Klage gegen Haftbefehl gescheitert: Assange muss auf der Flucht bleiben
Wikileaks-Gründer Julian Assange wollte vor Gericht eine Aufhebung eines schwedischen Haftsbefehls erreichen. Doch das oberste Gericht in Stockholm lehnte die Klage ab.
STOCKHOLM dpa/rtr | Die Fahndung nach dem Internet-Aktivisten Julian Assange geht international weiter. Der Oberste Gerichtshof in Stockholm wies am Donnerstag eine Klage des 39-jährigen Australiers ab.
Assange wollte vor dem Gericht die Aufhebung eines schwedischen Haftbefehls wegen Verdachts der Vergewaltigung und sexueller Nötigung erreichen. Assange ist der Kopf der Enthüllungsplattform Wikileaks, die derzeit vertrauliche und geheime Dokumente aus US-Botschaften veröffentlicht.
Nach der Entscheidung aus Stockholm bleibt der Wikileaks-Gründer auch auf der "roten Interpol-Liste" international zur Fahndung ausgeschrieben. Die Staatsanwaltschaft in Stockholm hatte den Haftbefehl schon vor der umstrittenen Wikileaks-Veröffentlichung erlassen. Assanges Aufenthaltsort ist derzeit unbekannt. Britischen Presseberichten zufolge soll er sich in Südostengland aufhalten.
Assange soll bei einem Schweden-Besuch im August zwei Frauen bei insgesamt fünf Gelegenheiten vergewaltigt oder andere sexuelle Gewalt ausgeübt haben. Er bestreitet die Vorwürfe und sieht sie als Teil einer aus den USA gesteuerten Verschwörung gegen ihn. Nach Londoner Medien-Angaben hält er sich in Großbritannien auf.
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