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Arbeitsgericht urteiltOssis sind keine Ethnie

Das Arbeitsgericht Stuttgart lehnt Klage einer Buchalterin ab, die sich wegen ihrer ostdeutschen Herkunft bei einer Bewerbung diskriminiert sah.

Das Arbeitsgericht urteilte, die Bezeichnung "Ossi" könne zwar diskriminierend gemeint sein, sie erfülle jedoch nicht das Merkmal der ethnischen Herkunft im Sinne des AGG. Bild: dpa

Wer nicht eingestellt wird, weil er aus Ostdeutschland kommt, kann deshalb keine Entschädigung verlangen. Dies entschied jetzt das Arbeitsgericht Stuttgart in einer Pilotentscheidung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Geklagt hatte Gabriela S., die sich in Stuttgart erfolglos um eine Stelle als Bilanzbuchhalterin beworben hatte. Auf dem zurückgesandten Lebenslauf war mit Tinte ein Minuszeichen notiert, daneben stand der Begriff "Ossi". Die 49jährige, die aus Berlin-Lichtenberg stammt, aber schon seit 1988 im Schwäbischen lebt, war geschockt. Sie stehe zwar zu ihrer Ossi-Herkunft, wolle aber nicht als "Minus-Ossi" abqualifiziert werden.

Die Buchhalterin klagt deshalb auf Schadensersatz. 5.000 Euro forderte gestern ihr Anwalt Wolfgang Nau im Stuttgarter Arbeitsgericht. Gabriela S. war nicht erschienen, um dem Medientrubel zu entgehen. Anwalt Nau berief sich auf das seit 2006 geltende AGG. Danach sind bestimmte Ungleichbehandlungen nicht nur beim Staat, sondern auch im Arbeitsleben und im Geschäftsverkehr verboten, etwa die grundlose Diskriminierung wegen Geschlecht, Religion, und ethnischer Herkunft.

Sind aber die Ostdeutschen eine eigene Ethnie? Wolf Reuter, der Anwalt des beklagten Unternehmens bestritt dies: "Das AGG will vor Rassismus schützen, das ergibt sich auch aus den zugrundeliegenden EU-Vorgaben." Es gehe nicht um regionale Animositäten. "Wenn ein Steglitzer in Reinickendorf diskriminiert wird, ist das kein Fall für das AGG", so der Berliner Anwalt. Es sei eine Unverschämtheit für alle Opfer wirklichen Rassismus, wenn sich die Klägerin als Mitglied einer diskriminierten Ethnie darstelle, meinte Reuter.

Sein Gegenpart Wolfgang Nau legt das AGG weiter aus. "Es geht hier nicht nur um Rassismus, sondern auch um den Schutz in Vielvölkerstaaten wie Belgien." In Ostdeutschland seien während der Teilung eigene Gebräuche wie die Jugendweihe entstanden, außerdem teile man die Diktatur-Erfahrung.

Doch das Arbeitsgericht Stuttgart wies die Klage jetzt in erster Instanz ab. Der Begriff Ossi könne zwar diskriminierend gemeint sein, die Ostdeutschen seien jedoch keine eigene Ethnie im Sinne des AGG. Es fehle an Gemeinsamkeiten in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung und Ernährung, erklärte der Vorsitzende Richter Reinhard Ens. Die DDR habe schließlich "nur wenig mehr als eine Generation, nämlich 40 Jahre lang" eine eigenständige Entwicklung genommen.

Rainer E., der Inhaber der beklagten Firma, freute sich über das Urteil. Er hatte vor Gericht zu erklären versucht, dass es sich bei dem ganzen Streit lediglich um ein Missverständnis handelte. "Das Minus bezog sich nur auf die fehlende Qualifikation", so E.. Der Begriff Ossi sei dagegen positiv gemeint. In seinem Fensterbau-Unternehmen arbeiteten mehrere Ostdeutsche, mit denen er sehr zufrieden sei. "Die sind gut ausgebildet und selten krank". Für den falschen Eindruck habe sich seine Firma sogar umgehend entschuldigt. Dennoch verweigerte der Unternehmer den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich.

Dennoch verweigerte Ehmeneck den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich. Er fühlt sich von den Medien ungerecht behandelt, werde beschimpft, verliere Aufträge. Der 69jährige Schwabe verstieg sich sogar zur Aussage, dass er der eigentlich Diskriminierte sei. Jetzt fühlt er sich rehabilitiert, auch wenn seine Argumente vor Gericht keine Rolle spielten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Az.: 17 Ca 8907/09

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28 Kommentare

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  • T
    Tom

    Es geht doch nicht darum, ob es nett und lieb war die Frau VIELLEICHT nicht einzustellen weil sie in der ehem. DDR geboren ist. Es geht darum, dass das AGG hier eben nicht einschlägig ist. Das ist als wolle man versuchen, jemanden der VIELLEICHT ein Auto beschädigt hat nach §218 StGB zu verurteilen.

     

    Und das gleiche gilt nebenbei noch schärfer für das Grundgesetz. Und der vorhergehende Hinweis, sie hätte nach dem GG Strafanzeige stellen sollen ist fast schon niedlich: Wo stehen im GG doch gleich Strafangaben? Das GG gilt (wie jede Verfassung) nur für das Verhalten des Staates. Wenn ich jemanden erniedrige, in seiner Würde beschneide oder Ähnliches, dann kann der sich eben NICHT auf das GG berufen. Er muss den Beleidigungstatbestand bemühen, der eben anderswo geregelt ist. Aber auch nicht im AGG.

     

    Also: vielleicht ein wenig mehr Sachlichkeit bei der Debatte.

     

    Eine Anmerkung noch: es gibt im AGG Regeln für sogenannte Tendenzbetriebe und- Tätigkeiten. Wenn "Ossi" also unter das AGG fällt, dann kann ich wenn ich gute Gründe habe eben ganz geziehlt und offen deswegen ablehnen.

     

    Gruss,

     

    Tom

  • P
    Patrone

    Das Ostbashen geht solange weiter

    bis das Faß überläuft und sich der Sturm loßbricht.

     

    Dann Gnade Gott......

  • NM
    Nada Markowitsch

    Dieses Urteil ist alles andere als fair! Es ist Arbeitgeberfreundlich und ein Freibrief / Einladung, weiter so mit den Deutschen Nachbarn umzugehen - ein unfassbares Urteil!!!

    Es sieht ganz so aus, dass der/die Richter(in) dieser Sache nicht gewachsen ist und keine Qualifikation besitzt, um über solch einen Fall zu urteilen, denn das Urteil ist unfassbar, Arbeitgeberfreundlich und eine Einladung, so weiter mit den Deutschen Nachbarn umzuspringen!

    Das BAG wartet mit Sicherheit, darüber entscheiden zu können und ich hoffe so sehr, dass die Dame darauf nicht verzichtet!

  • S
    Sebastian

    Na das ist ja ordentlich nach hinten los gegangen, jetzt werden sogar T-Shirts mit dem Ossi Ausdruck verkauft, jetzt sieht sich die werte Dame überall diskiminiert.

  • A
    anke

    Wetten, dass dieser Stuttgarter Arbeitsrichter nie im Osten gewesen ist und dass er auch noch nie einem leibhaftigen Ossi die Hand geschüttelt hat? Wäre es anders, würde er wohl kaum behaupten, der Osten Deutschlands könnte nach 40 Jahren innerdeutscher Grenze gar "keine Gemeinsamkeiten in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung und Ernährung" aufweisen. Vielleicht muss man ja aber auch nur jemand sein, der Tschador trägt, gegrillte Kakerlaken isst, Waldgeister verehrt, alles außer Hochdeutsch schwätzet und Tennisclubs für erweiterte Wohnzimmer hält (wobei - die letzten beiden Punkte nehme ich zurück, denn die verbindet vermutlich eher als dass sie trennen), bevor man als Anderer erkennbar wird - auch für den Herrn der staubigen Akten.

  • V
    vic

    Vermutlich geht E. von sich aus.

    Als Schwabe hätte er´s oberhalb einer Linie B.W, Bayern, Hessen schwer.

  • L
    lena

    Heißt das jetzt ich darf andere Menschen diskriminieren, solange es nicht wegen ihrer Hautfarbe, Ethnie oder Geschlecht ist? Also wegen Augen- oder Haarfarbe, Brillenträger (oder zählt das schon als Behinderung?) oder eben Herkunftsort XY ist ok, Ja? Steht ja nichts von alledem im besagten Gesetz ;-)

  • R
    Rainer

    Wenn jemand der nicht deutsch spricht es schafft 5000Euro wegen einer Ablehnung zu bekommen (!?) dann wird ein Ossi ja wohl auch Erfolg haben.

     

    Gleiches (Un)Recht für alle bitte.

  • EK
    Egon-Erwin Kisch

    Hat einer von Euch schon einmal im Osten gearbeitet und direkt wie indirekt zu spüren bekommen, dass man ein "Wessi" ist?

  • D
    denninger

    Ja, ich muss leider zugeben dass ich mich geirrt habe als ich schrieb, so etwas könne nicht ohne Folgen geschehen.

    Nun sollte jeder halbwegs integere Bauherr und Hauseigentümer die Produkte dieses Unternehmens ("jugendliche Subkultur" oder so ähnlich wie ein "flugunfähiger Vogel") unter Angabe von Gründen ("Ich mag nun mal keine Württemberger") meiden.

  • HW
    Hans Wurst

    Statt einer so bescheuerten Zivilklage hätte diese Dame lieber Strafanzeige stellen sollen. Denn hier wurde eindeutig gegen das GG Art. 3 Abs. 3 verstoßen. Und das ganz unabhängig davon, ob ossis eine eigene Ethnie darstellen, was natürlich Humbug hoch 3 ist. Zwar haben sich in der DDR soziokulturelle Eigenheiten entwickelt, doch das ist auch bei Österreichern und Deutschschweizern der Fall und trotzdem bilden sie keine eigene Ethnie.

  • G
    gerd

    Ich verstehe die gesemte Debatte nicht, ich finde hier wird begrifflich völlig falsch herangegangen. Es gibt einen mickrigen Artikel, der die Herabwürdigung von festgeschriebenen Minderheiten gesetzlich verbietet... Ein durchaus einschneidendes Problem wird so wie durch eine Formel gelöst. Ist die "besagte Minderheit" nicht in der Menge der Variable "Minderheit" enthalten, steht es fest, einen Stempel drunter und eine Unterschrift und es ist rechtsgültig. Dieses Beispiel zeigt einmal die verkrustete Vorstellung von Recht die in den (deutschen...) Hirnen kursiert.

    Der Fall ist ganz ganz klar ein Bestand herabwürdigende Ausgrenzung, da muss man nicht einer der Anzahl untelegenden Ethnie angehören. Die Stellungnahme ist mal wieder mehr als wahnwitzig.

     

    Und ohne Zweifel, das Unternehmertum hat seine Sinne an den Teufel verkauft. =)

  • N
    Name

    Dürfte ich denn auch jemanden mit der Begründung (-)Schwabe ablehnen und hinterher sagen, dass dies nur auf fehlende Qualifikationen bezogen ist und ich Schwaben eigentlich toll finde? Oder sind Schwaben aufgrund ihrer Sprache usw. als Ethnie anzusehen?

    Dann wären auch Sachsen eine Ethnie...aber als Ossi kann man keiner genauen Ethnie zugeschrieben werden (Berliner vielleicht dann auch eine?) und deshalb ist das ok? Ich dachte immer, Diskriminierung aufgrund der Herkunft (ohne Verweis auf die Ethnie) ist nicht hinnehmbar.

    Gut, sie mag vielleicht wirklich nicht qualifiziert sein, aber wenn ein Unternehmen sich scheinbar einen Spaß macht, zeigt das doch, wie diese Menschen denken. Und dieses Denken, Menschen nach ihrer Herkunft zu beurteilen/verurteilen zeigt sehr wohl rassistische Tendenzen, selbst wenn nicht in "Rassen" gedacht wird.

     

    (das Akzeptieren des Rassegedankens an sich ist ja schon rassistisch)

  • T
    Thomas

    Obwohl ich die Argumente des Geschäftsmanns lächerlich finde, fände ich es journalistisch korrekt, wenn Sie bei "E." blieben, anstatt seinen Namen im letzten Absatz doch zu enthüllen.

  • G
    Gerd

    Wenn er wegen seiner Herkunft disskriminirt wird kann man das Rassismus nennen, wo ist die Antifa wenn es um Ossis geht?

  • KK
    klaus keller

    ich hoffe die Klägerin geht in Berufung und bekommt dort recht.

    Die Aussagen des Beklagten sehe ich als nachträgliche ausflüchte da er nicht damit rechnete das sein Schreiben Beweisstück bei Gericht wird.

     

    Ich frage mich ob man in Bundesländern ohne CDU-Lastige Tradition mit ähnlichen Urteilen zu tun hätte.

     

    klaus keller hanau

  • J
    Jochen

    Um billige Ausreden scheint dieser Kerl nicht verlegen!

    Es ist ja nicht nur die Bezeichnung "Ossi", die diskriminierend ist, es waren auch die Randnotizen dieses Fenster-u.-Türen-Fuzzies.

    Er schrieb z.B. im Lebenslauf hinter den Stationen (vor der Wende)immer "DDR".

    Nein, statt einer einfachen Absage durch "fehlende Qualifikationen", hat er diese Frau mit Genuss gedemütigt. Das verstößt vielleicht nicht gegen das Diskriminierungsgesetz, aber bestimmt findet man im im Paragraph 1 Artikel 1 des Grundgesetzes einen Verstoß - zumindest findet dieser Typ in diesem Passus ein paar Verhaltensregeln für die Zukunft!

     

    Hier ein Auszug aus dem GG:

     

    Art 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

  • A
    Andy

    "Ethnie" oder nicht: Wenn eine Firma jemanden nicht einstellen möchte, weil er Ostdeutsch ist, so ist das schlichtweg asozial.

  • AN
    Ano N.

    Ob sich Rainer E. darüber freut, dass Her Ehmeneck im Artikel genannt wird? ....

  • K
    Kamu

    "Rainer E., der Inhaber der beklagten Firma, freute sich über das Urteil."

     

    "Dennoch verweigerte Ehmeneck den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich."

     

    Ich würd mich für eine einheitliche Schreibweise einsetzen...

  • AN
    Ano N.

    Ob sich Rainer E. darüber freut, dass Her Ehmeneck im Artikel genannt wird? ....

  • GG
    Gerhard Grosche

    Wer weiß, vielleicht hat jemand auf den Aktendeckel beim Amtsgericht Stuttgart den Vermerk "(-) Ossi" geschrieben.

  • FG
    Frieder Gerstenschaum

    Die Frau ist trotzdem wegen ihrer Herkunft benachteiligt worden. Die Frage on eine Ethnie oder nicht ist hier irrelevant.

    Es zeigt nur, wie hier in Baden Württemberg 20 Jahre nach der Wende gedacht wird. Wenn man das Wort "denken" hier überhaupt anwenden kann...

  • MN
    Mein Name

    Es ist sicher angemessen, Nachnamen von Beklagten abzukürzen. Wenn man feststellt, dass man das an einer Stelle nicht getan hat und den Namen deswegen ersetzt, ist das ebenfalls angemessen. Merkwürdig wirds, wenn man zwar den korrigierten Satz in den Text aufnimmt, den mit vollem Namen aber direkt dahinter stehenlässt.

     

    Ansonsten zeigt das Urteil letztlich auch nur, dass das AGG anscheinend nicht umfassend genug ist, vor Diskriminierungen und Idiotie zu schützen. Fragt sich, ob das Gesetze überhaupt können.

  • I
    Ifosil

    Absolute Frechheit, sowas auf ne Bewerbung zu schreiben und frech zurück zu schicken, ist definitiv eine Diskrimitierung. Dies ist nur ein eine von vielen Fällen, die Abneigung gegen Ostdeutsche sitzt tief, dank der unsachenlichen Medienerstattung in den letzten 20 Jahren.

    Meiner Meinung nach hat die Frau eindeutig schadenersatz Ansprüche, das ist ne Diskriminierung wegen ihrer Herkunft.

  • A
    Ady

    Ob der Rainer E. mit Nachnahmen wohl "Ehmeneck" heißt? Klassischer Fehler bei der Anoynmisierung entweder Vor- oder Nachname kürzen, abwechselnd bringt es recht wenig.

     

    Rainer E., der Inhaber der beklagten Firma,… Dennoch verweigerte Ehmeneck…

  • LS
    Links stinkts

    war doch klar, in diesem Laänd werden nur Inländer diskrimmniert, namentlich von Ihrem "erhrenwerten" Blatt.

  • R
    Ranjit

    " "Das AGG will vor Rassismus schützen, das ergibt sich auch aus den zugrundeliegenden EU-Vorgaben." Es gehe nicht um regionale Animositäten."

     

    So ein Nonsense. Rassismus zwischen Nationalitäten funktioniert genauso wie Diskriminierung zwischen verschiedenen Regionen. Die Grundlage ist sozale Kognition, also Denkprozesse, die Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen Gruppen mit einbeziehen. Eine unschöne Variante solcher Denkprozesse ist das Vorurteil.

    Ob nun ein Afrikaner wegen seiner Herkunft abgelehnt wird, oder eine Ostdeutsche ist ein und das selbe.

     

    Aber gut. In Deutschland gewinnt im Zweifel die "Wirtschaft". Das Gesetz selbst ist mit dem Urteil aber seines Geistes beraubt worden.