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Urteil im Jalloh-Prozess aufgehobenNeuer Blick auf den Flammentod

Der Bundesgerichtshof hebt den Freispruch für den Dessauer Polizisten auf. Er soll den Tod von Ouri Jalloh verursacht haben, der in seiner Zelle qualvoll verbrannte.

Mouctar Bah (r), Mitbegründer der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, nach der Urteilsverkündung. Bild: dpa

KARLSRUHE taz | Der Prozess um den Tod des Asylbewerbers Ouri Jalloh, der in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte, muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag den Freispruch für den diensthabenden Polizisten Andreas S. auf und ordnete eine neue Verhandlung an. "Der Ausgang ist aber völlig offen", sagte die Vorsitzende Richterin Ingeborg Tepperwien. Der Prozessbeobachter Yonas Endrias von der Internationalen Liga für Menschenrechte freute sich dennoch: "Endlich spricht jemand die logischen Fehler in den Ermittlungen an, ich hätte die Richterin umarmen können."

Frühmorgens, exakt vor fünf Jahren, hatte der damals 23jährige Ouri Jalloh in stark betrunkenem Zustand drei Frauen der Dessauer Stadtreinigung belästigt. Die herbeigerufenen Polizisten nahmen Jalloh mit zur Wache, steckten ihn in eine Ausnüchterungszelle und fixierten ihn mit Händen und Füßen an der Matraze. Drei Stunden später war Jalloh tot, verbrannt.

Das Landgericht Dessau hatte nach fast zweijährigem Prozess folgendes Geschehen angenommen: Jalloh habe mit einem Feuerzeug, das bei der Durchsuchung übersehen wurde oder das er später einem Polizisten abgenommen hatte, die unbrennbare Hülle seiner Matraze erhitzt und dann aufgerissen, um den brennbaren Schaumstoffkern der Matraze in Brand zu setzen. Bei dem Brand bildeten sich 800 Grad heiße Rauchgase, die bei Jalloh zu einem Inhalationshitzeschock führten. Binnen zwei Minuten sei der Mann aus Sierra Leone tot gewesen.

Der Polizist S., so damals das Landgericht, habe weder pflichtwidrig gehandelt noch hätte er Jalloh retten können. S. habe zwar den Alarm des Rauchmelders weggedrückt, weil es schon öfters Fehlalarm gegeben hatte. Bevor er zur Zelle ging, führte er außerden noch zwei Telefonate. Die Dessauer Richter nahmen aber an, dass Jalloh auch dann nicht mehr zu retten gewesen wäre, wenn S. sofort geholfen hätte.

An vier Punkten beanstandete der BGH-Strafsenat nun das Dessauer Urteil. So habe Polizist S. eindeutig pflichtwidrig gehandelt, als er den Alarm des Rauchmelders zunächst ignorierte. "Er hätte sofort nachsehen müssen," betonte Richterin Tepperwien, "schließlich war der Mensch in der Zelle gefesselt und einer Brandgefahr hilflos ausgeliefert."

Dennoch bleibt ein Freispruch für S. möglich - falls Jalloh auch bei sofortigem Eingreifen nicht hätte gerettet werden können, weil er bereits tot war. Dann hätte das Fehlverhalten des Polizisten den Tod Jallohs nicht verursacht.

Aber auch gegen diese Annahme des Landgerichts machte Tepperwien Einwände geltend. "Es ist kaum zu glauben, dass Jalloh in der ganzen Zeit nicht geschrien hat, nicht einmal im Todeskampf", kritisierte die Richterin und verwies auf Sachverständige, die dies ebenfalls für unwahrscheinlich hielten. Hat Jalloh aber geschrien, bevor der Rauchmelder ansprang, hätte S. das hören können und eine rechtzeitige Rettung wäre doch möglich gewesen.

Außerdem solle in der neuen Hauptverhandlung untersucht werden, wie schnell so ein Rauchmelder reagiert. Die Dessauer Richter gingen davon aus, dass der Alarm erst nach Ausbrechen des Feuers ausgelöst wurde. Möglicherweise, so Tepperwien, reagierte das Gerät aber auch schon, als Jalloh die Matratze ankokelte, also deutlich früher. Auch dann hätte Polizist S. bei sofortiger Reaktion den inhaftierten Afrikaner noch retten können.

Gleich zu Beginn der Verkündung machte Tepperwien auch deutlich, dass es ihr schwerfalle, das vom Landgericht geschilderte Geschehen überhaupt nachzuvollziehen. Zwar sei es durch Versuche nachgewiesen worden, dass der gefesselte Jalloh ein Feuerzeug aus seiner Hosentasche hätte holen können. Auch das stufenweise Inbrandsetzen der Matratze sei im Experiment ausprobiert worden. "Aber konnte Jalloh die Matratze auch entzünden, obwohl er mit der Hand an der Zellenwand fixiert war?", fragte Tepperwien. Hier gebe es noch "wesentliche Lücken in der Beweisführung".

Aus all diesen Gründen hob der BGH nun den Freispruch für Andreas S. auf und ordnete eine neue Verhandlung an. Das Verfahren soll diesmal aber am Landgericht Magdeburg stattfinden und nicht mehr in Dessau, um so mehr Distanz zu ermöglichen.

Wie der neue Prozess ausgeht, hielt Tepperwien für völlig offen. "Es kann sein, dass sich die Lücken in der bisherigen Beweisführung schließen lassen oder es stellt sich heraus, dass sich das Geschehen doch anders zugetragen haben muss", so die BGH-Richterin. Möglicherweise lasse sich der Sachverhalt auch gar nicht mehr ausreichend aufklären. "Dann gilt der Grundsatz 'im Zweifel für den Angeklagten' - auch wenn der Angeklagte ein Polizist ist." Sie versuchte damit offensichtlich die Erwartung bei den Freunden Ouri Jallohs zu dämpfen, dass ein neuer Prozess sicher zu einer Verurteilung von Andreas S. führen müsse.

Az. 4 StR 413/09

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18 Kommentare

 / 
  • A
    Art

    @ aso:

     

    "Gut, daß hier so viele Hobby-Juristen wie “Sub“ unterwegs sind, die sofort per Ferndiagnose und salomonisch gerrecht zu urteilen verstehen..."

     

    Das sagt ja genau der Richtige...

     

    http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/kommentarseite/1/lebenslange-haft-gefordert-1/kommentare/1

  • SI
    sozial is muss

    Natürlich, der Herr hat sich - zur Bewegungsunfähigkeit gefesselt - selbst entzündet mit einem Feuerzeug, dass er nicht hatte und weil ja es ja kein Feuerzeug gab, gab es natürlich auch kein Feuer und kein Rauch bzw. nur imaginären Rauch vom imaginären Feuerzeug, weswegen der reale Rauchmelder nicht anspringen oder nur imaginär anspringen konnte und der Polizist natürlich real nicht handeln musste... So wird es gewesen sein...

    Aber mal ernsthaft, es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder die Polizisten haben ihre Arbeit einfach nicht (richtig) gemacht und deswegen ist jemand gestorben und das ist kein "Hachja, Fehler passieren ja jedem", wenn ein LKW-Fahrer am Steuer einschläft wird er auch bloß wegen fahrlässiger Tötung entsprechend verurteilt, gleiches gilt auch für Polizisten oder aber es handelt sich hier tatsächlich um die mutwillige Tötung eines Menschen, dann gehören sie natürlich erst recht verurteilt.

    Bedenklich ist aber auch die Bereitschaft von Polizisten zur Falschaussage bzw. zur Vertuschung, die sich in diesem Fall, wie in vielen anderen Fällen auch, abzeichnet und bereits desöfteren von Staatsanwälten und von Richtern beanstandet wurde, an der sich aber nach wie vor nichts geänder hat, weil sich z.B. die Innenminister der Länder einfach die Hände auf die Augen patschen und sagen unsere Polizisten seien unfehlbar und es bräuchte keine unabhängigen Untersuchungskommissionen oder andere Maßnahmen für soetwas. Es lebe die Rechtsstaatlichkeit, hoffentlich irgendwann einmal...

  • A
    aso

    @ Sub:

    „Das war Mord...“:

     

    Gut, daß hier so viele Hobby-Juristen wie “Sub“ unterwegs sind, die sofort per Ferndiagnose und salomonisch gerrecht zu urteilen verstehen...

  • M
    messiah

    @Xtian

     

    Ah, jetzt ist mir alles klar. Danke für die Aufklärung: Wo gearbeitet wird, da fallen auch Späne, jeder macht mal einen Fehler. Außerdem waren die netten Beamten bestimmt übermüdet und hatten keine Lust nach ihrer "schwierigen" Klientel zu schauen.

  • B
    benno

    @Mal ne Frage

     

    WTF ???????????

     

    Was hat diese Frage mit seinem Tod und die unterlassene Hilfeleistung des Polizisten zu tun??

     

    Nur weil er Ihrer Meinung nach mit, so klingt es zumindest und so ist es vermutlich auch gemeint, illegalen Pflanzen (Hanfprodukte??) handelt, hat er es verdient qualvoll (so stell ich es mir vor)zu sterben???

     

    Ich kann es nicht fassen was ich hier manchmal zu lesen bekomme.

     

    Nachdenken bevor man spricht (schreibt) ist in diesem Land noch erlaubt.

     

    btw. er wurde tatsächlich deswegen verurteilt ABER nicht zum Tode!!!

     

    @Redaktion: hab ich hier nicht mal gelesen, dass rassistische Äußerungen nicht gepostet werden??

  • S
    Sub

    Das war Mord, da wurde nicht bloß weggeschaut!

    Aber nichtmal das Wegschauen wurde bisher bestraft...

  • V
    vic

    Für Ouri Jalloh zu spät, für die Hinterbliebenen ein schwacher Trost. Aber ich bin sehr froh, dass die Dessauer Polizei-Clique damit - vorerst- nicht durchkommt.

    Übrigends habe ich auch den Verdacht, dass Ouri Jalloh schlicht nicht mehr vorzeigbar war.

    ER MUSSTE WEG!

    Justitia ist auch in der BRD schon lange tot.

  • M
    melog

    Also aufpassen ,anpassen ,Gesetze beachten ,Weiß sein ,den Polizisten können sehr Böse werden .

  • A
    anke

    Richterin Tepperwien hat der deutschen Exekutive und insbesondere der Dessauer Polizei einen großen Gefallen getan, den diese offenbar gar nicht zu schätzen weiß. Sie ließ nämlich heute öffentlich verkünden, es schade ihrem Ansehen, wenn nun erneut ermittelt und verhandelt würde gegen einen aus ihren Reihen. Das Gegenteil ist der Fall.

     

    Die deutsche Polizei, das behauptet jedenfalls das Lexikon, soll "Gefahren für die öffentliche Sicherheit [...] abwenden, strafbare Handlungen erforschen und die Verdunklung dieser Handlungen verhindern". Zu diesem Zweck darf sie Dinge tun, die sonst niemand tun darf. Sie darf Wohnungen durchsuchen, Telefone überwachen, Leute gegen ihren Willen ausfragen, fesseln oder einsperren und notfalls sogar schießen. Allerdings wird sie auch in Zukunft eine Minderheit im Land sein, die sich finanziell nicht selbst trägt. Sie ist also auf das grundsätzliche Wohlwollen derjenigen angewiesen, die sie laut Gesetz beschützen soll: der sogenannten Öffentlichkeit nämlich. Und zu der gehören nun einmal auch die, deren Verhalten hin und wieder diesen oder jenen Schönheitsfehler aufweist. Betrunkene zum Beispiel, Ruhestörer, Autoabfackler, Zigarettenschmuggler oder illegal Eingewanderte. Leider lassen die aktuellen Statements und auch das nun kritisierte Urteil darauf schließen, dass der Polizeiführung die Verdunklung einer eventuellen Straftat gegen besagte Öffentlichkeit und die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch einen straffällig gewordenen (und evtl. noch immer gefährlichen) Beamten einer wirklichen Klärung der Sache bei weitem vorziehen würde. Schlimmer, schätze ich, kann man dem Ansehen der Institution Polizei kaum schaden, schon gar nicht als Richterin. Nun muss man sehen, wie weit das Selbstbewusstsein und die grundgesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Magdeburger Justiz reichen. Ich hoffe für uns alle: So weit wie nötig.

  • X
    Xtian

    @ messiah

     

    Zunächst einmal gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Die Exekutive, die Sie meinen, arbeitet natürlich nicht fehlerfrei - wie sollte sie auch. Deshalb wird sie in einem Rechtsstaat wie Deutschland bei Fehlern oder Straftatbeständen auch zur Rechenschaft gezogen.

     

    Auch die Arbeit im polizeilichen Gewahrsam wird von Menschen gemacht, die mal müde sind oder einfach keine Lust haben, andauernd nach ihrem schwierigen Klientel zu sehen, das oft bekifft, betrunken und ausgesprochen aggressiv ist.

     

    Das ist natürlich nicht richtig und gegen die Dienstvorschriften: deshalb gibt's ja auch jetzt die beiden Gerichtsverfahren gegen die diensthabenden Polizisten.

     

    Was mich aber viel mehr interessieren würde:

     

    Wäre es denkbar, dass die Kollegen im Gewahrsam den unter Drogen stehenden Asylbewerber vorsätzlich in Brand gesteckt haben, um eine vorangegangene Körperverletzung (Nasenbeinbruch)zu vertuschen?

     

    Wer dieser Meinung ist, sollte das auch offen aussprechen und hier nicht irgendein Wischiwaschi im Pippi-Langstrumpf-Jargon ("kopfschüttel") von sich geben.

  • KK
    Klaus Keller

    3 Fragen hätte ich

     

    1 Warum hat der ans Bett gefesselte noch ein Feuerzeug in der Hosentasche?

     

    Es gibt nur eine Möglichkeit:

    Der gefesselte wurde nicht sorgfälltig durchsucht!

     

    also mindestens fahrlässiges Verhalten durch die Beamten.

     

    2 Wurde er überhaupt durchsucht, er hätte auch ein kleines Messer oder eine Rasierklinge in der Hosentasche haben können.

     

    Gar nicht durchsucht? - Grob fahrlässiges Verhalten.

     

     

    3 Warum wurde eine alkolisierte Person die an ein Bett gefesselt wurde nicht wenigstens durch Sichtkontakt kontinuierlich Überwacht.

    Er hätte auch erbrechen können was bei ans Bett gefesselten/fixierten Personen zur ersticken am erbrochenen führen kann.

    (vermutlich Fesselung in Rückenlage und nicht in Seitenlage)

     

    Baulich nicht möglich? fehlendes Sichtfenster?

    grob fahllässig!

     

    Warum keine Einweisung in ein psychiatrisches Akut/Krankenhaus aufgrund der akuten Situation

    (alkoholisierte Person die ans Bett gefesselt werden muß)

     

    das verhalten im aktuellen Fall 1-3 widerspricht den Standarts jeder psychiatrischen Akut-Klink.

     

    PS Es geht auch darum den nächsten Fall dieser Art zu verhindern

     

    eines noch : wurden Maßnahmen eingeleitet die sicherstellen das sich dies nicht wiederholt?

     

    als wichtigste maßnahme:

    gefesselte Personen sind mindestens durch sichtkontakt kontinuierlich zu überwachen

     

     

    Klaus Keller,Hanau

    (Fachkrankenpfleger in der Psychiatrie)

  • MN
    Mal ne Frage

    Was hat dieser Kerl eigentlich in der Zeit, in der er sich in Deutschland aufgehalten hat, geleistet? Hat er mit Pflanzenprodukten gehandelt?

  • A
    Art

    @ Xtian:

     

    "Dass jetzt der Prozess wegen des Todes eines Asylbewerbers wieder aufgenommen wird, beweist doch die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands."

     

    Schön für Deutschland, aber Ouri Jalloh hat nichts mehr davon.

  • M
    messiah

    @ Von Xtian

     

    Überlegen Sie sich bitte lieber, was Sie da von sich geben.

     

    Der Vergleich mit einer Gefängnisszelle in Sierra Leone ist monströs und unsachlich - und hört sich für mich eher wie ein Totschlagargument an, um das selbtsherrlicher und zweifelhafte Verhalten deutscher Exekutive in Bezug auf "Kanaken, Reisfresser und Asylanten" ja irgendwie zu tolerieren, weil es ja "hinterher" immer noch ein rechtstaatliches Verfahren geben kann. *Kopfschüttel*

  • MK
    Michael Klein

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht lässt hoffen, dass es noch Richter gibt, die das eigenständige Denken nicht verlernt haben. Wahrscheinlich gibt es doch einen gerechten Gott!

  • X
    Xtian

    @ messiah:

     

    Du sitzt lieber in einer Zelle in Sierra Leone, nicht wahr?

     

    Überleg doch bitte mal, was Du da sagst ...

     

    Meinst Du wirklich, es gibt ein Land auf der Welt, in dem es bessere rechtsstaatliche Verfahren gibt?

     

    Dass jetzt der Prozess wegen des Todes eines Asylbewerbers wieder aufgenommen wird, beweist doch die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands.

  • M
    messiah

    Man sollte echt froh sein, wenn man heutzutage nicht hinter deutschen Gefängnismauern landet - und sei es auch nur zur "Ausnüchterung".

  • E
    Ernst

    Ein weiteres Detail ist das die Leiche von Ouri Jalloh ein gebrochenes Nasenbein hatte