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Fragen an Google über Streetview"Verpixelung ist unwideruflich"

Alle schreiben über Google Streetview, taz.de hatte trotzdem noch ein paar Fragen an Google Deutschland-Sprecherin Lena Wagner - zu Geld, Datenspeicherung und zur Definition von "Straße".

"Die Zahl der Widersprüche hat in den vergangenen Tagen zugenommen." Bild: ap

taz.de: Wie oft werden die verwendeten Bilder aktualisiert / geändert?

Lena Wagner: Die bei Street View gezeigten Bilder werden noch vor der Veröffentlichung insofern verändert als Gesichter von Personen und Kfz-Kennzeichen durch ein automatisiertes Verfahren unkenntlich gemacht werden. Zu unregelmäßigen Änderungen der Bilder kann es kommen, wenn entsprechende Anträge, z. B. auf Unkenntlichmachung bestimmter Gebäude, an uns gerichtet werden. Ein Plan für die Aktualisierung der Aufnahmen besteht zur Zeit nicht.

Erkennt man durch eine Datumsanzeige, wann das Bild gemacht wurde bzw. wie alt es ist?

Wir haben im Sommer 2008 die Fahrten in Deutschland aufgenommen, um Fotografien von öffentlichen Straßen anzufertigen. Das heißt, dass die Aufnahmen mindestens 2 Jahre alt sind. Eine Datumsangabe, wann genau die einzelnen Bilder gemacht wurden, gibt es nicht. Es handelt sich um Momentaufnahmen.

Wieviele Leute sind mit dem Projekt beschäftigt und wieviele fahren tatsächlich in der Gegend herum?

Wir haben die Fahrten im April diesen Jahres unterbrochen und bisher auch nicht wieder aufgenommen. Dementsprechend sind momentan keine Fahrzeuge in Deutschland unterwegs.

Wann ist ganz Deutschland online?

Wir werden 2010 zunächst die 20 größten Städte bei Street View zeigen. Wann wir dort auch andere deutsche Regionen zeigen werden, ist noch offen.

Wieviele Widersprüche gibt es?

Die Zahl der Briefe hat in den vergangenen Tagen zugenommen. Hierbei dürfte die breite Berichterstattung in den Medien aber auch unsere eigene Informationskampagne über Street View eine Rolle gespielt haben. Viele Anfragen der Nutzer sind jedoch allgemeiner Natur oder beziehen sich auf andere Produkte. Zudem erhalten wir auch per Email Spam, die wir von den ernst gemeinten Widersprüchen trennen müssen. Manche Nutzer haben uns auch auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail,Online-Tool) mit dem gleichen Anliegen kontaktiert. Unsere erste Priorität gilt nun der Verifizierung und Bearbeitung aller Anträge; zum derzeitigen Zeitpunkt ist es daher nicht möglich, eine seriöse Zahl der Widersprüche zu nennen.

Von was für einer Größenordnung sprechen wir denn? 1000? 10.000? eine Million?

Wie gesagt ist es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich, weder eine seriöse Zahl noch eine Größenordnung der Widersprüche zu nennen.

Was passiert mit den Daten der Widersprechenden?

Die Daten, die uns im Zusammenhang mit einem Antrag auf Unkenntlichmachung übermittelt werden, werden sicher verwahrt und selbstverständlich ausschließlich zu dem Zweck verwendet, den Antrag zu bearbeiten. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs dieses Dienstes. Nach abschließender Bearbeitung der Anträge erfolgt eine Verwendung der Daten nur noch zu dem Zweck der Dokumentation der ordnungsgemäßen Bearbeitung. Eine Löschung der Daten erfolgt - wie mit deutschen Datenschutzbehörden abgestimmt - im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche.

Kann man eine selbstgewünschte Pixelung rückgängig machen?

Eine Verpixelung ist unwiderruflich.

Wie verfährt man mit städtischen Mehrfamilienhäusern, wenn ein Bewohner Widerspruch einlegt, die anderen aber nicht?

Wie von den Datenschutzbeauftragten gefordert, werden wir den Antrag grundsätzlich stattgeben, wenn uns ein Widerspruch aus einem Haus mit mehreren Parteien vorliegt, und das gesamte Haus unkenntlich machen.

Was ist mit den Gegenden, in die man mit dem Auto nicht kommt? Werden nur befahrene Straßen abgelichtet?

Wir fotografieren nur öffentlich zugängliche Straßen.

Heißt Straßen "mit Auto befahrbar", oder auch für Fahrradfahrer, Fußgänger usw, z.B. Skipisten?

In Deutschland haben wir die für ein Auto öffentlich zugänglichen Straßen befahren. Mit dem Fahrrad, dem sogenannten Street View Trike, fahren wir in Deutschland lediglich auf privatem Gelände und nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Besitzers (wie beispielsweise Heide Park).

Wieviel Geld steckt in dem Projekt und wie und wo soll es wieder rauskommen?

Wir können keine finanziellen Details geben. Wir sehen aber in jedem der 23 Länder, in denen wir bisher Street View gestartet haben, eine Mindeststeigerung der Nutzungszahlen von Google Maps um 20 Prozent. Google Maps ist unser Onlinekartendienst und Street View eine Funktion dessen. Unternehmen können auf Google Maps Anzeigen schalten, indem sie beispielsweise das Suchwort "Restaurant Berlin" buchen und dann mit ihrer Anzeige für ein Lokal erscheinen, wenn ein Nutzer die Suchwortkombination eingibt.

20 Prozent heißt eine Steigerung von wieviel auf wieviel?

Das ist von Land zu Land unterschiedlich. Durchschnittlich sehen wir eine über 20 Prozent liegende Steigerung der Google Maps-Nutzung, nachdem wir Street View lokal eingeführt haben.

Das Email-Interview mit der Google-Deutschlandsprecherin Lena Wagner führte Julia Niemann

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4 Kommentare

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  • A
    Adrian

    Verpixeln kann man IMMER, nur die Verpixelung rückgängig machen kann man nicht mehr. Die sog. Widerspruchsfrist ist nur dazu da, noch VOR der Veröffentlichung zu verpixeln.

  • E
    emil

    geht alles, wenn google das möchte.

     

    und es soll auch nachträglich möglich sein.

     

    aber wie gesagt, die ganze geschichte liegt im ermessen von google.

  • M
    martin

    @leon: Doch, das geht. Deswegen ist der Ausdruck "Frist" auch sehr unglücklich gewählt:

     

    >Es besteht aber natürlich auch nach Start des Dienstes die Möglichkeit, Ihr Haus/Ihre Wohnung durch eine in Street View integrierte Funktion - unbefristet und jederzeit - unkenntlich machen zu lassen.

    Quelle: http://maps.google.de/help/maps/streetview/faq.html

  • L
    leon

    Was ist eigentlich wenn ich nach der Widerspruchsfrist ein Haus kaufe und es verpixelt haben will? Geht dann nicht mehr, oder?