

    Kein anderer Verein verlangt eine Austrittsgebühr, nicht einmal die SPD, in der ich mal 2 Jahre lang Mitglied war.

     

    Auserdem: was geht es den Staat an ob und in welche Kirche ich bin, sowas sollte privatsache sein?

     

    Also: viel erfolg!

  • K
    Kommentator

    diese gebühr zeigt, dass die kirche heute immer mehr zu einem gewöhnlichen unternhemen verkommt, dass wie alle andern unternehmen agiert oder agieren will:

     

    -Kostenreduktion --> Heizung runter und Kirchen verkaufen, 1-Euro-Jobber einstellen

    - Gewninnmaximierung: Gebühren (in Zukunft Eintritt)

     

    Was hat das noch mit den meist eh nur abstrakt geheuchelten chritlichen Werten zu tun?

     

    Austritt und Kirchensteuer spenden kann da imo nur die richtige Reaktion sein - für Nicht-Gläubige und Gläubige erst recht!

  • RH
    Rainer Hercher

    Diese Gebühr hält jene Menschen, die – zumeist ohne eigenes Zutun, nämlich durch die Säuglingstaufe – Mitglied einer Religionsgemeinschaft geworden sind, davon ab, ihre verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit wahrzunehmen, welche nicht nur die Wahl des eigenen Bekenntnisses einschließt, sondern eben auch die Möglichkeit kein Bekenntnis zu haben bzw. nicht Mitglied in einer entsprechenden Gemeinschaft zu sein (sogenannte „negative Religionsfreiheit“).

     

    Die Begründung, mit dieser Gebühr werde der Verwaltungsaufwand abgegolten, welcher der Kommune durch den Kirchenaustritt entsteht, ist nicht stichhaltig, denn beim Eintritt in eine zur Erhebung von Steuern berechtigten Religionsgemeinschaft, wird keine entsprechende Gebühr erhoben, obwohl ein vergleichbarer Verwaltungsaufwand entsteht. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und die Gebühr für den Kirchenaustritt in Wahrheit eine „Kirchenaustrittsverhinderungsgebühr“ darstellt.

     

    Außerdem entrichten die Religionsgemeinschaften für die Einziehung der Kirchensteuern eine „angemessene Verwaltungskostenvergütung“ an den Staat, die vom Finanzministerium im Einvernehmen mit der Religionsgemeinschaft festgesetzt wird. In Baden-Württemberg z.B. beträgt diese Gebühr 3% des Kirchensteueraufkommens. Damit sind alle Kosten, die bei der Verwaltung der Kirchensteuern durch den Staat entstehen, bereits abgegolten. Es ist unvertretbar, dass die Austrittswilligen individuell noch einmal zur Kasse gebeten werden.

     

    Mal ganz abgesehen davon, daß die erhobenen Gebühren meist unangemessen hoch sind (je nach Gemeinde zwischen 5 und 60 €). Zum Vergleich: Die Ausstellung eines Bundespersonalausweises kostet 8 Euro; damit sind sowohl die Kosten für die Herstellung dieses amtlichen Dokuments, welches individuell von der Bundesdruckerei angefertigt werden muss, als auch der Verwaltungsaufwand der Kommune abgegolten.

     

     

    Rainer Hercher, stellvertretender Sprecher

    IBKA Regionalverband Freiburg

  • I
    Irene

    Ich habe bisher noch für jeden Verwaltungsvorgang Gebühren bezahlt. Wer klagt denn wegen 30 Euro und lässt deswegene einen Justizapparat anlaufen und wer bezahlt das denn?

  • A
    antichrist

    Wer jahrelang Vereinsmitglied in der Kirche war, hat unterm Strich nur finanzielle Verluste erlitten. Die sollte er erstmal einklagen.

    Amen

  • A
    Amos

    Die Kirche sollte aufgelöst werden. Wer beten will,

    kann das daheim tun. Und das Neue Testament kann

    man auch zuhause lesen.'Das alte' ist ohnehin

    eine Blutorgie. Es ist zwar nichts für Kinder, aber

    trotzdem jugendfrei.Lieber eine Hütte mit Kreuz

    und ein Auge für die Armen, als ein Prunkpalast,

    der mit den Mitteln errichtet wurde,die man den

    armen Bauern abzwagte.Dafür durften dann die Bischöfe feudal speisen, weil man die Armen 'im Namen'

    Jesus Christus vergaß. Und was ist eigentlich

    Theologie! Wie viele Semester braucht man eigentlich um letztendlich sagen zu können:

    Die Wege des Herrn sind unergründlich.

    Keine Hedge Fonds für die Absahner Liga, sondern

    anstatt Kirchensteuer einen Fond für die Armen in

    den alle gemeinsam einzahlen müssen.

  • RW
    Rainer W.

    Man sollte einmal versuchen sich die Gebühr von der Kirche zu erstatten zu lassen. Schließlich sind die Kosten durch sie verursacht.

  • G
    Gabriel

    Zitat: "Kirchenaustrittsgesetze seien eine "sehr deutsche Spezialität, das gibt es nirgendwo sonst auf der Welt", sagte Granzow."

     

    Ist es deshalb beispielsweise in Spanien so schwierig aus der Kirche auszutreten? Manchmal hat der deutsche Regulierungswahn auch etwas gutes.

  • K
    Kommentator

    @atheist

     

    achso, stimmt.

     

    dennoch bin ich was die Trennung von Kirche und Staat angeht nur z.T. ihrer Meinung:

    - Trennung im adminsitrativen Sinne: ja.

    - Konkrete politische Aussagen und Aktionen der Kirche sind jedoch bitter nötig, zur Beeinflussung der Regierungspolitik.

     

    Allein mit Spendenaktionen und Rhetorik schaffen wir es nicht die Ungerechtigkeit im Land und v.a. die auf globaler Ebene zu überwinden.

    V.a. nicht wenn die Kirchen mit schlechtem Beispiel vorangehen (1€-Jobs, Passivität...).

     

    Aber Kirche war eben schon immer politisches Anhängsel jedweder Regime oder gar selbst aktiv unterdrückende Kraft (vor der Säkularisierung).

     

    Wo bleibt der Glaube, wenn`s verbindlich wird?

  • RL
    Rudolf Ladwig

    @Atheist: Die staatliche Kirchenaustrittsstelle (je nach Bundesland das Amtsgericht oder das Standesamt) informiert die Taufgemeinde ueber den Kirchenaustritt, nicht jedoch das Finanzamt. Das muss der Ausgetretene schon selbst tun. Dazu braucht er die Austrittsbescheinigung zwecks Streichung des Konfessionsvermerkes auf der Steuerkarte. Es ist schon vorgekommen, dasz Ausgetretene nach dem spaeterem Umzug in den Zustaendigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes erneut zur Kirchensteuer herangezogen werden sollten. Da jedoch die urspruengliche Kirchenaustrittsstelle maximal 10 Jahre lang einen erfolgten Kirchenaustritt noch nachbescheinigen kann, empfiehlt es sich, die Kirchenaustrittsbescheinigung gleich zeitlebens gut aufzubewahren, da der Staat quasi eine Beweislastumkehr vornimmt: es musz nicht etwa die Kirche nachweisen, dasz sie einen nachvollziehbaren und aktuellen Anspruch auf Mitgliedsbeitraege (Kirchensteuer) von diesem speziellen Steuerbuerger hat, sondern der Buerger muss seine Nichtmitgliedschaft "beweisen" - und nun beweisen Sie mal die Nichtexistenz dessen.

     

    @all: Auch hier liegt das Problem mitnichten bei der kirchlichen Sehnsucht nach Einkuenften, sondern beim Staat, der die Kirchenmitgliedschaft als Normalfall unterstellt - selbst dort, wo - wie in Hamburg oder den Neuen Bundeslaendern - die Bevoelkerungsmehrheit laengst konfessionsfrei ist. Die Kirchensteuerrasterfahnung ist legal. Ob sie legitim ist, waere als Frage an die Politik zu stellen und nicht an die Kirchen. Und fuer alle diese grundrechtlichen Fragen ist es voellig unerheblich, ob man weltanschaulich goutiert oder missbilligt, was Kirche oder Glauben inhaltlich ausmacht. Kirchenkritik oder Religionskritik sind voellig andere Baustellen. Und auch diese kann man sachlich fundiert oder nur polemisch beliefern. Man sollte nicht waehnen, man koenne leichtfertig alle Religioesen definitorisch in einen Sack stecken, den mit Fundamentalismus etikettieren und dann nur noch draufschlagen. Entscheidend ist m.E., wofuer sich Menschen oder Organisationen engagieren: fuer Selbstbestimmung, oder fuer Diskriminierung.

  • D
    Dave

    @Atheist

    Der deutsche Staat zieht im Auftrage der katholischen Kirche seit der Unterzeichnung des "Reichskonkordates" (1933) zwischen dem Vatikan und der Naziregierung Kirchensteuer ein. Für diese Dienstleistung wird der Staat ganz ordentlich entlohnt. Allerdings muß man fairerweise auch sagen, daß die Verfassung der Weimarer Republik schon erlaubte, daß Kirchen Steuern erheben durften. Zumeist wurde das von den Kirchen selbst geregelt, bis 1933 der Staat seine Dienste zwecks neuer Einnahmequelle anbot.

    Nach allgemeiner Rechtsansicht gilt das Reichskonkordat immer noch und wird nun durch die Länder als Kirchensteuereintrieber wahrgenommen, die bis zu 4,5% der Steuer als Aufwandsentschädigung einbehalten. Das erklärt auch, warum die Kirchensteuersätze in den Bundesländern unterschiedlich ist (Bayern ist am billigsten).

    Meiner Meinung nach sind die Kirchen genauso anzusehen wie jeder Kaninchenzüchterverein und sollten deswegen auch sich selbst um Mitgliedsbeiträge kümmern. Dennoch sollte man nicht vergessen, wie viele soziale Einrichtungen die Kirchen betreiben, die zum Großteil auch aus den Steuergeldern finanziert werden.

    Ich bin dafür, einen einheitlichen Steuersatz einzuführen und die Erträge dann zweckgebunden an soziale Einrichtungen zu verteilen, was auch kirchliche Einrichtungen einschließt. Über die Verwendung muß dann auch jährlich Rechenschaft abgelegt werden. Alle anderen Kosten, die die Kirchen haben, werden eben durch Mitgliedsbeiträge beglichen werden müssen. Wenn dann eine Kirche Austrittskostenentschädigung verlangt, dann soll das deren Sache sein.

  • DK
    Dr K

    Der Staat schützt doch von Sekten verfolgte; und die sogenannte römisch-katholische Kirche ist ja bekanntlich per definitionem eine Sekte des Judentums.

     

    Ein rechtsschützendes Staatswesen muss derlei Institutionen religiös-totalitärer Ideen (kath-olon!) in die Schranken weisen!

     

    Religion ist persönlich und intim!

  • RL
    Rudolf Ladwig

    Die Kirchenaustrittsgebuehr wird vom Staat erhoben und nicht von den Kirchen. Sie soll den Verwaltungsaufwand begleichen, der durch den Kirchenaustritt beim Staat entsteht. Das BverfG hat in seiner Begruendung, warum es die Beschwerde gegen die staatliche Kirchenaustrittsgebuehr nicht zur Entscheidung angenommen hat, argumentiert, der buerokratische Aufwand des Kirchenaustrittes beim Staat sei 1. durch den staatlichen Kirchensteuereinzug unverzichtbar und 2. stelle angesichts einer Gebuehrenbefreiungsmoeglichkeit auch kein Hindernis auszutreten fuer finanziell Schwache dar. Die Landesregierung NRW hat beteuert, dasz alle Amtsgerichte in NRW ueber diese Befreiungsmoweglichkeit die Austrittswilligen informieren wuerden. Bislang wurde aber kein Fall bekannt, dasz so eine Gebuehrenbefreiung tatsaechlich gewaehrt wird und nach welchen Kriterien. Die Klage ist nur ein Versuch, eine Ungerechtigkeit im bestehenden System zu beseitigen. Grundsaetzlich waere es wuenschenswert, gaebe es einen ausreichenden politischen Willen, Staat und Kirchen endlich zu trennen und die Mitgliederverwaltung der Kirchen diesen selbst zu ueberlassen. Statt dessen wird das Falsche noch ausgeweitet: es ist eine generelle Verpflichtung fuer Bankkunden geplant, ihrem Geldinstitut den Konfessionsstatus offenbaren zu muessen. Davon, dasz die weltanschauliche Zugehoerigkeit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht unterlaege, kann immer weniger die Rede sein.

  • A
    Atheist

    @Anne und Kommentator:

    Ich bin dieses Jahr erst aus der Kirche ausgetreten (und gehöre zu den wenigen Leuten, die sich freiwillig hineinbegeben hatten). Dazu musste ich aufs Amt, nicht in die Kirche und relativ formlos erklären, dass ich austreten will. (Begründen musste ich meine Entscheidung im Übrigen nicht - dieser Unsinn wird leider immer wieder verbreitet!) Die Gebühren erhebt, wenn ich das richtig verstehe, aber das Amt und nicht die Kirche. Die beim (Standes- oder Sonstwas-)Amt haben nämlich den ganzen Verwaltungsaufwand damit (z.B. das Finanzamt darüber zu informieren, dass ich nicht mehr gewillt bin, Kirchensteuer zu zahlen). Und genau da liegt eigentlich der Hase im Pfeffer. Warum um alles in der Welt, zieht bei uns der Staat für die Kirchen das Geld ein? Warum lässt es der Staat zu, dass die Kirchen sich in alle gesellschaftlichen Belange (von Schule bis Rundfunkrat) einmischen? Ich finde, wir sollten Kirche und Staat endlich trennen. Das haben die Franzosen schon im 18. Jahrhundert erkannt.

  • IG
    Ivo Gross

    Lieber Herr Beucker,

    allmählich sollte sich doch auch beim allerletzten Journalisten herumgesprochen haben, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, eine Einrichtung des Europarates, kein "EU-Gericht" ist!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ivo Gross

     

    Anm. d. Red.:

    Sie haben Recht, der Egmr gehört zum Europarat. Wir haben den Fehler korrigiert, der allerdings bei taz.de gemacht wurde und nicht von Herrn Beucker.

  • A
    Anne

    Das schlimme daran ist das die meisten Leute die es betrifft nicht freiwillig eingetretten sind.

    Meine Eltern haben mich getauft, nicht weil sie groß gläubig waren sondern eher auf druck meiner Großeltern....

    Als ich mit 18 jahre aus der Kirche austretten wollte fand ich es eine Riesenfrechheit 40€ (5 stunden arbeit für mich) dafür auszugeben.

    Ich bin nie freiwillig in die Kirche eingetreten, ich war in meinen Leben höchsten 20 mal in einer Kirchen und auch da meistens nur um die Architektur anzuschauen.

    Kein anderer Verein verlangt eine Austrittsgebühr, nicht einmal die SPD, in der ich mal 2 Jahre lang Mitglied war.

     

    Auserdem: was geht es den Staat an ob und in welche Kirche ich bin, sowas sollte privatsache sein?

     

    Also: viel erfolg!

  • K
    Kommentator

    diese gebühr zeigt, dass die kirche heute immer mehr zu einem gewöhnlichen unternhemen verkommt, dass wie alle andern unternehmen agiert oder agieren will:

     

    -Kostenreduktion --> Heizung runter und Kirchen verkaufen, 1-Euro-Jobber einstellen

    - Gewninnmaximierung: Gebühren (in Zukunft Eintritt)

     

    Was hat das noch mit den meist eh nur abstrakt geheuchelten chritlichen Werten zu tun?

     

    Austritt und Kirchensteuer spenden kann da imo nur die richtige Reaktion sein - für Nicht-Gläubige und Gläubige erst recht!

  • RH
    Rainer Hercher

    Diese Gebühr hält jene Menschen, die – zumeist ohne eigenes Zutun, nämlich durch die Säuglingstaufe – Mitglied einer Religionsgemeinschaft geworden sind, davon ab, ihre verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit wahrzunehmen, welche nicht nur die Wahl des eigenen Bekenntnisses einschließt, sondern eben auch die Möglichkeit kein Bekenntnis zu haben bzw. nicht Mitglied in einer entsprechenden Gemeinschaft zu sein (sogenannte „negative Religionsfreiheit“).

     

    Die Begründung, mit dieser Gebühr werde der Verwaltungsaufwand abgegolten, welcher der Kommune durch den Kirchenaustritt entsteht, ist nicht stichhaltig, denn beim Eintritt in eine zur Erhebung von Steuern berechtigten Religionsgemeinschaft, wird keine entsprechende Gebühr erhoben, obwohl ein vergleichbarer Verwaltungsaufwand entsteht. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und die Gebühr für den Kirchenaustritt in Wahrheit eine „Kirchenaustrittsverhinderungsgebühr“ darstellt.

     

    Außerdem entrichten die Religionsgemeinschaften für die Einziehung der Kirchensteuern eine „angemessene Verwaltungskostenvergütung“ an den Staat, die vom Finanzministerium im Einvernehmen mit der Religionsgemeinschaft festgesetzt wird. In Baden-Württemberg z.B. beträgt diese Gebühr 3% des Kirchensteueraufkommens. Damit sind alle Kosten, die bei der Verwaltung der Kirchensteuern durch den Staat entstehen, bereits abgegolten. Es ist unvertretbar, dass die Austrittswilligen individuell noch einmal zur Kasse gebeten werden.

     

    Mal ganz abgesehen davon, daß die erhobenen Gebühren meist unangemessen hoch sind (je nach Gemeinde zwischen 5 und 60 €). Zum Vergleich: Die Ausstellung eines Bundespersonalausweises kostet 8 Euro; damit sind sowohl die Kosten für die Herstellung dieses amtlichen Dokuments, welches individuell von der Bundesdruckerei angefertigt werden muss, als auch der Verwaltungsaufwand der Kommune abgegolten.

     

     

    Rainer Hercher, stellvertretender Sprecher

    IBKA Regionalverband Freiburg

  • I
    Irene

    Ich habe bisher noch für jeden Verwaltungsvorgang Gebühren bezahlt. Wer klagt denn wegen 30 Euro und lässt deswegene einen Justizapparat anlaufen und wer bezahlt das denn?

  • A
    antichrist

    Wer jahrelang Vereinsmitglied in der Kirche war, hat unterm Strich nur finanzielle Verluste erlitten. Die sollte er erstmal einklagen.

    Amen

  • A
    Amos

    Die Kirche sollte aufgelöst werden. Wer beten will,

    kann das daheim tun. Und das Neue Testament kann

    man auch zuhause lesen.'Das alte' ist ohnehin

    eine Blutorgie. Es ist zwar nichts für Kinder, aber

    trotzdem jugendfrei.Lieber eine Hütte mit Kreuz

    und ein Auge für die Armen, als ein Prunkpalast,

    der mit den Mitteln errichtet wurde,die man den

    armen Bauern abzwagte.Dafür durften dann die Bischöfe feudal speisen, weil man die Armen 'im Namen'

    Jesus Christus vergaß. Und was ist eigentlich

    Theologie! Wie viele Semester braucht man eigentlich um letztendlich sagen zu können:

    Die Wege des Herrn sind unergründlich.

    Keine Hedge Fonds für die Absahner Liga, sondern

    anstatt Kirchensteuer einen Fond für die Armen in

    den alle gemeinsam einzahlen müssen.

  • RW
    Rainer W.

    Man sollte einmal versuchen sich die Gebühr von der Kirche zu erstatten zu lassen. Schließlich sind die Kosten durch sie verursacht.

  • G
    Gabriel

    Zitat: "Kirchenaustrittsgesetze seien eine "sehr deutsche Spezialität, das gibt es nirgendwo sonst auf der Welt", sagte Granzow."

     

    Ist es deshalb beispielsweise in Spanien so schwierig aus der Kirche auszutreten? Manchmal hat der deutsche Regulierungswahn auch etwas gutes.

  • K
    Kommentator

    @atheist

     

    achso, stimmt.

     

    dennoch bin ich was die Trennung von Kirche und Staat angeht nur z.T. ihrer Meinung:

    - Trennung im adminsitrativen Sinne: ja.

    - Konkrete politische Aussagen und Aktionen der Kirche sind jedoch bitter nötig, zur Beeinflussung der Regierungspolitik.

     

    Allein mit Spendenaktionen und Rhetorik schaffen wir es nicht die Ungerechtigkeit im Land und v.a. die auf globaler Ebene zu überwinden.

    V.a. nicht wenn die Kirchen mit schlechtem Beispiel vorangehen (1€-Jobs, Passivität...).

     

    Aber Kirche war eben schon immer politisches Anhängsel jedweder Regime oder gar selbst aktiv unterdrückende Kraft (vor der Säkularisierung).

     

    Wo bleibt der Glaube, wenn`s verbindlich wird?

  • RL
    Rudolf Ladwig

    @Atheist: Die staatliche Kirchenaustrittsstelle (je nach Bundesland das Amtsgericht oder das Standesamt) informiert die Taufgemeinde ueber den Kirchenaustritt, nicht jedoch das Finanzamt. Das muss der Ausgetretene schon selbst tun. Dazu braucht er die Austrittsbescheinigung zwecks Streichung des Konfessionsvermerkes auf der Steuerkarte. Es ist schon vorgekommen, dasz Ausgetretene nach dem spaeterem Umzug in den Zustaendigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes erneut zur Kirchensteuer herangezogen werden sollten. Da jedoch die urspruengliche Kirchenaustrittsstelle maximal 10 Jahre lang einen erfolgten Kirchenaustritt noch nachbescheinigen kann, empfiehlt es sich, die Kirchenaustrittsbescheinigung gleich zeitlebens gut aufzubewahren, da der Staat quasi eine Beweislastumkehr vornimmt: es musz nicht etwa die Kirche nachweisen, dasz sie einen nachvollziehbaren und aktuellen Anspruch auf Mitgliedsbeitraege (Kirchensteuer) von diesem speziellen Steuerbuerger hat, sondern der Buerger muss seine Nichtmitgliedschaft "beweisen" - und nun beweisen Sie mal die Nichtexistenz dessen.

     

    @all: Auch hier liegt das Problem mitnichten bei der kirchlichen Sehnsucht nach Einkuenften, sondern beim Staat, der die Kirchenmitgliedschaft als Normalfall unterstellt - selbst dort, wo - wie in Hamburg oder den Neuen Bundeslaendern - die Bevoelkerungsmehrheit laengst konfessionsfrei ist. Die Kirchensteuerrasterfahnung ist legal. Ob sie legitim ist, waere als Frage an die Politik zu stellen und nicht an die Kirchen. Und fuer alle diese grundrechtlichen Fragen ist es voellig unerheblich, ob man weltanschaulich goutiert oder missbilligt, was Kirche oder Glauben inhaltlich ausmacht. Kirchenkritik oder Religionskritik sind voellig andere Baustellen. Und auch diese kann man sachlich fundiert oder nur polemisch beliefern. Man sollte nicht waehnen, man koenne leichtfertig alle Religioesen definitorisch in einen Sack stecken, den mit Fundamentalismus etikettieren und dann nur noch draufschlagen. Entscheidend ist m.E., wofuer sich Menschen oder Organisationen engagieren: fuer Selbstbestimmung, oder fuer Diskriminierung.

  • D
    Dave

    @Atheist

    Der deutsche Staat zieht im Auftrage der katholischen Kirche seit der Unterzeichnung des "Reichskonkordates" (1933) zwischen dem Vatikan und der Naziregierung Kirchensteuer ein. Für diese Dienstleistung wird der Staat ganz ordentlich entlohnt. Allerdings muß man fairerweise auch sagen, daß die Verfassung der Weimarer Republik schon erlaubte, daß Kirchen Steuern erheben durften. Zumeist wurde das von den Kirchen selbst geregelt, bis 1933 der Staat seine Dienste zwecks neuer Einnahmequelle anbot.

    Nach allgemeiner Rechtsansicht gilt das Reichskonkordat immer noch und wird nun durch die Länder als Kirchensteuereintrieber wahrgenommen, die bis zu 4,5% der Steuer als Aufwandsentschädigung einbehalten. Das erklärt auch, warum die Kirchensteuersätze in den Bundesländern unterschiedlich ist (Bayern ist am billigsten).

    Meiner Meinung nach sind die Kirchen genauso anzusehen wie jeder Kaninchenzüchterverein und sollten deswegen auch sich selbst um Mitgliedsbeiträge kümmern. Dennoch sollte man nicht vergessen, wie viele soziale Einrichtungen die Kirchen betreiben, die zum Großteil auch aus den Steuergeldern finanziert werden.

    Ich bin dafür, einen einheitlichen Steuersatz einzuführen und die Erträge dann zweckgebunden an soziale Einrichtungen zu verteilen, was auch kirchliche Einrichtungen einschließt. Über die Verwendung muß dann auch jährlich Rechenschaft abgelegt werden. Alle anderen Kosten, die die Kirchen haben, werden eben durch Mitgliedsbeiträge beglichen werden müssen. Wenn dann eine Kirche Austrittskostenentschädigung verlangt, dann soll das deren Sache sein.

  • DK
    Dr K

    Der Staat schützt doch von Sekten verfolgte; und die sogenannte römisch-katholische Kirche ist ja bekanntlich per definitionem eine Sekte des Judentums.

     

    Ein rechtsschützendes Staatswesen muss derlei Institutionen religiös-totalitärer Ideen (kath-olon!) in die Schranken weisen!

     

    Religion ist persönlich und intim!

  • RL
    Rudolf Ladwig

    Die Kirchenaustrittsgebuehr wird vom Staat erhoben und nicht von den Kirchen. Sie soll den Verwaltungsaufwand begleichen, der durch den Kirchenaustritt beim Staat entsteht. Das BverfG hat in seiner Begruendung, warum es die Beschwerde gegen die staatliche Kirchenaustrittsgebuehr nicht zur Entscheidung angenommen hat, argumentiert, der buerokratische Aufwand des Kirchenaustrittes beim Staat sei 1. durch den staatlichen Kirchensteuereinzug unverzichtbar und 2. stelle angesichts einer Gebuehrenbefreiungsmoeglichkeit auch kein Hindernis auszutreten fuer finanziell Schwache dar. Die Landesregierung NRW hat beteuert, dasz alle Amtsgerichte in NRW ueber diese Befreiungsmoweglichkeit die Austrittswilligen informieren wuerden. Bislang wurde aber kein Fall bekannt, dasz so eine Gebuehrenbefreiung tatsaechlich gewaehrt wird und nach welchen Kriterien. Die Klage ist nur ein Versuch, eine Ungerechtigkeit im bestehenden System zu beseitigen. Grundsaetzlich waere es wuenschenswert, gaebe es einen ausreichenden politischen Willen, Staat und Kirchen endlich zu trennen und die Mitgliederverwaltung der Kirchen diesen selbst zu ueberlassen. Statt dessen wird das Falsche noch ausgeweitet: es ist eine generelle Verpflichtung fuer Bankkunden geplant, ihrem Geldinstitut den Konfessionsstatus offenbaren zu muessen. Davon, dasz die weltanschauliche Zugehoerigkeit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht unterlaege, kann immer weniger die Rede sein.

  • A
    Atheist

    @Anne und Kommentator:

    Ich bin dieses Jahr erst aus der Kirche ausgetreten (und gehöre zu den wenigen Leuten, die sich freiwillig hineinbegeben hatten). Dazu musste ich aufs Amt, nicht in die Kirche und relativ formlos erklären, dass ich austreten will. (Begründen musste ich meine Entscheidung im Übrigen nicht - dieser Unsinn wird leider immer wieder verbreitet!) Die Gebühren erhebt, wenn ich das richtig verstehe, aber das Amt und nicht die Kirche. Die beim (Standes- oder Sonstwas-)Amt haben nämlich den ganzen Verwaltungsaufwand damit (z.B. das Finanzamt darüber zu informieren, dass ich nicht mehr gewillt bin, Kirchensteuer zu zahlen). Und genau da liegt eigentlich der Hase im Pfeffer. Warum um alles in der Welt, zieht bei uns der Staat für die Kirchen das Geld ein? Warum lässt es der Staat zu, dass die Kirchen sich in alle gesellschaftlichen Belange (von Schule bis Rundfunkrat) einmischen? Ich finde, wir sollten Kirche und Staat endlich trennen. Das haben die Franzosen schon im 18. Jahrhundert erkannt.

  • IG
    Ivo Gross

    Lieber Herr Beucker,

    allmählich sollte sich doch auch beim allerletzten Journalisten herumgesprochen haben, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, eine Einrichtung des Europarates, kein "EU-Gericht" ist!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ivo Gross

     

    Anm. d. Red.:

    Sie haben Recht, der Egmr gehört zum Europarat. Wir haben den Fehler korrigiert, der allerdings bei taz.de gemacht wurde und nicht von Herrn Beucker.

  • A
    Anne

    Das schlimme daran ist das die meisten Leute die es betrifft nicht freiwillig eingetretten sind.

    Meine Eltern haben mich getauft, nicht weil sie groß gläubig waren sondern eher auf druck meiner Großeltern....

    Als ich mit 18 jahre aus der Kirche austretten wollte fand ich es eine Riesenfrechheit 40€ (5 stunden arbeit für mich) dafür auszugeben.

    Ich bin nie freiwillig in die Kirche eingetreten, ich war in meinen Leben höchsten 20 mal in einer Kirchen und auch da meistens nur um die Architektur anzuschauen.

    Kein anderer Verein verlangt eine Austrittsgebühr, nicht einmal die SPD, in der ich mal 2 Jahre lang Mitglied war.

     

    Auserdem: was geht es den Staat an ob und in welche Kirche ich bin, sowas sollte privatsache sein?

     

    Also: viel erfolg!

  • K
    Kommentator

    diese gebühr zeigt, dass die kirche heute immer mehr zu einem gewöhnlichen unternhemen verkommt, dass wie alle andern unternehmen agiert oder agieren will:

     

    -Kostenreduktion --> Heizung runter und Kirchen verkaufen, 1-Euro-Jobber einstellen

    - Gewninnmaximierung: Gebühren (in Zukunft Eintritt)

     

    Was hat das noch mit den meist eh nur abstrakt geheuchelten chritlichen Werten zu tun?

     

    Austritt und Kirchensteuer spenden kann da imo nur die richtige Reaktion sein - für Nicht-Gläubige und Gläubige erst recht!