Neue Arbeitsgruppe beim AK Vorrat: Aktivisten wollen Volkszählung kippen
Gegen den geplanten Zensus 2011 will der AK Vorrat Verfassungsbeschwerde einreichen. Die Datenerhebung würde Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen.
BERLIN taz | Die Datenschutzinitiative Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) bereitet eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Volkszählung im kommenden Jahr vor. Dafür hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die in den kommenden Wochen eine juristische Möglichkeiten ausloten und eine Öffentlichkeitskampagne vorbereiten will.
"Da wird eine große Datenbank geschaffen, die auf vielen Seiten Begehrlichkeiten auslösen wird", sagte Suat Kasem, eine Sprecherin des AK Vorrat, der taz. Konkret hat die Arbeitsgruppe Angst, die Daten könnten Hacker-Angriffen, Diebstahl oder gar Missbrauch ausgesetzt werden.
Der Bundestag hatte im vergangenen Sommer das Zensusgesetz beschlossen und damit einer EU-Richtlinie entsprochen. Demnach sollen unter anderem Daten zu Geschlecht, Alter und Familienstand sowie Erwerbsstatus und Arbeitsort erhoben werden. Zusätzlich erfasst der Zensus in Deutschland auch die Religionszugehörigkeit, sowie die Staatsangehörigkeit der Eltern. Der größte Teil der Daten wird öffentlichen Datenbanken entnommen, beispielsweise von Meldeämtern oder der Arbeitsagentur. Zum Abgleich der Ämterzahlen mit der Wirklichkeit werden etwa zehn Prozent der Bevölkerung außerdem zu einer persönlichen Befragung verpflichtet.
Begründet wird der Zensus vor allem mit veralteten Daten, die nun erneuert werden sollen. Die letzte Volkszählung gab es in der Bundesrepublik 1987, damals unter heftigen Protesten, und in der DDR 1981. Laut Bundesamt für Statistik wurden die Daten von damals weiter geführt, allerdings seien sie nun veraltet. Beispielsweise werde davon ausgegangen, dass die Bevölkerungszahl um 1,3 Millionen überschätzt wird.
„Wir sind gegen die Zusammenführung so vieler Einzeldaten", so AK Vorrat-Sprecherin Kasem. Problematisch sei, dass unterschiedliche Daten über Personen durch eine eindeutige Kennziffer zusammengeführt werden sollen. Diese Ziffer ermögliche es, von den Daten wieder auf Personen zu schließen, was dem Volkszählungsurteil von 1983 widerspreche. Überhaupt sei die Nutzung der amtlichen Register fragwürdig, so Kasem: "Die Daten in öffentlichen Registern werden durch die Volkszählung zweckentfremdet." Das verletze das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung.
In den kommenden Tagen und Wochen will die Arbeitsgruppe ihre Pläne weiter konkretisieren und eine Internetseite einrichten. Bis zum 15. Juli kann gegen das Zensusgesetz Beschwerde eingelegt werden. Im März hatte der AK Vorrat mit einer Beschwerde vor Verfassungsgericht bereits das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt.
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