piwik no script img

Hartz-IV-Urteil des BundessozialgerichtsKinder sind auch Menschen

Die Sozialrichter geben zwei Klägern recht: Niedrigere Hartz-IV-Regelsätze benachteiligen Kinder gegenüber Erwachsenen - und verstoßen so gegen das Grundgesetz.

Vom Obersten Sozialgericht bestätigt: Kinder von Hartz-IV-Empfängern leben in Verhältnissen jenseits dessen, was das Grundgesetz zulässt. Bild: dpa

BERLIN taz Die Hartz-IV-Leistungen für Kinder sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts in Kassel unzureichend. Die heutige Regelung verstoße gegen das Grundgesetz, befanden die Richter am Dienstag. Nun muss das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden.

Die derzeitige Regelung sieht vor, dass Kindern von Hartz-IV-Empfängern bis zum Alter von 13 Jahren nur 60 Prozent der monatlichen Summe für Erwachsene zustehen. Das sind im Moment 211 Euro. Zwei Familien hatten dagegen geklagt.

Die Kasseler Richter störten sich nicht an der Höhe des Sozialgeldes selbst. Vielmehr hätte die Bundesregierung die 60-Prozent-Regel nicht festlegen dürfen, ohne den tatsächlichen Bedarf von Kindern zu berechnen. Das verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Außerdem begründete das Gericht die Entscheidung damit, dass Kinder von Hartz-IV-Empfängern weniger Geld erhalten als Kinder von Sozialhilfeempfängern - und dass nicht zwischen Säuglingen und Teenagern unterschieden werde.

Sollte auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dieser Ansicht sein, müsste die Bundesregierung die Berechnung für Hartz-IV-Geld an Kinder grundsätzlich reformieren. Geplant ist bislang zwar eine Besserstellung der Kinder. Im Juli sollen Kinder zwischen 6 und 13 Jahren anstatt 60 nun 70 Prozent des Satzes eines Erwachsenen erhalten. Das entspricht 246 Euro pro Monat. Hier wird aber nicht, wie vom Bundessozialgericht gefordert, der tatsächliche Bedarf berechnet, sondern der Prozentanteil erhöht.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Ludwig Stiegler, sagte, mit dieser Anhebung hätte die Regierung schon vorab auf das Urteil der Kasseler Richter reagiert. "Wir haben das Urteil so erwartet", sagte er der taz. Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, fordert jedoch schon jetzt eine Änderung der Berechnung für Kinder - nicht erst nach der endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Leistungen "dürfen nicht mehr von den Regelleistungen Erwachsener abgeleitet werden". Auch Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion, forderte "unverzüglich" gesetzliche Veränderungen.

Der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, begrüßte das Urteil aus Kassel. "Es ist ein Skandal, wie die Bundesregierung seit Jahrzehnten mit den Rechten der Kinder umgeht", sagte er der taz. Kinder brauchten mehr Geld für Bekleidung und Bildung als Erwachsene. Man könne nicht einfach 60 Prozent von Erwachsenen zugrunde legen, sagte Hilgers. Er hoffe, dass sich das Bundesverfassungsgericht dem Urteil anschließe und der Regierung eine knappe Frist setze.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband forderte ebenso eine rasche Anpassung der Kinderregelsätze und bezeichnete das Urteil als "schallende Ohrfeige" für die Regierung. Nach Berechnungen des Verbandes darüber, was Kinder tatsächlich monatlich benötigen, müsste der Satz auf zwischen 254 und 321 Euro steigen. "Es ist beschämend, dass Richter die Politiker an ihre Verantwortung für die Kinder erinnern müssen", sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.

Dem Bundesverfassungsgericht liegt ein weiterer Beschluss vor, der vom Hessischen Landessozialgericht stammt. Auch dort hatten Kinder von Hartz-IV-Empfängern gegen die zu geringen Leistungen geklagt - und die Richter gaben ihnen Recht.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

15 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • M
    michael

    soziale gerechtigkeit sieht anders aus. eisßt es nicht alle menschen sind gleich? dann frag ich mich wirklich warum der stad auf der einen seite uns das kindergeld gibt aber auf der anderen seite es wieder abzieht. würde das bundesverfassungsgericht das vieleicht auch mal verbieten würde es den kindern von harz und sozialgelkd beziehern schon mal besser gehen

  • P
    Peter

    Ja klar

    Kindergelderhöhung die nicht an die KInder von h4 ausbezahlt wird.

    Unterhalszahlungen werden erhöht auch diese werde nicht an die Kinder weitergegeben.

     

    wo steht das in Wir sind Deutschland

    wohl die Kinder von Deutschen nicht.

     

    Die treiben die Kinder und !! die Unterhaltszahler immer mehr in die Arkmut

    Ja v de lyen, kann ja ihre Betreungskosten und die Internatskosten im Ausland absetzen

    Das ist wichtig

    So eine FAMilien Ministerin brauchen Wir

    würg

    cu

  • FK
    Franz Ketter

    Leider muß man feststellen daß unser Staat mit Kindern immer Probleme hat .Man sehe sich die jetzige Entscheidung der Erhöhung des Kindergeldes an ,wir bekommen 36,-Euro Kindergeld mehr und gleichzeitig wird den Eltern (Hartz IV )Ämpfänger 36,-Euro wieder abgezogen , eine plus minus 0 Aktion .

    Aber geredet wird darüber als wenn man den Kindern ein Lottogewinn übergeben hätte.

    Hier geht es doch nur um die Optik nach außen und um nicht mehr,eine echte Hilfe kann ich da leider nicht erkennen.Alle Politiker die dieser Entscheidung zugestimmt haben,sofort in die Hartz IV Reglung einstufen und dann mal 1 Jahr so leben

    mal sehen was rauskommt , Großunternehmer bekommen bei Steuerhinterziehung 2 Jahre auf Bewährung und zahlen 1 Mill.an den Staat.Man sollte dieses Geld nehmen und den Kindern helfen, da hätte man etwas gutes getan . Die Kinder sind unser aller Zukunft ,leider findet es in der Politik sehr wenig Beachtung außer wenn Wahlen anstehen.

  • T
    Tobias

    Kinder sind auch Menschen?

    Zwar ist dieses Urteil ein erster Schritt in die richtige Richtungen, dennoch wird den unter 18 Jährigen das Wahlrecht aberkannt. Ich (16) engagiere mich seit 3 Jahren bei der Grünen Jugend und weiß vermutlich mehr über Politik als viele "Erwachsene". Dennoch wird mir und meinen Altersgenossen das Wahlrecht verweigert, obwohl eigentlich alle Menschen die gleichen Rechte haben sollten. Sind Kinder und Jugendliche etwa keine Menschen? Ich denke doch. Logisch weitergedacht muss deswegen das Wahlalter auf 0 Jahre gesenkt werden. Dies würde auch zu einer familienfreundlicheren Gesetzgebung und damit langfristig zu einer Verbesserung der demographischen Situation führen.

  • U
    Ulrich

    Das zeigt immerhin, dass wir trotz allem noch in einem Rechtsstaat leben.

    Allerdings sind es nicht die niedrigen Beiträge, die einen Menschen in die Armut treiben, sondern die strengen Sanktionen. Bei kleinstem Vergehen kann es dazu kommen, dass das Geld bis zur Miete gestrichen wird, wodurch jemand erst wirklich in die Armut fällt.

    Solange dagegen nicht geklagt wird, spielen die Beiträge keien Rolle. Würden deise Steigen, werden nämlich einfach die Sanktionen noch weiter verschärft.

  • M
    michael

    soziale gerechtigkeit sieht anders aus. eisßt es nicht alle menschen sind gleich? dann frag ich mich wirklich warum der stad auf der einen seite uns das kindergeld gibt aber auf der anderen seite es wieder abzieht. würde das bundesverfassungsgericht das vieleicht auch mal verbieten würde es den kindern von harz und sozialgelkd beziehern schon mal besser gehen

  • P
    Peter

    Ja klar

    Kindergelderhöhung die nicht an die KInder von h4 ausbezahlt wird.

    Unterhalszahlungen werden erhöht auch diese werde nicht an die Kinder weitergegeben.

     

    wo steht das in Wir sind Deutschland

    wohl die Kinder von Deutschen nicht.

     

    Die treiben die Kinder und !! die Unterhaltszahler immer mehr in die Arkmut

    Ja v de lyen, kann ja ihre Betreungskosten und die Internatskosten im Ausland absetzen

    Das ist wichtig

    So eine FAMilien Ministerin brauchen Wir

    würg

    cu

  • FK
    Franz Ketter

    Leider muß man feststellen daß unser Staat mit Kindern immer Probleme hat .Man sehe sich die jetzige Entscheidung der Erhöhung des Kindergeldes an ,wir bekommen 36,-Euro Kindergeld mehr und gleichzeitig wird den Eltern (Hartz IV )Ämpfänger 36,-Euro wieder abgezogen , eine plus minus 0 Aktion .

    Aber geredet wird darüber als wenn man den Kindern ein Lottogewinn übergeben hätte.

    Hier geht es doch nur um die Optik nach außen und um nicht mehr,eine echte Hilfe kann ich da leider nicht erkennen.Alle Politiker die dieser Entscheidung zugestimmt haben,sofort in die Hartz IV Reglung einstufen und dann mal 1 Jahr so leben

    mal sehen was rauskommt , Großunternehmer bekommen bei Steuerhinterziehung 2 Jahre auf Bewährung und zahlen 1 Mill.an den Staat.Man sollte dieses Geld nehmen und den Kindern helfen, da hätte man etwas gutes getan . Die Kinder sind unser aller Zukunft ,leider findet es in der Politik sehr wenig Beachtung außer wenn Wahlen anstehen.

  • T
    Tobias

    Kinder sind auch Menschen?

    Zwar ist dieses Urteil ein erster Schritt in die richtige Richtungen, dennoch wird den unter 18 Jährigen das Wahlrecht aberkannt. Ich (16) engagiere mich seit 3 Jahren bei der Grünen Jugend und weiß vermutlich mehr über Politik als viele "Erwachsene". Dennoch wird mir und meinen Altersgenossen das Wahlrecht verweigert, obwohl eigentlich alle Menschen die gleichen Rechte haben sollten. Sind Kinder und Jugendliche etwa keine Menschen? Ich denke doch. Logisch weitergedacht muss deswegen das Wahlalter auf 0 Jahre gesenkt werden. Dies würde auch zu einer familienfreundlicheren Gesetzgebung und damit langfristig zu einer Verbesserung der demographischen Situation führen.

  • U
    Ulrich

    Das zeigt immerhin, dass wir trotz allem noch in einem Rechtsstaat leben.

    Allerdings sind es nicht die niedrigen Beiträge, die einen Menschen in die Armut treiben, sondern die strengen Sanktionen. Bei kleinstem Vergehen kann es dazu kommen, dass das Geld bis zur Miete gestrichen wird, wodurch jemand erst wirklich in die Armut fällt.

    Solange dagegen nicht geklagt wird, spielen die Beiträge keien Rolle. Würden deise Steigen, werden nämlich einfach die Sanktionen noch weiter verschärft.

  • M
    michael

    soziale gerechtigkeit sieht anders aus. eisßt es nicht alle menschen sind gleich? dann frag ich mich wirklich warum der stad auf der einen seite uns das kindergeld gibt aber auf der anderen seite es wieder abzieht. würde das bundesverfassungsgericht das vieleicht auch mal verbieten würde es den kindern von harz und sozialgelkd beziehern schon mal besser gehen

  • P
    Peter

    Ja klar

    Kindergelderhöhung die nicht an die KInder von h4 ausbezahlt wird.

    Unterhalszahlungen werden erhöht auch diese werde nicht an die Kinder weitergegeben.

     

    wo steht das in Wir sind Deutschland

    wohl die Kinder von Deutschen nicht.

     

    Die treiben die Kinder und !! die Unterhaltszahler immer mehr in die Arkmut

    Ja v de lyen, kann ja ihre Betreungskosten und die Internatskosten im Ausland absetzen

    Das ist wichtig

    So eine FAMilien Ministerin brauchen Wir

    würg

    cu

  • FK
    Franz Ketter

    Leider muß man feststellen daß unser Staat mit Kindern immer Probleme hat .Man sehe sich die jetzige Entscheidung der Erhöhung des Kindergeldes an ,wir bekommen 36,-Euro Kindergeld mehr und gleichzeitig wird den Eltern (Hartz IV )Ämpfänger 36,-Euro wieder abgezogen , eine plus minus 0 Aktion .

    Aber geredet wird darüber als wenn man den Kindern ein Lottogewinn übergeben hätte.

    Hier geht es doch nur um die Optik nach außen und um nicht mehr,eine echte Hilfe kann ich da leider nicht erkennen.Alle Politiker die dieser Entscheidung zugestimmt haben,sofort in die Hartz IV Reglung einstufen und dann mal 1 Jahr so leben

    mal sehen was rauskommt , Großunternehmer bekommen bei Steuerhinterziehung 2 Jahre auf Bewährung und zahlen 1 Mill.an den Staat.Man sollte dieses Geld nehmen und den Kindern helfen, da hätte man etwas gutes getan . Die Kinder sind unser aller Zukunft ,leider findet es in der Politik sehr wenig Beachtung außer wenn Wahlen anstehen.

  • T
    Tobias

    Kinder sind auch Menschen?

    Zwar ist dieses Urteil ein erster Schritt in die richtige Richtungen, dennoch wird den unter 18 Jährigen das Wahlrecht aberkannt. Ich (16) engagiere mich seit 3 Jahren bei der Grünen Jugend und weiß vermutlich mehr über Politik als viele "Erwachsene". Dennoch wird mir und meinen Altersgenossen das Wahlrecht verweigert, obwohl eigentlich alle Menschen die gleichen Rechte haben sollten. Sind Kinder und Jugendliche etwa keine Menschen? Ich denke doch. Logisch weitergedacht muss deswegen das Wahlalter auf 0 Jahre gesenkt werden. Dies würde auch zu einer familienfreundlicheren Gesetzgebung und damit langfristig zu einer Verbesserung der demographischen Situation führen.

  • U
    Ulrich

    Das zeigt immerhin, dass wir trotz allem noch in einem Rechtsstaat leben.

    Allerdings sind es nicht die niedrigen Beiträge, die einen Menschen in die Armut treiben, sondern die strengen Sanktionen. Bei kleinstem Vergehen kann es dazu kommen, dass das Geld bis zur Miete gestrichen wird, wodurch jemand erst wirklich in die Armut fällt.

    Solange dagegen nicht geklagt wird, spielen die Beiträge keien Rolle. Würden deise Steigen, werden nämlich einfach die Sanktionen noch weiter verschärft.