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AKW in Neckarwestheim ist unsicher"Unverantwortliches" Risiko

Neckarwestheim läuft trotz Sicherheitsmängeln und muss dringend nachgerüstet werden. Es ist der erste Reaktor, der von der schwarz-gelben Laufzeitverlängerung profitiert.

Beim AKW Neckarwestheim I musste nicht nachgerüstet werden. Bild: ap

STUTTGART taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) übt scharfe Kritik an dem Energiekonzern EnBW, der Bundesregierung und der baden-württembergischen Landesregierung. Es geht um Sicherheitsnachrüstungen für das Atomkraftwerk Neckarwestheim 1, die der Betreiber EnBW nach Aussage der Umwelthilfe unterlassen hat. Dieser Verzicht sei ein "unverantwortliches Spiel mit dem atomaren Feuer", sagte DUH-Geschäftsführer Rainer Baake am Freitag. "Niemals hätte Neckarwestheim I ohne Sicherheitsnachrüstungen in die Laufzeitverlängerung gehen dürfen."

Neckarwestheim I ist der erste Meiler, der nur dank der zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Laufzeitverlängerung noch am Netz ist. Ohne den von der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossenen Ausstieg aus dem Atomausstieg wäre die Reststrommenge in diesen Tagen aufgebraucht. Im Auftrag der DUH hat Wolfgang Renneberg, Exleiter der Abteilung Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium, eine Kurzanalyse über die AKW-Sicherheit erstellt.

Im Jahr 2006 hatte EnBW eine Strommengenübertragung vom jüngeren Block II auf Block I des AKW beantragt. In diesem Zusammenhang hatte EnBW ein knappes Jahr später auch Nachrüstungen beantragt. So sollten etwa die Notstromsysteme räumlich getrennt und zusätzliche Notabschaltsysteme eingerichtet werden.

Dass weder Bundesumweltminister Norbert Röttgen noch seine Stuttgarter Kollegin Tanja Gönner (beide CDU) die Nachrüstungen als Voraussetzung für einen Weiterbetrieb einfordere, werfe "ein bezeichnendes Licht auf die Sicherheitsschwüre der heute für die Atomaufsicht Verantwortlichen", sagte Baake.

Das Landesumweltministerium wies die Kritik als "Panikmache" zurück. Die für die Anlagensicherheit erforderlichen Maßnahmen seien umgesetzt worden.

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3 Kommentare

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  • H
    haleyberry@t-online.de

    Kann man eigentlich MinisterInnen wegen Fahrlässigkeit im Umgang mit Sicherheitsbestimmungen

    verklagen bevor es zum Schadensfall kommt

    (in diesem Fall eine Katastrophe epidemischen

    Ausmaßes)?

     

    Und wenn ja wie hoch wären dann die anzusetzenden

    Strafmaße?

  • M
    Magin

    Wo ist der Beweis für die Umsetzung der Mapnahmen?

  • V
    vic

    "All I wanna say is that

    They don't really care about us"